der

 

UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2022/23        Ausgegeben am 10. 05. 2023        29. Stück

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208.        Universitätsrat; 9. Mitglied

209.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Eva Ortlieb; Mitglieder

210.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Thomas Pölzler, MA; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

211.         Fakultätsgremium der Katholisch-Theologischen-Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

212.         Personalressort; Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung; Leitung

213.        Mitteilungen

214.         Ausschreibung von Stellen

 

 

 

208. Universitätsrat; 9. Mitglied

Der Universitätsrat hat mit Wirkung vom 29.04.2023

 

Herrn Mag. Herbert Beiglböck, MBA

 

zum 9. Mitglied des Universitätsrats bestellt.

 

 

Die Vorsitzende des Universitätsrats gemäß § 2 Z 3 Geschäftsordnung des Universitätsrats:

Vollmar

 

 

 

209. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Eva Ortlieb; Mitglieder

 

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

Univ.-Prof. Dr. Gabriele Haug-Moritz

Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerald Lamprecht

Univ.-Prof. Dr. Ursula Renz

Univ.-Prof. Mag. Dr. Barbara Stelzl-Marx

Univ.-Prof. Dr. Georg Vogeler, MA

Univ.-Prof. Mag. Dr. Heidrun Zettelbauer

Ersatzmitglied:

Univ.-Prof. Dr. Simone de Angelis

 

Mittelbau

Ao.Univ.-Prof. Dr. Günther Bernhard, MAS

Ass.-Prof. Mag. Dr. Ursula Mindler-Steiner

Ersatzmitglieder:

        Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Marliese Raffler

Dr. Monika Stromberger

 

Studierende

        Elisabeth Brantner

        Johannes Neuwirth

Ersatzmitglied:

        Kornel Trojan

 

 

In der konstituierenden Sitzung vom 20.04.2023 wurde

 

Frau Univ.-Prof. Dr. Gabriele Haug-Moritz

zur Vorsitzenden

 

Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerald Lamprecht

zum stellvertretenden Vorsitzenden

 

gewählt.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

210. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Thomas Pölzler, MA; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Habilitationsverfahren von Herrn Mag. Dr. Thomas Pölzler, MA an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 38 Abs 1 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:

 

Priv.-Doz. Dr. Olaf Terpitz, M.A.

Univ.-Prof. Mag. Dr. Heidrun Zettelbauer

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

211. Fakultätsgremium der Katholisch-Theologischen-Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

 

Die Wahl von 8 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder findet am

 

Montag, 12. Juni 2023, 15.15-15.45 im

SR 47.23,

 

die Wahl von 4 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder am

 

Montag, 12. Juni 2023, 13.15-13.45 Uhr im

SR 47.21

 

 

und die Wahl der 2 Mitgliedern der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder am

 

Dienstag, 6. Juni 2023, 9.00- 9.30 Uhr im

SR 47.11

 

statt.

Die Wahl in das Fakultätsgremium erfolgt für die Funktionsperiode vom 01.10.2023 bis 30.09.2025, diese beginnt mit der Konstituierung des Gremiums.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

 

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am 10. Mai 2023 diesen Personengruppen angehören.

Personen, die mehrere Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt:

Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG), Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG),

Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am Stichtag 10. Mai 2023 das aktive Wahlrecht besitzen.

 

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

  1. 1)Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 10. Mai bis 31. Mai 2023 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Katholisch-Theologischen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf. 

  2. 2)Allfällige Einsprüche müssen bis 5. Juni 2023, 10.00 Uhr, im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 5. Juni 2023, 10.00 Uhr, im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. (§ 20a Abs. 4 UG)

Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

 

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 6. Juni 2023 im Dekanat der Katholisch-Theologischen Fakultät zur Einsichtnahme auf.

 

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

 

 

Der Dekan:

Argárate

212. Personalressort; Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung; Leitung

Mit Wirkung vom 01.05.2023 wird

 

Frau Mag. Krista Furthmayr, MSc

zur Leiterin der Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung

 

bestellt.

