MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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Studienjahr 2019/20 Ausgegeben am 17. 06. 2020 34. Stück

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250. Senat; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

251. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Werner Stangl; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

252.  Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Erika Windberger-Heidenkummer; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

253.  Curricula-Kommission für die Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

254.  Diverse Bachelor- und Masterstudien sowie Universitätslehrgänge; Auflassung von Studien

255.  Universitätskurs Kommunikationskolleg; wissenschaftliche Leitung

256.  Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG

257. Mitteilungen

258.  Ausschreibung von Stellen

250. Senat; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

Mit Wirkung vom 15.06.2020 scheidet Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Poier als Vertreter des Mittelbaus aus. An seiner Stelle rückt das derzeitige Ersatzmitglied

     Frau PD Mag. Dr. Barbara Gunacker-Slawitsch

als neue Vertreterin für die Kurie des Mittelbaus nach.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

251. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Werner Stangl; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Habilitationsverfahren von Herrn Mag. Dr. Werner Stangl an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 38 Abs 1 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:

     Frau Assoz. Prof. Mag. Dr. Heidrun Zettelbauer

     Herr Univ.-Prof. Dr. David Florian Bieber

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

i.V. Gößnitzer

 

252. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Mag. Dr. Erika Windberger-Heidenkummer; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Habilitationsverfahren von Frau Mag. Dr. Erika Windberger-Heidenkummer an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 38 Abs 1 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:

     Frau Ass.-Prof. Dr. Anouschka Foltz, M.A. M.A.

     Frau Assoz. Prof. Mag. Dr. Heidrun Zettelbauer

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

i.V. Gößnitzer

253. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Mit Wirkung vom 09.06.2020 scheidet Frau Univ.-Prof. Dr. Cornelia Zwischenberger als Hauptmitglied aus. An ihrer Stelle rückt das bisherige Ersatzmitglied

     Herr Univ.-Prof. Dr. Victor Edgar Onea-Gaspar

nach.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

254. Diverse Bachelor- und Masterstudien sowie Universitätslehrgänge; Auflassung von Studien

Das Rektorat hat gem. § 22 Abs. 1 Z 12 UG im Einvernehmen mit dem Senat die Auflassung der folgenden Studien beschlossen:

Bachelorstudien Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Russisch und Slowenisch:

Die Bachelorstudien „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ (033 651), „Russisch“ (033 652) und „Slowenisch“ (033 659) werden mit Ablauf des 30.09.2020 aufgelassen. Ab dem 2020/21 erfolgen keine Zulassungen zu den Bachelorstudien „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“, „Russisch“ und „Slowenisch“ mehr. Studierende, die mit Ablauf des 30.09.2020 zum Bachelorstudium „Bosnisch/Kroatisch/Serbisch“ (Curriculum in der Fassung 2017), zum Bachelorstudium „Russisch“ (Curriculum in der Fassung 2017) oder zum Bachelorstudium „Slowenisch“ (Curriculum in der Fassung 2017) zugelassen sind, sind berechtigt, ihr Studium bis zum 30.09.2024 abzuschließen.

Bachelorstudien Latein und Griechisch:

Die Bachelorstudien „Latein“ (033 637) und „Griechisch“ (033 684) werden mit Ablauf des 30.09.2020 aufgelassen. Ab dem Wintersemester 2020/21 erfolgen keine Zulassung zu den Bachelorstudien „Latein“ und „Griechisch“ mehr. Studierende, die mit Ablauf des 30.09.2020 zum Bachelorstudium „Latein (Curriculum in der Fassung 2017) oder zum Bachelorstudium „Griechisch“ (Curriculum im der Fassung 2017) zugelassen sind, sind berechtigt, ihr Studium bis zum 30.09.2024 abzuschließen.

