DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2022/23        Ausgegeben am 12. 10. 2022        2. Stück

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6.        Katholisch-Theologische Fakultät; Bestellung Dekan und Vizedekan für die Funktionsperiode 06.10.2022 bis 30.09.2024

7.         Naturwissenschaftliche Fakultät; Bestellung Dekan und Vizedekanin für die Funktionsperiode 06.10.2022 bis 30.09.2024

8.         Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät; Bestellung Dekan und Vizedekanin für die Funktionsperiode 06.10.2022 bis 30.09.2024

9.         Studiendekanin und Vizestudiendekane der Rechtswissenschaftlichen Fakultät; Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode vom 12.10.2022 bis 30.09.2024

10.         Berufungskommission im Berufungsverfahren „Algebra“ gemäß § 98 UG; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

11.         Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Algebraische Strukturen und Geometrie“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

12.         Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Pflanzliche Zellbiologie“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

13.         Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Tierphysiologie“; gemäß § 99 Abs 5 UG; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

14.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Mag. Dr. Martin Holler; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

15.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Margit Höfler, BA; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

16.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Oksana Tehlivets; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

17.         Institut für Finanzwissenschaft und Öffentliche Wirtschaft; Leitung

18.         Didaktikzentrum für Naturwissenschaften und Mathematik (DINAMA); Sprecherin und stellvertretender Sprecher

19.        Mitteilungen

20.         Ausschreibung von Stellen

 

 

 

6. Katholisch-Theologische Fakultät; Bestellung Dekan und Vizedekan für die Funktionsperiode 06.10.2022 bis 30.09.2024

Mit Beschluss des Rektorats vom 06.10.2022 wurde

 

Herr Univ.-Prof. DDr. Pablo Argárate

zum Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät

 

Herrn Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Ebenbauer

zum Vizedekan der Katholisch-Theologischen Fakultät

 

für die Funktionsperiode 06.10.2022 bis 30.09.2024 bestellt.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

7. Naturwissenschaftliche Fakultät; Bestellung Dekan und Vizedekanin für die Funktionsperiode 06.10.2022 bis 30.09.2024

Mit Beschluss des Rektorats vom 06.10.2022 wurde

 

Herr Univ.-Prof. DI Dr. Klemens Fellner

zum Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät

 

Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Astrid Veronig

zur Vizedekanin der Naturwissenschaftlichen Fakultät

 

für die Funktionsperiode 06.10.2022 bis 30.09.2024 bestellt.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

8. Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät; Bestellung Dekan und Vizedekanin für die Funktionsperiode 06.10.2022 bis 30.09.2024

Mit Beschluss des Rektorats vom 06.10.2022 wurde

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Rudolf Egger

zum Dekan der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

 

Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Andrea Steiner

zur Vizedekanin der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

 

für die Funktionsperiode 06.10.2022 bis 30.09.2024 bestellt.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

9. Studiendekanin und Vizestudiendekane der Rechtswissenschaftlichen Fakultät; Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode von 12.10.2022 bis 30.09.2024

 

Gemäß § 9 Z 3 des Organisationsplans der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 24.02.2021, 19.a Stück, 49. Sondernummer, wurden folgende Personen zur Studiendekanin und als Vizestudiendekane der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bestellt:

 

Frau Univ.-Prof. Dr. Gabriele Schmölzer

zur Studiendekanin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

 

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Markus Steppan

zum 1. Vizestudiendekan an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

 

Herr Univ.-Prof. DDr. Dr.h.c. Bernd Wieser

zum 2. Vizestudiendekan an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 30.06.2022, 37.h Stück, 79. Sondernummer, wurde die Studiendekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

 

Frau Univ.-Prof. Dr. Gabriele Schmölzer

 

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11, 15, 19 und 20 für die Studien

 

sowie mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs 1 Z 1, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 25 und 30 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für die Studien

 

 

beauftragt.

