der
UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2024/25 Ausgegeben am 11. 06. 2025 35. Stück
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331. Senat; Entsendung von Mitgliedern (Kurie der Studierenden)
332. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Christian Dayé; Mitglieder
333. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Klassische Philologie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
334. Überfakultäre Curricula-Kommission Global Studies; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)
335. Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Nominierung der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden für die Funktionsperiode von 01.10.2025 bis 30.09.2027
336. Diverse Masterstudien und Universitätslehrgänge; Auflassung
337. Rahmenbetriebsvereinbarung über den Einsatz von personenbezogener Informations- und Kommunikationstechnologien (Rahmen-BV IKT 2019); Anhang C (dezentrale Systeme) – 36. Tranche
338. Ausschreibung von Stellen
331. Senat; Entsendung von Mitgliedern (Kurie der Studierenden)
Für die Funktionsperiode des Senats vom 01.10.2025 bis 30.09.2028 entsenden die Studierenden gemäß § 32 HSG folgende Mitglieder
Hauptmitglieder:
Parmida Dianat, BA
Marina Grujic
Maja Katharina Höggerl
Carolin Gertrude Kogler
Michael Peter Nitsch
Sophia Sahara Fatima Polzer
Ersatzmitglieder:
Aram Alexander Darvishzadeh
Valerie Flachberger
Karoline Gürtl
Felix Sebastian Gerhard Stingl, BSc
Dario Tabatabai
Stefan Zeiringer
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
332. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Christian Dayé; Mitglieder
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Univ.-Prof. Dr. Juliane Jarke, MA. MSc.
Univ.-Prof. Dr. Jörn Kleinert
Univ.-Prof. Dr. Klaus Kraemer
Univ.-Prof. Dr. Stephan Moebius
Univ.-Prof. Dr. Libora Oates-Indruchová, PhD.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela Stock
Ersatzmitglied:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Markus Hadler
Mittelbau
Assoz. Prof. Mag. Dr. Sabine Haring-Mosbacher
Dr. Antonia Schirgi, BA. MA. MA.
Ersatzmitglied:
Dr. Karin Scaria-Braunstein, BA. MA.
Studierende
Philip Zörner
Said Abdalla
Ersatzmitglied:
N.N.
In der konstituierenden Sitzung vom 04.06.2025 wurde
Herr Univ.-Prof. Dr. Stephan Moebius
zum Vorsitzenden
Frau Assoz. Prof. Mag. Dr. Sabine Haring-Mosbacher
zur stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
333. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Klassische Philologie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
Mit Wirkung vom 11.06.2025 scheidet Herr Assoz. Prof. Dr. Markus Hafner als Mitglied aus. An seiner Stelle wird das bisherige Ersatzmitglied
Herr Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Spickermann
als neues Mitglied nominiert.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
334. Überfakultäre Curricula-Kommission Global Studies; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)
Mit Wirkung vom 11.06.2025 scheidet Frau Mag. Dr. Lisa Maria Heschl, E.MA als Mitglied aus und fungiert künftig als Ersatzmitglied. An ihrer Stelle wird das bisherige Ersatzmitglied
Frau Dr. Anja Eder, MA
als neues Mitglied nominiert.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
335. Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Nominierung der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden für die Funktionsperiode von 01.10.2025 bis 30.09.2027
Hauptmitglieder:
Beate Kasper
Alexander Zauner
Christoph Kohler
Dominik Pirker
Thomas Simbürger
Valerie Amtmann
Stefanie Strobl
Bastian Grobmann
Ersatzmitglieder:
Sarah Bichlmayer
Kevin Pree
Julia Gansberger
Clemens Wild
Paul Urbanek
Angelina-Marie Smets
Yannis Marx
Laura-S. Meussen
Der Dekan:
Fellner
336. Diverse Masterstudien und Universitätslehrgänge; Auflassung
Das Rektorat hat gem. § 22 Abs .1 Z 12 UG im Einvernehmen mit dem Senat die Auflassung der folgenden Studien beschlossen:
Erweiterungsstudium Leadership
Das Erweiterungsstudium „Leadership - eigenverantwortlich Handeln in Gesellschaft und Wirtschaft“ (046 001; 047 001) wird mit Ablauf des 30.09.2025 aufgelassen. Ab dem Wintersemester 2025 erfolgen keine Zulassungen zum Erweiterungsstudium „Leadership - eigenverantwortlich Handeln in Gesellschaft und Wirtschaft“ mehr. Studierende, die mit Ablauf des 30.09.2025 zum Erweiterungsstudium „Leadership - eigenverantwortlich Handeln in Gesellschaft und Wirtschaft“ zugelassen sind, sind berechtigt, ihr Studium bis zum 30.09.2027 abzuschließen.
