Geschäftsordnung Profilbildender Bereich BioHealth


MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

55. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2019/20 Ausgegeben am 20. 05. 2020 30.b Stück

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Geschäftsordnung

des Profilbildenden Bereichs

BioHealth

Beschluss des Rektorats vom 14.05.2020

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

GZ: 39/1-1/51 ex 2018/19

Geschäftsordnung

des

Profilbildenden Bereichs

BioHealth

 

§ 1.     Präambel

Zur Schwerpunktsetzung in der internationalen Spitzenforschung und zum Ausbau von Alleinstellungsmerkmalen in Österreich wird das Forschungsprofil der Universität Graz durch Profilbildende Bereiche geschärft, die sich mit gesellschaftsrelevanten und zukunftsorientierten Themen befassen. Internationale Exzellenz in der Forschung soll damit langfristig erhalten und weiter ausgebaut werden.

§ 2.     Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung regelt die Grundsätze der Organisation des Profilbildenden Bereichs BioHealth und konkretisiert Aufgaben innerhalb dieses.

§ 3.     Mitgliedschaft

Mitglieder eines Profilbildenden Bereichs haben ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Graz und weisen klare Forschungsleistungen im Bereich Biohealth auf. Jede Person kann höchstens einem Profilbildenden Bereich angehören. WissenschafterInnen, welche BioHealth beitreten wollen, können einen informellen Antrag mit Lebenslauf an das SprecherInnenteam richten, welcher in der nächsten Sitzung des Forums thematisiert und beschlossen wird. Neben Vollmitgliedern gibt es auch assoziierte Mitglieder, die für eine Vollmitgliedschaft aufgrund der bisherigen Laufbahn noch nicht genügend profiliert sind (z.B. Mitglieder von DKs, Post-Docs), jedoch im Forschungsbereich von BioHealth mitarbeiten.

Wenn Vollmitglieder mit Ende der Leistungsvereinbarungsperiode keinen erkennbaren Beitrag geleistet haben (in Hinblick auf Forschung, Nachwuchsförderung oder Publikationen), können sie mit einfachem Mehrheitsentscheid der beteiligten Vollmitglieder aus dem Bereich ausgeschlossen werden. Die Kriterien für die Aufnahme als Vollmitglied sind im Anhang II geregelt. Von den 6 angeführten Punkten müssen 4 erfüllt sein.

§ 4.     Leitungsstruktur

Das SprecherInnenteam besteht aus einer/einem SprecherIn und einer/einem StellvertreterIn, die von den Vollmitgliedern für eine Funktionsperiode von zwei Jahren gewählt werden. Die Funktionsperiode beginnt jeweils mit Start des Kalenderjahres. Eine Wiederwahl ist möglich. BioHealth startet 2019 mit dem vom Rektorat bestätigten SprecherInnenteam, welches für die Dauer von 2 Jahren aufrecht bleibt (siehe Anhang I). Die Aufgaben des SprecherInnenteams sind:

·     Repräsentation des Profilbildenden Bereiches nach außen

·     Vertretung des Profilbildenden Bereiches gegenüber dem Rektorat und anderen AkteurInnen sowie in Gremien

·     Berichtspflichten gegenüber dem Forum

Die/Der SprecherIn des Profilbildenden Bereichs wird regelmäßig zum Jour fixe der LeiterInnen der Organisationseinheiten mit dem Rektorat sowie zum Runden Tisch Forschung mit der/dem VizerektorIn für Forschung, den VizedekanInnen und den SprecherInnen der Forschungsnetzwerke eingeladen. Ebenso wird ein eigener Jour fixe mit dem Rektorat und den SprecherInnen aller Profilbildenden Bereiche eingerichtet.

§ 5.     Forum

Das Forum umfasst alle Vollmitglieder des Profilbildenden Bereichs BioHealth und tritt mindestens einmal im Semester zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Einladung inkl. Zeit, Ort und Tagesordnung wird mindestens vier Wochen im Voraus bekannt gegeben. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Die Kompetenzen des Forums sind:

·     Beschluss gemeinsamer Forschungsprogramme und weiterer Aktivitäten sowie Verwendung entsprechender Mitteln auf Vorschlag der assoziierten Mitglieder und Vollmitglieder

·     Aufnahme bzw. Abberufung von Vollmitgliedern und assoziierten Mitgliedern

·     Diskussion und Vorschlag der Mitglieder des Scientific Advisory Board

·     Beschlussfassung zu allfälligen Änderungen der Geschäftsordnung

·     Wahl des Leitungsgremiums

§ 6.     Mitwirkung bei Berufungsverfahren

Das SprecherInnenteam wird nach Maßgabe des Satzungsteils Berufungsverfahren in Berufungsverfahren nach den §§ 98 und 99 Abs. 5 UG einbezogen, wenn die Professur dem Profilbildenden Bereich zugeordnet wird.