Masterstudien Latein und Griechisch:

Die Masterstudien „Latein“ (066 837) und „Griechisch“ (066 884) werden mit Ablauf des 30.09.2020 aufgelassen. Ab dem Wintersemester 2020/21 erfolgen keine Zulassungen zu den Masterstudien „Latein“ und „Griechisch“ mehr. Studierende, die mit Ablauf des 30.09.2020 zum Masterstudium Latein (Curriculum in der Fassung 2017) oder zum Masterstudium Griechisch (Curriculum in der Fassung 2017) zugelassen sind, sind berechtigt, ihr Studium bis zum 30.09.2023 abzuschließen.

Masterstudium Geschichte des südöstlichen Europas:

Das Masterstudium „Geschichte des südöstlichen Europas“ (066 804) wird mit Ablauf des 30.09.2020 aufgelassen. Ab dem Wintersemester 2020/21 erfolgen keine Zulassungen zum Masterstudium „Geschichte des südöstlichen Europas“ mehr. Studierende, die mit Ablauf des 30.09.2020 zum Masterstudium „Geschichte des südöstlichen Europas“ (Curriculum in der Fassung 2012) zugelassen sind, sind berechtigt, ihr Studium bis zum 30.09.2023 abzuschließen.

Universitätslehrgänge Fremdsprachenunterricht in der Erwachsenenbildung, Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen, Regional Policies and Development und Theaterpädagogik:

Die Universitätslehrgänge

-     „Fremdsprachenunterricht in der Erwachsenenbildung“ 
(Mitteilungsblatt vom 02.04.2003, 13.a Stück, 20. Sondernummer)

-     „Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen“ (Mitteilungsblatt vom 19.09.2001, 24.b Stück)

-     „Regional Policies and Development, MSc in Regional Policies and Development” (Mitteilungsblatt vom 15.01.2003, 8.a Stück, 12. Sondernummer)

-     „Theaterpädagogik („Theatre Work in Social Fields“)”  
(Mitteilungsblatt vom 01.05.2002, 15.b Stück, 33. Sondernummer)

wurden mit Beschluss des Rektorats vom 08.01.2020 aufgelassen.

Universitätslehrgang Innovationsorientiertes Management im Bildungsbereich:

Der Universitätslehrgang „Innovationsorientiertes Management im Bildungsbereich“ (Mitteilungsblatt vom 15.06.2011, 37.i Stück, 83. Sondernummer) wurde mit Beschluss des Rektorats vom 08.01.2020 aufgelassen. Studierende, die aktuell zum Universitätslehrgang „Innovationsorientiertes Management im Bildungsbereich“ zugelassen sind, sind berechtigt, den Universitätslehrgang bis zum 30.04.2022 abzuschließen.

Universitätslehrgang Systemisches Management – Leiten und Entwickeln in Sozial- und Bildungseinrichtungen:

Der Universitätslehrgang „Systemisches Management – Leiten und Entwickeln in Sozial- und Bildungseinrichtungen“ (Mitteilungsblatt vom 18.09.2002, 24.b Stück, 88. Sondernummer) wurde mit Beschluss des Rektorats vom 08.01.2020 aufgelassen. Studierende, die aktuell zum Universitätslehrgang „Systemisches Management – Leiten und Entwickeln in Sozial- und Bildungseinrichtungen“ zugelassen sind, sind berechtigt, den Universitätslehrgang bis zum 30.11.2020 abzuschließen.

Der Rektor:

Polaschek

255. Universitätskurs Kommunikationskolleg; wissenschaftliche Leitung

Auf Ansuchen der Uni for Life vom 10.06.2020 wird ab sofort

Frau Dipl.-Ing. Dr. Hildrun Walter

mit der wissenschaftlichen Leitung

Herr Univ.-Prof. Dr. Helmut Jungwirth

mit der Stellvertretung der wissenschaftlichen Leitung

des Universitätskurses Kommunikationskolleg betraut.

Die Studiendirektorin

Walter-Laager

256. Erteilung von Lehrbefugnissen (venia docendi) gem. § 103 Abs 1 UG

Am 07.05.2020 wurde

Herrn Dr. Gilles Reckinger

die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Habilitationsfach Europäische Ethnologie

verliehen.

