Geschäftsordnung Profilbildender Bereich

COLIBRI


MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

57. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2019/20 Ausgegeben am 20. 05. 2020 30.d Stück

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Geschäftsordnung

des Profilbildenden Bereichs

COLIBRI - Complexity of Life in Basic Research and Innovation

Beschluss des Rektorats vom 14.05.2020

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

GZ: 39/3-1/51 ex 2018/19

Geschäftsordnung

des

Profilbildenden Bereichs

COLIBRI -

Complexity of Life in Basic  
Research and Innovation

 

§ 1.     Präambel

Zur Schwerpunktsetzung in der internationalen Spitzenforschung und zum Ausbau von Alleinstellungsmerkmalen in Österreich wird das Forschungsprofil der Universität Graz durch Profilbildende Bereiche (PBB) geschärft, die sich mit gesellschaftsrelevanten und zukunftsorientierten Themen befassen. Internationale Exzellenz in der Forschung soll damit langfristig erhalten und weiter ausgebaut werden.

§ 2.     Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung regelt die Grundsätze der Organisation des Profilbildenden Bereichs COLIBRI (PBB COLIBRI) und konkretisiert Aufgaben innerhalb desselben.

§ 3.     Mitgliedschaft

Mitglieder eines Profilbildenden Bereichs haben ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Graz. Jede Person kann höchstens einem Profilbildenden Bereich als Mitglied angehören. Jedes Mitglied des PBB ist genau einem der drei thematischen Bereiche (Säulen) von COLIBRI “biological sciences”, “social sciences” and “computational complexity sciences” zugeordnet.

Wissenschafter/innen, die einem Bereich beitreten wollen, können einen informellen Antrag mit Lebenslauf und Publikationsliste an die Sprecher/innen ihrer Säule richten. Über ihren Antrag wird nach Begutachtung des Antrags beim nächstmöglichen Treffen des „Board of Speakers“ (BoS, siehe unten) mit den in COLIBRI auf allen Ebenen geltenden Abstimmungsregeln (siehe unten) abgestimmt. Beim Start der Initiative im Jänner 2019 können alle zur Gründungssitzung eingeladenen Personen sich per Handzeichen zur Mitgliedschaft im PBB COLIBRI bekennen. Zu dieser Gründungssitzung werden alle Wissenschafter/innen eingeladen, die sich in die Vorarbeiten zu COLIBRI (2017-2018) eingebracht hatten und sich zu keinem anderen PBB bekannt haben (siehe Anhang). Je nach akademischem Status werden diese Mitglieder folgenden Mitgliedschaftsstatus haben:

Neben Vollmitgliedern gibt es auch assoziierte Mitglieder, deren Forschung sich nicht überwiegend den Themen des Profilbildenden Bereiches widmet, die jedoch durch Publikationen, Forschung oder Nachwuchsförderung an dem Bereich beteiligt sind, oder junge ForscherInnen mit einem entsprechenden Schwerpunkt, die für eine Vollmitgliedschaft noch nicht genügend profiliert sind (z.B. Mitglieder von DKs, Post-Docs). Die in COLIBRI vorgesehene wissenschaftliche Projektkoordinations-Stelle ist ebenso ein Vollmitglied in COLIBRI und in die Beschlussfassung des Forums eingebunden.

Die Kriterien, die über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheiden sind:

·     Wissenschaftliche Exzellenz: Dies wird gemessen an den erbrachten wissenschaftlichen Leistungen (peer-geprüfte Artikel, Fach- oder Lehrbücher, kompetitiv eingeworbene Drittmittelprojekte, relevante Preise und Auszeichnungen) in Relation zum akademischen Alter.

·     Geleistete Verdienste in der Nachwuchsförderung in thematisch relevanten Bereichen.

·     Thematische Eignung: Es werden nur Forscher/innen aufgenommen, die in der Vergangenheit signifikante wissenschaftliche Leistungen in den für den PBB COLIBRI relevanten Themenbereichen erbracht haben.

