MITTEILUNGSBLATT

der

UNIVERSITÄT GRAZ

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Studienjahr 2025/26 Ausgegeben am 26. 08. 2026 42. Stück

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324. StudiendekanInnen und VizestudiendekanInnen; Bestellung und Beauftragung für die Funktionsperiode von 01.10.2026 bis 30.09.2028

325. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Physikdidaktik“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder

326. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Erdwissenschaften, Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

327. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Kunstgeschichte; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

328. Center for Language, Meaning and Society (CLaMS) (Zentrum für Bedeutung in Sprache und Gesellschaft); Einrichtung und Leitung

329. Didaktikzentrum für Naturwissenschaften und Mathematik (DINAMA); Sprecher und stellvertretender Sprecher

330. Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG

331. Ausschreibung von Stellen

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 09.09.2026

324. StudiendekanInnen und VizestudiendekanInnen; Bestellung und Beauftragung für die Funktionsperiode von 01.10.2026 bis 30.09.2028

Studiendekan und Vizestudiendekanin der Katholisch-Theologischen Fakultät;

Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode vom 01.10.2026 bis 30.09.2028

Gemäß § 9 Abs. 3 des Organisationsplans der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 21.02.2024, 19.a Stück, 45. Sondernummer, wurden folgende Personen zum Studiendekan und zur Vizestudiendekanin der Katholisch-Theologischen Fakultät bestellt:

Herr Univ.-Doz. Mag. DDr. Christian Feichtinger, MA MA

zum Studiendekan an der Katholisch-Theologischen Fakultät

Frau Priv.-Doz. Mag. Dr. Nicole Bauer

zur Vizestudiendekanin an der Katholisch-Theologischen Fakultät

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde der Studiendekan der Katholisch-Theologischen Fakultät

Herr Univ.-Doz. Mag. DDr. Christian Feichtinger, MA MA

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4 und 11 sowie mit Ausnahme der Erlassung von Verordnungen gem. § 78 Abs. 4 Z 9 UG und § 36b Abs. 3 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für die folgenden Studien beauftragt:

mit Ausnahme der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die Stellvertretung der Vizestudiendekanin bei deren Abwesenheit.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde die Vizestudiendekanin der Katholisch-Theologischen Fakultät

Frau Priv.- Doz. Mag. Dr. Nicole Bauer

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4 und 11 sowie mit Ausnahme der Erlassung von Verordnungen gem. § 78 Abs. 4 Z 9 UG und § 36b Abs. 3 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für die folgenden Studien beauftragt:

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die Stellvertretung des Studiendekans bei dessen Abwesenheit.

Studiendekanin und Vizestudiendekanin der Geisteswissenschaftlichen Fakultät;

Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode vom 01.10.2026 bis 30.09.2028

Gemäß § 9 Abs. 3 des Organisationsplans der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 21.02.2024, 19.a Stück, 45. Sondernummer, wurden folgende Personen zur Studiendekanin und zur Vizestudiendekanin der Geisteswissenschaftlichen Fakultät bestellt:

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Margit Reitbauer

zur Studiendekanin an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

Frau Assoz. Prof. Dr. Margit Linder

zur Vizestudiendekanin an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde die Studiendekanin der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Margit Reitbauer

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

mit Ausnahme der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die Stellvertretung der Vizestudiendekanin bei deren Abwesenheit.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde die Vizestudiendekanin der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

Frau Assoz. Prof. Dr. Margit Linder

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

mit Ausnahme der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen.

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die Stellvertretung der Studiendekanin bei deren Abwesenheit.

Studiendekanin und Vizestudiendekan:innen der Naturwissenschaftlichen Fakultät;

Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode vom 01.10.2026 bis 30.09.2028

Gemäß § 9 Abs. 3 des Organisationsplans der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 21.02.2024, 19.a Stück, 45. Sondernummer, wurden folgende Personen zur Studiendekanin und zu Vizestudiendekan:innen der Naturwissenschaftlichen Fakultät bestellt:

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Ursula Athenstaedt

zur Studiendekanin an der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Frau Assoz. Prof. Mag. Dr. Tea Pavkov-Keller, MSc

zur Vizestudiendekanin an der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Herr Univ.-Prof. Dr. Steffen Birk

zum Vizestudiendekan an der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde die Studiendekanin der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Ursula Athenstaedt

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteilstudienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die Stellvertretung der Vizestudiendekan:innen bei deren Abwesenheit.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde die Vizestudiendekanin der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Frau Assoz. Prof. Mag. Dr. Tea Pavkov-Keller, MSc

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die Stellvertretung der Studiendekanin und des Vizestudiendekans bei deren Abwesenheit.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde der Vizestudiendekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Herr Univ.-Prof. Dr. Steffen Birk

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

mit Ausnahme der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen

Zu den Aufgaben des Vizestudiendekans gehören auch die NAWI-Graz-Koordination.

