DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2021/22        Ausgegeben am 14. 09. 2022        47. Stück

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386.         StudiendekanInnen und VizestudiendekanInnen; Bestellung und Beauftragung für die Funktionsperiode von 01.10.2022 bis 30.09.2024

387.         Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus und Kurie des Allgemeinen Universitätspersonals)

388.         Rahmenbetriebsvereinbarung über den Einsatz von personenbezogener Informations- und Kommunikationstechnologien (Rahmen-BV IKT 2019); Anhang C (dezentrale Systeme) – 23. Tranche

389.        Mitteilungen

390.         Ausschreibung von Stellen

 

 

 

386. StudiendekanInnen und VizestudiendekanInnen; Bestellung und Beauftragung für die Funktionsperiode von 01.10.2022 bis 30.09.2024

 

 

Studiendekanin und Vizestudiendekanin der Katholisch-Theologischen Fakultät;
Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode vom 01.10.2022 bis 30.09.2024

 

 

Gemäß § 9 Z 3 des Organisationsplans der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 24.02.2021, 19.a Stück, 49. Sondernummer, wurden folgende Personen zur Studiendekanin und zur Vizestudiendekanin der Katholisch-Theologischen Fakultät bestellt:

 

Frau Ao.Univ.-Prof. DDr. Theresia Heimerl

zur Studiendekanin an der Katholisch-Theologischen Fakultät

 

Frau Univ.-Prof. Dr. Sabine Konrad

zur Vizestudiendekanin an der Katholisch-Theologischen Fakultät

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 30.06.2022, 37.h Stück, 79. Sondernummer, wurde die Studiendekanin der Katholisch-Theologischen Fakultät

 

Frau Ao.Univ.-Prof. DDr. Theresia Heimerl

 

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4 und 11 sowie mit Ausnahme der Erlassung von Verordnungen gem. § 78 Abs. 4 Z 9 UG und § 36b Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für die folgenden Studien beauftragt:

 

        mit Ausnahme der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 30.06.2022, 37.h Stück, 79. Sondernummer, wurde die Vizestudiendekanin der Katholisch-Theologischen Fakultät

 

Frau Univ.-Prof. Dr. Sabine Konrad

 

mit der Stellvertretung der Studiendekanin bei deren Abwesenheit bei der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4 und 11 sowie mit Ausnahme der Erlassung von Verordnungen gem. § 78 Abs. 4 Z 9 UG und § 36b Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen für die folgenden Studien beauftragt:

        mit Ausnahme der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen

 

Des Weiteren ist die Vizestudiendekanin in Ihrer Tätigkeit in diesem Amt für den Bereich Internationales zuständig.

 

 

 

Studiendekanin und Vizestudiendekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät;
Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode vom 01.10.2022 bis 30.09.2024

 

 

Gemäß § 9 Z 3 des Organisationsplans der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 24.02.2021, 19.a Stück, 49. Sondernummer, wurden folgende Personen zur Studiendekanin und zum Vizestudiendekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät bestellt:

 

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Margit Reitbauer

zur Studiendekanin an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

 

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Reisinger

zum Vizestudiendekan an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 30.06.2022, 37.h Stück, 79. Sondernummer, wurde die Studiendekanin der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

 

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Margit Reitbauer

 

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

 

mit Ausnahme der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 30.06.2022, 37.h Stück, 79. Sondernummer, wurde der Vizestudiendekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

 

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Reisinger

 

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

 

mit Ausnahme der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen

 

 

Studiendekanin und VizestudiendekanInnen der Naturwissenschaftlichen Fakultät;
Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode vom 01.10.2022 bis 30.09.2024

 

 

Gemäß § 9 Z 3 des Organisationsplans der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 24.02.2021, 19.a Stück, 49. Sondernummer, wurden folgende Personen zur Studiendekanin und zu VizestudiendekanInnen der Naturwissenschaftlichen Fakultät bestellt:

 

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Ursula Athenstaedt

zur Studiendekanin an der Naturwissenschaftlichen Fakultät

 

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

zur Vizestudiendekanin an der Naturwissenschaftlichen Fakultät

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Steffen Birk

zum Vizestudiendekan an der Naturwissenschaftlichen Fakultät

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 30.06.2022, 37.h Stück, 79. Sondernummer, wurde die Studiendekanin der Naturwissenschaftlichen Fakultät

 

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Ursula Athenstaedt

 

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteilstudienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 30.06.2022, 37.h Stück, 79. Sondernummer, wurde die Vizestudiendekanin der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

 

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

 

mit Ausnahme der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 30.06.2022, 37.h Stück, 79. Sondernummer, wurde der Vizestudiendekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät

Herr Univ.-Prof. Dr. Steffen Birk

 

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

Zu den Aufgaben des Vizestudiendekans gehören auch die Tätigkeiten für das NAWI Graz Steering-Committee.

Studiendekan der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät;
Bestellung und Beauftragungen für die Funktionsperiode vom 01.10.2022 bis 30.09.2024

 

 

Gemäß § 9 Z 3 des Organisationsplans der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 24.02.2021, 19.a Stück, 49. Sondernummer, wurde

 

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Alfred Posch

zum Studiendekan an der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

 

bestellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Universität Graz, Mitteilungsblatt vom 30.06.2022, 37.h Stück, 79. Sondernummer, wurde der Studiendekan der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Alfred Posch

 

mit der Erledigung der Aufgaben gem. § 3 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen mit Ausnahme von Z 2, 4, 7, 8, 11 und 20 für die folgenden Studien beauftragt:

 

 

 

Die Studiendirektorin:

Walter-Laager

 

 

 

387. Fakultätsgremium der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus und Kurie des Allgemeinen Universitätspersonals)

Aus der Kurie des Mittelbaus scheidet Herr Dr. Roland Tuschl mit Wirkung ab 01.10.2022 als Ersatzmitglied aus.

