der
UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2024/25 Ausgegeben am 23. 04. 2025 28. Stück
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298. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Biohybrid and Complex Adaptive Systems“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder
299. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Occupational Health Psychology“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder
300. Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung
301. Ausschreibung von Stellen
298. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Biohybrid and Complex Adaptive Systems“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Assoz. Prof. Adam Clark, PhD
Univ.-Prof. Dr. Dalial Freitak
Univ.-Prof. Dr. Martin Grube
Univ.-Prof. Dr. Christian Sturmbauer
Univ.-Prof. Dr. Bettina Weber
Univ.-Prof. Dr. Franz Wotawa (TU Graz)
Ersatzmitglied:
Univ.-Prof. Dr. Thomas Schmickl
Mittelbau
Dr. Corneli Franz-Schaider
Assoz. Prof. Dr. Manfred Hartbauer
Ersatzmitglied:
Ass.-Prof. Johannes Liesche
Studierende
Kornelia Streicher
Diemut Suppan
Ersatzmitglied:
Valentin Prettner
In der konstituierenden Sitzung am 09.04.2025 wurde
Assoz. Prof. Adam Clark, PhD
zum Vorsitzenden
Univ.-Prof. Dr. Bettina Weber
zur stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Der Rektor:
Riedler
Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 5 UG für Biohybrid and Complex Adaptive Systemsan der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 3 Abs 2 der Richtlinie über die Einrichtung, Ausschreibung und Besetzung von Karrierestellen gemäß § 99 Abs 5 UG folgende Mitglieder nominiert:
Mag. Dr. Thomas Schweitzer
Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
i.V. Scheer
299. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Occupational Health Psychology“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Mitglieder
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Prof. Dr. Jan Dettmers (Fernuniversität Hagen)
Univ.-Prof. Dr. Andreas Fink
Univ.-Prof. Dr. Juliane Jarke
Univ.-Prof. Dr. Bettina Kubicek
Univ.-Prof. Dr. Karin Landerl
Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwerdtfeger
Ersatzmitglied:
Assoz. Prof. Mag. Dr. Mathias Benedek
Mittelbau
Ao.Univ.-Prof. Dr. Paulino Jimenez
PD Mag. Dr. Christian Rominger
Ersatzmitglied:
Mag. Dr. Martina Feldhammer-Kahr
Studierende
Lena Orthacker
Hannah Petzl
Ersatzmitglied:
Milena Gruber
In der konstituierenden Sitzung am 10.04.2025 wurde
Univ.-Prof. Dr. Bettina Kubicek
zur Vorsitzenden
Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwerdtfeger
zum stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Der Rektor:
Riedler
Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 5 UG für Occupational Health Psychology an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 3 Abs 2 der Richtlinie über die Einrichtung, Ausschreibung und Besetzung von Karrierestellen gemäß § 99 Abs 5 UG folgende Mitglieder nominiert:
Mag. Dr. Ismene Fertschai
Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
i.V. Peinhopf
300. Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung
Die Wahl von 16 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 8 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus und 2 Mitgliedern der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder findet am
Mittwoch, 21.05.2025 von 9:00 bis 16:00 und Donnerstag 22.05.2025 von 11:00 bis 13:00,
im Dekanszimmer der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, 8010 Graz, Universitätsplatz 3, Parterre (letzte Türe rechts)
statt.
Die Wahl in das Fakultätsgremium erfolgt für die Funktionsperiode vom 01.10.2025 bis 30.09.2027, diese beginnt mit der Konstituierung des Gremiums.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlrecht
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am Tag der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, am 23.04.2025, diesen Personengruppen angehören.
Personen, die mehrere Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt:
Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG),
Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG),
Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am Stichtag 23.04.2025 das aktive Wahlrecht besitzen.
Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses
1)Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 28.04.2025 bis 07.05.2025 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf.
2)Allfällige Einsprüche müssen bis 07.05.2025, 12:00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission (Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre) schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 07.05.2025, 12.00 Uhr, im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.
Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.
Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. (§ 20a Abs. 4 UG)
Auflegen der Wahlvorschläge
Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 14.05.2025 im Dekanat der Naturwissenschaftlichen
Fakultät zur Einsichtnahme auf.
Stimmabgabe
Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.
Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Kurz
301. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.
GLEICHSTELLUNG
Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
301.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
An der Universität Graz arbeiten Forscher:innen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere Wissenschafter:innen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht beschäftigt sich mit allen Bereichen des klassischen Zivilrechts, mit Europäischem Privatrecht (Zentrum für Europäisches Privatrecht), mit Internationalem Privat- und Verfahrensrecht, Privatrechtsvergleichung, Digitalisierung, sowie mit interdisziplinärer Forschung zum Privatrecht (Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Psychologie, Informatik) u.a. im Rahmen des universitären Profilbereichs „Smart Regulation“.
Die Universität Graz besetzt am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine
(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 98 Universitätsgesetz; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2026)
Die Professur ist Teil der strategischen Positionierung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die folgende Ziele umfasst: Innovation, Interdisziplinarität und Internationalisierung. Mit der Professur verstärkt die Fakultät ihre Kompetenz im Bereich des Privatrechts.
Erwartet werden die Vertretung des österreichischen Bürgerlichen Rechts in Forschung und Lehre unter besonderer Berücksichtigung seiner Einbindung in das europäische Privatrecht, sowie – wünschenswert – seiner Zusammenhänge mit anderen privatrechtlichen Fächern, der Rechtsvergleichung oder interdisziplinärer Forschung sowie die Mitarbeit in nationalen und internationalen Forschungsnetzwerken. Die Professur wirbt Drittmittel für nationale und internationale Forschungsprojekte ein. Sie wirkt an der universitären Profilbildung sowie an universitären und fakultären Forschungsschwerpunkten mit. Die Mitarbeit an den Doktoratsprogrammen der Fakultät, insbesondere am Doktoratsprogramm „Europäisches Privatrecht“, wird erwartet.
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung (Doktorat oder PhD)
Habilitation im österreichischen Bürgerlichen Recht oder gleich zu wertende Qualifikation
Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach und Profil der Professur (in Relation zum akademischen Alter und zu Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit aufgrund von Betreuungspflichten)
Erfolgreiche Einwerbung fachspezifischer Projekte; insbesondere kompetitiver Drittmittel
Kompetenz in Hochschuldidaktik inkl. Einsatz digitaler Medien
Kompetenz in der Betreuung und Anleitung von Nachwuchswissenschafter:innen
Auslandserfahrung während der wissenschaftlichen Laufbahn
Management- und Führungserfahrung
Kompetenz in Gender Mainstreaming und Diversitätsmanagement
Hervorragende Deutschkenntnisse und Englischkenntnisse zwingend, andere Sprachen sind erwünscht
Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von Kolleg:innen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.
Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 92.460,20 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
Ende der Bewerbungsfrist: 04. Juni 2025
Kennzahl: BV/2/98 ex 2024/25
Voraussichtlicher Termin für das öffentliche Hearing: 27.-28.11.2025
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter (https://personalressort.uni-graz.at/de/berufungsverfahren/) – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:
bewerbung.professur@uni-graz.at
Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:
Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:
Der Rektor:
Riedler
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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.