MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
46. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2019/20 Ausgegeben am 15. 04. 2020 25.a Stück
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Änderungen der
Geschäftsordnung des Senats
und aller Senatskommissionen
Umlaufbeschluss des Senats vom 31.03.2020 bis 06.04.2020
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.
Änderungen der Geschäftsordnung des Senats
und aller Senatskommissionen
Umlaufbeschluss des Senats vom 31.3.2020 – 6.4.2020
Die Geschäftsordnung des Senats und aller Senatskommissionen, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 4.8.2004, 21.a. Stück, zuletzt geändert durch Mitteilungsblatt vom 21.12.2016, 12.a. Stück, 12. Sondernummer wird mit Wirkung vom Tag nach der Verlautbarung im Mitteilungsblatt wie folgt geändert:
Nach § 6. wird folgender § 6a. eingefügt:
§ 6a. Online-Sitzungen in Folge der Covid-19-Maßnahmen
(1) Ist ein Zusammentreten des Senats aufgrund der von der Bundesregierung bzw. der Universitätsleitung angeordneten Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht möglich, ist die Beratung und Beschlussfassung des Senats in Form einer Audio- bzw. Videokonferenz zulässig.
(2) Die Mitglieder des Senats sind hinsichtlich der technischen Voraussetzungen für die Teilnahme bestmöglich zu unterstützen. Ist einzelnen Mitgliedern die Teilnahme aufgrund technischer Probleme zur Gänze oder teilweise nicht möglich, ändert dies nichts an der Ordnungsgemäßheit der Sitzung, solange zwei Drittel der Mitglieder bzw. der die Mitglieder vertretenden Ersatzmitglieder an der Sitzung teilnehmen.
(3) Die Regelungen der Geschäftsordnung für die Durchführung von Sitzungen sind auf Online-Sitzungen sinngemäß anzuwenden.
(4) Abstimmungen bei Online-Sitzungen finden ausschließlich namentlich und nicht geheim statt. Sieht die Geschäftsordnung für einen Beschluss die geheime Stimmabgabe vor, ist ein solcher Beschluss grundsätzlich aufzuschieben, es sei denn, dass der Beschluss aus zwingenden Gründen – insbesondere um einen Schaden von der Universität oder für einzelne Angehörige abzuwenden – dringend erforderlich und eine nicht geheime Beschlussfassung verhältnismäßig ist. Über das Vorliegen dieser Voraussetzungen entscheidet der Senat mit einfacher Stimmenmehrheit.
(5) Wahlen dürfen in Hinblick auf § 19 Abs. 3 UG in Online-Sitzungen nicht durchführt werden.
(6) § 6a tritt mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Graz in Kraft und tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.