der
UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2024/25 Ausgegeben am 25. 06. 2025 37. Stück
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349. Berufungskommission im Berufungsverfahren „Humanistische Psychotherapie“ gemäß § 98 UG; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
350. Beauftragungen in studienrechtlichen Angelegenheiten
351. Ausschreibung von Stellen
349. Berufungskommission im Berufungsverfahren „Humanistische Psychotherapie“ gemäß § 98 UG; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das interfakultäre Berufungsverfahren „Humanistische Psychotherapie“ werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 29 Abs 3 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:
Priv.-Doz. Dr. Olaf Terpitz, M.A.
Assoz. Prof. Mag. Dr. Judith Laister
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
350. Beauftragungen in studienrechtlichen Angelegenheiten
Beauftragungen des stellvertretenden Vorsitzenden der Curricula-Kommission Philosophie
Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 29.05.2024, 33.a Stück, 64. Sondernummer, wurde der stellvertretende Vorsitzende der Curricula-Kommission Philosophie
PD MMag. Dr. Harald Stelzer
mit der Stellvertretung der/des Vorsitzenden der Curricula-Kommission bei deren/dessen Abwesenheit in Angelegenheiten der Anerkennung von Prüfungen gem. § 78 UG mit Ausnahme der Erlassung von Verordnungen gem. § 78 Abs. 4 Z 9 UG und § 36b Abs. 6 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, mit der Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. § 85 Abs. 2 UG und mit der Genehmigung der facheinschlägigen Praxis gem. § 11 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für die folgenden Studien beauftragt:
- Bachelor- und Masterstudium Philosophie
- Masterstudium Political, Economic and Legal Philosophy (PELP)
Die Studiendirektorin:
Walter-Laager
351. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
ALLGEMEINES
Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter https://jobs.uni-graz.at/de/jobs. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.
GLEICHSTELLUNG
Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
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351.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren
SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
Institut für Volkswirtschaftlehre
Aigner-Rollett Gastprofessur für Geschlechterforschung
Bewerbungsfrist: 03.09.2025 | Verwendungsgruppe: A1 |
Stellenprofil: § 99 (1) UG | Dienstbeginn: Oktober 2026 |
Wochenstunden: 40 h/Woche Befristung: Wintersemester 2026/2027 (01.10.2026-31.01.2027) | Anstellungsdauer: Befristet
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Stellenbeschreibung
Thematisch in der Geschlechterforschung angesiedelt, soll die Gastprofessur im Wintersemester 2026/27 einen Schwerpunkt auf Gender Economics haben.
Die Gastprofessur umfasst 6 Semesterwochenstunden Lehre aus dem Bereich Geschlechterstudien/ Geschlechterforschung, davon sind 2 Semesterwochenstunden in Form einer Überblickslehr-veranstaltung zum oben genannten Themenbereich abzuhalten. Erwartet wird auch die Mitarbeit im Doktoratsprogramm „Interdisziplinäre Geschlechterstudien“.
Beabsichtigt ist die Besetzung der Gastprofessur mit einer*m Forscher*in mit ausgewiesener Expertise, Publikationen und Lehrerfahrung aus dem oben genannten Bereich mit deutlichem Schwerpunkt auf Gender Studies/Geschlechterforschung.
Anstellungserfordernisse
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung (Doktorat oder PhD)
Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation in Gender Studies und/oder Volkswirtschaftslehre
Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach (in Relation zum akademischen Alter und zu Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit aufgrund von Betreuungspflichten)
Kompetenz in Hochschuldidaktik inkl. Einsatz digitaler Medien
Kompetenz in Gender Mainstreaming und Diversitätsmanagement
Auslandserfahrung während der wissenschaftlichen Laufbahn
Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von Kolleg:innen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.
Es wird ein das kollektivvertragliche Mindestentgelt übersteigendes Gehalt in Höhe von monatlich € 7.514,- brutto geboten (das entspricht inklusive aller Sonderzahlungen für die gesamte Beschäftigungsdauer einem Betrag von insgesamt € 35.105,- brutto).
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsschreiben
Lebenslauf mit Beschreibung des wissenschaftlichen Werdegangs
Publikationsverzeichnis, nummeriert, mit vollständigen bibliographischen Angaben, geordnet nach
ooMonographien
oo(mit-)herausgegebene Bände
ooZeitschriftenartikel
ooSonstiges
Darstellung der bisher abgehaltenen Lehre
Liste der bisherigen Forschungsprojekte und Kooperationen
Konzeptvorschlag für die mit der Gastprofessur verbundene Lehre (Erläuterung der inhaltlichen und didaktischen Zugänge sowie Beschreibung der drei im Rahmen der Gastprofessur vorgeschlagenen Lehrveranstaltungen) (Uploadfeld: "Zukünftige Forschungsabsichten")
Nennung Ihrer fünf wichtigsten Publikationen
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache ein.
Über uns
An der Universität Graz arbeiten Forscher:innen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere Wissenschafter:innen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnet Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Geschlechterstudien können an der Universität Graz seit Jahren in eine Reihe von Studien integriert und auch als Masterstudiengang absolviert werden. Durch die Aigner-Rollett-Gastprofessur werden einzelne Themenbereiche fokussiert. Die Gastprofessur soll einerseits Gender-Aspekte in die Lehre der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einbringen, andererseits das Lehrangebot des Masterstudiengangs Interdisziplinäre Geschlechterstudien (http://koordination-gender.uni-graz.at/geschlechterstudien/) bereichern.
Kontakt
Für Informationen stehen Ihnen Univ.-Prof. Dr. Michael Finus (Leiter des Instituts für Volkswirtschafts-lehre) unter der Telefonnummer +43 (0)316 380 – 3450 oder per Mail (michael.finus@uni-graz.at) sowie Sarah Zapusek, MA (Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung) unter der Telefonnummer +43 (0)316 380 – 1021 oder per Mail (sarah.zapusek@uni-graz.at), gerne zur Verfügung.
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass wir Bewerbungen aufgrund der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich über unser webbasiertes Bewerber:innen-Tool entgegennehmen können.
We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Referenz-Nr: 320 / 2025 / 1476
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Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:
Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:
Der Rektor:
Riedler
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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.