DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2021/22        Ausgegeben am 17. 11. 2021        7. Stück

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80.        Beauftragungen in studienrechtlichen Angelegenheiten

81.         Curricula-Kommission für die Studienrichtung Slawistik; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

82.         Curricula-Kommission für die Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

83.        Interfakultäre Curricula-Kommission Doktoratsstudium für Fachdidaktik; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

84.         Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Vorsitz

85.         Universitätsarchiv; stellvertretende Leitung

86.        Mitteilungen

87.         Ausschreibung von Stellen

 

 

 

80. Beauftragungen in studienrechtlichen Angelegenheiten

 

 

Beauftragungen des Vorsitzenden der Curricula-Kommission Sportwissenschaft

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 23.12.2020, 12.b Stück, 18. Sondernummer, wurde der Vorsitzende der Curricula-Kommission Sportwissenschaft

 

Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl Sudi

 

mit der Anerkennung von Prüfungen gem. § 78 UG, der Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. § 85 Abs. 2 UG und der Genehmigung der facheinschlägigen Praxis gem. § 11 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für das Bachelor- und Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften beauftragt.

 

 

 

Beauftragungen des stellvertretenden Vorsitzenden

der Curricula-Kommission Sportwissenschaft

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 23.12.2020, 12.b Stück, 18. Sondernummer, wurde der stellvertretende Vorsitzende der Curricula-Kommission Sportwissenschaft

 

Univ.-Prof. Dr. Sebastian Ruin

 

mit der Stellvertretung der/des Vorsitzenden der Curricula-Kommission bei deren/dessen Abwesenheit in Angelegenheiten der Anerkennung von Prüfungen gem. § 78 UG, der Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. § 85 Abs. 2 UG und der Genehmigung der facheinschlägigen Praxis gem. § 11 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für das Bachelor- und Masterstudium Sport- und Bewegungswissenschaften beauftragt.

 

Beauftragungen des Vorsitzenden der Curricula-Kommission

Doktoratsstudium an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 23.12.2020, 12.b Stück, 18. Sondernummer, wurde der Vorsitzende der Curricula-Kommission Doktoratsstudium an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

 

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schöner

 

mit der Anerkennung von Prüfungen gem. § 78 UG, der Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. § 85 Abs. 2 UG und der Genehmigung der facheinschlägigen Praxis gem. § 11 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für die folgenden Studien beauftragt:

 

-        Doktoratsstudium der Naturwissenschaften an der URBI Fakultät

-        Doktoratsstudium der Philosophie an der URBI Fakultät

-        Interdisziplinäres Doktoratsstudium an der URBI Fakultät

 

 

 

Beauftragungen der stellvertretenden Vorsitzenden der Curricula-Kommission Romanistik

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 23.12.2020, 12.b Stück, 18. Sondernummer, wurde die stellvertretende Vorsitzende der Curricula-Kommission Romanistik

 

Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Simona Bartoli-Kucher

 

mit der Stellvertretung der/des Vorsitzenden der Curricula-Kommission bei deren/dessen Abwesenheit in Angelegenheiten der Anerkennung von Prüfungen gem. § 78 UG, der Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. § 85 Abs. 2 UG und der Genehmigung der facheinschlägigen Praxis gem. § 11 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für die folgenden Studien beauftragt:

 

 

 

Beauftragungen des Vorsitzenden der Curricula-Kommission Slawistik

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 23.12.2020, 12.b Stück, 18. Sondernummer, wurde der Vorsitzende der Curricula-Kommission Slawistik

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Leben

 

mit der Anerkennung von Prüfungen gem. § 78 UG, der Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. § 85 Abs. 2 UG und der Genehmigung der facheinschlägigen Praxis gem. § 11 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für die folgenden Studien beauftragt:

 

-        Bachelorstudium Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen

-        Masterstudium Slawistische Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft

-        Bachelor- und Masterstudium Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS)

-        Bachelor- und Masterstudium Russisch

-        Bachelor- und Masterstudium Slowenisch

 

 

Ergänzende Beauftragungen des stellvertretenden Vorsitzenden

der Curricula-Kommission Slawistik

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 23.12.2020, 12.b Stück, 18. Sondernummer, wurde der stellvertretende Vorsitzende der Curricula-Kommission Slawistik

 

Univ.-Prof. Dr. Boban Arsenijevic

 

mit der Stellvertretung der/des Vorsitzenden der Curricula-Kommission bei deren/dessen Abwesenheit in Angelegenheiten der Anerkennung von Prüfungen gem. § 78 UG, der Anerkennung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. § 85 Abs. 2 UG und der Genehmigung der facheinschlägigen Praxis gem. § 11 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für das Masterstudium Slawistische Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft beauftragt.

 

Beauftragungen des Vorsitzenden der Curricula-Kommission Computational Social Systems

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 23.12.2020, 12.b Stück, 18. Sondernummer, wurde der Vorsitzende der Curricula-Kommission Computational Social Systems

 

Univ.-Prof. Dr. Stefan Thalmann

 

mit der Anerkennung von Prüfungen gem. § 78 UG für das Masterstudium Computational Social Systems beauftragt.

