MITTEILUNGSBLATT
 

der

 

UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2023/24        Ausgegeben am 24. 04. 2024        28. Stück

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246.         Auswahlkommission im Verfahren zur Besetzung der Professur „Pharmazeutische Zellbiologie“ gemäß § 99 Abs 4 UG; Mitglieder

247.         Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Schulsportforschung und Sportpädagogik“ gemäß § 98 Abs 5 UG; Mitglieder

248.         Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

249.         Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Entsendung von Ersatzmitgliedern (Kurie des Mittelbaus)

250.         Universitätsbibliothek; Büro der Bibliotheksleitung; Leitung

251.         IDea_Lab - Das interdisziplinäre digitale Labor; Vollmacht

252.         Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG

253.        Mitteilungen

254.        Ausschreibung von Stellen

 

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 02.05.2024.

 

 

 

 

246. Auswahlkommission im Verfahren zur Besetzung der Professur „Pharmazeutische Zellbiologie“ gemäß § 99 Abs 4 UG; Mitglieder

 

Leiter der Auswahlkommission

Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl

 

Leiter der Organisationseinheit

Univ.-Prof. DI Dr. Klemens Fellner

 

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

Univ.-Prof. Dr. Sandro Manuel Keller

Assoz. Prof. Univ.-Doz. Dr. Ruth Prassl (Medizinische Universität Graz)

Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva Roblegg

Ersatzmitglieder:

Univ.-Prof. Dr. Andreas Zimmer

Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Rudolf Bauer

Univ.-Prof. DI Dr. Ulrich Stelzl

 

Mittelbau

        Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Kungl

Ersatzmitglied:

        Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer

 

Studierende

        Elena Scharrer

Ersatzmitglied:

        Jakob Fuchs

 

Der Rektor:

Riedler

Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 4 UG für Pharmazeutische Zellbiologie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 5 Abs 2 Satzungsteil Verfahren zur Besetzung von Professuren gemäß § 99 Abs 4 UG folgende Mitglieder nominiert:

 

Herr Mag. Dr. Thomas Schweitzer

Herr Univ.-Prof. Dr. Peter Banzer

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

247. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Schulsportforschung und Sportpädagogik“ gemäß § 98 Abs 5 UG; Mitglieder

 

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

Univ.-Prof. Dr. Anja Ischebeck

Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin

Univ.-Prof. Dr. Günter Stibbe (Deutsche Sporthochschule Köln)

Univ.-Prof. Dr. Markus Tilp

Univ.-Prof. Dr. Mireille van Poppel

Univ.-Prof. Dr. Heike Wendt

Ersatzmitglied:

        Univ.-Prof. Dr. Kathrin Otrel-Cass

 

Mittelbau

        PD Dr. Andreas Konrad

        Jana Baumgärtner

Ersatzmitglied:

        Matteo Sattler, PhD

 

Studierende

        Oliver Moser

        Tobias Perkounig

Ersatzmitglied:

        Carmen Pusch

 

 

In der konstituierenden Sitzung am 11.04.2024 wurde

 

Univ.-Prof. Dr. Mireille van Poppel

zur Vorsitzenden

 

Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin

zum stellvertretenden Vorsitzenden

 

gewählt.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 5 UG für Schulsportforschung und Sportpädagogik an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 3 Abs 2 der Richtlinie über die Einrichtung, Ausschreibung und Besetzung von Karrierestellen gemäß § 99 Abs 5 UG folgende Mitglieder nominiert:

 

Assoz. Prof. MMag. Mag. Dr. Silke Rünger

HR Mag. Ulrike Schustaczek

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

248. Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

Die Wahl von 20 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 10 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus und zwei Mitgliedern der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder findet am

 

Mittwoch, 5. Juni 2024 9.00 bis 10.30 Uhr

im Sitzungszimmer SZ 15.21 A2

8010 Graz, Universitätsstraße 15, 2. Stock, Bauteil A

statt.

 

Die Wahl zum Fakultätsgremium erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren, diese beginnt mit der Konstituierung des Fakultätsgremiums.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am 24. April 2024 diesen Personengruppen angehören.

 

Personen, die mehreren Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahl-berechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt: Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG), Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG), allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).

