MITTEILUNGSBLATT
 

der

 

UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2024/25        Ausgegeben am 02. 04. 2025        25. Stück

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271.                Berufungskommission im Berufungsverfahren „Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht“; Nachnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

272.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Philippe-André Bourdin; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

273.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Dr. Quoc Bao Tang; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

274.         Curricula-Kommission für die Studienrichtung Europäische Ethnologie; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

275.         Curricula-Kommission für die Studienrichtung Physik; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen und Kurie des Mittelbaus)

276.         Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

277.         Verwaltungseinheit Universitätsarchiv; stellvertretende Leitung

278.        Mitteilungen

279.        Ausschreibung von Stellen

 

 

 

 

271. Berufungskommission im Berufungsverfahren „Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht“; Nachnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Mit Wirkung vom 02.04.2025 wird

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner

 

als Ersatzmitglied nominiert.

 

 

Die Vorsitzende des Senats:

Ehrke-Rabel

 

 

 

272. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Philippe-André Bourdin; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Habilitationsverfahren von Herrn Dr. Philippe-André Bourdin an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 38 Abs 1 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:

 

Mag. Dr. Ismene Fertschai

Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

273. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Dr. Quoc Bao Tang; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

Mit Wirkung vom 02.04.2025 scheidet Frau Dr. Federica Caforio als Mitglied aus. An ihrer Stelle wird das bisherige Ersatzmitglied

 

Frau Zahra Nazemian, PhD.

 

als neues Mitglied nominiert.

 

 

Die Vorsitzende des Senats:

Ehrke-Rabel

 

 

 

274. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Europäische Ethnologie; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

Mit Wirkung vom 02.04.2025 scheiden Herr Jonathan Coenen, Herr Magnus Riesemann und Frau Timna Selzer als Mitglieder aus. An ihrer Stelle werden

 

Herr Moritz Döbertin

Frau Amelie Ignatoff-Iwanoff

Frau Elena Schwarz

 

als neue Mitglieder nominiert.

 

Weiters scheiden Frau Anna-Magdalena Monsberger, Frau Lena Prehal und Frau Simone Friedacher als Ersatzmitglieder aus. An ihrer Stelle wird

 

Herr Magnus Riesemann

 

als neues Ersatzmitglied nominiert.

 

 

Die Vorsitzende des Senats:

Ehrke-Rabel

 

 

 

275. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Physik; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen und Kurie des Mittelbaus)

Mit Wirkung vom 02.04.2025 scheidet Herr Univ.-Prof. Dr. Axel Maas als Mitglied aus der Kurie der UniversitätsprofessorInnen aus. An seiner Stelle wird

 

Herr Univ.-Prof. DI Dr. Peter Puschnig

 

als neues Mitglied nominiert.

 

Weiters scheiden mit Wirkung vom 02.04.2025 aus der Kurie des Mittelbaus Herr Assoz. Prof. Mag. Dr. Georg Koller und Herr Univ.-Prof. DI Dr. Peter Puschnig als Mitglieder aus. An ihrer Stelle werden

 

Herr Ass.-Prof. Mag. Dr. Gernot Eichmann

Herr Assoz. Prof. DI Dr. Andreas Hohenau

 

als neue Mitglieder nominiert.

 

 

Die Vorsitzende des Senats:

Ehrke-Rabel

 

 

276. Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

Die Wahl von 20 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 10 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Mittelbaus (Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb) und 2 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder findet am

 

Mittwoch, 14. Mai 2025 von 8 bis 16 Uhr und

Donnerstag, 15. Mai 2025 von 8 bis 16 Uhr

 

für Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals,

für Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaus,

für Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren,

 

im Sitzungszimmer der GEWI-Fakultät

8010 Graz, Universitätsplatz 3, Parterre

 

statt.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren, von 01.10.2025 bis 30.09.2027.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

 

 

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am 02.04.2025 diesen Personengruppen angehören.

 

Personen, die mehreren Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt:

Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG),

Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG),

Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).

 

Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am 02.04.2025 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät besitzen.

 

 

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

  1. 1)Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 07.04.2025 bis 11.04.2025 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf. 