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die Stellvertretung der Studiendekanin und Vizestudendekanin bei deren Abwesenheit.

Studiendekan und Vizestudiendekaninnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät;

Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode vom 01.10.2026 bis 30.09.2028

Gemäß § 9 Abs. 3 des Organisationsplans der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 21.02.2024, 19.a Stück, 45. Sondernummer, wurden folgende Personen zum Studiendekan und zu Vizestudiendekaninnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bestellt:

Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Poier

zum Studiendekan an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Frau Assoz. Prof. Mag. Dr. Barbara Gunacker-Slawitsch

zur 1. Vizestudiendekanin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Ass.-Prof. MMag. Dr. Martina Melcher, M.Jur. (Oxford)

zur 2. Vizestudiendekanin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde der Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Poier

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4 und 11 sowie mit Ausnahme der Erlassung von Verordnungen gem. § 78 Abs. 4 Z 9 UG und § 36b Abs. 3 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für die folgenden Studien beauftragt:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde die 1. Vizestudiendekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Frau Assoz. Prof. Mag. Dr. Barbara Gunacker-Slawitsch

mit der Unterstützung und 1. Stellvertretung des Studiendekans bei der Erledigung der ihm von der Studiendirektorin delegierten Aufgaben beauftragt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde die 2. Vizestudiendekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Ass.-Prof. MMag. Dr. Martina Melcher, M.Jur. (Oxford)

mit der Unterstützung und 2. Stellvertretung des Studiendekans bei der Erledigung der ihm von der Studiendirektorin delegierten Aufgaben beauftragt.


Studiendekan und Vizestudiendekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode vom 01.10.2026 bis 30.09.2028

Gemäß § 9 Abs. 3 des Organisationsplans der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 21.02.2024, 19.a Stück, 45. Sondernummer, wurden folgende Personen zum Studiendekan und Vizestudiendekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bestellt:

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Heinz Königsmaier

zum Studiendekan an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Christian Klamler

zum Vizestudiendekan an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde der Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Heinz Königsmaier

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7 und 11 für die Studien

sowie mit der Anerkennung von Prüfungen gem. § 78 UG mit Ausnahme der Erlassung von Verordnungen gem. § 78 Abs. 4 Z 9 UG und § 36b Abs. 3 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für das

beauftragt.

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die Stellvertretung des Vizestudiendekans bei dessen Abwesenheit.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde der Vizestudiendekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Christian Klamler

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7 und 11 für die folgenden Studien beauftragt:

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die Stellvertretung des Vizestudiendekans bei dessen Abwesenheit.


Studiendekanin und Vizestudiendekanin der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät;

Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode vom 01.10.2026 bis 30.09.2028

Gemäß § 9 Abs. 3 des Organisationsplans der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 21.02.2024, 19.a Stück, 45. Sondernummer, wurden folgende Personen zur Studiendekanin und zur Vizestudiendekanin der Umwelt-, Regional- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bestellt:

Frau Univ.-Prof. Dr. Kathrin Otrel-Cass

zur Studiendekanin an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

Frau Assoz. Prof. Dipl.-Sprachwiss. Susanne Seifert, PhD

zur Vizestudiendekanin an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde die Studiendekanin der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

Frau Univ.-Prof. Dr. Kathrin Otrel-Cass

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungtsteil Studienrechtlichen Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die Stellvertretung der Vizestudiendekanin bei deren Abwesenheit.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 03.06.2026, 33.a Stück, 66. Sondernummer, wurde die Vizestudiendekanin der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

Frau Assoz. Prof. Dipl.-Sprachwiss. Susanne Seifert, PhD

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die Stellvertretung der Vizestudiendekanin bei deren Abwesenheit.

