MITTEILUNGSBLATT
 

der

 

UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2024/25        Ausgegeben am 07. 05. 2025        30. Stück

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307.        Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Zahra Nazemian, PhD; Mitglieder

308.         Fakultätsgremium der Katholisch-Theologischen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

309.        Fakultätsgremium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

310        Rahmenbetriebsvereinbarung über den Einsatz von personenbezogener Informations- und Kommunikationstechnologien (Rahmen-BV IKT 2019); Anhang C (dezentrale Systeme) – 35. Tranche

311.        Ausschreibung von Stellen

 

 

 

 

307. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Zahra Nazemian, PhD; Mitglieder

 

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

Univ.-Prof. Dr. Kristian Bredies

Univ.-Prof. Dr. Christian Clason

Univ.-Prof. Dr. Eleonore Faber

Univ.-Prof. Dr. Gundolf Haase

Univ.-Prof. Mag. Dr. Claudia Haagen-Schützenhöfer

Univ.-Prof. Dr. Gunther Leobacher

Ersatzmitglied:

Univ.-Prof. DI. Dr. Christoph Aistleitner, TU Graz

 

Mittelbau

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Sophie Frisch (TU Graz)

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Ring

Ersatzmitglied:

Dr. Benjamin Hackl

 

Studierende

        Julia Lerchster

        Dominik Pirker

Ersatzmitglied:

        Moritz Mossböck

 

 

In der konstituierenden Sitzung vom 7.4.2025 wurde

 

Frau Univ.-Prof. Dr. Eleonore Faber

zur Vorsitzenden

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Kristian Bredies

zum stellvertretenden Vorsitzenden

 

gewählt.

 

Die Vorsitzende des Senats:

Ehrke-Rabel

308. Fakultätsgremium der Katholisch-Theologischen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

 

Die Wahl von 8 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 4 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus und 2 Mitgliedern der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder findet am

 

Dienstag, 17. Juni 2025, 14.00 – 15.00 Uhr

im Foyer vor dem HS 47.01/47.02

 

statt.

Die Wahl in das Fakultätsgremium erfolgt für die Funktionsperiode vom 01.10.2025 bis 30.09.2027, diese beginnt mit der Konstituierung des Gremiums.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

 

 

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am Tag der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, am 07.05.2025, diesen Personengruppen angehören.

 

Personen, die mehrere Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt:

Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG), Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG),

Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am Stichtag 07.05.2025 das aktive Wahlrecht besitzen.

 

 

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

  1. 1)Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 08.05.2025 bis 28.05.2025 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Katholisch-Theologischen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf. 

  2. 2)Allfällige Einsprüche müssen bis 06.06.2025, 10.00 Uhr, im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 

 

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 06.06.2025, 10.00 Uhr, im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

 

 

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 10.06.2025 im Dekanat der Katholisch-Theologischen Fakultät zur Einsichtnahme auf.

 

 

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

 

 

Die Dekanin:

Pyschny

 

 

 

309. Fakultätsgremium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

 

Die Wahl von 20 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 10 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus und 2 Mitgliedern der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie der jeweiligen Ersatzmitglieder findet am

 

Dienstag, dem 24. Juni 2025, 11:30 bis 14:30 Uhr

im Leopoldine Schmidt Besprechungsraum (LSR)

8010 Graz, Universitätsstraße 15 B/E

 

statt.

Die Wahl in das Fakultätsgremium erfolgt für die Funktionsperiode vom 01.10.2025 bis 30.09.2027.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

 

 

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am Tag der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, am 07.05.2025, diesen Personengruppen angehören.

 

Personen, die mehreren Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt:

Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG),

Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG),

Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).

 

 

Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen werden, die am Stichtag 07.05.2025 das aktive Wahlrecht besitzen.

 

 

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt ab 12.05.2025 bis 28.05.2025 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsstr. 15, A/E, auf.

2) Allfällige Einsprüche müssen bis 02.06.2025 im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

 

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 28.05.2025, im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können. Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. (§ 20a Abs. 4 UG)

Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

 

 

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 2.6.2025 im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur Einsichtnahme auf.