 

Aus der Kurie des Allgemeinen Universitätspersonals scheidet Frau Ulrike Mayer mit Wirkung ab 01.09.2022 als Ersatzmitglied aus.

 

 

Der Vorsitzende des Fakultätsgremiums:

Schöner

 

 

 

388. Rahmenbetriebsvereinbarung über den Einsatz von personenbezogener Informations- und Kommunikationstechnologien (Rahmen-BV IKT 2019); Anhang C (dezentrale Systeme) – 23. Tranche

Aufgrund zustimmender Beschlüsse der Betriebsräte zu einem Rektoratsbeschluss vom 18.08.2022 und der am 06.09.2022 komplettierten Unterzeichnung durch den geschäftsführenden Rektor, den Vorsitzenden des Betriebsrats für das Wissenschaftliche Universitätspersonal und die stv. Vorsitzende des Betriebsrats für das Allgemeine Universitätspersonal wurde zwischen dem Rektorat und den genannten Betriebsräten eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, mit der die 23. Tranche des Anhangs C (dezentrale Systeme) zur Rahmen-BV IKT 2019 (verlautbart im Mitteilungsblatt vom 26.06.2019, 36.b Stück, 110. Sondernummer) in Kraft gesetzt wird.

 

Die 23. Tranche des Anhangs C (dezentrale Systeme) beinhaltet folgende Systembeschreibungen:

 

 

Dieser Anhang wird gemäß § 15 ArbVG zur Einsicht durch die ArbeitnehmerInnen der Universität Graz sowohl in der Rechts- und Organisationsabteilung als auch beim Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal sowie beim Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal aufgelegt.

 

 

Der geschäftsführende Rektor:

Riedler

 

 

 

389. MITTEILUNGEN

 

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

 

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

 

 

Der geschäftsführende Rektor:

Riedler

 

 

 

390. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

BewerberInnen mit Nachweis einer COVID-19-Schutzimpfung wird bei gleicher fachlicher Eignung der Vorzug gegeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bewerbungsbestimmungen: http://jobs.uni-graz.at/de/FAQ/  

Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Anschreiben und relevanter (Dienst-)Zeugnisse über den jeweils angegebenen Link hoch. Bei Stellen für Professorinnen und Professoren nehmen wir Ihre Bewerbung gerne per E-Mail unter bewerbung.professur@uni-graz.at entgegen. Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserer Karriereseite unter http://jobs.uni-graz.at/  

Bitte beachten Sie, dass wir bei unseren Ausschreibungen – um datenschutzrechtlich den höchsten Standards zu entsprechen – Bewerbungen ausschließlich über unser webbasiertes BewerberInnen-Tool entgegennehmen können. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier: http://uni-graz.jobbase.io/policy

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, wird die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte BewerberInnen, per E-Mail abgewickelt. Daher bitten wir Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses auch um Ihre E-Mail-Adresse. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis:

Die Stellen des allgemeinen Universitätspersonals (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zunächst in der Internen Jobbörse ausgeschrieben, zu der ausschließlich MitarbeiterInnen der Universität Graz Zugang haben. Externe BewerberInnen können im internen Auswahlverfahren NICHT berücksichtigt werden.

Hier gelangen Sie zur Plattform der Internen Jobbörse, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

 

 

 

390.1 Stellen für wissenschaftliches Universitätspersonal

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen sucht eine/n
UniversitätsassistentIn mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre | Einstufung B1: 4.061,50 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 12.10.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen sucht eine/n
UniversitätsassistentIn mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre | Einstufung B1: 4.061,50 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 12.10.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Chemie sucht eine/n
ProjektassistentIn ohne Doktorat
40 Wochenstunden | befristete Ersatzkraftstelle | Einstufung B1: 3.058,60 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 19.10.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Pharmazeutische Wissenschaften/ Bereich Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 3.058,60 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 05.10.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Finanzrecht sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 4 Jahre | Einstufung B1: 3.058,60 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 05.10.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Banken und Finanzierung sucht eine/n
Wissenschaftliche/r ProjektmitarbeiterIn ohne Doktorat
30 Wochenstunden | befristet auf 3 Jahre | Einstufung B1: 3.058,60 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 19.10.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

390.2 Stellen für allgemeines Universitätspersonal

 

 

Geisteswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft sucht eine/n
Office ManagerIn
40 Wochenstunden | befristete Ersatzkraftstelle | Einstufung IIb: 2.082,80 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 05.10.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Fakultäre Didaktikzentrum für Naturwissenschaften und Mathematik (DINAMA) sucht eine/n
Office ManagerIn
20 Wochenstunden | befristete Ersatzkraftstelle | Einstufung IIIa: 2.210,20 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 05.10.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Verwaltungseinheiten | Die Abteilung Buchhaltung und Bilanzierung sucht eine/n
MitarbeiterIn für das externe Rechnungswesen
20 Wochenstunden - optional zu besetzen mit 30 Wochenstunden | befristet bis 20.11.2024 | Einstufung IVa: 2.791,40 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 05.10.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Verwaltungseinheiten | Die Abteilung Gebäude und Technik sucht eine/n
ReferentIn für Auftragsbearbeitung im Promotionsbereich
12 Wochenstunden | vorerst befristet auf ein Jahr - mit Option auf Dauerstelle | Einstufung IIa: 1.955,40 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 05.10.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Der geschäftsführende Rektor:

Riedler

 

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.