Die Studiendirektorin:

Walter-Laager

325. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Physikdidaktik“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

Univ.-Prof. Dr. Claudia Haagen-Schützenhöfer

Univ.-Prof. Dr. Martin Hopf (Universität Wien)

Univ.-Prof. Dr. Lana Ivanjek (Universität Linz)

Univ.-Prof. Dr. Helmut Jungwirth

Univ.-Prof. Dr. Uwe Simon

Univ.-Prof. Dr. Martin Sterrer

Ersatzmitglied:

Univ.-Prof. Dr. Peter Puschnig

Mittelbau

Ao.Univ.-Prof. Dr. Ulrich Hohenester

Assoz. Prof. Dr. Manuela Stadlober-Temmer

Ersatzmitglied:

Assoz.Prof. Dr. Andreas Hohenau

Studierende

Benno Krickl

Veronika Schlatzer

Ersatzmitglied:

Leonie Graf

In der konstituierenden Sitzung am 12.08.2025 wurde

Univ.-Prof. Dr. Claudia Haagen-Schützenhöfer

zur Vorsitzenden

Univ.-Prof. Dr. Martin Sterrer

zum stellvertretenden Vorsitzenden

gewählt.

Der Rektor:

Riedler

Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 5 UG für Physikdidaktik an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 3 Abs 2 der Richtlinie über die Einrichtung, Ausschreibung und Besetzung von Karrierestellen gemäß § 99 Abs 5 UG folgende Mitglieder nominiert:

Univ.-Prof. Dr. Peter Banzer

Assoz. Prof. Priv.-Doz. Dr. Mélanie Hall

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

i.V. Rünger

326. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Erdwissenschaften, Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

Mit Wirkung vom 26.08.2026 scheidet Frau Ass.-Prof. Dr. Mathilde Meijers als Mitglied aus. An ihrer Stelle rückt das bisherige Ersatzmitglied

Herr Ass.-Prof. Dr. Menno Fraters

als neues Mitglied nach.

Die Vorsitzende des Senats:

Ehrke-Rabel

327. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Kunstgeschichte; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

Mit Wirkung vom 26.08.2026 scheidet Frau Dr. Katrin Nahidi, MA als Mitglied aus. An ihrer Stelle wird

Frau Mag. Evelyn Urban, MA

als neues Mitglied nominiert. Außerdem wird

Frau Clara Nicolay, MA

als Ersatzmitglied nominiert.

Die Vorsitzende des Senats:

Ehrke-Rabel

328. Center for Language, Meaning and Society (CLaMS) (Zentrum für Bedeutung in Sprache und Gesellschaft); Einrichtung und Leitung

Aufgrund des Rektoratsbeschlusses vom 20.08.2026 wird an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät das

Center for Language, Meaning and Society (CLaMS)

(Zentrum für Bedeutung in Sprache und Gesellschaft)

eingerichtet. Gleichzeitig werden

Univ.-Prof. PhD David Beaver

zum Leiter

Univ.-Prof. PhD Ashwini Deo

zur stellvertretenden Leiterin

bestellt und ihnen ab dem 01.09.2026 die Vollmacht gemäß § 28 UG erteilt.

Der Rektor:

Riedler

329. Didaktikzentrum für Naturwissenschaften und Mathematik (DINAMA); Leitung

Durch Beschluss des Rektorats vom 20.08.2026 werden ab 01.10.2026 bis 30.09.2027

Herr Ass.-Prof. Dr. Philipp Spitzer

als Leiter

Herr Univ.-Prof. Dr. Uwe Simon

als stellvertretender Leiter

bestellt.

Gleichzeitig werden Herrn Ass.-Prof. Dr. Philipp Spitzer und Herrn Univ.-Prof. Dr. Uwe Simon die Vollmacht gemäß § 28 UG erteilt und jene von Herrn Ass.-Prof. Dr. Philipp Spitzer und Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Claudia Haagen-Schützenhöfer widerrufen.

Der Rektor:

Riedler

330. Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG

Am 08.07.2026 wurde

Frau Ass.-Prof. Mag. Dr. Marion Mussbacher

die Lehrbefugnis als Privatdozentin für das Habilitationsfach „Pharmakologie und Toxikologie“

verliehen.

Am 14.07.2026 wurde

Frau Ass.-Prof. Dr. Manuela Hirschmugl

die Lehrbefugnis als Privatdozentin für das Habilitationsfach „Geospatial Technologies“

verliehen.

Der Rektor:

Riedler

331. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

ALLGEMEINES

Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter https://jobs.uni-graz.at/de/jobs. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobs.uni-graz.at/de/jobs?category=Professur,Tenure%20Track-Professur verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.

GLEICHSTELLUNG

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

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Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:

Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:

https://jobs.uni-graz.at/

Der Rektor:

Riedler

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.