der
UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2024/25 Ausgegeben am 23. 10. 2024 4. Stück
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53. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Alte Geschichte und Altertumskunde; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
54. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Geographie; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
55. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Pädagogik; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
56. Interfakultäre Curricula-Kommission „Doktoratsstudium für Fachdidaktik“; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen; Kurie des Mittelbaus und Kurie der Studierenden)
57. Interfakultäre Curricula-Kommission für die Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften; Nachnominierung (Kurie der Studierenden)
58. Interuniversitäre Curriculla-Kommission Musikologie; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)
59. Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Vorsitz
60. Institut für Katechetik und Religionspädagogik; Stellvertretende Institutsleitung
61. Institut für Molekulare Biowissenschaften; stellvertretende Institutsleitung
62. Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit; Institutsleitung
63. Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung; Leitung
64. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AGKL); Ausschreibung zur Entsendung von zwei Ersatzmitgliedern
65. Personalvertretungswahl 2024; Wahlkundmachung des Zentralwahlausschusses für die UniversitätslehrerInnen
66. Mitteilungen
67. Ausschreibung von Stellen
53. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Alte Geschichte und Altertumskunde; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
Mit Wirkung vom 23.10.2024 scheidet Herr Univ.-Prof. Dr. Christian Heuer als Mitglied aus. An seiner Stelle wird
Frau Univ.-Prof. Dr. Tanja Skambraks
als neues Mitglied nominiert.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
54. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Geographie; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
Mit Wirkung vom 23.10.2024 scheidet Frau Magdalena Linhart als Mitglied aus und fungiert künftig als Ersatzmitglied. An ihrer Stelle wird
Frau Lena Almbauer
als neues Mitglied nominiert.
Weiters werden
Herr Samuel Schrei
Herr Marius Hörmann
als neue Ersatzmitglieder nominiert.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
55. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Pädagogik; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
Mit Wirkung vom 23.10.2024 scheidet Frau Verena Kunst als Mitglied aus. An ihrer Stelle rückt das bisherige Ersatzmitglied
Herr Fabian Zink
als neues Mitglied nach. Weiters wird
Frau Susanne Kopf
als neues Ersatzmitglied nominiert.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
56. Interfakultäre Curricula-Kommission „Doktoratsstudium für Fachdidaktik“; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen; Kurie des Mittelbaus und Kurie der Studierenden)
Mit Wirkung vom 23.10.2024 scheidet Herr Univ.-Prof. Dr. Christian Heuer aus der Kurie der UniversitätsprofessorInnen als Mitglied aus. An seiner Stelle wird
Herr Assoz. Prof. Dr. Fabian Pettig
als neues Mitglied sowie
Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Weirer
als neues Ersatzmitglied nominiert.
Aus der Kurie des Mittelbaus scheiden Herr Assoz. Prof. Dr. Fabian Pettig und Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Weirer als Mitglieder aus. An ihrer Stelle werden
Herr Ass.-Prof. Dr. Philipp Spitzer
Herr Mag. Dr. Markus Wurzer
als neue Mitglieder nominiert.
Weiters scheidet Herr Mag. Dr. Georg Marschnig als Ersatzmitglied aus. An seiner Stelle wird
Frau Ass.-Prof. Dr. Christina Krause
als neues Ersatzmitglied nominiert.
Aus der Kurie der Studierenden scheiden Frau Angelika Bernsteiner, Frau Agnes Gmoser, Herr Andreas Mitterer und Frau Ricarda Ringdorfer als Mitglieder sowie Herr Thomas Murr, Frau Vera Schmidt und Frau Bettina Tengler als Ersatzmitglieder aus. An ihrer Stelle werden
Herr Florian Lienhart
Frau Daniela Lippe
Frau Alina Majcen
Herr Daniel Pötz
als neue Mitglieder sowie
Herr Andreas Mitterer
als neues Ersatzmitglied nominiert.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
57. Interfakultäre Curricula-Kommission für die Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften; Nachnominierung (Kurie der Studierenden)
Mit Wirkung vom 23.10.2024 wird
Herr Marius Hörmann
als neues Ersatzmitglied nominiert.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
58. Interuniversitäre Curriculla-Kommission Musikologie; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)
Mit Wirkung vom 09.10.2024 scheidet Frau Assoz. Prof. Dr. Jennifer Ronyak als Hauptmitglied aus. An ihrer Stelle wird
Frau Univ.-Ass. Stefanie Liang, BA MA
als neues Mitglied nominiert.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
59. Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Vorsitz
Am 16.10.2024 wurde
Herr Univ.-Prof. Dr. Marc Reimann
zum Vorsitzenden
Herr Ass.-Prof. Dr. Peter Slepcevic-Zach
zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan:
Schneider
60. Institut für Katechetik und Religionspädagogik; Stellvertretende Institutsleitung
Für die Funktionsperiode von 01.11.2024 bis 30.09.2026 wird
Herr Univ.-Doz. DDr. Christian Feichtinger
zum stellvertretenden Leiter
bestellt.
