Gründungserklärung

Regional Centre of Expertise Graz-Styria – Zentrum für nachhaltige Gesellschaftstransformation /

Regional Centre of Expertise Graz-Styria – Centre for sustainable social transformation


MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

76. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2019/20 Ausgegeben am 24. 06. 2020 35.c Stück

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Neufassung der Gründungserklärung

für das fakultäre Zentrum

Regional Centre of Expertise Graz-Styria –Zentrum für nachhaltige Gesellschaftstransformation /

Regional Centre of Expertise Graz-Styria – Centre for sustainable social transformation

gem. § 15 Organisationsplan

Beschluss des Rektorats vom 18.06.2020

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Einleitung

Gründungsgeschichte

Das Regional Centre of Expertise - Education for Sustainable Development (RCE) Graz-Styria wurde 2007 im Rahmen der UN Dekade Bildung für Nachhaltige Entwicklung (2005 - 2014) als Teil des internationalen RCE Netzwerkes "Global Learning Space for Sustainable Development" (GLS) gegründet. Diesem Netzwerk gehören mittlerweile 154 RCEs in Europa, Asien, Amerika, Afrika und Australien an. Die globale Koordination erfolgt durch die United Nations University.

Lokal verfolgen RCEs das Ziel, Nachhaltigkeitsinitiativen zu vernetzen, neue innovative Aktivitäten zu setzten sowie den Wissensaustausch zwischen Universität und Gesellschaft zu fördern.

Das RCE Graz-Styria hat seinen Sitz am Institut für Geographie und Raumforschung der Universität Graz und dient damit auch als Schnittstelle im Bereich Nachhaltige Entwicklung zwischen Universität und Bevölkerung.

Seit 31. August 2007 ist das RCE Graz-Styria offiziell Teil des Netzwerkes der United Nations University.  Dadurch wird ein weltweiter Austausch von Wissen und Erfahrungswerten aus dem regionalen Bereich ermöglicht. Das RCE Graz-Styria trägt durch seine Aktivitäten zu Bildung und Weiterbildung, insbesondere dem Wissensaustausch für eine Nachhaltige Entwicklung sowie regionaler Transformation in der Region Steiermark bei und dient als Schnittstelle im Bereich der Nachhaltigkeit zwischen Universität und Bevölkerung.

Gegenstand

Ziele

·     Vernetzung von lokalen und globalen Nachhaltigkeitsinitiativen

·     Projektinitiierung und Beratung im Bereich Nachhaltigkeitstransformation, Stadt- und Regionalentwicklung

·     Weltweiter Erfahrungsaustausch durch den „Global Learning Space for Sustainable Development“ durch die weltweite Vernetzung von RCEs

·     Förderung der Bewusstseinsbildung für nachhaltige Entwicklung in der Bevölkerung und an der Universität

·     Mittel- und langfristig besteht das Ziel, das RCE Graz-Styria als eine in der Steiermark, in Österreich und auch international aktive, offene und kompetente Institution zu positionieren und damit einen Beitrag zu einer regionalen, nationalen und auch globalen nachhaltigen Entwicklung zu leisten.

 

Lebenslanges Lernen

Im Leistungsbereich Lebenslanges Lernen, konzentriert sich das RCE Graz-Styria darauf, Weiterbildungsangebote zu Themen der Nachhaltigen Entwicklung für Universitäts-interne wie auch externe Personen anzubieten. Zum Angebot gehören etwa Summer- und Winter Schools, Workshops, Seminare, Exkursionen sowie etwa auch intergenerationelle Veranstaltungen, welche Studierende mit bereits im Berufsleben befindlichen Personen zum Thema Nachhaltige Entwicklung zusammenbringt.

Forschung

Im Rahmen von nationalen und internationalen Forschungsprojekten werden nachhaltige Veränderungsprozesse in Städten und Regionen untersucht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bereiche Transdisziplinarität in Veränderungsprozessen, "regional Entrepreneurship" sowie anwendungsorientierte Methodiken gelegt. Wissenschaftliche Publikationen dienen der Dissemination der Forschungsaktivitäten des RCE Graz-Styria.

Durch die langjährige Profilbildung der MitarbeiterInnen des RCE Graz-Styria im Bereich Hochschulbildung für Nachhaltige Entwicklung (oikos Graz, Nachhaltige Universität Graz) wird auch in diesem Bereich Forschung auf international anerkanntem Niveau betrieben.

Bildung

Das RCE Graz-Styria organisiert Lehrveranstaltungen für Studierende in den Bereichen:

·     Nachhaltige Regionalentwicklungsprozesse

·     Social and Regional Entrepreneurship

·     Europäische Regionalentwicklung und -politik

·     Transdisziplinäre Veränderungsprozesse

·     Interdisziplinäre Praktika

·     Intergenerationelle Lehrveranstaltungen

Merkmale der Lehrveranstaltungen sind Praxisorientierung, Trans- und Interdisziplinarität.