Der Rektor:

Polaschek

257. MITTEILUNGEN

Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2021

Das Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen Landeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Nachwuchswissenschafter*innen den „Josef Krainer-Förderungspreis 2021“ aus.

Der Preis wird jährlich um den 19. März, den steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen überreicht. Die Dotation beträgt 2.000 €, wobei der Vorstand auch eine Teilung des Preises beschließen kann.

Der Förderungspreis stellt für junge Nachwuchswissenschafter*innen eine Anerkennung ihrer Leistungen dar und soll zu weiterer Arbeit auf wissenschaftlichem Gebiet ermuntern.

Die geforderte Qualifikation ist durch eine mit „Sehr gut“ beurteilte Dissertation zu dokumentieren. Die Dissertation muss 2019 oder 2020 approbiert worden sein.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über http://www.steirisches-gedenkwerk.at/formular/.

Folgende Dokumente sind dort im PDF-Format hochzuladen:

·     die Dissertation

·     weitere Unterlagen in einem gemeinsamen PDF und in der angegebenen Reihenfolge:

1.     kurzes Bewerbungsschreiben um den Preis, einschließlich des Hinweises auf den Steiermark-Bezug (Forschungsstätte, Studium, Hauptwohnsitz oder Geburtsort)

2.     Lebenslauf (auf Deutsch) und Publikationsliste

3.     Nennung bereits zuerkannter Preise und Angabe anderer Preise, für die die betreffende Arbeit eingereicht wurde

4.     Nachweis der akademischen Grade (Sponsionsbescheid, Promotionsbescheid, etc.)

5.     Zeugnisse des Doktoratsstudiums

6.     alle Dissertationsgutachten

7.     allenfalls sonstige Unterlagen.

·     Datenschutzerklärung (unter www.steirisches-gedenkwerk.at/wissenschaftspreis)

Zusätzlich ist beim Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, z.H. Gudrun Bergmayer, Universitätsstraße 15/C3, 8010 Graz, die Dissertation in (aus-)gedruckter Ausfertigung einzureichen.

Ende der Bewerbungsfrist: 14. September 2020

Die Zuerkennung des Josef Krainer-Förderungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef Krainer-Gedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsanspruch besteht dabei nicht. Auf die Rückerstattung der eingereichten Unterlagen besteht ebenso kein Anspruch. Falls keine auszeichnungswürdige Bewerbung einlangt, wird der Josef Krainer-Förderungspreis in diesem Jahr nicht verliehen.

 

Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2021

Das Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen Landeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Wissenschafter*innen den „Josef Krainer-Würdigungspreis 2021“ aus.

Der Preis wird jährlich um den 19. März, den steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen überreicht. Die Dotation beträgt 3.000 €, wobei der Vorstand auch eine Teilung des Preises beschließen kann.

Der Würdigungspreis stellt für junge, jedoch bereits durch Forschungsleistungen ausgewiesene Wissenschafter*innen bei fortgeschrittener Laufbahn Anerkennung für bereits Geleistetes (insbesondere die Habilitation) und Ansporn zu weiteren Höchstleistungen dar.

Die geforderte Qualifikation ist durch eine auch nach internationalen Kriterien hervorragende wissenschaftliche Leistung zu dokumentieren.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über http://www.steirisches-gedenkwerk.at/formular/.

Folgende Dokument sind dort im PDF-Format hochzuladen:

·     die wissenschaftliche(n) Arbeit(en), mit der (denen) die Auszeichnungswürdigkeit dokumentiert wird

·     weitere Unterlagen in einem gemeinsamen PDF und in der angegebenen Reihenfolge:

1.     kurzes Bewerbungsschreiben um den Preis, einschließlich des Hinweises auf den Steiermark-Bezug (Forschungsstätte, Studium, Hauptwohnsitz oder Geburtsort)

2.     Lebenslauf (auf Deutsch) und Publikationsliste

3.     Nennung bereits zuerkannter Preise und Angabe anderer Preise, für die die betreffende(n) Arbeit(en) eingereicht wurde(n)