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 30.06.2022, 37.h Stück, 79. Sondernummer, wurde der 1. Vizestudiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

 

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Markus Steppan

 

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 1, 2, 4, 7, 8, 11, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 für die folgenden Studien beauftragt:

 

Die Beauftragung umfasst die Vergabe der Leistungs- und Förderungsstipendien. Des Weiteren umfasst die Beauftragung die erste Stellvertretung der Studiendekanin bei deren Abwesenheit.

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 30.06.2022, 37.h Stück, 79. Sondernummer, wurde der 2. Vizestudiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

 

Univ.-Prof. DDr. Dr.h.c. Bernd Wieser

 

Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Z 7, 8, 15, 19, 20, 28 sowie § 36b Satzungsteil Stu-dienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme der Erlassung von Verordnungen gem. § 78 Abs. 4 Z 9 UG und § 36b Abs. 6 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für die folgenden Studien beauftragt:

 

-        Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe

-        Diplomstudium Rechtswissenschaften

-        Masterstudium Recht, Wirtschaft und Gesellschaft

-        Doktoratsstudium Rechtswissenschaften

-        PhD Law and Politics

-        Joint PhD Programme Diversity Management and Governance

 

Des Weiteren umfasst die Beauftragung die zweite Stellvertretung der Studiendekanin bei deren Abwesenheit.

 

 

Die Studiendirektorin:

Walter-Laager

 

 

 

10. Berufungskommission im Berufungsverfahren „Algebra“ gemäß § 98 UG; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

Mit Wirkung vom 01.10.2022 scheiden Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer sowie Univ.-Prof. Dr. Kai-Uwe Fröhlich aus. An ihrer Stelle werden

 

Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

N.N.

 

nominiert.

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

11. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Algebraische Strukturen und Geometrie“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

Mit Wirkung vom 01.10.2022 scheiden Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer sowie Univ.-Prof. Dr. Kai-Uwe Fröhlich aus. An ihrer Stelle werden

 

Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

N.N.

 

nominiert.

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

12. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Pflanzliche Zellbiologie“ gemäß § 99 Abs 5 UG; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

Mit Wirkung vom 01.10.2022 scheiden Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer sowie Univ.-Prof. Dr. Kai-Uwe Fröhlich aus. An ihrer Stelle werden

 

Univ.-Prof. Dr. Peter Banzer

Mag. Dr. Thomas Schweitzer

 

nominiert.

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

13. Auswahlkommission für die Tenure Track-Professur „Tierphysiologie“; gemäß § 99 Abs 5 UG; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

Mit Wirkung vom 01.10.2022 scheidet Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer aus. An ihrer Stelle wird

 

Univ.-Prof. Dr. Peter Banzer

 

nominiert.

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

14. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Mag. Dr. Martin Holler; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Habilitationsverfahren von Herrn Ass.-Prof. Mag. Dr. Martin Holler an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 38 Abs 1 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:

 

Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

Mag. Dr. Thomas Schweitzer

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

15. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Margit Höfler, BA; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

Mit Wirkung vom 01.10.2022 scheiden Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer sowie Univ.-Prof. Dr. Kai-Uwe Fröhlich aus. An ihrer Stelle werden

 

Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

Univ.-Prof. Dr. Peter Banzer

 

nominiert.

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

16. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Oksana Tehlivets; Umnominierung von AKGL-Mitgliedern

Mit Wirkung vom 01.10.2022 scheidet Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer aus. An ihrer Stelle wird

 

Univ.-Prof. Dr. Peter Banzer

 

nominiert.

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

17. Institut für Finanzwissenschaft und Öffentliche Wirtschaft; Leitung

Mit Wirkung vom 01.10.2022 wird

 

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Christian Klamler

zum Institutsleiter

 

bestellt.