Alle Mitglieder verpflichten sich, thematisch relevante Leistungen im Forschungsportal dem PBB COLIBRI zuzuordnen.

Wenn Mitglieder nach zwei Jahren keinen erkennbaren Beitrag geleistet haben (in Hinblick auf Forschung, Nachwuchsförderung oder Publikationen), können sie auf Vorschlag eines Vollmitglieds durch Abstimmung im Gremium BoS aus dem Bereich ausgeschlossen werden. Mitglieder können aus anderen Gründen mit einfacher Mehrheit vom Forum (siehe unten) ausgeschlossen werden.

§ 4.     Leitungsstruktur

Das Rektorat bestellt den/die Leiter/in des PBB COLIBRI sowie zwei Stellvertreter/innen. Diese drei Personen bilden gemeinsam mit den Sprecher/innen der drei Säulen und deren Stellvertretern das “Board of Speakers” (BoS). Das BoS ist bis zu einer Größe von 2/3 ihrer Mitgliederzahl beschlussfähig. Fällt die Entscheidung unentschieden aus, gilt die Stimme des/r „höchstrangigen“ Sprechers/in.

Kompetenzen des BoS:

·     Vertretung des Profilbildenden Bereiches gegenüber dem Rektorat und anderen Akteuren sowie in Gremien

·     Berichtspflichten gegenüber dem Forum

·     Entscheidung über die Verwendung der Mittel

·     Personalentscheidungen bezüglich von in COLIBRI budgetierten Stellen

·     Auswahl der Gastprofessuren

·     Aufnahme (und Ausscheiden) von Mitgliedern

·     Vergabe der Masterstipendien nach den noch zu beschließenden Vergaberichtlinien.

·     Außerordentliche Einberufung des Forums um dringliche Themen zur Diskussion bzw. Beschlussfassung zu stellen

Die/Der Sprecher/in des PBB wird regelmäßig zum Jour-fixe der Leiter/innen der Organisationseinheiten mit dem Rektorat sowie zum Runden Tisch Forschung mit der/dem Vizerektor/in für Forschung, den Vizedekan/innen und den Sprecher/innen der Forschungsnetzwerke eingeladen. Ebenso wird ein eigener Jour-fixe mit dem Rektorat und den Sprecher/innen aller PBB eingerichtet.

§ 5.     Forum

Das Forum ist die Vollversammlung aller Mitglieder des PBB COLIBRI. Es umfasst alle Vollmitglieder und assoziierten Mitglieder und tritt mindestens einmal im Semester zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Zur Beschlussfassung muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Forums anwesend sein. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Wenn das Forum unentschieden abstimmt, dann gilt die Stimme des/r „höchstrangigen“ Sprechers/in als „Tiebreaker“ (Reihenfolge: Bereichssprecher/in → 1. Stellvertreter/in → 2. Stellvertreter/in → COLIBRI-Professur → eine/r der Säulen-Sprecher/innnen → Koordinations-Stelle). Wenn es mehrere höchstrangige Sprecher/innen geben sollte, dann gilt das Senioritätsprinzip (akademisches Alter) bei der Bestimmung des Tiebreakers. Außerordentliche Forumssitzungen können von einem Mitglied des BoS oder von mind. fünf Vollmitgliedern des PBB einberufen werden.

Das Stimmrecht ist den Vollmitgliedern vorbehalten, assoziierte Mitglieder wirken v.a. an den Diskussionen mit und informieren sich über den Status des PBB in Forumssitzungen. Gastprofessuren und Master-Stipendiaten sind nicht im Forum anwesend.

Die Sitzungen des Forums werden von dem/der Sprecher/in des PBB geleitet, oder von einem/r Stellvertreter/in, wenn diese/r nicht anwesend sein kann.

Die Tagesordnung der Sitzung wird am Beginn der Sitzung verlesen und zusätzliche Tagesordnungspunkte können von allen anwesenden Vollmitgliedern dann auf die Tagesordnung gesetzt werden, sofern drei weitere Vollmitglieder dies unterstützen.

