der

 

UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2022/23        Ausgegeben am 19. 04. 2023        26. Stück

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187.         Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

188.        Förderungsstipendien für 2023; Ausschreibung

189.         Curricula-Kommission für das Doktoratsstudium an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

190.         Wegener Center für Klima und Globalen Wandel; Institutsleitung

191.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Herrn Ass.-Prof. Dr. Jakob Abermann; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

192.        Mitteilungen

193.         Ausschreibung von Stellen

 

 

 

187. Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

Die Wahl von 20 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 10 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Mittelbaus (Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb) und 2 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder findet am

 

Montag, 12. Juni 2023 von 8 bis 16 Uhr und

Dienstag, 13. Juni 2023 von 8 bis 16 Uhr

 

für Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals,

für Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaus,

für Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren,

 

im Sitzungszimmer der GEWI-Fakultät

8010 Graz, Universitätsplatz 3, Parterre

 

statt.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren, von 01.10.2023 bis 30.09.2025.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

 

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am 19.04.2023 diesen Personengruppen angehören.

 

Personen, die mehreren Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt:

Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG),

Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG),

Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).

 

Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am 19.04.2023 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät besitzen.

 

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

  1. 1)Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 26.04.2023 bis 03.05.2023 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf. 

  2. 2)Die Einsichtnahme hat bis 03.05.2023 zu erfolgen. Allfällige Einsprüche müssen bis 03.05.2023, 12 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission (Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre) schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 26.05.2023, 12 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wir weisen darauf hin, dass

1.        Wahlvorschläge eine Listenbezeichnung enthalten müssen und eine/n Zustellungs-bevollmächtigte/n benennen,

2.        jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss,

3.        jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten hat,

4.        die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist,

5.        die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG so zu erfolgen hat, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. (§ 20a Abs. 4 UG)

6.        für jedes Mitglied mindestens ein ihm zugeordnetes Ersatzmitglied genannt werden soll,

7.        ein Wahlvorschlag mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten hat, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

 

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurien liegen ab 02.06.2023 im Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

 

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

 

 

Die Vorsitzende der Wahlkommission:

Hörzer

 

 

188. Förderungsstipendien für 2023; Ausschreibung

An der Karl-Franzens-Universität Graz gelangen für 2023 Förderungsstipendien gemäß §§ 63 bis 67 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) idgF nach folgenden Kriterien zur Ausschreibung:

 

1. Vergabegrundsätze

Förderungsstipendien dienen zur Förderung nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplom- oder Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien, die besondere Kosten verursachen (z.B. Auslandsaufenthalt, aufwändige Literatursuche, empirische Untersuchungen). Antragsberechtigt sind ordentliche Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft und gem. § 4 StudFG gleichgestellte AusländerInnen und Staatenlose.

Gemäß den beiden Satzungsteilen Frauenförderungsplan sowie Gleichstellungsplan werden Frauen zur Bewerbung besonders aufgefordert.

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr 750 Euro nicht unterschreiten und 3.600 Euro nicht überschreiten. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf ein Förderungsstipendium besteht nicht. Die Vergabe ist von der sozialen Bedürftigkeit des Bewerbers/der Bewerberin unabhängig. Die Auszahlung eines Förderstipendiums ist auch in mehreren Tranchen/Teilbeträgen im Verlauf eines Studienjahres möglich.  

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Studienförderungsgesetz 1992 in den §§ 2 bis 4 (Begünstigter Perso­nenkreis), §§ 18 und 19 (Anspruchsdauer, Verlängerungsgründe) und §§ 63 bis 67 (Ausschreibung und Zuerkennung der Förderungsstipendien) enthalten.

 

2. Antragsfristen und Anforderungen

Bewerbungen können in der Zeit vom

 

24. April bis 1. Juni 2023

und

18. September bis 27. Oktober 2023

 

im zuständigen Dekanat eingereicht werden:

 

Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:

 

-        Beginn bzw. Inangriffnahme einer nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.

-        Die wiss. Arbeit muss nach Inhalt und Methode förderungswürdig sein.

-        Einhaltung der Anspruchsdauer nach dem StudFG unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe im jeweiligen Studium.

