der
UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2023/24 Ausgegeben am 24. 04. 2024 28. Stück
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246. Auswahlkommission im Verfahren zur Besetzung der Professur „Pharmazeutische Zellbiologie“ gemäß § 99 Abs 4 UG; Mitglieder
247. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Schulsportforschung und Sportpädagogik“ gemäß § 98 Abs 5 UG; Mitglieder
248. Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung
249. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Entsendung von Ersatzmitgliedern (Kurie des Mittelbaus)
250. Universitätsbibliothek; Büro der Bibliotheksleitung; Leitung
251. IDea_Lab - Das interdisziplinäre digitale Labor; Vollmacht
252. Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG
253. Mitteilungen
254. Ausschreibung von Stellen
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 02.05.2024.
246. Auswahlkommission im Verfahren zur Besetzung der Professur „Pharmazeutische Zellbiologie“ gemäß § 99 Abs 4 UG; Mitglieder
Leiter der Auswahlkommission
Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl
Leiter der Organisationseinheit
Univ.-Prof. DI Dr. Klemens Fellner
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Univ.-Prof. Dr. Sandro Manuel Keller
Assoz. Prof. Univ.-Doz. Dr. Ruth Prassl (Medizinische Universität Graz)
Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva Roblegg
Ersatzmitglieder:
Univ.-Prof. Dr. Andreas Zimmer
Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Rudolf Bauer
Univ.-Prof. DI Dr. Ulrich Stelzl
Mittelbau
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Kungl
Ersatzmitglied:
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer
Studierende
Elena Scharrer
Ersatzmitglied:
Jakob Fuchs
Der Rektor:
Riedler
Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 4 UG für Pharmazeutische Zellbiologie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 5 Abs 2 Satzungsteil Verfahren zur Besetzung von Professuren gemäß § 99 Abs 4 UG folgende Mitglieder nominiert:
Herr Mag. Dr. Thomas Schweitzer
Herr Univ.-Prof. Dr. Peter Banzer
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
247. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Schulsportforschung und Sportpädagogik“ gemäß § 98 Abs 5 UG; Mitglieder
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Univ.-Prof. Dr. Anja Ischebeck
Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin
Univ.-Prof. Dr. Günter Stibbe (Deutsche Sporthochschule Köln)
Univ.-Prof. Dr. Markus Tilp
Univ.-Prof. Dr. Mireille van Poppel
Univ.-Prof. Dr. Heike Wendt
Ersatzmitglied:
Univ.-Prof. Dr. Kathrin Otrel-Cass
Mittelbau
PD Dr. Andreas Konrad
Jana Baumgärtner
Ersatzmitglied:
Matteo Sattler, PhD
Studierende
Oliver Moser
Tobias Perkounig
Ersatzmitglied:
Carmen Pusch
In der konstituierenden Sitzung am 11.04.2024 wurde
Univ.-Prof. Dr. Mireille van Poppel
zur Vorsitzenden
Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin
zum stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Der Rektor:
Riedler
Für das Auswahlverfahren gemäß § 99 Abs 5 UG für Schulsportforschung und Sportpädagogik an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 3 Abs 2 der Richtlinie über die Einrichtung, Ausschreibung und Besetzung von Karrierestellen gemäß § 99 Abs 5 UG folgende Mitglieder nominiert:
Assoz. Prof. MMag. Mag. Dr. Silke Rünger
HR Mag. Ulrike Schustaczek
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
248. Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung
Die Wahl von 20 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 10 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus und zwei Mitgliedern der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder findet am
Mittwoch, 5. Juni 2024 9.00 bis 10.30 Uhr
im Sitzungszimmer SZ 15.21 A2
8010 Graz, Universitätsstraße 15, 2. Stock, Bauteil A
statt.
Die Wahl zum Fakultätsgremium erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren, diese beginnt mit der Konstituierung des Fakultätsgremiums.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am 24. April 2024 diesen Personengruppen angehören.
Personen, die mehreren Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahl-berechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt: Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG), Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG), allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).
Passiv nicht wahlberechtigt sind im Amt befindliche Rektoren/Rektorinnen sowie Vizerektoren/ Vizerektorinnen und das für die Vollziehung studienrechtlicher Vorschriften in erster Instanz zuständige monokratische Organ gemäß § 19 Abs. 2 Z. 2 UG (Studiendirektor/in).
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am Stichtag 24. April 2024 das aktive Wahlrecht in das Fakultätsgremium besitzen.
Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses
1)Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 15. Mai bis 21. Mai 2024 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten am Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, auf.
2)Allfällige Einsprüche müssen bis 22. Mai 2024, 10.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, MMag. Eva Becskei, per Adresse SOWI-Dekanat, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 23. Mai 2024, 10.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, MMag. Eva Becskei, per Adresse SOWI-Dekanat, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.
Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.
Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder (§ 20a Abs. 4 UG).
Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.
Auflegen der Wahlvorschläge
Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 27. Mai 2024 bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, MMag. Eva Becskei, per Adresse SOWI-Dekanat, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, zur Einsichtnahme auf.
Stimmabgabe
Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.
Der Vorsitzende des Fakultätsgremiums:
Reimann
249. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Entsendung von Ersatzmitgliedern (Kurie des Mittelbaus)
Die Vorsitzende des Senats:
i.V. Gößnitzer
250. Universitätsbibliothek; Büro der Bibliotheksleitung; Leitung
Mit Wirkung vom 15.04.2024 wurde
Frau Eveline Pintar
zur Leiterin des Büros der Bibliotheksleitung bestellt.