Nachhaltige Universität

Die Universität Graz hat bereits 1993 als eine der ersten europäischen Universitäten die CRE-COPERNICUS Charter, ein Abkommen über eine Nachhaltige Universitätsentwicklung, der Europäischen Hochschulrektorenkonferenz unterzeichnet.

2006 wurde der erste Nachhaltigkeitsbericht einer österreichischen Universität von der Universität Graz veröffentlicht. Dieser Pioniergedanke im Bereich Nachhaltigkeitsintegration an Universitäten soll über den Leistungsbereich "Nachhaltige Universität" fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Im Jahr 2008 erfolgt eine Fortführung des Nachhaltigkeitsberichtes. Dieser wird auf einer genauen Analyse der Nachhaltigkeitsaktivitäten an der Universität Graz basieren. Durch die Sustainability Task Force, die sich aus VertreterInnen aus Universitätsmanagement, Lehre, Forschung, Studierenden sowie regionalen Akteuren zusammensetzt, werden Handlungsempfehlungen erarbeitet und deren Umsetzung vorangetrieben.

Wissenstransfer

Schwerpunkt des Leistungsbereiches Wissenstransfer ist der gegenseitige, globale und lokale Wissens- und Erfahrungsaustausch.

Im Leistungsbereich Wissenstransfer werden Erkenntnisse des RCEs mit Erfahrungen des europäischen und globalen RCE-Netzwerks, sowie regionalen Partnerinstitutionen und Akteuren diskutiert und umgesetzt. Dieser Austausch erfolgt durch gemeinsame Studien, Publikationen, Workshops und Seminare. Zudem werden gemeinsam mit den Partnerinstitutionen Pilotprojekte aus dem Bereich Wissenstransfer entwickelt und umgesetzt.

Als Teil eines internationalen "Global Learning Space for Sustainable Development" (GLS) nimmt das RCE Graz-Styria an einem weltweiten und interkulturellen Erfahrungs- und Wissensaustausch teil.

Kooperationen

Inneruniversitäre Kooperationen

Der Netzwerkcharakter des RCE Graz-Styria ist geprägt durch Kooperationen auf internationaler, nationaler, regionaler wie auch universitätsinterner Ebene. Durch die Zusammenarbeit in Projekten und Forschungsaktivitäten mit Instituten und Zentren innerhalb der Universität, stärkt sich der Kompetenzbereich des RCE Graz-Styria in der Kommunikation nach außen, zugleich bekommen auch die universitätsinternen Partnerinstitutionen die Möglichkeit vom nationalen wie auch globalen Netzwerk des RCE Graz-Styria durch gemeinsame Publikationen, Forschungsaktivitäten und Fördermittelakquise zu profitieren.

Schnittstellenmanagement zwischen beteiligten Disziplinen, Instituten und Zentren:

Nach vorhergehender inhaltlicher und prozessorientierter Absprache, bietet das RCE Graz-Styria jeglicher/m WissenschaftlerIn beliebiger Österreichischer Forschungsinstitution die Möglichkeit im Namen des RCEs für Forschungs- und Projektförderungen anzusuchen. Bedingung dafür ist die inhaltliche Übereinstimmung mit der Vision und den Zielen des RCE Graz-Styria sowie die Zustimmung des/der Leiters/Leiterin des RCE Graz-Styria. Die Frage der Zuordnung der Projekte wird in den Zielvereinbarungen geregelt.

Außeruniversitäre Kooperationen

Der Kontaktaufbau und die Kooperation in Projekten mit innovativem Charakter zu Themen der Nachhaltigen Entwicklung bilden den Schwerpunkt der Arbeit des RCE Graz-Styria. Außeruniverstäre Partnerinstitutionen finden sich auf lokaler (Graz), regionaler (Steiermark), nationaler (Österreich), und internationaler (weltweit) Ebene. Projekte gliedern sich in Forschungsprojekte, anwendungsorientierte Projekte, Projekte zur (Weiter-) Bildung oder Projekte zum Innovationstransfer.

 

Rechtlicher & organisatorischer Rahmen

Rechtsform und institutionelle Zuordnung

Das Rektorat richtet das Regional Center of Expertise - Graz-Styria (kurz RCE Graz-Styria) als fakultäres Zentrum der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät gemäß § 15 Organisationsplan der Universität Graz ein. Das RCE Graz-Styria wird dem Wissenschaftszweig Geographie zugeordnet.