Kompetenzen des Forums:

·     Beschluss gemeinsamer Forschungsprogramme und weiterer Aktivitäten

·     Subsidiäre Allzuständigkeit (soweit nicht einzelne Kompetenzen beim BoS liegt)

·     Wahl (bzw. allfällige Abberufung) der Säulen-Sprecher/innen und deren Stellvertreter/innen

§ 6.     Mitwirkung bei Berufungsverfahren

Die Sprecher/innen werden nach Maßgabe des Satzungsteils Berufungsverfahren in Berufungsverfahren nach den §§ 98 und 99 Abs. 5 UG einbezogen, wenn die Professur dem Profilbildenden Bereich zugeordnet wird.

§ 7.     Scientific Advisory Board (wissenschaftlicher Beirat)

Es wird ein Advisory Board als externes Beratungsgremium eingerichtet. Es besteht aus drei bis sechs Mitgliedern und wird durch das Rektorat für die Dauer von max. vier Jahren (analog zur Rektoratsperiode) eingesetzt. Die/Der Sprecher/in des PBB COLIBRI hat ein Vorschlagsrecht für die Bestellung der Mitglieder des Advisory Boards. Die Administration der Treffen und die Bereitstellung der Kosten dafür erfolgt im Auftrag des Rektorats durch die Abteilung für Leistungs- und Qualitätsmanagement (LQM).

Die Sitzungen finden auf Einladung und unter der Leitung des für Forschung zuständigen Rektoratsmitglieds statt. Da die Sitzungen des Advisory Boards vorrangig unter persönlicher Anwesenheit erfolgen sollen, soll ein Termin gefunden werden, bei dem mind. 2/3 des Advisory Boards, mind. 2/3 des BoS sowie Vertreter/innen des LQM und des Rektorats persönlich anwesend sein können. Weiters sollen möglichst viele der abwesenden Berater/innen per Videokonferenz zugeschaltet werden können.

Die Aufgaben des Advisory Boards sind:

·     Beratende Wirkung zur erfolgreichen Weiterentwicklung des PBB, thematisch gegenüber den Mitgliedern des PBB, aber auch bezüglich der Rahmenbedingungen gegenüber dem Rektorat.

·     Beratung in der Evaluierung des Erfolgs des PBB gegenüber dem Rektorat.

Folgende anerkannte Forscher/innen werden vom PBB COLIBRI für dieses Advisory Board vorgeschlagen:

     Prof. Andrew Adamatzky 
(Univ. West England, Bristol)

     Prof. Stephanie Forrest  
(Univ. New Mexico, USA

     Prof. George Kampis  
(DFKI, Germany & Eotvos University, Hungary & ITMO University, Russia)

     Prof. Carlos Rodriguez-Sickert 
(Universidad del Desarrollo, 
Chile)

     Prof. Hiroki Sayama  
(Binghamton University, USA)

     Prof. Maria Grazia Speranza 
(University of Brescia, Italy)

§ 8.     Berichtswesen und Kontrolle

Ein Berichtswesen zu Leistungen des PBB COLIBRI wird durch die Abteilung für Leistungs- und Qualitätsmanagement aufgebaut und die Berichte den Sprecher/innen zur Verfügung gestellt. Gezählt werden alle Leistungen der Mitglieder eines Bereichs. Mitgliederlisten sind von den Sprecher/innen im Forschungsportal zu administrieren und aktuell zu halten. Die Vollmitglieder sind für die Eintragung und korrekte Zuordnung ihrer Leistungen zum PBB COLIBRI verantwortlich.

§ 9.     Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung sowie jede Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung des Rektorats und der Sprecher/innen des PBB im Gremium BoS.

§ 10.     Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Verlautbarung im Mitteilungsblatt der Universität Graz in Kraft.

Der Rektor: 
Polaschek


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