-         Die Stipendiatin/der Stipendiat hat bei Zuerkennung des Förderungsstipendiums die Verpflichtung zur Berichtslegung über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel (§ 67 Abs 3 StudFG).

-         Die Kenntnisnahme eventueller Sanktionen bei nicht fristgerechter Berichtslegung oder im Fall nicht widmungsgemäßer Verwendung der Mittel ist schriftlich zu bestätigen.

 

Generell erforderliche Nachweise:

 

-        Das entsprechende Formblatt (liegt im jeweiligen Dekanat auf bzw. kann über die Webpage des Dekanates abgerufen werden).

-        Kopien sämtlicher Bachelor-, Diplom- bzw. Masterprüfungszeugnisse bzw. Studienerfolgsnachweis über Leistungen, die in keinem Abschlusszeugnis aufscheinen.

-        Aktuelles Studienblatt (Ausdruck aus UNIGRAZonline).

-        Inhaltliche Darstellung (Beschreibung) der geplanten Arbeit.

-        Kostenaufstellung und Finanzierungsplan (Mitteilung, bei welchen Stellen gleichzeitig um finanzielle Mittel angesucht wurde bzw. in welcher Höhe ein Zuschuss erfolgt).

-        Vorlage von mindestens einem Gutachten einer Universitätslehrerin/eines Universitätslehrers – in der Regel der Betreuerin/des Betreuers –

 

        (bei Bewerbungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, zwei Gutachten von im Bereich der Rechtswissenschaften habilitierten Personen) zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und ihrer/seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.

 

3. Ausschreibungsbedingungen an den einzelnen Fakultäten:

Das für die Vergabe der Stipendien an der jeweiligen Fakultät zuständige Organ wird ermächtigt, „Ausschreibungsbedingungen“ für die jeweilige Fakultät zu erlassen, in denen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der in dieser Ausschreibung enthaltenen generellen Bestimmungen folgende Punkte näher geregelt werden können:

 

-        Form und Inhalt der Bewerbung,       

-        förderungswürdige Aufwendungen und Aufwendungen, die keinesfalls gefördert werden,

-        Auszahlung des Stipendiums in Teilbeträgen, insb. Auszahlung eines Teilbetrages von bis zu 25 % des Stipendiums unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Vorlage des Berichtes (§ 67 Abs 3 StudFG)

-        Form und Inhalt sowie Fristsetzung für den von der Stipendiatin/vom Stipendiaten zu erbringendem Bericht,

- Sanktionen (z.B. Rückforderung/Einbehaltung/Verfall von Fördermitteln) bei Nichteinhaltung der Berichtspflicht sowie nicht widmungsgemäßer Verwendung der Fördermittel.

-        Fristsetzung im Falle von Sanktionen

 

Die individuellen Ausschreibungsbedingungen der Fakultäten sind zusätzlich zu den hier dargestellten generellen Bestimmungen auf der Webpage des jeweiligen Dekanates kundzumachen.

 

4. Verständigung über die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums

Die Bewerberinnen/Bewerber sind von der Entscheidung über ihre Bewerbung unverzüglich durch das Dekanat der jeweiligen Fakultät zu verständigen.

 

5. Rückforderbarkeit des Förderungsstipendiums; Verfall von Teilbeträgen

Wird dem Auftrag zur Vorlage eines Berichtes über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsbetrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten nicht innerhalb der von der jeweiligen Fakultät gesetzten Frist entsprochen und/oder erfolgt eine nicht widmungsgemäße Verwendung der gewährten Mittel, wird die gewährte Fördersumme rückgefordert bzw. werden ev. gewährte noch nicht ausbezahlte Teilbeträge einbehalten.

 

6. Auskünfte

Im Falle von Rückfragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Dekanat.

 

 

Die Studiendirektorin:

Walter-Laager

 

 

 

 

189. Curricula-Kommission für das Doktoratsstudium an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

Mit Wirkung vom 11.04.2023 scheidet Frau Sabine Hostniker als Hauptmitglied aus. An ihrer Stelle wird

 

Herr Luca Braun

 

als neues Hauptmitglied nominiert.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

190. Wegener Center für Klima und Globalen Wandel; Institutsleitung

Für die Funktionsperiode von 01.04.2023 bis 31.03.2025 wird

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Karl Steininger

zum Leiter

 

Frau Univ.-Prof. Dr. Ilona M. Otto

zur stellvertretenden Leiterin

 

bestellt.

