der
UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2024/25 Ausgegeben am 09. 04. 2025 26. Stück
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280. Berufungskommission im Berufungsverfahren „Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht“; Mitglieder
281. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Christian Dayé; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
282. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Johannes Liesche, PhD; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
283. Interfakultäre Curricula-Kommission Frauen- und Geschlechterstudien; Nachnominierung (Kurie des Mittelbaus)
284. Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung
285. Universitätskurs „Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Version 2025)“; befristete Einrichtung und wissenschaftliche Leitung
286. Mitteilungen
287. Ausschreibung von Stellen
280. Berufungskommission im Berufungsverfahren „Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht“ gemäß § 98 UG; Mitglieder
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Univ.-Prof. Dr. Gregor Christandl, LL.M.
Univ.-Prof. Dr. Brigitta Lurger, LL.M.
Prof. Dr. Claudia Mayer, LL.M. (Universität Regensburg)
Univ.-Prof. Mag. Dr. Gert-Peter Reissner
Univ.-Prof. Mag. Dr. Hannes Schütz
Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger (Universität Basel)
Ersatzmitglieder:
Univ.-Prof. Dr. Erika de Wet, LL.M.
Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner
Mittelbau
Ao.Univ.-Prof. Dr. Michael Friedrich
Mag. Dr. Elisabeth Paar
Ersatzmitglied:
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Nora Melzer
Studierende
Felix Schwarz
Mechthild Wochesländer
Ersatzmitglied:
Daniel Hofer
In der konstituierenden Sitzung am 11.03.2025 wurde
Herr Univ.-Prof. Dr. Gregor Christandl, LL.M.
zum Vorsitzenden
Frau Univ.-Prof. Dr. Brigitta Lurger, LL.M.
zur stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
281. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Christian Dayé; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Habilitationsverfahren von Herrn Mag. Dr. Christian Dayé an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 38 Abs 1 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl Steininger
Assoz. Prof. MMag. Mag. Dr. Silke Rünger
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
282. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Johannes Liesche, PhD; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Habilitationsverfahren von Herrn Ass.-Prof. Johannes Liesche, PhD an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 38 Abs 1 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:
Univ.-Prof. Dr. Peter Banzer
Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
283. Interfakultäre Curricula-Kommission Frauen- und Geschlechterstudien; Nachnominierung (Kurie des Mittelbaus)
Mit Wirkung vom 09.04.2025 wird
Frau Dr. Nina De Bettin Padolin, BA MA MA
als neues Ersatzmitglied nominiert.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
284. Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung
Die Wahl von 14 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 7 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Mittelbaus und 2 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals findet am
Mittwoch, 14. Mai 2025, 09.00 bis 12.00 Uhr
Merangasse 18/EG, 8010 Graz (URBI-Dekanat, Raum 0035-EG-0020)
statt.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren, von 01.10.2025 bis 30.09.2027.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlrecht
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am 9. April 2025 diesen Personengruppen angehören.
Personen, die mehreren Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt:
Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG), Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG),
Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).
Passiv nicht wahlberechtigt sind im Amt befindliche Rektoren/Rektorinnen sowie Vizerektoren/ Vizerektorinnen und das für die Vollziehung studienrechtlicher Vorschriften in erster Instanz zuständige monokratische Organ gemäß § 19 Abs. 2 Z. 2 UG (Studiendirektor/in).
Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am 9. April 2025 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät besitzen.
Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses
1)Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 15. April 2025 bis 24. April 2025 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18/EG auf.
2)Die Einsichtnahme hat bis 24. April 2025 zu erfolgen. Allfällige Einsprüche müssen bis 24. April 2025, 12.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission (Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18/EG) schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 29. April 2025, 12.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät, Merangasse 18/EG, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Wir weisen darauf hin, dass
1.Wahlvorschläge eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen müssen;
2.jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss;
3.jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten hat;
4.Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. (§ 20a Abs. 4 UG);
5.die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist;
6.die Nennung von Ersatzmitgliedern erforderlich ist;
7.ein Wahlvorschlag mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten hat, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.
Auflegen der Wahlvorschläge
Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurien liegen ab 5. Mai 2025 im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18/EG, zur Einsichtnahme auf.
Stimmabgabe
Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.
Die Vorsitzende der Wahlkommission:
Schellnast
285. Universitätskurs „Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Version 2025)“; befristete Einrichtung und wissenschaftliche Leitung
Auf Antrag der Uni for Life GmbH vom 07.04.2025 wird der Universitätskurs Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Version 2025) befristet auf einen Durchführungszyklus eingerichtet.
Als wissenschaftliche Leiterin mit der Aufgabe der Sicherstellung der studienrechtlichen Regelungen der Universität Graz wird
Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Schmölzer-Eibinger
beauftragt.
Die Studiendirektorin:
Walter-Laager
286. MITTEILUNGEN
http://international.uni-graz.at
Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.
NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE
Tel.: (0316) 380-1287
Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Der Newsletter kann von Mitarbeiter:innen der Universität Graz per Mail an forschung@uni-graz.at abonniert werden. Weitere Informationen sind zu finden unter:
https://forschungsmanagement.uni-graz.at/
Der Rektor:
Riedler
287. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.
GLEICHSTELLUNG
Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:
Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:
Der Rektor:
Riedler
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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.