  2. 2)Die Einsichtnahme hat bis 11.04.2025 zu erfolgen. Allfällige Einsprüche müssen bis 11.04.2025, 12 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission (Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre) schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 

 

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 25.04.2025, 12 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

 

Wir weisen darauf hin, dass

1.        Wahlvorschläge eine Listenbezeichnung enthalten müssen und eine/n Zustellungs-bevollmächtigte/n benennen,

2.        jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss,

3.        jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten hat,

4.        die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist,

5.        die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG so zu erfolgen hat, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. (§ 20a Abs. 4 UG)

6.        für jedes Mitglied mindestens ein ihm zugeordnetes Ersatzmitglied genannt werden soll,

7.        ein Wahlvorschlag mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten hat, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

 

 

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurien liegen ab 02.05.2025 im Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

 

 

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

 

 

Die Vorsitzende der Wahlkommission:

Hörzer

 

 

 

277. Verwaltungseinheit Universitätsarchiv; stellvertretende Leitung

Mit Wirkung vom 01.01.2025 wird gemäß § 17 Abs 10 des Organisationsplans

 

Herr Mag. Dr. Andreas Golob

als stellvertretender Leiter

 

bestellt.

 

 

Der Vizerektor für Forschung:

Reidl

 

 

 

278. MITTEILUNGEN

 

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Der Newsletter kann von Mitarbeiter:innen der Universität Graz per Mail an forschung@uni-graz.at abonniert werden. Weitere Informationen sind zu finden unter:

 

https://forschungsmanagement.uni-graz.at/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

279. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

ALLGEMEINES

 

Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.

GLEICHSTELLUNG

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

 

 

 

279.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

 

GEISTESWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten Forscher:innen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere Wissenschafter:innen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Philosophie vertritt das Fach Philosophie in Lehre und Forschung im Rahmen der BA-, Master- und Doktoratsstudien Philosophie sowie der Lehramtstudien Philosophie und Pädagogik, der Masterstudien Political, Economic and Legal Philosophy und Angewandte Ethik sowie dem Unterrichtsfach Ethik an der Karl-Franzens-Universität Graz. Das Institut befasst sich mit Fragen der Theoretischen Philosophie, Geschichte der Philosophie, Praktischen Philosophie, Politischen Philosophie und Phänomenologie und trägt zur interdisziplinären Forschung bei.

Die Universität Graz besetzt am Institut für Philosophie der Geisteswissenschaftlichen Fakultät eine

Professur für Philosophie der Antike und/oder des Mittelalters

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 1 Universitätsgesetz; auf 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2025)

Der/die zukünftige Stelleninhaber/in wird am Arbeitsbereich Geschichte der Philosophie tätig sein und soll Lehre und Forschung im Themenbereich Philosophie der Antike und/oder des Mittelalters betreiben. Er/Sie soll die Bereiche der Antike und/oder des Mittelalters nachweislich abdecken können. Die Professur soll sich ausgehend von ihren historischen Schwerpunkten in systematische Diskussionen der Philosophie einbringen können und zur Profilierung des Cluster of Excellence „Knowledge in Crisis“ oder eines Profilbereichs der Universität Graz (z.B. „Climate Change Graz“) beitragen. Die Professur soll sich um eine Vernetzung vor Ort – insbesondere mit den Schwerpunktbereichen der Geisteswissenschaftlichen Fakultät – bemühen. Die Bereitschaft zur Kooperation im Arbeitsbereich Geschichte der Philosophie ist auch in seinen Schwerpunkten in der Frühen Neuzeit und der Geschichte und Vorgeschichte der analytischen Philosophie erwünscht. Die Professur soll internationale Kooperationen pflegen und zur Wissenschaftskommunikation mit der Öffentlichkeit beitragen. Die Forschungstätigkeit soll durch einschlägige Publikationen in international angesehenen Publikationsorganen dokumentiert sein. In der Lehre übernimmt der/die Stelleninhaber/in Lehrveranstaltungen in den Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien und betreut Abschlussarbeiten auf allen genannten Ebenen im Bereich Philosophie der Antike und/oder des Mittelalters.