Die Leiterin der Universitätsbibliothek:
Stückler
251. IDea_Lab - Das interdisziplinäre digitale Labor; Vollmacht
Durch Beschluss des Rektorats vom 11.04.2024 wird Herrn Dipl.-Ing. (FH) Michael Freidl, MA die Vollmacht gemäß § 28 UG erteilt.
Der Rektor:
Riedler
252. Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG
Am 20.03.2024 wurde
Frau Ass.-Prof. Mag. Dr. Ursula Mindler-Steiner
die Lehrbefugnis als Privatdozentin für das Habilitationsfach „Zeitgeschichte“
verliehen.
Der Rektor:
Riedler
http://international.uni-graz.at
Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.
NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE
Tel.: (0316) 380-1287
Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:
www.uni-graz.at/de/forschen/fms/
Der Rektor:
Riedler
254. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.
GLEICHSTELLUNG
Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
254.1 Stellen für wissenschaftliches Universitätspersonal
NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
Bewerbungsfrist: 15.05.2024
Verwendungsgruppe: B1 ohne Doktorat
Brutto Jahresgehalt (Vollzeit): € 50.103,20
Dienstbeginn: Juli 2024
Wochenstunden: 30 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: befristet bis 31.07.2026
ID: 621 / 2024 / 905 / 494
Bewerbungsfrist: 15.05.2024
Verwendungsgruppe: B1 ohne Doktorat
Brutto Jahresgehalt (Vollzeit): € 50.103,20
Dienstbeginn: Oktober 2025
Wochenstunden: 30 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: befristet bis 30.09.2026
ID: 621 / 2024 / 904 / 493
Bewerbungsfrist: 15.05.2024
Verwendungsgruppe: B1 mit Doktorat
Brutto Jahresgehalt (Vollzeit): € 66.532,20
Dienstbeginn: Oktober 2024
Wochenstunden: 40 h/W
Anstellungsdauer: Vorerst befristet mit Option auf Dauerstelle
Befristung: 6 Jahre mit möglicher Entwicklungsvereinbarung
ID: 653 / 2024 / 903 / 509
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
INSTITUT FÜR STRAFRECHT, STRAFPROZESSRECHT UND KRIMINOLOGIE
Bewerbungsfrist: 15.05.2024
Verwendungsgruppe: B1 mit Doktorat
Brutto Jahresgehalt (Vollzeit): € 66.532,20
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 40 h/W
Anstellungsdauer: Vorerst befristet mit Option auf Dauerstelle
Befristung: 5 Jahre mit möglicher Entwicklungsvereinbarung
ID: 211 / 2024 / 901 / 502
SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK
Universitätsassistent:in ohne Doktorat (m/w/d)
Bewerbungsfrist: 05.06.2024
Verwendungsgruppe: B1 ohne Doktorat
Brutto Jahresgehalt (Vollzeit): € 50.103,20
Dienstbeginn: September 2024
Wochenstunden: 40 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: 4 Jahre
ID: 331 / 2024 / 912 / 479
UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
INSTITUT FÜR GEOGRAPHIE UND RAUMFORSCHUNG
Projektassistent:in ohne Doktorat (m/w/d)
Bewerbungsfrist: 15.05.2024
Verwendungsgruppe: B1 ohne Doktorat
Brutto Jahresgehalt (Vollzeit): € 50.103,20
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 30 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: 18 Monate
ID: 402 / 2024 / 909 / 514
254.2 Stellen für allgemeines Universitätspersonal
NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
Bewerbungsfrist: 08.05.2024
Verwendungsgruppe: IIa
Brutto Jahresgehalt (Vollzeit): € 32.492,60
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 16 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: befristet bis 30.09.2026
ID: 649 / 2024 / 887 / 478
INSTITUT FÜR ERDWISSENSCHAFTEN
Technische:r Assistent:in (m/w/d)
Bewerbungsfrist: 15.05.2024
Verwendungsgruppe: IIIb
Brutto Jahresgehalt (Vollzeit): € 41.424,60
Dienstbeginn: Dezember 2024
Wochenstunden: 40 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: Befristet auf ein Jahr mit Option auf Verlängerung
ID: 650 / 2024 / 915 / 495
Bewerbungsfrist: 15.05.2024
Verwendungsgruppe: IIb
Brutto Jahresgehalt (Vollzeit): € 34.441,40
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 40 h/W
Anstellungsdauer: Vorerst befristet mit Option auf Dauerstelle
Befristung: 1 Jahr
ID: 653 / 2024 / 913 / 517
VERWALTUNGSEINHEITEN
UNIIT: INFRASTRUCTURE
Advanced System Engineer HPC (m/w/d)
Bewerbungsfrist: 15.05.2024
Verwendungsgruppe: IVa
Brutto Jahresgehalt (Vollzeit): € 45.726,80
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 1 x 40 oder 2 x 20 h/W
Anstellungsdauer: Vorerst befristet mit Option auf Dauerstelle
Befristung: 1 Jahr
ID: 897 / 2024 / 914 / 464
Bewerbungsfrist: 22.05.2024
Verwendungsgruppe: IVa
Brutto Jahresgehalt (Vollzeit): € 45.726,80
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 20,00 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: 30.09.2026
ID: 897 / 2023 / 640 / AB/30/99_ VERW ex 2022/23
Der Rektor:
Riedler
Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.