der
UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2022/23 Ausgegeben am 20. 09. 2023 45. Stück
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319. Curricula-Kommission für die Studienrichtung „Molekularbiologie“ (Bachelorstudium), „Molekulare Mikrobiologie“, „Biochemie und Molekulare Biomedizin“ und „Biotechnologie“ (Masterstudien); Umnominierung (Kurie der Studierenden)
320. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Bestellung von Koordinationsbeauftragten
321. Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft; 2. stellvertretende Institutsleitung
322. Zentrum für Kulturwissenschaften; interimistische Leitung
323. Bevollmächtigung von ProjektleiterInnen
324. Mitteilungen
325. Ausschreibung von Stellen
319. Curricula-Kommission für die Studienrichtung „Molekularbiologie“ (Bachelorstudium), „Molekulare Mikrobiologie“, „Biochemie und Molekulare Biomedizin“ und „Biotechnologie“ (Masterstudien); Umnominierung (Kurie der Studierenden)
Mit Wirkung vom 13.09.2023 scheiden Frau Katharina Hölzl als Hauptmitglied und Frau Annalena Eggeling als Ersatzmitglied aus. An ihrer Stelle werden
Frau Tamara Poledna
als neues Hauptmitglied sowie
Herr Dominik Fleischhacker
Herr Bernhard Hauleitner
als neue Ersatzmitglieder nominiert.
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
320. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Bestellung von Koordinationsbeauftragten
Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Sylvia Titze, MPH legt ihre Funktion als Koordinationsbeauftragte des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen für die Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät mit Ablauf des 30.09.2023 zurück.
In der Sitzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen am 19.06.2023 wurde für die restliche Funktionsperiode des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen nach Universitätsgesetz 2002 (VII. Funktionsperiode: 01.10.2022 bis 30.09.2025) mit Wirkung vom 01.10.2023
Herr Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin
zum Koordinationsbeauftragten des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen für die Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät gem § 22 GO AKGL 2010 bestellt.
Weiters wurde in der Sitzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen am 19.06.2023 für die restliche Funktionsperiode des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen nach Universitätsgesetz 2002 (VII. Funktionsperiode: 01.10.2022 bis 30.09.2025) mit Wirkung vom 01.10.2023
Frau Assoz. Prof. Mag. Dr. Judith Laister
zur Koordinationsbeauftragten des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen für die Geisteswissenschaftliche Fakultät gem § 22 GO AKGL 2010 bestellt.
Die Reihenfolge der Vorsitz-Stellvertretung durch die Koordinationsbeauftragten gem §§ 2 Abs 3 und 20 Abs 2 GO AKGL 2010 lautet dementsprechend:
1.Mag. Dr. Lisa Katharina Scheer
2.Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller
3.Assoz. Prof. MMag. Mag. Dr. Silke Rünger
4.Assoz. Prof. Mag. Dr. Judith Laister
5.Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
321 Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft; 2. stellvertretende Institutsleitung
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät gibt bekannt, dass anstelle von Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Iris Eisenberger, MSc.
Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Maria Philomena Bertel
zur 2. stellvertretenden Leiterin
des Instituts für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft bis 31.10.2023 ernannt wurde.
Der Dekan:
Bezemek
322. Zentrum für Kulturwissenschaften; interimistische Leitung
Durch Beschluss des Rektorats vom 13.7.2023 wird
Frau Univ.-Prof. Dr. Christine Schwanecke
ab 1.7.2023 zur interimistischen Leiterin
bestellt.
Gleichzeitig wird Frau Univ.-Prof. Dr. Christine Schwanecke die Vollmacht gemäß § 28 UG erteilt. Die Vollmacht von Frau Ao. Univ.-Prof. Dr. Susanne Knaller wird mit dem 1.07.2023 widerrufen.