§ 7.     Scientific Advisory Board

Es wird ein Advisory Board als externes Beratungsgremium eingerichtet. Es besteht aus drei bis max. fünf Mitgliedern und wird durch das Rektorat für die Dauer von max. vier Jahren (analog zur Rektoratsperiode) eingesetzt. Das Forum des Profilbildenden Bereichs hat ein Vorschlagsrecht für die Bestellung der Mitglieder des Advisory Boards. Die Administration der Treffen und die Bereitstellung der Kosten dafür erfolgt im Auftrag des Rektorats durch die Abteilung für Leistungs- und Qualitätsmanagement.

Die Sitzungen des Advisory Boards, bestehend aus international ausgewiesenen Wissenschafter-Innen, finden alle zwei Jahre an der Universität Graz auf Einladung und unter Leitung des für Forschung zuständigen Rektoratsmitglieds statt. Bei Dringlichkeit können Videokonferenzen einberufen werden. Die Aufgaben umfassen:

·     Beratung des Forums in fachlichen Angelegenheiten im Rahmen des Forschungsprogrammes

·     Abgabe von Empfehlungen

·     Beratung des Rektorats

§ 8.     Berichtswesen

Ein Berichtswesen zu Leistungen der Profilbildenden Bereiche wird durch die Abteilung für Leistungs- und Qualitätsmanagement aufgebaut und die Berichte dem/der SprecherIn zur Verfügung gestellt. Gezählt werden alle Leistungen der Mitglieder eines Bereichs. Die Mitgliederlisten sind von dem/der SprecherIn im Forschungsportal zu administrieren und aktuell zu halten.

§ 9.     Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung sowie jede Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung des Rektorats und des Forums des Profilbildenden Bereichs.

§ 10.     Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Verlautbarung im Mitteilungsblatt der Universität Graz in Kraft.

Der Rektor: 
Polaschek

 

Anhang I (Übergangsbestimmungen)

1)     ad §4 Leitungsgremium:

Der Profilbildende Bereich BioHealth hält fest, dass das bei der Antragstellung durch das Konsortium vorgeschlagenen und durch das Rektorat bestätigte SprecherInnenteam das Amt für die ersten zwei Jahre ab 1.1.2019 ausüben wird:

Sprecher: Frank Madeo, Institut für Molekulare Biowissenschaften

Stellvertreter: Wolfgang Kroutil, Institut für Chemie

Das SprecherInnnteam wird um den Formalkriterien zu genügen, alle Mitglieder des Konsortiums bitten, ein kurzes formloses Schreiben mit Bezugnahme auf die Aufnahmekriterien als Vollmitglied (Anhang II) zu übermitteln und diese in der ersten Sitzung beschließen.

2)     ad §5 Forum:

Der Profilbildende Bereich BioHealth hält fest, dass die Verwendung der Finanzmittel (Personal- und Infrastrukturmittel) für die Dauer der Leistungsvereinbarungsperiode 2019–2021 laut vorliegendem Antrag verwendet werden sollen.

 

Anhang II (Kriterienkatalog für die Aufnahme als Vollmitglied in den Profilbildenden Bereich BioHealth):

Klare Forschungsleistungen im Bereich Biohealth sind vorausgesetzt.

1. Internationale kompetitive Lead-Drittmittelprojekte z.B.

o     kompetitiv eingeworbene Drittmittelprojekte

o     bilaterale Projekte (z.B. DACH)

o     Horizon 2020, Marie Curie, ERC

o     CD-Labor, K-Zentrum

Projektende muss innerhalb der letzten 4 Jahre liegen.

2. Wissenschaftliche Publikationsleistung z.B.

o     2 Paper als Erst- oder LetztautorIn innerhalb der letzten 4 Jahre mit einem Impact Factor von mindestens 3.5

     oder

o     2 Paper als Co-AutorIn mit einem Impact Factor von mindestens 10

     oder

o     wenigstens 5 Publikationen, die mindestens 100-mal zitiert sind (google scholar), Multiautorenreviews werden nicht berücksichtigt

3. Forschungspreise z.B.

o     Land Steiermark, internationale Organisationen, Wittgenstein, Erwin Schrödinger

4. Innovationspotential z.B.

o     Patente innerhalb der letzten 4 Jahre, Spin-offs

5. Präsenz in Science-to-Public z.B.

o     Medienbeiträge, Vorträge, Wissenschaftstransfer

6. Vernetzung mit internationalen Institutionen z.B.

o     Gutachter- und Kommissionstätigkeit für (inter)nationale staatliche Förderorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen für Projekte, Habilitationen, Professuren

o     Herausgabe eines Journals

o     Organisation eines internationalen Kongresses

o     Vortragseinladungen zu internationalen bedeutenden Kongressen (Gordon, Keystone, etc.)


     

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