Die Dekanin:
Pyschny
61. Institut für Molekulare Biowissenschaften; stellvertretende Institutsleitung
Mit Wirkung vom 01.11.2024 endet die 2. Stellvertretung von Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, die Stellvertretungen am Institut für Molekulare Biowissenschaften lauten ab 01.11.2024 daher wie folgt:
1. Stellvertreter: Univ. Prof. Dr. Karl Gruber
2. Stellvertreterin: Assoz. Prof. Dr. Martina Schweiger
3. Stellvertreter: Univ.-Prof. Dr. Frank Madeo
4. Stellvertreter: Univ. Prof. Dr. Ronald Kühnlein
5. Stellvertreter: Univ.-Prof. Dr. Sandro Keller
Der Dekan:
Fellner
62. Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit; Institutsleitung
Für die Funktionsperiode von 01.11.2024 bis 31.10.2026 wird
Herr Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin
zum Leiter
Herr Univ.-Prof. Dr. Markus Tilp
zum stellvertretenden Leiter
Frau Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD
zur stellvertretenden Leiterin
bestellt.
Die Dekanin:
Steiner
63. Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung; Leitung
Gemäß Beschluss des Rektorats vom 16.10.2024 wird ab 01.11.2024
Frau Sarah Zapusek, Bakk. MA
zur Leiterin
bestellt.
Der Rektor:
Riedler
64. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AGKL); Ausschreibung zur Entsendung von zwei Ersatzmitgliedern
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)
Entsendung von zwei Ersatzmitgliedern aus der Gruppe Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren
Der Senat der Universität Graz hat gemäß § 25 Abs Z 18 UG iVm § 1 Satzungsteil „Einrichtung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)" den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten. Die Funktionsperiode des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beträgt drei Jahre.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat die Aufgabe, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen
(§ 42 Abs 1 UG). Ferner ist der AKGL mit Fragen der Frauenförderung befasst (§ 42 Abs 1 UG iVm § 41 Abs 2 B-GIBG). Die Mitglieder nehmen in Erfüllung dieser Aufgaben u.a. an Berufungs- und Habilitationskommissionen, Bewerbungsgesprächen und Hearings im Zuge von Personalaufnahmen und Informationsveranstaltungen teil. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des AKGL: http://akgl.uni-graz.at/
Da in der Gruppe der Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren ein Ersatzmitglied als Mitglied nachgerückt und ein Ersatzmitglied ausgeschieden ist, soll für den Rest der Funktionsperiode eine neuerliche Entsendung von zwei Ersatzmitgliedern für die Kurie der Universitätsprofessorinnen/ Universitätsprofessoren vorgenommen werden.
Die Angehörigen der Gruppe der Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren haben daher die Möglichkeit, sich für den Rest der Funktionsperiode des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (bis 30.9.2025) als Ersatzmitglied zu bewerben.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 24.11.2024
An die Sprecherin der Kurie der Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren im Senat:
Frau
Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela Stock
Institut für Wirtschaftspädagogik
E-Mail: michaela.stock@uni-graz.at
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
65. Personalvertretungswahl 2024; Wahlkundmachung des Zentralwahlausschusses für die UniversitätslehrerInnen
WAHLKUNDMACHUNG des ZENTRALWAHLAUSSCHUSSES
für die Universitätslehrer/innen
2024 – 2029 für die
PV-Wahl (ZA)
27.-28. Nov.2024
(lt. Beschlüssen des ZWA vom 27.09.2024 und lt. PVG und PVWO)
1. In den ZENTRALAUSSCHUSS für die Universitätslehrer/innen sind voraussichtlich
4 MITGLIEDER zu wählen.
2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Bundes-Personal-Wahl-ordnung, in der dzt. geltenden Fassung, in der Zeit vom 23.10.2024 – 4.11.2024 im Büro des Betriebsrates des wissenschaftlichen Personals für alle der Dienststelle angehörenden wahlberechtigten Bediensteten zur Einsicht auf.