4.     Nachweis der akademischen Grade (Sponsionsbescheid, Promotionsbescheid, etc)

5.     alle Habilitationsgutachten (Habilitationsverfahren müssen zur Gänze bis Ende der Einreichfrist abgeschlossen sein)

6.     allenfalls sonstige Unterlagen

·     Datenschutzerklärung (unter www.steirisches-gedenkwerk.at/wissenschaftspreis)

Zusätzlich ist/sind beim Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, z.H. Gudrun Bergmayer, Universitätsstraße 15/C3, 8010 Graz, die wissenschaftliche(n) Arbeit(en), in (aus-)gedruckter Ausfertigung einzureichen.

Ende der Bewerbungsfrist: 14. September 2020

Die Zuerkennung des Josef Krainer-Würdigungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef Krainer-Gedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsanspruch besteht dabei nicht. Auf die Rückerstattung der eingereichten Unterlagen besteht ebenso kein Anspruch. Falls keine auszeichnungswürdige Bewerbung einlangt, wird der Josef Krainer-Würdigungspreis in diesem Jahr nicht verliehen.

Dr. Klaus Poier

Josef Krainer - Steirisches Gedenkwerk

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

http://international.uni-graz.at

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

Der Rektor:

Polaschek

 

258. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at 
 
Karl-Franzens-Universität Graz 
Personalressort 
Universitätsplatz 3 
8010 Graz

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis:

Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.

Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden:

http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

 

258.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Die Universität Graz besetzt am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine

Professur für Bürgerliches Recht

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 98 Universitätsgesetz; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2021)

Hauptaufgabe der Professur ist die Vertretung des österreichischen Bürgerlichen Rechts in seinen Kernbereichen in Forschung und Lehre unter Bedachtnahme auf die Studienpläne. Die Professorin / der Professor wird am Zentrum für Europäisches Privatrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und im Doktoratsprogramm „Europäisches Privatrecht“ mitarbeiten sowie Drittmittel für nationale und internationale Forschungsprojekte einwerben. Die Mitwirkung an universitären und/-oder fakultären Forschungsschwerpunkten wird erwartet.

Anstellungserfordernisse:

·     Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung (Doktorat oder PhD)

·     Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation in Bürgerlichem Recht

·     Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach und Profil der Professur (in Relation zum akademischen Alter)

·     Erfolgreiche Einwerbung fachspezifischer Projekte; insbesondere kompetitiver Drittmittel

·     Kompetenz in Hochschuldidaktik und online-Lehre

·     Kompetenz in der Betreuung und Anleitung von NachwuchswissenschafterInnen

·     Auslandserfahrung während der wissenschaftlichen Laufbahn

·     Management- und Führungserfahrung

·     Kompetenz in Gender Mainstreaming

·     Spezielle Schwerpunkte im Versicherungs-, Erb- und Familienrecht wären erfreulich, eine andere Schwerpunktbildung ist aber nicht ausgeschlossen. (wünschenswert)

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von KollegInnen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 73.438,40 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 15. Juli 2020 
Kennzahl: BV/5/98 ex 2019/20

Voraussichtlicher Termin für das öffentliche Hearing: Jänner 2021

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter (http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren) – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

258.2 Stellen für Laufbahnprofessuren

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Die Universität Graz besetzt am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaften der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine

Tenure Track-Professur für Technologie- und Innovationsrecht

(40 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 5 Universitätsgesetz; zunächst befristet auf 6 Jahre als Assistenzprofessor/in mit Qualifizierungsvereinbarung nach dem Angestelltengesetz; Ziel ist die Überleitung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Assoziierte/r Professor/in; voraussichtlich zu besetzen ab 15. Oktober 2020)

Mit der Professur erweitert und vertieft die Fakultät ihren Schwerpunkt im Bereich des Technologie- und Innovationsrechts. Die Professur soll organisatorisch am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft angebunden sein und sich auf die rechtswissenschaftliche Begleitung neuer Technologien und Innovationen konzentrieren. Der Schwerpunkt in Forschung und Lehre soll dabei in Angliederung an den Profilbildenden Bereich "Smart Regulation" – Modelle der Regulierung sowie der Anreize zur Beeinflussung von Entscheidungen im Kontext der Digitalisierung – im Öffentlichem Recht und in einem weiteren rechtswissenschaftlichen Fach liegen. Erwünscht ist die Bereitschaft zum Disziplinen übergreifenden Forschen und Lehren, die Mitarbeit in universitären Forschungsnetzwerken sowie die projektbezogene Kooperation mit Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Wirtschaft.

