der
UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2023/24 Ausgegeben am 25. 09. 2024 46 Stück
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434. Berufungskommission im Berufungsverfahren „Business Models“ gemäß § 98 UG; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
435. Curricula-Kommission für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
436. Interuniversitäre Curricula-Kommission Musikologie; Ausscheiden eines Ersatzmitglieds (Kurie des Mittelbaus)
437. Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausscheiden von Ersatzmitgliedern (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
438. Mitteilungen
439. Ausschreibung von Stellen
434. Berufungskommission im Berufungsverfahren „Business Models“ gemäß § 98 UG; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Berufungsverfahren „Business Models“ an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 29 Abs 3 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:
Assoz. Prof. MMag. Mag. Dr. Silke Rünger
Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl Steininger
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
435. Curricula-Kommission für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschafts-wissenschaften; Umnominierung (Kurie der Studierenden)
Mit Wirkung vom 25.09.2024 Herr Martin Klösch als Mitglied aus. An seiner Stelle wird
Herr Benedikt Sieghartleitner
als neues Mitglied nominiert. Weiters scheidet Frau Bettina Mandl als Ersatzmitglied aus.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
436. Interuniversitäre Curricula-Kommission Musikologie; Ausscheiden eines Ersatzmitglieds (Kurie des Mittelbaus)
Mit Wirkung vom 25.09.2024 scheidet Frau Stefanie Liang, BA MA MA als Ersatzmitglied aus.
Die Vorsitzende des Senats:
Ehrke-Rabel
437. Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausscheiden von Ersatzmitgliedern (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
Herr Univ.-Prof. Dr. Timo Lüke scheidet mit Wirkung ab 01.09.2024 als Ersatzmitglied aus.
Frau Univ.-Prof. Dr. Johanna Hopfner scheidet mit Wirkung ab 01.10.2024 als Ersatzmitglied aus.
Der Vorsitzende des Fakultätsgremiums:
Schöner
438. MITTEILUNGEN
http://international.uni-graz.at
Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.
NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE
Tel.: (0316) 380-1287
Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Der Newsletter kann von Mitarbeiter:innen der Universität Graz per Mail an forschung@uni-graz.at abonniert werden. Weitere Informationen sind zu finden unter:
https://forschungsmanagement.uni-graz.at/
Der Rektor:
Riedler
439. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.
GLEICHSTELLUNG
Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
Hinweis zu Ausschreibungen im wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal:
Die Veröffentlichung von Stellen der Universität Graz erfolgt direkt über unsere Karriere-Seite:
Der Rektor:
Riedler
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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
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Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.