 

 

Der Dekan:

Foscht

 

 

 

18. Didaktikzentrum für Naturwissenschaften und Mathematik (DINAMA); Sprecherin und stellvertretender Sprecher

Durch Beschluss des Rektorats vom 06.10.2022 wird

 

Frau Ass.-Prof. Dr. Christina Krause

als Sprecherin

 

Herr Ass.-Prof. Dr. Philipp Spitzer

als stellvertretender Sprecher

 

für die Funktionsperiode von 01.10.2022 bis 30.09.2023 bestellt.

 

Gleichzeitig wird Frau Ass.-Prof. Dr. Christina Krause und Herrn Ass.-Prof. Dr. Philipp Spitzer die Vollmacht gemäß § 28 UG in Verbindung mit der Bevollmächtigungsrichtlinie-BV-RL erteilt und die Vollmacht der bisherigen stellvertretenden Sprecherin Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Claudia Haagen-Schützenhöfer widerrufen.

 

 

Der Rektor:
Riedler

 

 

 

19. MITTEILUNGEN

 

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

 

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

20. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

BewerberInnen mit Nachweis einer COVID-19-Schutzimpfung wird bei gleicher fachlicher Eignung der Vorzug gegeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bewerbungsbestimmungen: http://jobs.uni-graz.at/de/FAQ/  

Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Anschreiben und relevanter (Dienst-)Zeugnisse über den jeweils angegebenen Link hoch. Bei Stellen für Professorinnen und Professoren nehmen wir Ihre Bewerbung gerne per E-Mail unter bewerbung.professur@uni-graz.at entgegen. Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserer Karriereseite unter http://jobs.uni-graz.at/  

Bitte beachten Sie, dass wir bei dieser Ausschreibung – um den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen – Bewerbungen ausschließlich über unser webbasiertes BewerberInnen-Tool entgegennehmen können. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier: http://uni-graz.jobbase.io/policy

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, wird die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte BewerberInnen, per E-Mail abgewickelt. Daher bitten wir Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses auch um Ihre E-Mail-Adresse. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Wichtiger Hinweis:


Die Stellen des allgemeinen Universitätspersonals (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zunächst in der Internen Jobbörse ausgeschrieben, zu der ausschließlich MitarbeiterInnen der Universität Graz Zugang haben.
Externe BewerberInnen können im internen Auswahlverfahren NICHT berücksichtigt werden.

Hier gelangen Sie zur Plattform der Internen Jobbörse, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden:

 

http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

 

20.1 Stellen für wissenschaftliches Universitätspersonal

 

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
20 Wochenstunden | befristet auf 3 Jahre | Einstufung B1: 3.058,60 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 02.11.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft sucht eine/n
UniversitätsassistentIn mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre | Einstufung B1: 4.061,50 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 02.11.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Finanzrecht sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 3.058,60 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 02.11.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Umwelt- , Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Geographie und Raumforschung sucht eine/n
(Senior) Scientist mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre | Einstufung B1: 4.061,50 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 09.11.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Verwaltungseinheiten | Die Abteilung uniIT: solutions sucht eine/n
Advanced Frontend Entwickler Android
25 Wochenstunden | vorerst befristet auf/bis 1 Jahr - mit Option auf Dauerstelle | Einstufung IVa: 2.791,40 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 02.11.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

 

20.2 Stellen für allgemeines Universitätspersonal

 

 

Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Marketing sucht eine/n
Office ManagerIn
40 Wochenstunden | vorerst befristet auf 1 Jahr - mit Option auf Dauerstelle | Einstufung
 IIa: 1.955,40 
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 02.11.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Verwaltungseinheiten | Das Informationsmanagement sucht eine/n
Advanced Web-Entwickler Frontend
40 Wochenstunden | befristet bis 31.12.2024 | Einstufung IVa: 2.791,40 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 02.11.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Verwaltungseinheiten | Die Abteilung uniIT: solutions sucht eine/n
Advanced Frontend Entwickler iOS
30 Wochenstunden | vorerst befristet auf 1 Jahr - mit Option auf Dauerstelle | Einstufung
 IVa: 2.791,40 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 02.11.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Der Rektor:

Riedler

 

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.