MITTEILUNGSBLATT
 

der

 

UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2024/25        Ausgegeben am 28. 05. 2025        33. Stück

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322.                Verwaltungseinheit Research Careers Campus Graz (RCC); Leitung und stellvertretende Leitung

323.         Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG

324.        Ausschreibung von Stellen

 

 

 

 

322. Verwaltungseinheit Research Careers Campus Graz (RCC); Leitung und stellvertretende Leitung

Mit Wirkung vom 01.06.2025 wird

 

Frau Mag. Dr. Johanna Stadlbauer

 

zur Leiterin des Research Careers Campus Graz bestellt.

 

Gemäß § 17 Abs 10 des Organisationsplans wird mit Wirkung vom 01.06.2025

 

Herr Dr. Gerald Lind

 

zum stellvertretenden Leiter bestellt.

 

 

Die Vizerektorin für Internationalisierung und Gleichstellung:

Van Poppel

 

 

 

323. Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG

Am 25.04.2025 wurde

 

Herrn Assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Klaus Natter

die Lehrbefugnis als Privatdozent für die Habilitationsfächer

„Biochemie“ und „Molekularbiologie“

 

verliehen.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

324. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

ALLGEMEINES

 

Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.

GLEICHSTELLUNG

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

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Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:

 

Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:

 

https://jobs.uni-graz.at/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.