Der Rektor:
Riedler
323. Bevollmächtigung von ProjektleiterInnen
Bevollmächtigungen für ProjektleiterInnen gem. § 27 (2) UG iVm der Bevollmächtigungs-Richtlinie
bevollmächtigter Projektleiter/ bevollmächtigte Projektleiterin | Projektname | Innenauftrags-nummer |
Ass.-Prof. Dr.rer.nat. Fabian Pettig
| Tackling ESD related wicked problems in geography teacher training with multimodal vignettes (INTERACT) | A28141400002
|
Der Rektor:
Riedler
http://international.uni-graz.at
Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.
NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE
Tel.: (0316) 380-1287
Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:
www.uni-graz.at/de/forschen/fms/
Der Rektor:
Riedler
325. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserem Job-Portal unter http://jobs.uni-graz.at/. Zu besetzende Professuren sind unter https://jobsprof.uni-graz.at/ verfügbar. Weitere Informationen zur Karriere an der Uni Graz finden Sie hier: karriere.uni-graz.at!
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz grundsätzlich nicht ersetzt. Ausnahmen gelten für Berufungsverfahren gem. §§ 98, 99 UG.
GLEICHSTELLUNG
Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt. Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
325.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren
UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Die Universität Graz besetzt am Institut für Bildungsforschung und PädagogInnenbildung der Umwelt- Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät eine
(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 98 Universitätsgesetz; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2024)
Die neu einzurichtende Professur „Digitalisierung der Elementarpädagogik“ baut einen eigenständigen Schwerpunkt in der Forschung auf und vertritt in der Lehre das Fach Elementarpädagogik sowie weitere Aspekte aus den Erziehungswissenschaften gemeinsam mit der etablierten Professur „Frühkindpädagogik“.
Der Forschungsschwerpunkt soll auf Aspekten der Digitalisierung in der Elementarpädagogik liegen. Hierzu gehört u.a. die Bearbeitung von Fragen nach einer vielfältigen und entwicklungsangemessenen Nutzung digitaler Medien in der Bildungsarbeit oder in interdisziplinären Kontexten (z.B. Pflege, Kunst) sowie einer zeitgemäßen Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Familien unter Einbezug aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen und Sozialisationsbedingungen. Einen weiteren Fokus bildet die vielfältige Nutzung digitaler Technologien innerhalb unterschiedlicher Qualifizierungsformate für (angehende) pädagogische Fachpersonen und deren Wirkung. Mit dieser Professur wird darüber hinaus eine Verbindungsachse zur Digitalisierungsstrategie der Universität her- und sichergestellt. Internationale Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren der Elementarpädagogik sind Bestandteil der Stelle.
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber hat Lehre im Bachelor Erziehungs- und Bildungswissenschaften sowie dem Master Elementarpädagogik anzubieten. Entsprechend sind fundierte Kenntnisse der Arbeit im elementarpädagogischen Feld erwünscht.
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung (Doktorat oder PhD)
Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation in einem ausgewiesenen Schwerpunkt in Elementarpädagogik
Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach und Profil der Professur (in Relation zum akademischen Alter)
Erfolgreiche Einwerbung fachspezifischer Projekte; insbesondere kompetitiver Drittmittel
Kompetenz in Hochschuldidaktik und online-Lehre
Kompetenz in der Betreuung und Anleitung von NachwuchswissenschafterInnen
Auslandserfahrung während der wissenschaftlichen Laufbahn
Management- und Führungserfahrung
Kompetenz in Gender Mainstreaming
Gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Publikations- oder Forschungstätigkeit im Feld der Elementarpädagogik unter Berücksichtigung von Aspekten der Digitalisierung
Exzellente Kenntnisse in Methoden der empirischen Sozialforschung
Erfahrung in der akademischen Selbstverwaltung
Grundausbildung sowie Erfahrung in der Arbeit im elementarpädagogischen Feld erwünscht
Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von KollegInnen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.
Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 81.571,00 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Oktober 2023
Kennzahl: BV/5/98 ex 2022/23
Voraussichtlicher Termin für das öffentliche Hearing: 26.02.2024 bis 27.02.2024
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter (http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren) – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:
bewerbung.professur@uni-graz.at
325.2 Stellen für wissenschaftliches Universitätspersonal
EUROPÄISCHES TRAININGS- UND FORSCHUNGSZENTRUM FÜR MENSCHENRECHTE UND DEMOKRATIE DER UNIVERSITÄT GRAZ (UNI-ETC)
Universitätsassistent:in ohne Doktorat (m/w/d)
Bewerbungsfrist: 18.10.2023
Verwendungsgruppe: B1 ohne Doktorat
Brutto Jahresgehalt: € 45.882,20
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 20 ggf. Erhöh. 30 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: 4 Jahre
Bewerbungsfrist: 11.10.2023
Verwendungsgruppe: B1 ohne Doktorat
Brutto Jahresgehalt: € 45.882,20
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 30,00 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: 4 Jahre
Institut für ÖFFENTLICHES RECHT UND POLITIKWISSENSCHAFT
Universitätsassistent:in ohne Doktorat (m/w/d)
Bewerbungsfrist: 11.10.2023
Verwendungsgruppe: B1 ohne Doktorat
Brutto Jahresgehalt: € 45.882,20
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 30,00 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: 4 Jahre
Bewerbungsfrist: 11.10.2023
Verwendungsgruppe: B1 ohne Doktorat
Brutto Jahresgehalt: € 45.882,20
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 30,00 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: befristet auf 2 Jahre
INSTITUT FÜR RECHTSWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
Universitätsassistent:in ohne Doktorat (m/w/d)
Bewerbungsfrist 11.10.2023
Verwendungsgruppe: B1 ohne Doktorat
Brutto Jahresgehalt: € 45.882,20
Dienstbeginn: Oktober 2023
Wochenstunden: 30,00 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: 4 Jahre
INSTITUT FÜR ZIVILVERFAHRENSRECHT UND INSOLVENZRECHT
Universitätsassistent:in ohne Doktorat (m/w/d)
Bewerbungsfrist: 11.10.2023
Verwendungsgruppe: B1 ohne Doktorat
Brutto Jahresgehalt: € 45.882,20
Dienstbeginn: November 2023
Wochenstunden: 30,00 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: 4 Jahre
NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
Bewerbungsfrist: 11.10.2023
Verwendungsgruppe: B1 mit Doktorat
Brutto Jahresgehalt: € 60.926,60
Dienstbeginn: November 2023
Wochenstunden: 40,00 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: 6 Jahre
Bewerbungsfrist: 11.10.2023
Verwendungsgruppe: B1 ohne Doktorat
Brutto Jahresgehalt: € 45.882,20
Dienstbeginn: Dezember 2023
Wochenstunden: 30,00 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: befristet auf 1 Jahr
Bewerbungsfrist: 11.10.2023
Verwendungsgruppe: B1 mit Doktorat
Brutto Jahresgehalt: € 60.926,60
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 40,00 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: 2 Jahre
Bewerbungsfrist: 11.10.2023
Verwendungsgruppe: B1 mit Doktorat
Brutto Jahresgehalt: € 60.926,59
Dienstbeginn: Ehestmöglich
Wochenstunden: 20,00 h/W
Anstellungsdauer: Vorerst befristet mit Option auf Dauerstelle
Befristung: 6 Jahre mit möglicher Entwicklungsvereinbarung
Bewerbungsfrist: 11.10.2023
Verwendungsgruppe: B1 mit Doktorat
Brutto Jahresgehalt: € 60.926,60
Dienstbeginn: November 2023
Wochenstunden: 40 h/W
Anstellungsdauer: Befristet
Befristung: 6 Jahre
325.3 Stellen für allgemeines Universitätspersonal
Verwaltungseinheiten
Personal- und Organisationsentwickler:in (m/w/d)
Bewerbungsfrist: 11.10.2023
Verwendungsgruppe: IVa
Brutto Jahresgehalt: € 41.874,00
Wochenstunden: 20,00 h/W
Anstellungsdauer: Vorerst befristet mit Option auf Dauerstelle
Der Rektor:
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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.