3. Einwendungen gegen die WählerInnenliste können von jedem/r der Dienststelle angehörenden wahlberechtigten Bediensteten während der Frist, während der die WählerInnenliste zur Einsicht aufliegt (P.2), bei der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden der Sprengelwahlkommission eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
4. WAHLVORSCHLÄGE für die Wahl des Zentralausschusses, welche die WahlwerberInnen genau bezeichnen müssen, sind SPÄTESTENS 5 WOCHEN VOR DEM ERSTEN WAHLTAG, also spätestens am Mittwoch, 23.10.2024, 13 Uhr, SCHRIFTLICH beim Vorsitzenden des Zentralwahl-ausschusses einzubringen:
ZWA
c/o ZA für UniLehrer/innen
zH Frau DRAHOHS
Strozzigasse 2/3
1080 Wien
WICHTIG: Wahlvorschläge müssen beim ZWA eingelangt sein. Postaufgabe an diesem Tag genügt nicht!
Jeder Wahlvorschlag darf nicht mehr WahlwerberInnen enthalten als die 4-fache Zahl der zu wählenden Mitglieder des Zentralausschusses, widrigenfalls jene WahlwerberInnen, die diese Zahl überschreiten, als nicht angeführt gelten. Wahlvorschläge für die Wahl des Zentralausschusses sind nur dann gültig, wenn sie von mindestens 30 der Wahlberechtigten des Zentralausschuss-Bereichs unterschrieben sind.
Im Wahlvorschlag kann auch ein/e zustellungsbevollmächtigte/r Vertreter/in angeführt werden, anderenfalls gilt der/die Erst-unterzeichnete als Vertreter/in.
5. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens ab dem 7. Tag vor dem (ersten) Wahltag an dem in Pkt.2 genannten Ort für die Wahlberechtigten zur Einsicht aufliegen und darüber hinaus kundgemacht werden.
6. ZEIT und ORT der STIMMABGABE werden spätestens ab dem 7. Tag vor dem (ersten) Wahltag kundgemacht werden.
7. Stimmen können gültig nur mit einem amtlichen Stimmzettel angegeben werden.
8. Bei der Wahl sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Die STIMMABGABE erfolgt in der Weise, dass der/die Wähler/in in der Wahlzelle den ihm/ihr vom/ von der Vorsitzenden der Sprengelwahlkommission übergebenen ausgefüllten amtlichen Stimm-zettel in einen ihm vom/von der Vorsitzenden übergebenen Umschlag (Wahlkuvert) legt und den Umschlag sodann geschlossen dem/der Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Wahlurne legt. Der Stimmzettel ist in der Form auszufüllen, dass die Wählergruppe, die gewählt wird, in dem vor der Bezeichnung der Wählergruppe befindlichen Kreis angekreuzt wird.
9. Das Wahlrecht ist grundsätzlich persönlich auszuüben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die am Wahltag (an den Wahltagen) nicht an dem Ort, an dem er sein/ihr Stimmrecht auszuüben hat, anwesend sein kann, ist berechtigt, bei der Sprengelwahlkommission seine/ihre Zulassung zur BRIEFWAHL zu beantragen. Zur Briefwahl Berechtigte erhalten von der Sprengel-wahlkommission den amtlichen Stimmzettel, ein Wahlkuvert und einen Briefumschlag. Sie haben den Stimmzettel nach Ausfüllung in das Wahlkuvert und dieses in den Briefumschlag zu legen und der Sprengelwahlkommission so zu übermitteln, dass die Sendung spätestens bis zum Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit bei der Sprengel-wahlkommission einlangt. Verspätet ein-langende Stimmzettel sind ungültig. Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Sprengelwahlkommission abgeben, es sei denn, dass eine generelle Briefwahl von der zuständigen Sprengelwahlkommission beschlossen wurde.
PS: Alle Personenangaben beziehen sich ausschließlich auf die an dieser Universität beschäftigten Beamten/innen (Dienstantritt vor 18.09.2024):
O. Univ.-ProfessorInnen,
Univ.-ProfessorInnen,
Ao.Univ.-ProfessorInnen,
AssistenzprofessorInnen,
Universitäts- bzw. PrivatdozentInnen im beamteten Dienstverhältnis
UniversitätsassistentInnen im beamteten Dienstverhältnis.
Bundeslehrer/innen L 1.
Anmerkung:
Wissenschaftliche Beamte/innen fallen nicht in den Vertretungsbereich dieses Zentralausschusses.
Die Vorsitzende des ZWA und der SpWK:
Legat
Heimerl
66. MITTEILUNGEN
http://international.uni-graz.at
Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.
NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE
Tel.: (0316) 380-1287
Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Der Newsletter kann von Mitarbeiter:innen der Universität Graz per Mail an forschung@uni-graz.at abonniert werden. Weitere Informationen sind zu finden unter:
https://forschungsmanagement.uni-graz.at/
Der Rektor:
Riedler
67. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.
GLEICHSTELLUNG
Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:
Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:
Der Rektor:
Riedler
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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
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Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.