Masterstudium Übersetzen
Das Masterstudium „Übersetzen“ (060) wird mit Ablauf des 30.09.2025 aufgelassen. Ab dem Wintersemester 2025 erfolgen keine Zulassungen zum Masterstudium „Übersetzen“ mehr. Studierende, die mit Ablauf des 30.09.2025 zum Masterstudium „Übersetzen“ zugelassen sind, sind berechtigt, ihr Studium bis zum 30.09.2028 abzuschließen.
Masterstudium Konferenzdolmetschen
Das Masterstudium „Konferenzdolmetschen“ (063) wird mit Ablauf des 30.09.2025 aufgelassen. Ab dem Wintersemester 2025 erfolgen keine Zulassungen zum Masterstudium „Konferenzdolmetschen“ mehr. Studierende, die mit Ablauf des 30.09.2025 zum Masterstudium „Konferenzdolmetschen“ zugelassen sind, sind berechtigt, ihr Studium bis zum 30.09.2028 abzuschließen.
Masterstudium Übersetzen und Dialogdolmetschen
Das Masterstudium „Übersetzen und Dialogdolmetschen“ (065) wird mit Ablauf des 30.09.2025 aufgelassen. Ab dem Wintersemester 2025 erfolgen keine Zulassungen zum Masterstudium „Übersetzen und Dialogdolmetschen“ mehr. Studierende, die mit Ablauf des 30.09.2025 zum Masterstudium „Übersetzen und Dialogdolmetschen“ zugelassen sind, sind berechtigt, ihr Studium bis zum 30.09.2028 abzuschließen.
Joint Degree Universitätslehrgang Business Law and Economic Cooperation between the EU and Russia
Der Joint Degree Universitätslehrgang „Business Law and Economic Cooperation between the EU and Russia“ (992 575) wird mit Ablauf des 30.06.2025 aufgelassen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen keine Zulassungen zum Universitätslehrgang „Business Law and Economic Cooperation between the EU and Russia“ mehr.
Universitätslehrgang Pflegemanagement der mittleren Führungsebene
Der Universitätslehrgang „Pflegemanagement der mittleren Führungsebene“ (992 996) wird mit Ablauf des 30.06.2025 aufgelassen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen keine Zulassungen zum Universitätslehrgang „Pflegemanagement der mittleren Führungsebene“ mehr. Studierende, die mit Ablauf des 30.06.2025 zum Universitätslehrgang „Pflegemanagement der mittleren Führungsebene“ im Curriculum 2024 zugelassen sind, sind berechtigt, ihr Studium bis zum Ablauf der für sie geltenden Höchststudiendauer abzuschließen. Studierende, die mit Ablauf des 30.06.2025 zum Universitätslehrgang „Pflegemanagement der mittleren Führungsebene“ im Curriculum 2009 zugelassen sind, sind berechtigt, ihr Studium bis zum 30.09.2029 abzuschließen.
Der Rektor:
Riedler
337. Rahmenbetriebsvereinbarung über den Einsatz von personenbezogener Informations- und Kommunikationstechnologien (Rahmen-BV IKT 2019); Anhang C (dezentrale Systeme) – 36. Tranche
Aufgrund der am 04.06.2025 komplettierten Unterzeichnung durch den Rektor, den Vorsitzenden des Betriebsrats für das Wissenschaftliche Universitätspersonal und den Vorsitzenden des Betriebsrats für das Allgemeine Universitätspersonal wurde zwischen der Universität Graz und den genannten Betriebsräten eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, mit der die 36. Tranche des Anhangs C (dezentrale Systeme) zur Rahmen-BV IKT 2019 (verlautbart im Mitteilungsblatt vom 27.06.2019, 36.b Stück, 110. Sondernummer) in Kraft gesetzt wird.
Die 36. Tranche des Anhangs C (dezentrale Systeme) beinhaltet folgende Systembeschreibungen:
• Digitaler Sonderurlaub (uniYOU) / BetreiberIn: Personalressort
• CarbonManagement Service Universität Graz / BetreiberIn: Personalressort
• Elektronische Antragsstellung der Anträge für Remote Working über uniYOU / BetreiberIn: Personalressort
• Digitale Meldung akademischer Abschlüsse (uniYOU) / BetreiberIn: Personalressort
• Digitale Meldung einer Standesänderung (uniYOU) / BetreiberIn: Personalressort
• ePAS+ (Bewerbungsmanagementsystem) (3. aktualisierte Fassung) / BetreiberIn: Personalressort
Dieser Anhang wird gemäß § 15 ArbVG zur Einsicht durch die ArbeitnehmerInnen der Universität Graz sowohl in der Rechts- und Organisationsabteilung als auch beim Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal sowie beim Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal aufgelegt.
Der Rektor:
Riedler
338. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.
GLEICHSTELLUNG
Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
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Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:
Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:
Der Rektor:
Riedler
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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
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Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.