 

 

Die Dekanin:

Steiner

 

 

 

191. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Herrn Ass.-Prof. Dr. Jakob Abermann; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Habilitationsverfahren von Herrn Ass.-Prof. Dr. Jakob Abermann an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 38 Abs 1 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:

 

Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Sylvia Titze, MHP

Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

iV Schustaczek

 

 

 

 

192. MITTEILUNGEN

 

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

 

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

193. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Anschreiben und relevanter (Dienst-)Zeugnisse über den jeweils angegebenen Link hoch. Bei Stellen für Professorinnen und Professoren nehmen wir Ihre Bewerbung gerne per E-Mail unter bewerbung.professur@uni-graz.at entgegen. Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserer Karriereseite unter http://jobs.uni-graz.at/  

Bitte beachten Sie, dass wir bei dieser Ausschreibung – um den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen – Bewerbungen ausschließlich über unser webbasiertes BewerberInnen-Tool entgegennehmen können. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier: http://uni-graz.jobbase.io/policy

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, wird die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte BewerberInnen, per E-Mail abgewickelt. Daher bitten wir Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses auch um Ihre E-Mail-Adresse. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Wichtiger Hinweis:


Die Stellen des allgemeinen Universitätspersonals (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zunächst in der Internen Jobbörse ausgeschrieben, zu der ausschließlich MitarbeiterInnen der Universität Graz Zugang haben. Externe BewerberInnen können im internen Auswahlverfahren NICHT berücksichtigt werden.

Hier gelangen Sie zur Plattform der Internen Jobbörse, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden:

 

http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

 

 

 

193.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

GEISTESWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

 

Die Universität Graz besetzt am Institut für Geschichte der Geisteswissenschaftlichen Fakultät eine

Professur für Wirtschafts- und Sozialgeschichte

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 1 Universitätsgesetz; auf 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juli 2023)

Die/Der StelleninhaberIn soll die Bereiche allgemeine Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. – 21. Jahrhunderts mit Fokus auf globale Wirtschaftsentwicklungen des 20. Jahrhunderts, Unternehmensgeschichte sowie Aspekte der ökonomischen, unternehmerischen und sozialen Bedingungen unter Maßgabe nachhaltiger Ansätze miteinander verbinden können. Dabei sollen sowohl regionale, nationale wie auch globale Bezüge im Mittelpunkt des Interesses stehen. Die Professur soll einerseits entweder in den profilbildenden Bereich „Dimensionen der Europäisierung“ der Universität Graz oder/und einem weiteren Schwerpunkt an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät eingebettet werden und andererseits eng mit der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zusammenarbeiten. Forschungskooperationen mit Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen (beispielsweise Verbänden und Kammern) sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind erwünscht. Die/Der StelleninhaberIn soll aus den Forschungsthemen heraus bedarfsgerechte Lehre für StudentInnen anbieten sowie Bachelor-, Master- und Doktoratsarbeiten betreuen. 

In der Lehre ist der Zeitraum seit der (Proto-)Industrialisierung insbesondere vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart mit seinen ökonomischen, unternehmerischen und sozialen Bedingungen und deren Veränderungen, auch im Sinne von Aspekten der Nachhaltigkeit (umwelthistorische, ökologische Bezüge), abzudecken. Der österreichische und internationale Kontext ist dabei zu berücksichtigen. Teile der Lehre müssen inhaltlich mit dem Lehrbedarf der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abgestimmt werden. 

Die/Der StelleninhaberIn soll aus Forschung, Lehre und Kooperationen heraus Angebote und Vernetzungen für Studierende leisten können.