Beauftragungen des stellvertretenden Vorsitzenden

der Curricula-Kommission Computational Social Systems

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 23.12.2020, 12.b Stück, 18. Sondernummer, wurde der stellvertretende Vorsitzende der Curricula-Kommission Computational Social Systems

 

Univ.-Prof. Dr. Guilherme Maia de Oliveira Wood

 

mit der Stellvertretung der/des Vorsitzenden der Curricula-Kommission bei deren/dessen Abwesenheit in Angelegenheiten der Anerkennung von Prüfungen gem. § 78 UG für das Masterstudium Computational Social Systems beauftragt.

 

 

Die Studiendirektorin:

Walter-Laager

 

 

 

81. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Slawistik; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

Mit Wirkung vom 10.11.2021 scheidet Frau Bianca Sieberer BA als Hauptmitglied aus. An ihrer Stelle wird

 

Frau Andrea Halic

 

als neues Hauptmitglied nominiert.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

82. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

Mit Wirkung vom10.11.2021 scheiden Frau Monika Simic, Frau Martina Moravetz sowie Frau Sarah Jud als Hauptmitglieder und Frau Anna Agabani sowie Frau Luisa Ehrenreich als Ersatzmitglieder aus. An ihrer Stelle werden

 

Frau Sarah Griessler

Frau Antonia Baumann

Frau Sarah Boscolo

 

als neue Hauptmitglieder nominiert. Weiters werden

 

Frau Lucia Neuhold

Frau Maya Asinowski

 

als neue Ersatzmitglieder entsandt.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

83. Interfakultäre Curricula-Kommission Doktoratsstudium für Fachdidaktik; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Mit Wirkung vom 15.11.2021 scheidet Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Schmölzer-Eibinger als Hauptmitglied aus und wird zukünftig als Ersatzmitglied fungieren. An ihrer Stelle wird  

 

Frau Univ.-Prof. Sarah Jane Mercer B.A. M.A. M.Sc. Ph.D

 

als neues Hauptmitglied nominiert.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

84. Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Vorsitz

Das Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät hat sich am 28.10.2021 konstituiert und

 

Herrn Assoz.-Prof. Mag. Dr. Rafael Schögler

zum Vorsitzenden

 

Frau Univ.-Prof. Dr. Nassim Winnie Balestrini

zur stellvertretenden Vorsitzenden

 

gewählt.

 

 

Der Dekan:

Walter

 

 

 

85. Universitätsarchiv; stellvertretende Leitung

Mit Beschluss des Rektorats vom 11.11.2021 wird

 

Frau Mag. Dr. Petra Greeff

 

zur stellvertretenden Leiterin des Universitätsarchivs bestellt.

 

 

Der Rektor:

Polaschek

 

 

 

86. MITTEILUNGEN

 

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

 

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

 

 

Der Rektor:

Polaschek

87. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

BewerberInnen mit Nachweis einer COVID-19-Schutzimpfung wird bei gleicher fachlicher Eignung der Vorzug gegeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bewerbungsbestimmungen: http://jobs.uni-graz.at/de/FAQ/  

Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Anschreiben und relevanter (Dienst-)Zeugnisse über den jeweils angegebenen Link hoch. Bei Stellen für Professorinnen und Professoren nehmen wir Ihre Bewerbung gerne per E-Mail unter bewerbung.professur@uni-graz.at entgegen. Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserer Karriereseite unter http://jobs.uni-graz.at/  

Bitte beachten Sie, dass wir bei unseren Ausschreibungen – um datenschutzrechtlich den höchsten Standards zu entsprechen – Bewerbungen ausschließlich über unser webbasiertes BewerberInnen-Tool entgegennehmen können. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier: http://uni-graz.jobbase.io/policy

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, wird die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte BewerberInnen, per E-Mail abgewickelt. Daher bitten wir Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses auch um Ihre E-Mail-Adresse. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis:

Die Stellen des allgemeinen Universitätspersonals (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zunächst in der Internen Jobbörse ausgeschrieben, zu der ausschließlich MitarbeiterInnen der Universität Graz Zugang haben. Externe BewerberInnen können im internen Auswahlverfahren NICHT berücksichtigt werden.

Hier gelangen Sie zur Plattform der Internen Jobbörse, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

 

 

 

87.1 Stellen für wissenschaftliches Universitätspersonal

 

 

NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT | Das Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen sucht eine/n
(Senior) Scientist
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre mit EV | Einstufung B1: 3.945,90 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 08.12.2021 auf unserer Karriereseite.

 

 

 

87.2 Stellen für allgemeines Universitätspersonal

 

 

VERWALTUNGSEINHEITEN | Die Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeitsarbeit sucht eine/n
Grafik- und Mediendesignerln
30 Wochenstunden | | Einstufung IIIa: 2.147,30 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 08.12.2021 auf unserer Karriereseite.

 

 

Der Rektor:

Polaschek

 

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.