MITTEILUNGSBLATT
der
UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2025/26 Ausgegeben am 10. 06. 2026 34. Stück
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258. Berufungsverfahren im Berufungsverfahren „Unternehmensrecht und Europäisches Wirtschaftsrecht“ gemäß § 98 UG; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
259. Berufungskommission im Berufungsverfahren „Machine Learning Methods 2" gemäß § 98 UG; Mitglieder
260. Auswahlkommission im Verfahren zur Besetzung der Professur „RNA Biologie“ gemäß § 99 Abs 4 UG; Mitglieder
261. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Computational Humanities“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Umnominierung (Kurie der UniverstätsprofessorInnen)
262. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Jürgen Fleiß; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
263. Naturwissenschaftliche Fakultät; stellvertretende Institutsleitungen
264. Mitteilungen
265. Ausschreibung von Stellen
258. Berufungsverfahren im Berufungsverfahren „Unternehmensrecht und Europäisches Wirtschaftsrecht“ gemäß § 98 UG; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Berufungsverfahren „Unternehmensrecht und Europäisches Wirtschaftsrecht“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 29 Abs 3 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:
Univ.-Prof. Dr. Matthias Lukan
Mag. Dr. Lisa Heschl, E.MA
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
i.V. Rünger
259. Berufungskommission im Berufungsverfahren „Machine Learning Methods 2" gemäß § 98 UG; Mitglieder
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Univ.-Prof. Dr. Kristian Bredies
Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Holler
Univ.-Prof. Dr. Jana Lasser, BSc MSc
Prof. Dr. Nicole Mücke (Technische Universität Braunschweig)
Univ.-Prof. DI Dr. Thomas Pock (Technische Universität Graz)
Univ.-Prof. Mag. Dr. Andrea Steiner
Ersatzmitglieder:
Univ.-Prof. Markus Kneer, PhD
Univ.-Prof. Dr. Stefan Thalmann
Mittelbau
Dr. Federica Caforio
Dr. habil. Matthias Raddant
Ersatzmitglieder:
DI Matthias Höfler, BSc
Dr. Hendrik Kleikamp
Mag. Dr. Lucija Brozic
Dr. Barbara Reiter
Studierende
Vid Hanžel
Leonie Balke
Ersatzmitglied:
Andreas Sideras
In der konstituierenden Sitzung am 27.05.2026 wurde
Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Holler
zum Vorsitzenden
Frau Univ.-Prof. Dr. Jana Lasser, BSc MSc
zur stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
260. Auswahlkommission im Verfahren zur Besetzung der Professur „RNA Biologie“ gemäß § 99 Abs 4 UG; Mitglieder
Leiter der Auswahlkommission
Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl
Leiter/in der Organisationseinheit
Dekan Univ. Prof. Dr. Klemens Fellner
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Univ. Prof. Dr. Hanna Engelke
Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Graier (Medizinische Universität Graz)
Univ. Prof. Mag. Dr. Martina Schweiger
Ersatzmitglieder:
Univ. Prof. Dr. Christine Moissl-Eichinger (Medizinische Universität Graz)
Assoz. Prof. Mag. Dr. Tea Pavkov-Keller
Univ.-Prof. DI Dr. Ulrich Stelzl
Mittelbau
Ass.-Prof. Mag. Dr. Karina Preiß-Landl
Ersatzmitglied:
Mag. Dr. Gerald Rechberger
Studierende
Tamara Poledna
Ersatzmitglied:
Helene Murmelter
Der Rektor:
Riedler
Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 4 UG für RNA Biologie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 5 Abs 2 Satzungsteil Verfahren zur Besetzung von Professuren gemäß § 99 Abs 4 UG folgende Mitglieder nominiert:
Assoz. Prof. Priv.-Doz. Dr. Mélanie Hall
Mag. Dr. Thomas Schweitzer
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
261. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Computational Humanities“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Umnominierung (Kurie der UniverstätsprofessorInnen)
Mit Wirkung vom 11.06.2026 scheidet Frau Univ.-Prof. Dr. Ursula Renz aus. An ihrer Stelle wird
Herr Assoz. Prof. Mag. Dr. Bernhard Bauer
als neues Mitglied nominiert.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
262. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Jürgen Fleiß; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Habilitationsverfahren von Herrn Dr. Jürgen Fleiß an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 38 Abs 1 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl Steininger
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Maria Elisabeth Aigner
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
i.V. Rünger
263. Naturwissenschaftliche Fakultät; stellvertretende Institutsleitungen
Das Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät gibt folgende stellvertretende Institutsleitungen für die Funktionsperiode von 01.04.2026 bis 31.03.2028 bekannt:
Institut für Chemie
1. Stellvertreter: Univ.-Prof. Mag. Dr. C. Oliver Kappe
2. Stellvertreter: Univ.-Prof. Dr. A. Daniel Boese
Der Dekan:
Fellner
264. MITTEILUNGEN
Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2027
Das Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen Landeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Nachwuchswissenschafter*innen den „Josef Krainer-Förderungspreis 2027“ aus.