Anstellungserfordernisse:

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von Kolleg:innen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 92.460,20 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 14. Mai 2025
Kennzahl:
VV/5/99 ex 2024/25

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

 

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter https://personalressort.uni-graz.at/de/berufungsverfahren/ innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

Für Informationen steht Ihnen Frau Univ.-Prof. Dr. Ursula Renz unter ursula.renz@uni-graz.at sowie unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 2296 gerne zur Verfügung.

 

 

 

279.2 Stellen für Tenure Track-Professuren

 

NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten Forscher:innen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere Wissenschafter:innen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Die Universität Graz besetzt am Institut für Molekulare Biowissenschaften der Naturwissenschaftlichen Fakultät eine

Tenure Track-Professur für Molekulare Biophysik

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 5 Universitätsgesetz; zunächst befristet auf 6 Jahre als Assistenzprofessor/in mit Qualifizierungsvereinbarung nach dem Angestelltengesetz; Ziel ist die Überleitung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Assoziierte/r Professor/in; voraussichtlich zu besetzen ab 01. September 2025)

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll auf Basis von Drittmittelfinanzierung eine eigene Arbeitsgruppe auf dem Gebiet der Molekularen Biophysik mit Fokus auf Membranproteinen aufbauen und leiten. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Erforschung der biophysikalischen Mechanismen und der molekularen Logik von G-Protein-gekoppelten Rezeptoren (GPCRs) mittels Einzelmolekül- und mikrofluidischer Methoden liegen. Bisherige Forschungsleistungen im Gebiet der Proteinbiophysik, Einzelmolekül-Fluoreszenzspektroskopie und Mikrofluidik sind durch hochrangige Publikationen nachzuweisen. 

Die zu besetzende Stelle ist fachlich und organisatorisch im Bereich „Biophysik“ am Institut für Molekulare Biowissenschaften (IMB) eingebettet. Das IMB ist ein international angesehenes Forschungs- und Lehrzentrum. Es betreibt Grundlagenforschung auf international kompetitivem Niveau und bietet mehrere Bachelor- und Masterstudien im Bereich der Molekularen Biowissenschaften an, wobei der forschungsgeleiteten Lehre ein besonderes Augenmerk gewidmet wird. Die Forschungsschwerpunkte des IMB liegen im Bereich der Stoffwechsel- und Altersforschung, Infektionsbiologie, Proteinsynthese, Biophysik und Strukturbiologie (http://molekularbiologie.uni-graz.at). Damit ist es maßgeblich am Profilbereich „BioHealth“ beteiligt. Das IMB ist Mitglied der interuniversitären Netzwerke NAWI Graz und BioTechMed-Graz, zweier strategischer Kooperationen der Karl-Franzens-Universität Graz mit der Technischen Universität Graz bzw. der Medizinischen Universität Graz in den Naturwissenschaften. 

Das Forschungsprofil der Kandidatin/des Kandidaten soll zu den Forschungsaktivitäten der Molekularen Biowissenschaften am Standort Graz passen. Daher wird eine aktive Mitarbeit im Profilbereich „BioHealth“, sowie in den interuniversitären Forschungsnetzwerken NAWI Graz und BioTechMed-Graz erwartet. Ebenso ist die Einbindung in die Lehre des IMB durch die Durchführung eigener universitärer Lehrveranstaltungen und die (Mit-) Betreuung von Master- und Doktorarbeiten vorgesehen.

 

 

 

Anstellungserfordernisse:

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von Kolleg:innen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1 bzw. A2 mit Unterzeichnung der Qualifizierungsvereinbarung

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 69060.60 brutto/Jahr bzw. € 81314.80 brutto/Jahr mit Unterzeichnung der Qualifizierungsvereinbarung

Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2025
Kennzahl:
KS/2/99 ex 2024/25

Voraussichtlicher Termin für das öffentliche Hearing: 07.07.2025 - 08.07.2025

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter (https://personalressort.uni-graz.at/de/berufungsverfahren/) – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.tenure-track@uni-graz.at

 

 

 

Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:

 

Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:

 

https://jobs.uni-graz.at/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.