 

 

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

 

 

Die Dekanin:

Schmölzer

 

 

 

310. Rahmenbetriebsvereinbarung über den Einsatz von personenbezogener Informations-und Kommunikationstechnologien (Rahmen-BV IKT 2019); Anhang C (dezentrale Systeme) – 35. Tranche

 

Aufgrund der am 30.04.2025 komplettierten Unterzeichnung durch den Rektor, den Vorsitzenden des Betriebsrats für das Wissenschaftliche Universitätspersonal und den Vorsitzenden des Betriebsrats für das Allgemeine Universitätspersonal wurde zwischen der Universität Graz und den genannten Betriebsräten eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, mit der die 35. Tranche des Anhangs C (dezentrale Systeme) zur Rahmen-BV IKT 2019 (verlautbart im Mitteilungsblatt vom 27.06.2019, 36.b Stück, 110. Sondernummer) in Kraft gesetzt wird.

 

 

 

Die 35. Tranche des Anhangs C (dezentrale Systeme) beinhaltet folgende Systembeschreibungen:

 

 

 

Dieser Anhang wird gemäß § 15 ArbVG zur Einsicht durch die ArbeitnehmerInnen der Universität Graz sowohl in der Rechts- und Organisationsabteilung als auch beim Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal sowie beim Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal aufgelegt.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

311. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

ALLGEMEINES

 

Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.

GLEICHSTELLUNG

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

311.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

 

NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

 

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere Wissenschafter:innen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

 

Die Universität Graz besetzt am Institut für Biologie der Naturwissenschaftlichen Fakultät eine

 

Tenure Track-Professur für Biohybrid and Complex Adaptive Systems

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 5 Universitätsgesetz; zunächst befristet auf 6 Jahre als Assistenzprofessor/in mit Qualifizierungsvereinbarung nach dem Angestelltengesetz; Ziel ist die Überleitung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Assoziierte/r Professor/in; voraussichtlich zu besetzen ab 01.12.2025)

 

Die Professur soll die Kernbereiche biohybride Systeme, ökologische Monitoring-Robotik, Schwarmintelligenz, Komplexität und Modellierung abdecken und sich auf deren theoretische Grundlagen, wissenschaftliche Erforschung und innovative Anwendungen konzentrieren. Der Schwerpunkt der Lehre liegt auf digitalen Methoden für Verhaltensökologie und Biomonitoring sowie auf der ökologischen Modellierung und Computersimulation organismischer Systeme. Die Professur soll darüber hinaus die Grundlehre im zoologischen und ökologischen Bereich mitabdecken.

 

Die Professorin/der Professor wird interdisziplinär forschen und lehren und soll kompetitiv Drittmittel einwerben. Eine starke internationale wissenschaftliche Vernetzung und Kooperation ist von besonderer Bedeutung. Umfassende Erfahrung in der Einwerbung und Leitung von EU-geförderten (oder vergleichbaren) Projekten mit mehreren akademischen und industriellen Partnern ist von größter Bedeutung und wird vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass die Professur eng mit den Kolleginnen und Kollegen des Profilbereichs COLIBRI – Complexity of Life in Basic Research and Innovation der Universität Graz zusammenarbeitet.

 

Anstellungserfordernisse:

 

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von Kolleg:innen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung
Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1 bzw. A2 mit Unterzeichnung der Qualifizierungsvereinbarung

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 69060.60 brutto/Jahr bzw. € 81314.80 brutto/Jahr mit Unterzeichnung der Qualifizierungsvereinbarung.

Ende der Bewerbungsfrist: 28.05.2025
Kennzahl:
KS/3/99 ex 2024/25

Voraussichtlicher Termin für das öffentliche Hearing: 30.09.2025 bis 01.10.2025

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter (https://personalressort.uni-graz.at/de/berufungsverfahren/) – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.tenure-track@uni-graz.at

Für Informationen steht Ihnen Assoz. Prof. Adam Thomas Clark, PhD unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 8837 gerne zur Verfügung.

 

 

Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:

 

Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:

 

https://jobs.uni-graz.at/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.