Zuordnung von Personal und Leistungen

MitarbeiterInnen des RCE Graz-Styria, die nicht dem RCE Graz-Styria sondern kooperierenden Akademischen Einheiten innerhalb der Universität Graz angehören („Stammpersonal“), bleiben im Rahmen ihrer Dienstpflichten den jeweiligen Akademischen Einheiten („Stamminstituten“) der Universität Graz zugeordnet und den jeweiligen LeiterInnen dieser Einheiten bzw. den Organisationseinheiten dienstrechtlich unterstellt. Die dem RCE Graz-Styria zugeordneten universitätsbediensteten MitarbeiterInnen sind dem/der LeiterIn des RCE Graz-Styria dienstrechtlich unterstellt.

Die Erbringung von Leistungen dieses Stammpersonals am RCE Graz-Styria bedarf einer zustimmenden Rahmenvereinbarung auf fakultärer Ebene, die unter Einbeziehung der LeiterInnen der kooperierenden Akademischen Einheiten zu erstellen ist. Zusätzlich bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem/der Vorgesetzten am Stamminstitut, dem/der LeiterIn des RCE Graz-Styria und dem/der MitarbeiterIn über den prozentuellen Anteil der Arbeitszeit, der für Leistungen am RCE Graz-Styria vorgesehen ist (bzw. bei ProfessorInnen und Ao.ProfessorInnen ist die generische Nennung der Leistungen erforderlich und die Anmerkung, dass die sonstigen Dienstpflichten am Stamminstitut ebenfalls zu erfüllen sind). Die inhaltlichen Details der Leistungen am RCE Graz-Styria sind zwischen dem/der MitarbeiterIn und dem/der LeiterIn des Das RCE Graz-Styria zu regeln.

MitarbeiterInnen an Vorhaben gemäß § 26 - 28 UG sind im Rahmen ihrer Tätigkeit dem RCE Graz-Styria zugeordnet, dem/der ProjektleiterIn fachlich und dem/der LeiterIn dienstrechtlich unterstellt.

Die Forschungsleistungen der MitarbeiterInnen des RCE Graz-Styria werden nach inhaltlichen Kriterien und mit adäquatem Bezug zu den Wissenschaftszweig-Zuordnungen des Zentrums und der Stamminstitute anteilig bis zu 3 Wissenschaftszweigen zugeordnet.

In allen Publikationen, Veröffentlichungen und Internetauftritten des RCE Graz-Styria ist dieses als Einrichtung der Universität Graz zu bezeichnen.

Leistungen des RCE Graz-Styria im Bereich der Lehre sind im Rahmen der Zielvereinbarung festzuhalten.

 

Innere Struktur und Organisation

Leitung

Leiter/in

Das Rektorat bestellt gem. § 15 (2) Organisationsplan der Universität Graz einen Leiter/eine Leiterin, dem/der die wissenschaftliche und geschäftsführende Leitung sowie die Außenvertretung des Das RCE Graz-Styria obliegt. Zur Wahrnehmung der damit verbundenen Rechte und Pflichten erteilt der/die Rektor/in dem/der Leiter/in des Das RCE Graz-Styria eine Bevollmächtigung in folgendem Umfang:

1.     Erwerb von Vermögen und Rechten durch den Abschluss von unentgeltlichen Rechtsgeschäften

2.     Entgegennahme von Förderungen anderer Rechtsträger

3.     Abschluss von Verträgen über die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten, soweit sie der wissenschaftlichen Forschung dienen

4.     Gebrauch von Vermögen und Rechten, die aus Rechtsgeschäften gemäß Zahl 1 bis 3 erworben werden, zur Erfüllung der Zwecke des RCE Graz-Styria

Der/die Leiter/in hat bei der Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher sowie inneruniversitärer Vorschriften zu sorgen. § 27 Universitätsgesetz 2002 kommt sinngemäß zur Anwendung.

Stellvertreter/in

Das Rektorat bestellt auf Vorschlag der Leiterin/des Leiters des Das RCE Graz-Styria einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin. Dieser/diese vertritt im Falle der Verhinderung der Leiterin/des Leiters das Das RCE Graz-Styria bis zur Bestellung eines/einer interimistischen oder neuen Leitung.

Board

Mitglieder des Boards sind der Dekan/die Dekanin, der Vizedekan/die VizedekanIn und der Studiendekan/die Studiendekanin. Die Leitung des Boards obliegt dem Dekan/der Dekanin der Umwelt- Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät. Der Leiter/die Leiterin hat dem Dekan/der Dekanin regelmäßig entsprechend den Berichtsspezifikationen in der Zielvereinbarung zu berichten

Beiräte

Scientific Advisory Board und Stakeholder Advisory Board

Gemäß § 15 (2) des Organisationsplanes der Universität Graz stehen dem Leiter/der Leiterin des RCE Graz-Styria ein Scientific Advisory Board sowie ein Stakeholders Advisory Board als beratende Gremien zur Seite, die den Leiter/die Leiterin bei der wissenschaftlichen und strategischen Positionierung des RCE Graz-Styria im nationalen und internationalen Umfeld unterstützen. Die Bestellung der Beiräte erfolgt durch das Rektorat in Absprache mit dem Leiter/der Leiterin.

