der
UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2025/26 Ausgegeben am 19. 11. 2025 8. Stück
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43. Auswahlkommission im Verfahren zur Besetzung der Professur „Bewegung, Training und Gesundheit“ gemäß § 99 Abs 4 UG; Mitglieder
44. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Kanonisches Recht“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder
45. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Frau Dr. Solveigh Koeberle; Mitglieder
46. Fakultätsgremium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät; Vorsitz
47. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Ausscheiden eines Hauptmitgliedes und Nachrücken eines Ersatzmitgliedes (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
48. Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie; Stellvertretende Leitung
49. Ausschreibung von Stellen
43. Auswahlkommission im Verfahren zur Besetzung der Professur „Bewegung, Training und Gesundheit“ gemäß § 99 Abs 4 UG; Mitglieder
Leiter der Auswahlkommission
Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl
Leiter/in der Organisationseinheit
Dekanin Univ. Prof. Dr. Andrea Steiner
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Univ. Prof. Dr. Robert Csapo (Universität Wien)
Univ. Prof. Dr. Sebastian Ruin
Univ. Prof. Mireille van Poppel, PhD
Ersatzmitglieder:
Univ. Prof. Dr. Arnold Baca (Universität Wien)
Univ. Prof. Dr. Anja Ischebeck
Univ. Prof. Dr. Othmar Moser
Mittelbau
Ass. Prof. Dr. Annika Kruse, MA
Ersatzmitglied:
Ao.Univ. Prof. Dr. Karl Sudi
Studierende
Annika Nistelberger
Ersatzmitglied:
Lea Pollerus
Der Rektor:
Riedler
Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 4 UG für Bewegung, Training und Gesundheit an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 5 Abs 2 Satzungsteil Verfahren zur Besetzung von Professuren gemäß § 99 Abs 4 UG folgende Mitglieder nominiert:
Frau Assoz. Prof. MMag. Mag. Dr. Silke Rünger
Frau Mag. Dr. Julia Danzer
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
44. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Kanonisches Recht“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Prof. Dr. Bernhard Anuth (Universität Tübingen)
Univ.-Prof. Dr. Martina Bär
Univ.-Prof. Dr. Christoph Heil
Univ.-Prof. DDr. Ralf Lutz
Prof. Dr. Hildegard Warnink (Universität Leuven)
Univ.-Prof. DDr. Franz Winter
Ersatzmitglied:
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weirer
Mittelbau
Ass.-Prof. Dr. Johannes Schiller
Ao.Univ.-Prof. Dr. Michaela Sohn- Kronthaler
Ersatzmitglieder:
Dipl.theol. Andrea Ackermann
Ao. Univ.-Prof. Dr. Peter Ebenbauer
DU DDr. Christian Feichtinger
Studierende
Jan Mooswalder
Michael Rodler
Ersatzmitglied:
Sebastian Mörzl
In der konstituierenden Sitzung am 06.11.2025 wurde
Univ.-Prof. Dr. Christoph Heil
zum Vorsitzenden
Univ.-Prof. DDr. Ralf Lutz
zum stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Der Rektor:
Riedler
Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 5 UG für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 3 Abs 2 der Richtlinie über die Einrichtung, Ausschreibung und Besetzung von Karrierestellen gemäß § 99 Abs 5 UG folgende Mitglieder nominiert:
MMag. Dr. Marlene Peinhopf
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Maria Elisabeth Aigner
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
i.V. Rünger
45. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Frau Dr. Solveigh Koeberle; Mitglieder
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Univ.-Prof. Dr. Valery Bochkov
Univ.-Prof. Dr. Hanna Engelke
Univ.-Prof. Dr. Sebastian Preissl
Univ.-Prof. Dr. Judith Rollinger (Universität Wien)
Univ.-Prof. Dr. Martina Schweiger
Univ.-Prof. Dr. Andreas Zimmer
Ersatzmitglieder:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva Roblegg
Univ.-Prof. Dr. Sandro Keller
Mittelbau
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Kungl
Ersatzmitglied:
PD Mag. Dr. Eva-Maria Pferschy-Wenzig
Studierende
Valerie Amtmann
Helena Hölzl
Ersatzmitglieder:
Mathias Vollert
Romana Lipp
In der konstituierenden Sitzung vom 04.11.2025 wurde
Frau Univ.-Prof. Dr. Hanna Engelke
zur Vorsitzenden
Herr Univ.-Prof. Dr. Sebastian Preissl
zum stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
46. Fakultätsgremium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät; Vorsitz
In der konstituierenden Sitzung des Fakultätsgremiums der Rechtswissenschaftlichen Fakultät am 28.10.2025 wurde für die Funktionsperiode von 01.10.2025 bis 30.09.2027
Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Sascha Ferz
zum Vorsitzenden
Herr Assoz. Prof. Dr. Lorin-Johannes Wagner
zum stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Die Dekanin:
Schmölzer
47. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Ausscheiden eines Hauptmitgliedes und Nachrücken eines Ersatzmitgliedes (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
Mit Wirkung vom 01.10.2025 scheidet Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin als Hauptmitglied aus dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen aus. An seine Stelle rückt das derzeitige Ersatzmitglied
Frau Assoz. Prof. Priv.-Doz. Dr. Mélanie Hall
als Hauptmitglied nach.
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
48. Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie; Stellvertretende Leitung
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät gibt bekannt, dass
Herr Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl
zum stellvertretenden Leiter
des Instituts für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie bis 31.10.2026 ernannt wurde.
Die Dekanin:
Schmölzer
49. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
ALLGEMEINES
Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter https://jobs.uni-graz.at/de/jobs. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobs.uni-graz.at/de/jobs?category=Professur,Tenure%20Track-Professur verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.
GLEICHSTELLUNG
Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
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Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:
Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:
Der Rektor:
Riedler
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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
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Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.