der

 

UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2022/23        Ausgegeben am 12. 04. 2023        25. Stück

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181.         Profilbereich „Dimensionen der Europäisierung“/“Dimensions of Europeanization“: Umbenennung in Profilbreich „Dimensionen Europas“/“Dimensions of Europe“

182.        Universitätskurs „Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte“: stellvertretende wissenschaftliche Leitung – Abberufung und Neuberufung

183.         Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

184.         Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

185.        Mitteilungen

186.         Ausschreibung von Stellen

 

 

 

181. Profilbereich „Dimensionen der Europäisierung“/“Dimensions of Europeanization“: Umbenennung in Profilbreich „Dimensionen Europas“/“Dimensions of Europe“

Mit Rektoratsbeschluss vom 30. März 2023 wird der Profilbereich „Dimensionen der Europäisierung“/“Dimensions of Europeanization“ in „Dimensionen Europas“/“Dimensions of Europe“ umbenannt.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

182. Universitätskurs „Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte“: stellvertretende wissenschaftliche Leitung – Abberufung und Neuberufung

Auf Ansuchen der Uni for Life GmbH vom 03.04.2023 wird Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Johannes Zollner von der stellvertretenden wissenschaftliche Leitung des Universitätskurses „Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte“ abberufen. Ab dem 17.04.2023 wird

 

Herr Assoz. Prof. Mag. Dr. Thomas Schoditsch

 

mit der stellvertretenden wissenschaftlichen Leitung des Universitätskurses sowie der Erledigung der Aufgaben des § 17 Abs. 4 der Verordnung des Rektorats über die Einrichtung und Durchführung von Universitätskursen idgF bei Abwesenheit der wissenschaftlichen Leiterin betraut.

Die wissenschaftliche Leitung des Universitätskurses wird unverändert durch Frau Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser fortgeführt.

 

 

Die Vizerektorin für Studium und Lehre/Studiendirektorin:

Walter-Laager

 

 

183. Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

Die Wahl von 16 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 8 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus und 2 Mitgliedern der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder findet am

 

Mittwoch, 10.05.2023, 7:00 bis 16:30 Uhr

im Dekanszimmer der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, 8010 Graz, Universitätsplatz 3, Parterre (letzte Türe rechts)

 

statt.

Die Wahl in das Fakultätsgremium erfolgt für die Funktionsperiode vom 01.10.2023 bis 30.09.2025, diese beginnt mit der Konstituierung des Gremiums.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

 

 

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am Tag der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, 12 April 2023 diesen Personengruppen angehören.

Personen, die mehrere Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt:

Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG),

Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG),

Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am Stichtag 12. April 2023 das aktive Wahlrecht besitzen.

 

 

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 17. April 2023 bis 03.Mai 2023 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre, auf.

2) Allfällige Einsprüche müssen bis 03.05.2023, 12:00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission (Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, Parterre) schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

 

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 26.4.2023, 12.00 Uhr, im Dekanat schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. (§ 20a Abs. 4 UG)

Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

 

 

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 27. April 2023 im Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät zur Einsichtnahme auf.

 

 

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

 

 

Der Vorsitzende der Wahlkommission:

Kurz

 

 

 

184. Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

Die Wahl von 14 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 7 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Mittelbaus und 2 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals findet am

 

 

Mittwoch, 10. Mai 2023, 09.00 bis 12.00 Uhr

Merangasse 18, 8010 Graz (URBI-Dekanat, Raum 0035-EG-0020)

 

statt.

 

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren, von 01.10.2023 bis 30.09.2025.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

 

 

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am 12. April 2023 diesen Personengruppen angehören.

 

Personen, die mehreren Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt:

Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG), Universitätsdozenten/ Universitätsdozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG), Allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).

 

Passiv nicht wahlberechtigt sind im Amt befindliche Rektoren/Rektorinnen sowie Vizerektoren/Vizerektorinnen und das für die Vollziehung studienrechtlicher Vorschriften in erster Instanz zuständige monokratische Organ gemäß § 19 Abs. 2 Z. 2 UG (Studiendirektor/in).

 

Zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am 12. April 2023 das aktive und passive Wahlrecht in das Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät besitzen.

 

 

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

  1. 1)Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 17. April 2023 bis 24. April 2023 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, auf. 

  2. 2)Die Einsichtnahme hat bis 24. April 2023 zu erfolgen. Allfällige Einsprüche müssen bis 24. April 2023, 12.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission (Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre) schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 

 

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 25. April 2023, 12.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät, Merangasse 18, Parterre, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.

Wir weisen darauf hin, dass

  1. 1.Wahlvorschläge eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungs-bevollmächtigte/n benennen müssen; 

  2. 2.jedem Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein muss; 

  3. 3.jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten hat; 

  4. 4.Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten als Teil der Wahlvorschläge für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen gemäß § 25 Abs. 4 Z 1, 2 und 3 UG hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 vH Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. (§ 20a Abs. 4 UG); 

  5. 5.die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag unzulässig ist; 

  6. 6.die Nennung von Ersatzmitgliedern erforderlich ist; 

  7. 7.ein Wahlvorschlag mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten hat, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen. 

