DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2021/22        Ausgegeben am 18. 05. 2022        31. Stück

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289.         Curricula-Kommission für die Studienrichtung Geschichte; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

290.         Interfakultäre Curricula-Kommission Global Studies; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

291.         Interdisziplinäre Curricula-Kommission „Joint Master Programme in South East European Studies“; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

292.         Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

293.         Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal; Nachrücken eines Ersatzmitglieds

294.         Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG

295.        Mitteilungen

296.         Ausschreibung von Stellen

 

 

 

289. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Geschichte; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Karl Kaser wird mit Wirkung vom 11.05.2022

 

        Frau Univ.-Prof. Dr. Christiane Berth

 

als neues Hauptmitglied nominiert.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

290. Interfakultäre Curricula-Kommission Global Studies; Umnominierung (Kurie der Studierenden)

Mit Wirkung vom 10.05.2022 scheidet Herr Michael Schabhüttl als Hauptmitglied aus. An seiner Stelle wird

 

        Herr Luis Kepplinger

 

als neues Hauptmitglied nominiert.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

291. Interdisziplinäre Curricula-Kommission „Joint Master Programme in South East European Studies“; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Karl Kaser wird mit Wirkung vom 11.05.2022

 

        Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Leben

 

als neues Hauptmitglied nominiert.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

292. Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Ausschreibung der Wahl der Mitglieder gemäß Satzungsteil Wahlordnung

 

Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Fakultätsgremiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz

 

Die Wahl von 20 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 10 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus und zwei Mitgliedern der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Ersatzmitglieder findet am

 

Mittwoch, 22. Juni 2022 9.00 bis 10.30 Uhr

im Sitzungszimmer SZ 15.22 G2

8010 Graz, Universitätsstraße 15, 2. Stock, Bauteil G

statt.

 

Die Wahl zum Fakultätsgremium erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren, diese beginnt mit der Konstituierung des Fakultätsgremiums.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (gemäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitäts-dozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), die am  18.5.2022 diesen Personengruppen angehören.

 

Personen, die mehreren Gruppen gem. § 94 UG zugleich angehören, sind innerhalb jener Gruppe wahl-berechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozentueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Reihenfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt: Universitätsprofessoren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG), Universitätsdozenten/Universitätsdozentinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG), allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG).

 

Passiv nicht wahlberechtigt sind im Amt befindliche Rektoren/Rektorinnen sowie Vizerektoren/ Vizerektorinnen und das für die Vollziehung studienrechtlicher Vorschriften in erster Instanz zuständige monokratische Organ gemäß § 19 Abs. 2 Z. 2 UG (Studiendirektor/In).

 

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am Stichtag 18.5.2022 das aktive Wahlrecht in das Fakultätsgremium besitzen.

Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 30. Mai bis 3. Juni 2022 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten am Dekanat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, auf.

2) Allfällige Einsprüche müssen bis 3. Juni 2022, 10.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, MMag. Eva Becskei, per Adresse SOWI-Dekanat, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

 

 

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis
8. Juni 2022, 10.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, MMag. Eva Becskei, per Adresse SOWI-Dekanat, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

 

Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

 

 

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 13. Juni 2022 bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, MMag. Eva Becskei, per Adresse SOWI-Dekanat, Universitätsstraße 15, Erdgeschoss, Bauteil A, zur Einsichtnahme auf.

 

 

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

 

 

Der Vorsitzende des Fakultätsgremiums:

Reimann

 

 

 

293. Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal; Nachrücken eines Ersatzmitglieds

Aufgrund des Ausscheidens von Ao.Univ.-Prof. Dr. Günter Höfler rückt mit Wirkung vom 01.05.2022 das bisherige Ersatzmitglied

 

        Frau Mag. Dr. Petra Granitzer

 

als neues Hauptmitglied nach.

 

 

Der Vorsitzende des Betriebsrats für das Wissenschaftliche Universitätspersonal:

Wohlfahrt

 

 

294. Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG

Am 12.04.2022 wurde

 

Herrn Dr. Martin Holtz

die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Habilitationsfach Amerikanistik

 

verliehen.

