MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

5. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2019/20 Ausgegeben am 23. 10. 2019 4.b Stück

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IKS-Handbuch

Beschluss des Rektorats vom 16.10.2019

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

IKS-Handbuch

Inhalt

1 Präambel 3

2 Zusammenfassung 4

3 Einleitung 5

3.1 Über die Universität Graz 5

3.2 Zielsetzung 5

3.3 Geltungsbereich 6

4 Grundlagen 6

4.1 Allgemeine IKS-Prinzipien 7

4.2 IKS – COSO Framework 7

4.3 COSO-Prinzipien 8

4.3.1 Kontrollumfeld (5) 8

4.3.2 Risikobeurteilung (4) 8

4.3.3 Kontrollaktivitäten (3) 8

4.3.4 Information und Kommunikation (3) 9

4.3.5 Überwachungsaktivitäten (2) 9

4.4 Risikobeurteilung 9

4.4.1 Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe 9

4.4.2 Risikoeinstufung 9

4.4.3 Risiko-Kategorie 10

5 Vorgehensweise zur Umsetzung der Empfehlungen von IKS-Mindeststandards 10

5.1 Verantwortungsübernahme 10

5.2 Dokumentation IKS-relevanter finanzwirtschaftlicher Prozesse 11

5.3 Evaluierung der Risiken und Kontrollen 11

6 IKS Aufbau und Prozess 12

6.1 Kontrollumfeld 12

6.1.1 Uni Graz allgemein 12

6.1.2 Umsetzung in den Einheiten 15

6.2 Risikobeurteilung 15

6.2.1 Uni Graz allgemein 15

6.2.2 Umsetzung in den Einheiten 15

6.2.3 Beteiligungsverwaltung 15

6.3 Kontrollaktivitäten 15

6.3.1 Uni Graz allgemein 15

6.3.2 Umsetzung in den Einheiten 16

6.4 Information und Kommunikation 16

6.4.1 Uni Graz allgemein 16

6.4.2 Umsetzung in den Einheiten 16

6.5 Überwachungsaktivitäten 16

6.5.1 Uni Graz allgemein 16

6.5.2 Umsetzung in den Einheiten 16

6.6 IKS-Dokumentation 16

6.6.1 Dokumentenrevision 17

6.6.2 Dateistruktur 17

 

Abkürzungsverzeichnis

AG IKS Arbeitsgruppe Internes Kontrollsystem
BMBWF Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
B-PCGK 2017 Bundes Public Corporate Governance Kodex 2017
COSO Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission
Einheiten Fakultäten und akademische Einheiten, Verwaltungseinheiten, universitäts- und fakultätsübergreifende Leistungsbereiche
IKS Internes Kontrollsystem
RKM Risikokontrollmatrix
UG Universitätsgesetz 2002
Uni Graz Universität Graz

 

1     Präambel

Die Universität Graz (i. F. kurz Uni Graz) ist eine Forschungsinstitution des 21. Jahrhunderts, für die vor mehr als 430 Jahren der Grundstein gelegt wurde. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, uns mit zentralen gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen, Problemlösungen aufzuzeigen und junge Menschen verantwortungsvoll anzuleiten, damit diese zukünftige gesellschaftliche Entwicklungen mitgestalten können. Um einen entscheidenden Mehrwert für die Gesellschaft zu generieren verfolgen wir das Ziel, in der Auseinandersetzung mit bedeutenden Fragen der Zukunft unser Profil weiter zu schärfen und stärker sichtbar zu machen. Eine sich dynamisch durch Globalisierung, Digitalisierung oder Klimawandel entwickelnde Welt erfordert große Flexibilität der AbsolventInnen. Wir statten dazu die Studierenden, neben dem notwendigen Wissen, mit jenen Kompetenzen aus, die sie fit für ihre persönliche Zukunft und die sich ändernden gesellschaftlichen Anforderungen machen.1

Wir betreiben Grundlagenforschung und angewandte Forschung auf Spitzenniveau, basierend auf den Grundsätzen wissenschaftlicher und ethischer Integrität und übernehmen in Lehre, Forschung, Wissenstransfer und Universitätsmanagement Verantwortung für nachhaltiges Handeln. Dies tun wir durch Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension der Nachhaltigkeit und sind dabei ein Vorbild für die Gesellschaft.2 Die dynamische Wirtschaftsentwicklung und die gesetzlichen Vorschriften stellen wiederkehrend hohe Ansprüche an die Leistungsbereitschaft und Anforderungen an die Organisation unseres professionell organisierten Forschungs- und Lehrbetriebs.

Eine der Anforderungen mit Vorbildwirku


1 Siehe auch Entwicklungsplan i.d.g.F.


2 Siehe auch Leitbild i.d.g.F.



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