Die organisatorische Führung dieser beiden beratenden Gremien erfolgt durch den Leiter/die Leiterin des RCE Graz-Styria.

Das Scientific Advisory Board umfasst mindestens drei im Forschungsbereich nachhaltige Entwicklung international ausgewiesene wissenschaftliche Persönlichkeiten, die insbesondere in folgenden Bereichen beraten und unterstützen:

·     Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Ziele und Organisation des Regional Centre of Expertise und wissenschaftlich-inhaltliche Positionierung im internationalen Umfeld

·     Pflege und systematischer Ausbau von internationalen Forschungsvernetzungen und von Kooperationen mit bereits etablierten einschlägigen Forschungszentren

·     Forcierter WissenschaftlerInnen-Austausch und internationale Integration auf allen Ebenen (DissertantInnen, Postdocs, Senior Professionals)

·     Ausbau leitender und mitwirkender Teilnahmen in Gestaltung und Durchführung von internationalen Forschungsprojekten und Forschungsprogrammen

Das Stakeholders Advisory Board umfasst mindestens drei regionale und nationale Akteure aus dem Bereich Nachhaltige Entwicklung die insbesondere in folgenden Bereichen beraten und unterstützen:

·     Weiterentwicklung der regionalen Ziele und Organisation des RCE Graz-Styria und wissenschaftlich-inhaltliche Positionierung im internationalen Umfeld

·     Pflege und systematischer Ausbau von Vernetzungen und von Kooperationen mit bereits etablierten Akteuren

·     Ausbau leitender und mitwirkender Teilnahmen in Gestaltung und Durchführung von internationalen aktionsorientierten Projekten.

Organigrammdarstellung

 

Servicierung und Kostenersätze

Für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmitteln der Universität Graz zur Durchführung der Vorhaben gemäß §§ 26-28 UG des Regional Center of Expertise ist ein Kostenersatz nach den Vorschriften der Kostenersatzrichtlinie für Vorhaben nach §§ 26 - 28 UG idgF zu leisten. Im Falle eines pauschal ermittelten Kostenersatzes kommen jene Kosten für – von der Universität Graz standardmäßig erbrachte – Leistungen zum Abzug, welche vom Zentrum selbst erbracht werden.

Weiters werden Kosten, die von der Universität Graz für Tätigkeiten aus Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG des RCE Graz-Styria getragen werden, entsprechend der Zuordnung der Vorhaben zum Zentrum diesem im Wege eines vollen Kostenersatzes in Rechnung gestellt.

Alle Zuschüsse an das Zentrum sind im Rahmen der Zielvereinbarungen zwischen dem/der LeiterIn des RCE Graz-Styria und dem Board gesondert zu vereinbaren. Leistungen des RCE Graz-Styria für die Universität Graz und die finanzielle Bedeckung dieser dem RCE Graz-Styria entstandenen Kosten sind im Wege der Zielvereinbarung zu spezifizieren.

Die Universität Graz behält sich vor, im Falle einer budgetären Unterdeckung durch fehlende oder zu geringe Einnahmen des Zentrums für die Abdeckung von offenen Verbindlichkeiten des RCE Graz-Styria sämtliches diesem zugeordnete Vermögen/Kapital oder die nach den Bestimmungen des UG geeigneten Deckungsfonds heranzuziehen. Der/die LeiterIn des RCE Graz-Styria hat im Falle einer budgetären Unterdeckung dem Board unverzüglich ein Sanierungskonzept und/oder Art und Weise der Abdeckung vorzulegen. Die Drittmittel stehen zweckgebunden dem RCE Graz-Styria zur Verfügung.

Zielvereinbarung

Der Leiter/die Leiterin des RCE Graz-Styria schließt mit dem Dekan Zielvereinbarungen ab.

Qualitätsmanagement / Evaluierung

Das RCE Graz-Styria unterliegt in vollem Umfang den Qualitätsmanagement Richtlinien der Uni Graz. Die erste Evaluierung des RCE Graz-Styria erfolgt 3 Jahre nach Einrichtung und die Folgeevaluierungen alle 5 Jahre

Sollte eine Evaluierung zu einem negativen Ergebnis kommen, ist der Fortbestand des RCE Graz-Styria vom Board zu beraten und der Universitätsleitung ein Vorschlag zur weiteren Art und Weise des Betriebes zu übermitteln.

Ersteinrichtung, Erstausstattung und Adaptierungen

Wird in den Zielvereinbarungen festgelegt.

Inkrafttreten

Die Einrichtung wurde am 12.2.2009 vom Rektorat beschlossen.

Die Neufassung der Gründungserklärung tritt nach Ablauf des Tages der Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Der Rektor:

Polaschek


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