 

 

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge der Kurien liegen ab 3. Mai 2023 im Dekanat der URBI-Fakultät, Merangasse 18, Parterre, zur Einsichtnahme auf.

 

 

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

 

 

Die Vorsitzende der Wahlkommission:

Gruber

 

 

 

185. MITTEILUNGEN

 

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

 

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

186. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Anschreiben und relevanter (Dienst-)Zeugnisse über den jeweils angegebenen Link hoch. Bei Stellen für Professorinnen und Professoren nehmen wir Ihre Bewerbung gerne per E-Mail unter bewerbung.professur@uni-graz.at entgegen. Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserer Karriereseite unter http://jobs.uni-graz.at/  

Bitte beachten Sie, dass wir bei dieser Ausschreibung – um den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen – Bewerbungen ausschließlich über unser webbasiertes BewerberInnen-Tool entgegennehmen können. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier: http://uni-graz.jobbase.io/policy

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, wird die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte BewerberInnen, per E-Mail abgewickelt. Daher bitten wir Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses auch um Ihre E-Mail-Adresse. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Wichtiger Hinweis:


Die Stellen des allgemeinen Universitätspersonals (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs
 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zunächst in der Internen Jobbörse ausgeschrieben, zu der ausschließlich MitarbeiterInnen der Universität Graz Zugang haben. Externe BewerberInnen können im internen Auswahlverfahren NICHT berücksichtigt werden.

Hier gelangen Sie zur Plattform der Internen Jobbörse, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden:

 

http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

 

 

 

186.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Unternehmensrechnung und Steuerlehre zeichnet sich durch forschungsgeleitete Lehre und ihre praxisorientierte Anwendung in den Bereichen Steuerberatung, Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Finanzen aus.

 

Die Universität Graz besetzt am Institut für Unternehmensrechnung und Steuerlehre der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine

Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmensbewertung und der wertorientierten Unternehmensführung

(5 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 1 Universitätsgesetz; auf 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 02. Oktober 2023)

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll das Fach Unternehmensbewertung sowie wertorientierte Unternehmensführung in Forschung und Lehre mit besonderer Berücksichtigung des Praxisbezuges vertreten. Fragen der Unternehmensbewertung und ihr Zusammenhang mit Themen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sollen abgedeckt werden. Im Rahmen dieses Schwerpunkts soll eine Vernetzung mit wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene erfolgen. Insbesondere ist die Kooperation mit Unternehmen erwünscht. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll bedarfsgerechte und praxisorientierte Lehrveranstaltungen aus den oben genannten Bereichen für Studierende der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät anbieten sowie Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen betreuen.

 

Anstellungserfordernisse:

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von KollegInnen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 10.196,40 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 03. Mai 2023
Kennzahl:
VV/4/99 ex 2022/23

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

 

186.2 Stellen für wissenschaftliches Universitätspersonal

Geisteswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Amerikanistik sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 45.882,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

Geisteswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Anglistik sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 45.882,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

Geisteswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Philosophie sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 45.882,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

Katholisch-Theologische Fakultät | Das Institut für Systematische Theologie und Liturgiewissenschaft sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet bis 30.09.2025* | Einstufung B1: 45.882,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 45.882,20 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen sucht eine/n
Universitätsassistent ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 45.882,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 24.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 45.882,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 45.882,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Operations und Information Systems sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 45.882,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

Umwelt- , Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät | Das Zentrum für Professionalisierung der Elementarpädagogik sucht eine/n
UniversitätsassistentIn mit Doktorat
30 Wochenstunden | befristete Ersatzkraftstelle* | Einstufung B1: 60.926,60 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

186.3 Stellen für allgemeines Universitätspersonal

Rechtswissenschaftliche Fakultät | Das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sucht eine/n
ReferentIn für Studien-, Lehr- und Prüfungsangelegenheiten
40 Stunden/Woche - optional auch zu besetzen mit 2 Personen á 20 Stunden/Woche | befristete Ersatzkraftstelle | Einstufung IIIa: 2.380,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Verwaltungseinheiten | Die Abteilung uniIT: infrastructure sucht eine/n
SystemarchitektIn Forschungsinfrastruktur
40 Wochenstunden | vorerst befristet auf 1 Jahr - mit Option auf Dauerstelle | Einstufung IVa: 2.991,00 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

Verwaltungseinheiten | Das Büro für Internationale Beziehungen sucht eine/n
ReferentIn für Incoming Studierendenmobilität im Rahmen europäischer Bildungsprogramme
20 Wochenstunden | befristet bis 30.06.2025 | Einstufung IVa: 2.991,00 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 03.05.2023 auf unserer Karriereseite.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Sitz: Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Namen der vertretungsbefugten Organe des Medieninhabers: Dr. Peter Riedler, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Univ.-Prof. Dr. Catherine Walter-Laager, Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck, LL.M., Univ.-Prof. Mireille van Poppel, PhD

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.