 

Passiv nicht wahlberechtigt sind im Amt befindliche Rektoren/Rektorinnen sowie Vizerektoren/ Vizerektorinnen und das für die Vollziehung studienrechtlicher Vorschriften in erster Instanz zuständige monokratische Organ gemäß § 19 Abs. 2 Z. 2 UG (Studiendirektor/in).

 

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am Stichtag 24. April 2024 das aktive Wahlrecht in das Fakultätsgremium besitzen.

 

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

  1. 1)Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 15. Mai bis 21. Mai 2024 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten am Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, auf. 

  2. 2)Allfällige Einsprüche müssen bis 22. Mai 2024, 10.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, MMag. Eva Becskei, per Adresse SOWI-Dekanat, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.  

 

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 23. Mai 2024, 10.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, MMag. Eva Becskei, per Adresse SOWI-Dekanat, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder (§ 20a Abs. 4 UG).

Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

 

 

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 27. Mai 2024 bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, MMag. Eva Becskei, per Adresse SOWI-Dekanat, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, zur Einsichtnahme auf.

 

 

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

 

 

Der Vorsitzende des Fakultätsgremiums:

Reimann

 

 

 

249. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Entsendung von Ersatzmitgliedern (Kurie des Mittelbaus)

Mit Wirkung vom 24.04.2024 entsenden die im Senat vertretene Gruppe der Universitätsdozent:innen sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß § 2 Abs 2 Satzungsteil Einrichtung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

Frau Dr. Julia Danzer

Frau Dr. Ismene Fertschai

als neue Ersatzmitglieder in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für die laufende Funktionsperiode bis 30.09.2025.

 

 

Die Vorsitzende des Senats:

i.V. Gößnitzer

 

250. Universitätsbibliothek; Büro der Bibliotheksleitung; Leitung

Mit Wirkung vom 15.04.2024 wurde

 

Frau Eveline Pintar

 

zur Leiterin des Büros der Bibliotheksleitung bestellt.

 

 

Die Leiterin der Universitätsbibliothek:

Stückler

 

 

 

251. IDea_Lab - Das interdisziplinäre digitale Labor; Vollmacht

Durch Beschluss des Rektorats vom 11.04.2024 wird Herrn Dipl.-Ing. (FH) Michael Freidl, MA die Vollmacht gemäß § 28 UG erteilt.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

252. Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG

Am 20.03.2024 wurde

 

Frau Ass.-Prof. Mag. Dr. Ursula Mindler-Steiner

die Lehrbefugnis als Privatdozentin für das Habilitationsfach „Zeitgeschichte“

 

verliehen.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

253. MITTEILUNGEN

 

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

 

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

254. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

ALLGEMEINES

Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.

GLEICHSTELLUNG

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

254.1 Stellen für wissenschaftliches Universitätspersonal

 

NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

INSTITUT FÜR MATHEMATIK UND WISSENSCHAFTLICHES RECHNEN

Projektassistent:in Dissertant:in (m/w/d)

 

INSTITUT FÜR MATHEMATIK UND WISSENSCHAFTLICHES RECHNEN

Projektassistent:in Dissertant:in (m/w/d)

 

INSTITUT FÜR PHYSIK

(Senior) Scientist (m/w/d)

 

 

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

 

INSTITUT FÜR STRAFRECHT, STRAFPROZESSRECHT UND KRIMINOLOGIE

 

(Senior) Scientist (m/w/d)

 

 

SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

 

INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK

 

Universitätsassistent:in ohne Doktorat (m/w/d)

 

 

 

UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

 

INSTITUT FÜR GEOGRAPHIE UND RAUMFORSCHUNG

 

Projektassistent:in ohne Doktorat (m/w/d)

 

 

 

254.2 Stellen für allgemeines Universitätspersonal

 

NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

FRISTVERLÄNGERUNG

INSTITUT FÜR BIOLOGIE

Laborant:in (m/w/d)

 

 

INSTITUT FÜR ERDWISSENSCHAFTEN

 

Technische:r Assistent:in (m/w/d)

 

 

INSTITUT FÜR PHYSIK

Office Manager:in (m/w/d)

 

 

VERWALTUNGSEINHEITEN

 

UNIIT: INFRASTRUCTURE

 

Advanced System Engineer HPC (m/w/d)

 

 

UNIIT: INFRASTRUCTURE

Advanced System Engineer (m/w/d)

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

 

 

Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.