MITTEILUNGSBLATT
 

der

 

UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2024/25        Ausgegeben am 23. 04. 2025        28. Stück

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298.         Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Biohybrid and Complex Adaptive Systems“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder

299.         Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Occupational Health Psychology“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder

300.         Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

301.        Ausschreibung von Stellen

 

 

 

 

298. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Biohybrid and Complex Adaptive Systems“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder

 

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

        Assoz. Prof. Adam Clark, PhD

Univ.-Prof. Dr. Dalial Freitak

Univ.-Prof. Dr. Martin Grube

Univ.-Prof. Dr. Christian Sturmbauer

Univ.-Prof. Dr. Bettina Weber

Univ.-Prof. Dr. Franz Wotawa (TU Graz)

Ersatzmitglied:

        Univ.-Prof. Dr. Thomas Schmickl

 

Mittelbau

Dr. Corneli Franz-Schaider

Assoz. Prof. Dr. Manfred Hartbauer

Ersatzmitglied:

        Ass.-Prof. Johannes Liesche

 

Studierende

        Kornelia Streicher

        Diemut Suppan

Ersatzmitglied:

        Valentin Prettner

 

 

In der konstituierenden Sitzung am 09.04.2025 wurde

 

Assoz. Prof. Adam Clark, PhD

zum Vorsitzenden

 

Univ.-Prof. Dr. Bettina Weber

zur stellvertretenden Vorsitzenden

 

gewählt.

 

Der Rektor:

Riedler

Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 5 UG für Biohybrid and Complex Adaptive Systemsan der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 3 Abs 2 der Richtlinie über die Einrichtung, Ausschreibung und Besetzung von Karrierestellen gemäß § 99 Abs 5 UG folgende Mitglieder nominiert:

 

Mag. Dr. Thomas Schweitzer

Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

i.V. Scheer

 

 

 

299. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Occupational Health Psychology“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder

 

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

Prof. Dr. Jan Dettmers (Fernuniversität Hagen)

Univ.-Prof. Dr. Andreas Fink

Univ.-Prof. Dr. Juliane Jarke

Univ.-Prof. Dr. Bettina Kubicek

Univ.-Prof. Dr. Karin Landerl

Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwerdtfeger

Ersatzmitglied:

        Assoz. Prof. Mag. Dr. Mathias Benedek

 

Mittelbau

Ao.Univ.-Prof. Dr. Paulino Jimenez

PD Mag. Dr. Christian Rominger

Ersatzmitglied:

Mag. Dr. Martina Feldhammer-Kahr

 

Studierende

        Lena Orthacker

        Hannah Petzl

Ersatzmitglied:

        Milena Gruber

 

 

In der konstituierenden Sitzung am 10.04.2025 wurde

 

Univ.-Prof. Dr. Bettina Kubicek

zur Vorsitzenden

 

Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwerdtfeger

zum stellvertretenden Vorsitzenden

 

gewählt.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

 

 

 

Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 5 UG für Occupational Health Psychology an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 3 Abs 2 der Richtlinie über die Einrichtung, Ausschreibung und Besetzung von Karrierestellen gemäß § 99 Abs 5 UG folgende Mitglieder nominiert:

 

Mag. Dr. Ismene Fertschai

Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

i.V. Peinhopf

 

 

 

300. Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

 

Die Wahl von 16 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 8 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus und 2 Mitgliedern der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder findet am

 

Mittwoch, 21.05.2025 von 9:00 bis 16:00 und Donnerstag 22.05.2025 von 11:00 bis 13:00,

im Dekanszimmer der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, 8010 Graz, Universitätsplatz 3, Parterre (letzte Türe rechts)

 

statt.

Die Wahl in das Fakultätsgremium erfolgt für die Funktionsperiode vom 01.10.2025 bis 30.09.2027, diese beginnt mit der Konstituierung des Gremiums.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

 

 

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am Tag der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, am 23.04.2025, diesen Personengruppen angehören.

 

Personen, die mehrere Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt:

Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG),

Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG),

Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).

 

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am Stichtag 23.04.2025 das aktive Wahlrecht besitzen.

 

 

 

 

 

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

  1. 1)Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 28.04.2025 bis 07.05.2025 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf. 

  2. 2)Allfällige Einsprüche müssen bis 07.05.2025, 12:00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission (Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre) schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 

 

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 07.05.2025, 12.00 Uhr, im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. (§ 20a Abs. 4 UG)

 

 

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 14.05.2025 im Dekanat der Naturwissenschaftlichen

Fakultät zur Einsichtnahme auf.

 

 

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

 

 

Der Vorsitzende der Wahlkommission:

Kurz

 

 

 

 

301. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

ALLGEMEINES

 

Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.

GLEICHSTELLUNG

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

 

 

 

301.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

 

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten Forscher:innen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere Wissenschafter:innen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht beschäftigt sich mit allen Bereichen des klassischen Zivilrechts, mit Europäischem Privatrecht (Zentrum für Europäisches Privatrecht), mit Internationalem Privat- und Verfahrensrecht, Privatrechtsvergleichung, Digitalisierung, sowie mit interdisziplinärer Forschung zum Privatrecht (Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Psychologie, Informatik) u.a. im Rahmen des universitären Profilbereichs „Smart Regulation“.

Die Universität Graz besetzt am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine

Professur für Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 98 Universitätsgesetz; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2026)

Die Professur ist Teil der strategischen Positionierung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die folgende Ziele umfasst: Innovation, Interdisziplinarität und Internationalisierung. Mit der Professur verstärkt die Fakultät ihre Kompetenz im Bereich des Privatrechts.

 

 

Erwartet werden die Vertretung des österreichischen Bürgerlichen Rechts in Forschung und Lehre unter besonderer Berücksichtigung seiner Einbindung in das europäische Privatrecht, sowie – wünschenswert – seiner Zusammenhänge mit anderen privatrechtlichen Fächern, der Rechtsvergleichung oder interdisziplinärer Forschung sowie die Mitarbeit in nationalen und internationalen Forschungsnetzwerken. Die Professur wirbt Drittmittel für nationale und internationale Forschungsprojekte ein. Sie wirkt an der universitären Profilbildung sowie an universitären und fakultären Forschungsschwerpunkten mit. Die Mitarbeit an den Doktoratsprogrammen der Fakultät, insbesondere am Doktoratsprogramm „Europäisches Privatrecht“, wird erwartet.

Anstellungserfordernisse:

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von Kolleg:innen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 92.460,20 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 04. Juni 2025
Kennzahl:
BV/2/98 ex 2024/25

Voraussichtlicher Termin für das öffentliche Hearing: 27.-28.11.2025

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

 

 

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter (https://personalressort.uni-graz.at/de/berufungsverfahren/) – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

 

 

Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:

 

Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:

 

https://jobs.uni-graz.at/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.