 

Anstellungserfordernisse:

 

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von KollegInnen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 81.571,00 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 10. Mai 2023
Kennzahl:
VV/1/99 ex 2022/23

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

 

 

NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

 

Die Universität Graz besetzt am Institut für Pharmazeutische Wissenschaften der Naturwissenschaftlichen Fakultät eine

Professur für Pharmakologie und Toxikologie

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 98 Universitätsgesetz; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2024)

Die am Institut für Pharmazeutische Wissenschaften eingegliederte Professur "Pharmakologie und Toxikologie" soll dieses Fach in der Forschung und in der Lehre für Studierende der Pharmazeutischen Wissenschaften und angrenzenden naturwissenschaftlichen Studien in vollem Umfang vertreten. Im Mittelpunkt der Forschung sollen molekulare Mechanismen bevorzugt, aber nicht ausschließlich des kardiovaskulären Systems und die pharmakologische Modulation entsprechender Erkrankungen stehen.  

 Der Fokus der Forschung soll auf genomischen, genetischen, biochemischen, zellbiologischen oder funktionellen Analysen kardiovaskulärer Zell-, Herz- und Gefäß(dys)funktionen liegen. Alternative Forschungsschwerpunkte können auch entzündliche Erkrankungen, Lipidstoffwechsel oder andere metabolische Prozesse umfassen.  

 

Dabei können in vivo, in vitro oder in silico Modelle zur Anwendung kommen. Das inkludiert z.B. Tiermodelle (transgene Mäuse) sowie Ersatzmethoden für Tierversuche (isolierte Organe, Organoide, und Zellsysteme). Die Modelle sollen als Basis für eine molekulare und pharmakologische Charakterisierung der Prozesse mit „state of the art“ Methoden, z.B. in den Bereichen der funktionellen Omics, single-cell Technologien oder Imaging dienen und dabei translationale Aspekte berücksichtigen. 

 

Das Forschungsprofil der Professur soll die laufenden Forschungsaktivitäten in den Lebenswissenschaften in Graz durch aktive Teilnahme am Profilbereich "BioHealth" der Universität Graz sowie den interuniversitären Netzwerken NAWI Graz und BioTechMed-Graz ergänzen und stärken.  

 

Anstellungserfordernisse:

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von KollegInnen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 81.571,00 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 07. Juni 2023
Kennzahl:
BV/2/98 ex 2022/23

Voraussichtlicher Termin für das öffentliche Hearing: 20.11.2023 bis 24.11.2023

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter (http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren) – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

Für Informationen steht Ihnen Ulrich Stelzl gerne zur Verfügung (ulrich.stelzl@uni-graz.at).

 

 

193.2 Stellen für wissenschaftliches Universitätspersonal

Geisteswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Slawistik sucht eine/n
UniversitätsassistentIn mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre mit EV | Einstufung B1: 60.926,60 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 26.04.2023 auf unserer Karriereseite.

 

FRISTVERLÄNGERUNG

Naturwissenschaftliche Fakultät | BioTechMed-Graz sucht eine/n
ProjektassistentIn mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 2 Jahre | Einstufung B1: 60.926,60 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 10.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie sucht eine/n
Universitätsassistent ohne Doktorat
40 Wochenstunden | befristete Ersatzkraftstelle | Einstufung B1: 45.882,20 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 17.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

193.3 Stellen für allgemeines Universitätspersonal

Umwelt- , Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Geographie und Raumforschung sucht eine/n
Office ManagerIn
20 Wochenstunden | vorerst befristet auf 1 Jahr - mit Option auf Dauerstelle sowie mit Option auf befristete Aufstockung der Wochenstunden durch Ersatzkraftstunden | Einstufung IIb: 2.252,80 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 10.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Umwelt- , Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Bildungsforschung und PädagogInnenbildung sucht eine/n
Office Manager/in mit Schwerpunkt Institutskoordination
30 Wochenstunden | befristet auf 23.02.2024 | Einstufung IIIa: 2.380,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 10.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Verwaltungseinheiten | Das Informationsmanagement, Abteilung uniIT: infrastructure sucht eine/n
Advanced System Engineer
20 Wochenstunden | befristet bis 30.09.2026 | Einstufung IVa: 2.991,00 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

Verwaltungseinheiten | Die Abteilung uniIT: solutions sucht eine/n
System Engineer Datenmanagement
40 Wochenstunden | vorerst befristet auf/bis 1 Jahr - mit Option auf Dauerstelle | Einstufung IIIb: 2.709,60 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 10.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.