MITTEILUNGSBLATT
 

der

 

UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2024/25        Ausgegeben am 29. 01. 2025        16. Stück

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196.                Ethikkommission; Mitglieder und Vorsitz

197.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Alexander Loder, BSc. MSc. PhD.; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

198.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Klaus Natter; Mitglieder

199.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Albert Ossó Castillon, PhD.; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

200.         Rahmenbetriebsvereinbarung über den Einsatz von personenbezogener Informations- und Kommunikationstechnologien (Rahmen-BV IKT 2019); Verlängerung der Geltung der Systembeschreibung ePAS+ (Bewerbungsmanagementsystem) bis 31.12.2026 (Bestandteil der 28. Tranche des Anhangs C zur Rahmenbetriebsvereinbarung)

201.        Mitteilungen

202.        Ausschreibung von Stellen

 

 

 

 

196. Ethikkommission; Wahl der Mitglieder und Konstituierung

Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 gemäß § 1 des Satzungsteils Ethikkommission über Vorschlag des Senats für die Funktionsperiode vom 27.01.2025 bis 26.01.2029 folgende Mitglieder in die Ethikkommission gemäß § 21 Abs 3 des Organisationsplans gewählt:

 

Univ.-Prof. Dr. Elke Gruber (Fachgebiet Erziehungswissenschaften)

        Dr. Andreas Haidacher (extern)

Univ.-Prof. Dr. Matthias Lukan, LL.M. (Fachgebiet Rechtswissenschaften)

        Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer (Fachgebiet Philosophie)

        Priv.-Doz. Dr. Frithjof Nungesser, M.A. (Fachgebiet Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)

        Mag. Dr. Monika Prettenthaler (Fachgebiet Theologie)

Sen. Scient. Dr. Sandra Schüssler, MSc, BSc (extern)

        Assoz. Prof. Mag. Dr. Martina Schweiger (Fachgebiet Naturwissenschaften)

        Dr. Barbara Wisiak (extern)

 

 

Der Vorsitzende des Universitätsrates:

Beiglböck

 

 

In der konstituierenden Sitzung am 15.01.2025 wurden für die Funktionsperiode vom 27.01.2025 bis 26.01.2029

 

Univ.-Prof. Dr. Matthias Lukan, LL.M.

zum Vorsitzenden

 

Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer

zum stellvertretenden Vorsitzenden

 

Assoz. Prof. Mag. Dr. Martina Schweiger

zur Schriftführerin

 

gewählt.

 

 

Der Vorsitzende der Ethikkommission:

Lukan

 

 

 

197. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Alexander Loder, BSc. MSc. PhD.; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Habilitationsverfahren von Herrn Alexander Loder, BSc. MSc. PhD. an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 38 Abs 1 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:

 

Mag. Dr. Ismene Fertschai

Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

198. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Klaus Natter; Mitglieder

 

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

Assoz. Prof. PD. Dr. Mélanie Hall

Univ.-Prof. Dr. Sandro Keller

Univ.-Prof. Dr. Dagmar Kratky (Med-Uni Graz)

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Kroutil

Univ.-Prof. Dr. Ronald Kühnlein

Assoz. Prof. Martina Schweiger

Ersatzmitglied:

Univ.-Prof. Dr. Karl Gruber

 

Mittelbau

Assoz.-Prof. Mag. Dr. Rudolf Christoph Ruckenstuhl

Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Karin Athenstaedt

 

Ersatzmitglied:

Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut Bergler

 

Studierende

Anika Finster

Patricia Sampl

Ersatzmitglied:

Lukas Kuchling

 

 

In der konstituierenden Sitzung vom 23.01.2025 wurde

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Sandro Keller

zum Vorsitzenden

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Ronald Kühnlein

zum stellvertretenden Vorsitzenden

 

gewählt.