Anstellungserfordernisse:

·     Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung (Doktorat oder PhD) im Bereich der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im geltenden Recht

·     Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach und Profil der Professur (in Relation zum akademischen Alter)

·     Mehrjährige Erfahrung als Post-Doc oder in vergleichbarer Position

·     Kompetenz in fachspezifischer Projekteinwerbung

·     Kompetenz in Hochschuldidaktik und online-Lehre

·     Kompetenz in Gender Mainstreaming

·     Auslandserfahrung während der wissenschaftlichen Laufbahn

·     Gute Deutsch- und Englischkenntnisse bzw. die Bereitschaft in angemessener Zeit entsprechende Deutschkenntnisse zu erlangen

·     Internationale Vortragserfahrung

·     Praxiserfahrung

·     Führungs- und Organisationskompetenz

·     Hohe soziale und kommunikative Kompetenz, Teamfähigkeit

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von KollegInnen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1 bzw. A2 mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 54453.00 brutto/Jahr bzw. € 64394.40 brutto/Jahr mit Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung

Ende der Bewerbungsfrist: 08. Juli 2020 
Kennzahl: KS/3/99 ex 2019/20

Voraussichtlicher Termin für das öffentliche Hearing: 02.10.2020

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter (http://jobs.uni-graz.at/Auswahlverfahren-Tenure-Track) – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.tenure-track@uni-graz.at

258.3 Stellen für Wissenschaftliches Personal

UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Erziehungs- und Bildungswissenschaft sucht zwei

Universitätsassistentinnen/-assistenten mit Doktorat

(20 Stunden/Woche; befristet auf 6 Jahre; zu besetzen ab 01. Oktober 2020)

Ihr Aufgabengebiet

·     Selbständige Forschungs- und Publikationstätigkeit im Bereich Migration, Diversität und Bildung

·     Mitwirkung bei der Erstellung, Einreichung und Umsetzung von Forschungsanträgen und Entwicklungsprojekten

·     Aktive Teilnahme an nationalen und internationalen Tagungen

·     Mitarbeit beim Aufbau eines Arbeitsbereiches "Migration - Diversität - Bildung"

·     Regionale, nationale und internationale Kooperationen mit Forschungs- und Praxisinstitutionen

·     Selbstständige Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß der kollektivvertraglichen Bestimmungen

·     Betreuung von Studierenden und wissenschaftlichen Abschlussarbeiten

·     Mitarbeit in der universitären Selbstverwaltung

Ihr Profil

·     Abgeschlossenes Doktorat eines erziehungs- und bildungswissenschaftlichen oder gleichwertigen sozialwissenschaftlichen Studiums

·     Fachlicher Schwerpunkt im Bereich Migration, Diversität und Bildung, vorzugsweise mit Fokus auf politische Bildung/Citizenship Education, intersektionelle und institutionelle Aspekte von Migration und Bildung, Fluchtmigration und Bildung für nachhaltige Entwicklung

·     Erfahrung in der Konzeption, Organisation und Durchführung von empirischen Forschungsprojekten

·     Hervorragende Kenntnisse von Methoden der empirischen Sozialforschung (u.a. auch im Bereich der partizipativen Forschung)

·     Erfahrung mit und Bereitschaft zu inter- und transdisziplinären sowie internationaler Zusammenarbeit

·     Internationale Kongresserfahrung und Publikationstätigkeit

·     Lehrerfahrung im Hochschulkontext

·     Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift

·     Soziale und kommunikative Kompetenz sowie Teamfähigkeit und Selbständigkeit