 

 

Der Leiter des Personalressorts:

Lugger

 

 

 

213. MITTEILUNGEN

 

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

 

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

214. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Anschreiben und relevanter (Dienst-)Zeugnisse über den jeweils angegebenen Link hoch. Bei Stellen für Professorinnen und Professoren nehmen wir Ihre Bewerbung gerne per E-Mail unter bewerbung.professur@uni-graz.at entgegen. Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserer Karriereseite unter http://jobs.uni-graz.at/  

Bitte beachten Sie, dass wir bei dieser Ausschreibung – um den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen – Bewerbungen ausschließlich über unser webbasiertes BewerberInnen-Tool entgegennehmen können. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier: http://uni-graz.jobbase.io/policy

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, wird die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte BewerberInnen, per E-Mail abgewickelt. Daher bitten wir Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses auch um Ihre E-Mail-Adresse. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Wichtiger Hinweis:


Die Stellen des allgemeinen Universitätspersonals (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs
 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zunächst in der Internen Jobbörse ausgeschrieben, zu der ausschließlich MitarbeiterInnen der Universität Graz Zugang haben. Externe BewerberInnen können im internen Auswahlverfahren NICHT berücksichtigt werden.

Hier gelangen Sie zur Plattform der Internen Jobbörse, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden:

 

http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

 

 

 

214.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

 

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen bündelt hochkarätige rechtswissenschaftliche Forschung und Lehre in den sechs Fachbereichen Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung – Römisches Recht – Rechtsphilosophie – Rechtssoziologie, Rechtspolitik, Verhandlungs- und Mediationsforschung – Recht und IT – Global Governance.

Die Universität Graz besetzt am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine

Professur für Law and Governance

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 1 Universitätsgesetz; auf drei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2023)

Die Professur ist Teil der strategischen Positionierung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die folgende Ziele umfasst: Innovation, Interdisziplinarität und Internationalisierung. Mit der Professur ergänzt die Fakultät das Angebot des Instituts für Rechtswissenschaftliche Grundlagen. Der Fachbereich Global Governance am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen widmet sich den Schwerpunkten Human Rights and Minority Protection, Peacebuilding and Conflict Transitions, Legal Governance and Integration. Am Fachbereich angebunden ist und koordiniert wird der Austrian Cluster for Conflict, Peace and Democracy, eine Kooperationsplattform der Universität Graz mit dem Österreichischen Zentrum für Frieden in Schlaining, dem Demokratiezentrum Wien und dem Institut für Konfliktforschung. Zugleich schafft die Fakultät eine Position, die inhaltlich sowohl an die rechtshistorischen und -soziologischen Fachbereiche des Instituts für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, an das rechtsdogmatische Kernfach Öffentliches Recht als auch den Profilbereich Dimensionen der Europäisierung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anschlussfähig ist.  

Die Bewerberin/der Bewerber soll im Fachbereich Global Governance an der Schnittstelle von Rechts- und Sozialwissenschaft tätig werden und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen aus beiden Perspektiven begleiten können. Der Schwerpunkt der Lehre liegt im Bereich der Grundlagenfächer und eines dogmatischen Kernfachs. Erforderlich ist die nachgewiesene Befähigung zum disziplinenübergreifenden Forschen und Lehren, insbesondere auch in englischer Sprache, die Mitarbeit in nationalen und internationalen Forschungsnetzwerken sowie die Einwerbung von Drittmitteln.  

Anstellungserfordernisse:

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von KollegInnen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 81.571,00 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 31. Mai 2023
Kennzahl:
VV/5/99 ex 2022/23

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

 

 

 

 

214.2 Stellen für Tenure Track-Professuren

 

UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Die Universität Graz besetzt am Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät eine

Tenure Track-Professur für Bewegung und Public Health

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 5 Universitätsgesetz; zunächst befristet auf 6 Jahre als Assistenzprofessor/in mit Qualifizierungsvereinbarung nach dem Angestelltengesetz; Ziel ist die Überleitung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Assoziierte/r Professor/in; voraussichtlich zu besetzen ab 01. November 2023)

Der zukünftige Stelleninhaber/die zukünftige Stelleninhaberin soll den Bereich Bewegung und Public Health in Forschung und Lehre vertreten. Die Professur widmet sich der Epidemiologie im Kontext von Bewegung und Sport auf Bevölkerungsebene sowie der Förderung und Messung von Bewegung. In der Lehre vertritt die Professur den Bereich Public Health im Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium „Sport- und Bewegungswissenschaft“ sowie im Lehramtstudium „Bewegung und Sport“. Von den Bewerber:innen wird erwartet, dass sie hervorragende Forschungsaktivitäten und entsprechende Lehrtätigkeiten in den genannten Bereichen vorweisen können.