 

 

Die Vorsitzende des Senats:

Ehrke-Rabel

 

 

 

199. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Albert Ossó Castillon, PhD.; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Habilitationsverfahren von Herrn Ass.-Prof. Albert Ossó Castillon, PhD. an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 38 Abs 1 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:

 

HR Mag. Ulrike Schustaczek

Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Maria Elisabeth Aigner

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

200. Rahmenbetriebsvereinbarung über den Einsatz von personenbezogener Informations- und Kommunikationstechnologien (Rahmen-BV IKT 2019); Verlängerung der Geltung der Systembeschreibung ePAS+ (Bewerbungsmanagementsystem) bis 31.12.2026 (Bestandteil der 28. Tranche des Anhangs C zur Rahmenbetriebsvereinbarung)

Aufgrund zustimmender Beschlüsse der Betriebsräte zu einem Rektoratsbeschluss vom 12.12.2024 und der am 21.01.2025 komplettierten Unterzeichnung durch den Rektor, den Vorsitzenden des Betriebsrats für das Wissenschaftliche Universitätspersonal und den Vorsitzenden des Betriebsrats für das Allgemeine Universitätspersonal wurde zwischen dem Rektorat und den genannten Betriebsräten eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, mit der die Geltung der am 06.07.2023 als Bestandteil der 28. Tranche des Anhangs C zur Rahmenbetriebsvereinbarung in Kraft gesetzten Systembeschreibung ePAS+ (Bewerbungsmanagementsystem) bis 31.12.2026 verlängert wird.

 

Die Systembeschreibung ePAS+ (Bewerbungsmanagementsystem) ist gemäß § 15 ArbVG zur Einsichtnahme durch die ArbeitnehmerInnen der Universität Graz sowohl in der Rechts- und Organisationsabteilung als auch beim Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal sowie beim Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal aufgelegt.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

201. MITTEILUNGEN

 

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Der Newsletter kann von Mitarbeiter:innen der Universität Graz per Mail an forschung@uni-graz.at abonniert werden. Weitere Informationen sind zu finden unter:

 

https://forschungsmanagement.uni-graz.at/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

202. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

ALLGEMEINES

 

Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.

GLEICHSTELLUNG

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

202.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

 

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Veröffentlichung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt vom 18.12.2024; Verlängerung der Bewerbungsfrist bis 12.02.2025:

An der Universität Graz arbeiten Forscher:innen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere Wissenschafter:innen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Die Mitarbeiter:innen des Instituts für Unternehmensrecht und internationales Wirtschaftsrecht forschen und publizieren nicht nur im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, sondern auch im Bankvertrags- und Bankaufsichtsrecht, im gesamten Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und im Stiftungsrecht. Dabei stehen auch internationale und grenzüberschreitenden Zusammenhänge im Fokus.

Die Universität Graz besetzt am Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine bzw. zwei

Professur(en) für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

(1x 40 Stunden/Woche oder 2x 20 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 1 Universitätsgesetz; auf 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz;
voraussichtlich zu besetzen ab 01. September 2025)

Die Professur ist Teil der strategischen Positionierung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die folgende Ziele umfasst: Innovation, Interdisziplinarität und Internationalisierung. Ihr Schwerpunkt in Forschung und Lehre soll im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht in seinem österreichischen und europäischen Kontext liegen.  

Erwünscht sind nachgewiesene Fähigkeiten zu Forschung und Lehre in englischer Sprache sowie zu interdisziplinärer Forschung und Lehre, die Teilnahme an nationalen und internationalen Forschungsnetzwerken sowie die Einwerbung von kompetitiven Forschungsmitteln.  

Anstellungserfordernisse:

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von Kolleg:innen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden/Woche) beträgt € 92.460,20 brutto/Jahr; auf Basis einer Teilzeitbeschäftigung (20 Stunden/Woche) beträgt das kollektivvertragliche Mindestentgelt € 46.230,10 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 12. Februar 2025
Kennzahl:
VV/16/99 ex 2023/24

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen sowie unter Bekanntgabe des von Ihnen präferierten Beschäftigungsausmaßes (20 Stunden/Woche oder 40 Stunden/Woche) – informieren Sie sich unter https://personalressort.uni-graz.at/de/berufungsverfahren/ innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

 

 

 

Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:

 

Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:

 

https://jobs.uni-graz.at/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.