·     Interesse und Engagement für Kooperationen mit außerwissenschaftlichen AkteurInnen

Unser Angebot

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.944,80 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 08. Juli 2020 
Kennzahl: MB/134/99 ex 2019/20

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Sportwissenschaft sucht eine/n

Universitätsassistent/in ohne Doktorat

(30 Stunden/Woche; befristet auf 4 Jahre; zu besetzen ab 01. Oktober 2020)

Ihr Aufgabengebiet

·     Eigenständige und kooperative Forschung mit dem Schwerpunkt Bewegungs- und Sportpädagogik mit entsprechender Möglichkeit zur Erstellung einer Dissertation

·     Entwicklung von und Mitwirkung bei Forschungsprojekten

·     (internationale) Publikationstätigkeit

·     Abhaltung von Lehrveranstaltungen (ggf. auch praktischen) sowie Betreuung von Studierenden

·     Mitwirkung in der universitären Selbstverwaltung sowie bei organisatorischen Aufgaben des Instituts

Ihr Profil

·     Abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium in sportpädagogischer Ausrichtung oder in einem verwandten Fach

·     Kenntnisse im Forschungsbereich Bewegungs- und Sportpädagogik, wünschenswert wären insbesondere Kenntnisse im Themenfeld Diversität und Inklusion oder im Themenfeld Körper und Körperlichkeit im Sport

·     Grundkenntnisse in qualitativen und/oder quantitativen Forschungsmethoden

·     Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten und zur wissenschaftlichen Diskussion

·     Fähigkeit zum systematischen Arbeiten

·     Konzeptionelles Denken

·     Erfahrung in Publikations- und Vortragstätigkeiten (wünschenswert)

·     Erfahrung bei der Konzeption und/oder Durchführung von Forschungsprojekten (wünschenswert)

·     Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise

·     Gute Englischkenntnisse

·     Ausgeprägte Team- und Organisationsfähigkeit

Unser Angebot

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 2.196,80 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 08. Juli 2020 
Kennzahl: MB/156/99 ex 2019/20

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at

Für Informationen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Sebastian Ruin (sebastian.ruin@uni-graz.at) zur Verfügung.

NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Psychologie sucht eine/n

Wissenschaftliche/n Projektmitarbeiter/in

(30 Stunden/Woche; befristet auf 2 Jahre; zu besetzen ab 01. August 2020)

Ihr Aufgabengebiet

·     Übernahme von Forschungsaufgaben im Arbeitsbereich der Klinischen Psychologie

·     Mitarbeit im psychophysiologischen Labor bei fMRT-Messungen in unserem Arbeitsbereich (Planung, Durchführung und Auswertung klinischer Studien)

·     Mitarbeit in der klinisch-psychologischen/psychotherapeutischen Lehr- und Forschungsambulanz in unserem Arbeitsbereich (Planung, Durchführung und Auswertung klinischer Studien)

·     Möglichkeit zur Arbeit an einer einschlägigen Dissertation

Ihr Profil

·     Abgeschlossenes Diplom-/Masterstudium der Psychologie

·     Gute Kenntnisse in den oben genannten psychophysiologischen Methoden

·     Fähigkeit zur selbständigen Planung und Durchführung von Untersuchungen

·     Gute Kenntnisse in der klinisch-psychologischen Arbeit (Diagnostik und Therapie)

·     Sehr gute Englischkenntnisse

·     Kommunikations- und Organisationsfähigkeit

·     Verlässlichkeit

·     Eigeninitiative und Engagement

·     Teamfähigkeit und Belastbarkeit

Unser Angebot

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 2.196,80 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 08. Juli 2020 
Kennzahl: MB/166/99 ex 2019/20

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrück lich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at

Für Informationen steht Ihnen Frau Univ.-Prof. Dr. Anne Schienle (anne.schienle@uni-graz.at) gerne zur Verfügung.

Der Rektor:

Polaschek

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Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.