 

 

Der geschäftsführende Rektor:

Riedler

 

 

 

295. MITTEILUNGEN

 

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

 

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

 

 

Der geschäftsführende Rektor:

Riedler

296. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

Die Universität Graz strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50 % beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Die Universität Graz sieht es als ihren Auftrag, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzuräumen und zu ermöglichen, im Berufsalltag ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

BewerberInnen mit Nachweis einer COVID-19-Schutzimpfung wird bei gleicher fachlicher Eignung der Vorzug gegeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bewerbungsbestimmungen: http://jobs.uni-graz.at/de/FAQ/  

Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Anschreiben und relevanter (Dienst-)Zeugnisse über den jeweils angegebenen Link hoch. Bei Stellen für Professorinnen und Professoren nehmen wir Ihre Bewerbung gerne per E-Mail unter bewerbung.professur@uni-graz.at entgegen. Eine Übersicht über alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserer Karriereseite unter http://jobs.uni-graz.at/  

Bitte beachten Sie, dass wir bei unseren Ausschreibungen – um datenschutzrechtlich den höchsten Standards zu entsprechen – Bewerbungen ausschließlich über unser webbasiertes BewerberInnen-Tool entgegennehmen können. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier: http://uni-graz.jobbase.io/policy

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, wird die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte BewerberInnen, per E-Mail abgewickelt. Daher bitten wir Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses auch um Ihre E-Mail-Adresse. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis:

Die Stellen des allgemeinen Universitätspersonals (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zunächst in der Internen Jobbörse ausgeschrieben, zu der ausschließlich MitarbeiterInnen der Universität Graz Zugang haben. Externe BewerberInnen können im internen Auswahlverfahren NICHT berücksichtigt werden.

Hier gelangen Sie zur Plattform der Internen Jobbörse, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden: http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

 

 

 

296.1 Stellen für wissenschaftliches Universitätspersonal

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Physik sucht eine/n
Universitätsassistent mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre | Einstufung B1: 4.061,50 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 29.06.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Pharmazeutische Wissenschaften sucht eine/n
UniversitätsassistentIn mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet bis 30.09.2023 | Einstufung B1: 4.061,50 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 08.06.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Pharmazeutische Wissenschaften/ Bereich Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie sucht eine/n
Lecturer mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristete Ersatzkraft | Einstufung B1: 4.061,50 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 08.06.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Psychologie sucht eine/n
(Senior) Scientist
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre | Einstufung B1: 4.061,50 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15.06.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Psychologie sucht eine/n
UniversitätsassistentIn ohne Doktorat
40 Wochenstunden | befristete Ersatzkraftstelle | Einstufung B1: 3.058,60 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 08.06.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Umwelt- , Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft sucht eine/n
UniversitätsassistentIn mit Doktorat
20 Wochenstunden | befristete Ersatzkraftstelle | Einstufung B1: 4.061,50 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 08.06.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Veröffentlichung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt vom 23.03.2022; Verlängerung der Bewerbungsfrist bis 25.05.2022

 

Universitäts- und fakultätsübergreifende Leistungsbereiche | IDea_Lab - Das interdisziplinäre digitale Labor der Universität Graz sucht eine/n
(Senior) Scientist mit Doktorat
40 Wochenstunden | befristet auf 6 Jahre | Einstufung B1: 4.061,50 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 25.05.2022 auf unserer Karriereseite.

 

296.2 Stellen für allgemeines Universitätspersonal

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Erdwissenschaften sucht eine/n
Technischer AssistentIn
40 Wochenstunden | vorerst befristet auf 1 Jahr - mit Option auf Dauerstelle |
Einstufung IIIa: 2.210,20 €
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 29.06.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Naturwissenschaftliche Fakultät | Das Institut für Molekulare Biowissenschaften sucht eine/n
Office ManagerIn
20 Wochenstunden | befristete Ersatzkraftstelle | Einstufung IIb: 2.082,80 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 08.06.2022 auf unserer Karriereseite.

 

 

Verwaltungseinheiten | Die Abteilung Gebäude und Technik sucht eine/n
MitarbeiterIn für Promotionstätigkeiten
3 Wochenstunden | 1 Jahr mit Option auf Dauerstelle | Einstufung I: 1.828,00 € (bei Vollzeitbeschäftigung)
Detaillierte Informationen finden Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 08.06.2022 auf unserer Karriereseite.

Der geschäftsführende Rektor:

Riedler

 

 

 

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Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.