Anstellungserfordernisse:

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von KollegInnen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1 bzw. A2 mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 60926.60 brutto/Jahr bzw. € 71738.80 brutto/Jahr mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung

Ende der Bewerbungsfrist: 14. Juni 2023
Kennzahl:
KS/6/99 ex 2022/23

Voraussichtlicher Termin für das öffentliche Hearing: 02.10.-03.10.2023

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter (http://jobs.uni-graz.at/Auswahlverfahren-Tenure-Track) – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.tenure-track@uni-graz.at

Für Informationen steht Ihnen Prof. Mireille van Poppel unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 1022 gerne zur Verfügung.

 

 

NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Erdwissenschaften ist Teil des interuniversitären NAWI Graz Geozentrums der Universität Graz und Technischen Universität Graz. Die gemeinsam genutzte umfangreiche Laborinfrastruktur fördert Kooperationen nicht nur in den erdwissenschaftlichen Fachdisziplinen, sondern auch im Bereich der Ingenieurgeologie und angewandten Geologie/Mineralogie.

Die Universität Graz besetzt am Institut für Erdwissenschaften der Naturwissenschaftlichen Fakultät eine

Tenure Track-Professur für Petrochronologie

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 5 Universitätsgesetz; zunächst befristet auf 6 Jahre als Assistenzprofessor/in mit Qualifizierungsvereinbarung nach dem Angestelltengesetz; Ziel ist die Überleitung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Assoziierte/r Professor/in; voraussichtlich zu besetzen ab 01. November 2023)

Die Ausschreibung richtet sich an hochqualifizierte Nachwuchswissenschafter*innen. Die Stelle vertritt 

das Fach "Petrochronologie" in Forschung und Lehre. Innerhalb des NAWI Graz Geozentrums sind 

Kooperationen mit anderen Fachdisziplinen und analytisch ausgerichteten Arbeitsgruppen erwünscht. 

 

Anstellungserfordernisse:

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von KollegInnen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1 bzw. A2 mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 60926.60 brutto/Jahr bzw. € 71738.80 brutto/Jahr mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung

Ende der Bewerbungsfrist: 18. Juni 2023
Kennzahl:
KS/5/99 ex 2022/23

Voraussichtlicher Termin für das öffentliche Hearing: 14.09.-15.09.2023

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter (http://jobs.uni-graz.at/Auswahlverfahren-Tenure-Track) – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.tenure-track@uni-graz.at

Für Informationen steht Ihnen Univ.-Prof. Dr. Christoph Hauzenberger unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 5542 gerne zur Verfügung.

 

214.3 Stellen für wissenschaftliches Universitätspersonal

 

 

Geisteswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Slawistik sucht eine/n
UniversitätsassistentIn mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre | Einstufung B1: 60.926,60 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Geisteswissenschaftliche Fakultät | Das Zentrum für Interdisziplinäre Alterns- und Care-Forschung sucht eine/n
ProjektassistentIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 15 Monate | Einstufung B1: 45.882,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Geisteswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Musikwissenschaft sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
40 Wochenstunden | befristete Ersatzkraftstelle | Einstufung B1: 45.882,20 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Biologie sucht eine/n
UniversitätsassistentIn mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 3 Jahre | Einstufung B1: 60.926,60 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Biologie sucht eine/n
ProjektassistentIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 45.882,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen sucht eine/n
UniversitätsassitentIn mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre | Einstufung B1: 60.926,60 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen sucht eine/n
Lecturer mit Doktorat
20 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre | Einstufung B1: 60.926,60 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

214.4 Stellen für allgemeines Universitätspersonal

 

 

Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | Das Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sucht eine/n
Office ManagerIn
20 Wochenstunden | vorerst befristet bis 31.05.2024 | Einstufung IIb: 2.252,80 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Verwaltungseinheiten | Die Studienabteilung sucht eine/n
ReferentIn für die Zulassung international Studierender
40 Wochenstunden | vorerst befristet auf 6 Monate mit Option auf Dauerstelle | Einstufung IIIb: 2.709,60 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Verwaltungseinheiten | Das Zentrum für PädagogInnenbildung sucht eine/n
MitarbeiterIn im Bereich Kommunikation und Marketing
20 Wochenstunden | befristete Ersatzkraftstelle | Einstufung IVa: 2.991,00 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.