Der Preis wird jährlich um den 19. März, den steirischen Landesfeiertag, in Kooperation mit den steirischen Universitäten überreicht.
Die Höhe des Preisgeldes, das von der GRAWE und der Steiermärkischen Sparkasse gesponsert wird, beträgt 2.000 €, wobei der Vorstand auch eine Teilung des Preises beschließen kann.
Der Förderungspreis stellt für junge Nachwuchswissenschafter*innen eine Anerkennung ihrer Leistungen dar und soll zu weiterer Arbeit auf wissenschaftlichem Gebiet ermuntern.
Die geforderte Qualifikation ist durch eine mit „Sehr gut“ beurteilte Dissertation zu dokumentieren. Die Dissertation muss 2025 oder 2026 approbiert worden sein.
Die Bewerbung erfolgt online über http://www.steirisches-gedenkwerk.at/formular/ (ab Anfang Juni verfügbar)
Folgende Dokumente sind dort im PDF-Format (jeweils ein Dokument) hochzuladen:
die Dissertation
kurzes Bewerbungsschreiben um den Preis, einschließlich des Hinweises auf den Steiermark-Bezug (Forschungsstätte, Studium, Hauptwohnsitz oder Geburtsort)
Lebenslauf (bevorzugt auf Englisch)
Publikationsliste
Nachweis der akademischen Grade (Sponsionsbescheid, Promotionsbescheid, etc) und das Abschlusszeugnis des Doktoratsstudiums
alle Dissertationsgutachten
allenfalls sonstige Unterlagen
Unterlagen in gedruckter Ausfertigung sind bei der Bewerbung nicht einzureichen. Sollte es einen Bedarf geben, sind sie nach Aufforderung nachzureichen.
Ende der Bewerbungsfrist: 15. September 2026
Die Zuerkennung des Josef Krainer-Förderungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef Krainer-Gedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsanspruch besteht dabei nicht. Falls mehrere Bewerbungen vorliegen, die als inhaltlich und qualitativ gleichwertig betrachtet werden, kann die Jury auch einen Losentscheid vornehmen. Falls keine auszeichnungswürdige Bewerbung einlangt, wird der Josef Krainer-Förderungspreis in diesem Jahr nicht verliehen.
Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2027
Das Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen Landeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Wissenschafter*innen den „Josef Krainer-Würdigungspreis 2027“ aus.
Der Preis wird jährlich um den 19. März, den steirischen Landesfeiertag, in Kooperation mit den steirischen Universitäten überreicht.
Die Höhe des Preisgeldes, das von der GRAWE und der Steiermärkischen Sparkasse gesponsert wird, beträgt 3.000 €, wobei der Vorstand auch eine Teilung des Preises beschließen kann.
Der Würdigungspreis stellt für junge, jedoch bereits durch Forschungsleistungen ausgewiesene Wissenschafter*innen bei fortgeschrittener Laufbahn Anerkennung für bereits Geleistetes (insbesondere die Habilitation) und Ansporn zu weiteren Höchstleistungen dar.
Die geforderte Qualifikation ist durch eine auch nach internationalen Kriterien hervorragende wissenschaftliche Leistung zu dokumentieren.
Die Bewerbung erfolgt online über http://www.steirisches-gedenkwerk.at/formular/ (ab Anfang Juni verfügbar)
Folgende Dokument sind dort im PDF-Format hochzuladen:
die wissenschaftliche(n) Arbeit(en), mit der (denen) die Auszeichnungswürdigkeit dokumentiert wird
kurzes Bewerbungsschreiben um den Preis, einschließlich des Hinweises auf den Steiermark-Bezug (Forschungsstätte, Studium, Hauptwohnsitz oder Geburtsort)
Lebenslauf (bevorzugt auf Englisch)
Publikationsliste
Nachweis der akademischen Grade (Sponsionsbescheid, Promotionsbescheid, etc)
alle Habilitationsgutachten (Habilitationsverfahren müssen zur Gänze bis Ende der Einreichfrist abgeschlossen sein)
allenfalls sonstige Unterlagen
Unterlagen in gedruckter Ausfertigung sind bei der Bewerbung nicht einzureichen. Sollte es einen Bedarf geben, sind sie nach Aufforderung nachzureichen.
Ende der Bewerbungsfrist: 15. September 2026
Die Zuerkennung des Josef Krainer-Würdigungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef Krainer-Gedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsanspruch besteht dabei nicht. Falls mehrere Bewerbungen vorliegen, die als inhaltlich und qualitativ gleichwertig betrachtet werden, kann die Jury auch einen Losentscheid vornehmen. Falls keine auszeichnungswürdige Bewerbung einlangt, wird der Josef Krainer-Würdigungspreis in diesem Jahr nicht verliehen.
Dr. Klaus Poier
Josef Krainer – Steirisches Gedenkwerk
265. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
ALLGEMEINES
Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter https://jobs.uni-graz.at/de/jobs. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobs.uni-graz.at/de/jobs?category=Professur,Tenure%20Track-Professur verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.
GLEICHSTELLUNG
Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
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Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:
Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:
Der Rektor:
Riedler
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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.