DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2019/20        Ausgegeben am 09. 10. 2019        2. Stück

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9.                Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Archäologie früher Hochkulturen“; Ausscheiden eines Ersatzmitglieds (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

10.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Leif Scheuermann; Ausscheiden eines Ersatzmitglieds (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

11.         Curriculakommission für die Studienrichtung Klassische Archäologie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

12.         Curriculakommission für die Studienrichtung Kunstgeschichte; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

13.         Curriculakommission für die Studienrichtung Philosophie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

14.        Curriculakommission für die Studienrichtung Slawistik; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

15.        Interdisziplinäre Curricula-Kommission Joint Master Programme in South East European Studies; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

16.         Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

17.         Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Nominierung der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden für die Funktionsperiode von 01.10.2019 bis 30.09.2021

18.         Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Konstituierung

19.         Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Ausschreibung zur Entsendung von Ersatzmitgliedern

20.         Katholisch-Theologische Fakultät; Bestellung der Institutsleitungen

21.         Abteilung Presse und Kommunikation; Leitung

22.         Dienstaufsichten; Übertragung

23.         Bevollmächtigung von ProjektleiterInnen

24.        Mitteilungen

25.        Ausschreibung von Stellen

 

 

 

9. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Archäologie früher Hochkulturen“; Ausscheiden eines Ersatzmitglieds (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

 

Mit Wirkung vom 03.10.2019 scheidet Herr Univ.-Prof. Dr. Edgar Lein als Ersatzmitglied aus.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

10. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Leif Scheuermann; Ausscheiden eines Ersatzmitglieds (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

 

Mit Wirkung vom 03.10.2019 scheidet Herr Univ.-Prof. Dr. Edgar Lein als Ersatzmitglied aus.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

11. Curriculakommission für die Studienrichtung Klassische Archäologie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Mit Wirkung vom 01.10.2019 scheidet Herr Univ.-Prof. Dr. Edgar Lein als Hauptmitglied aus. An seiner Stelle wird

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Georg Vogeler

 

als neues Hauptmitglied nominiert.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

12. Curriculakommission für die Studienrichtung Kunstgeschichte; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Mit Wirkung vom 01.10.2019 scheidet Herr Univ.-Prof. Dr. Edgar Lein als Hauptmitglied aus. An seiner Stelle wird

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Pekka Kujamäki

 

als neues Hauptmitglied nominiert.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

13. Curriculakommission für die Studienrichtung Philosophie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Mit Wirkung vom 01.10.2019 scheidet Herr Univ.-Prof. MMag. Dr. Harald Stelzer als Hauptmitglied aus. An seiner Stelle wird

 

Herr O.Univ.-Prof. Mag. Dr. Werner Wolf

 

als neues Hauptmitglied nominiert.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

14. Curriculakommission für die Studienrichtung Slawistik; Umnominierung (Kurie des Mittelbaus)

Mit Wirkung vom 03.10.2019 scheidet Frau Mag. Dijana Simic als Hauptmitglied aus. An ihrer Stelle rückt das bisherige Ersatzmitglied

 

Herr Felix Kohl, BA., MA.

 

als neues Hauptmitglied nach.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

15. Interdisziplinäre Curricula-Kommission Joint Master Programme in South East European Studies; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Mit Wirkung vom 30.09.2019 scheidet Herr Univ.-Prof. Dr. Kerem Öktem als Hauptmitglied aus. An seiner Stelle wird

 

        Herr Univ.-Prof. Dr. Florian Bieber

 

als neues Hauptmitglied nominiert.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

16. Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Mit sofortiger Wirkung scheidet Herr Univ.-Prof. Dr. Edgar Lein als Hauptmitglied aus dem Fakultätsgremium aus. An seine Stelle rückt das Ersatzmitglied

 

Frau Univ.-Prof. Dr. Sabine Flach

 

für die Funktionsperiode von 01.10.2019 bis 30.09.2021 nach.

 

 

Der Dekan:

Walter

 

 

 

17. Fakultätsgremium der Geisteswissenschaftlichen Fakultät; Nominierung der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden für die Funktionsperiode von 01.10.2019 bis 30.09.2021

Folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz wurden für die Funktionsperiode von 01.10.2019 bis 30.09.2021 nominiert:

 

Hauptmitglieder:

Marina Schutti

Nadine Linschinger

Sarah Jud

Yasmin Kleindienst

Nina Kieweg

Jule Wiegmann

Naomi Kienreich

Andreas Mitterer

Ana-Marija Mihaljevic

Benjamin Daniczek

Ersatzmitglieder:

Laura Lucia Pösendorfer

Marlene Heide Wagner

Monika Simic

Lorenz Stöckler

Stephanie Urbitsch

Laura Bäumel

Nadia Winkler

Klemens Wieringer

Marlene Truppe

Jakob Murauer

 

 

Der Dekan:

Walter

18. Fakultätsgremium der Naturwissenschaftlichen Fakultät; Konstituierung

In der konstituierenden Sitzung am 03.10.2019 wurde

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Kai Uwe Fröhlich

zum Vorsitzenden

 

Herr Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Gössler

zum stellvertretenden Vorsitzenden

 

gewählt.

 

 

Der Dekan:

Lohner

 

 

 

19. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Ausschreibung zur Entsendung von Ersatzmitgliedern

 

Ausschreibung

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL);

 

Entsendung von einem Ersatzmitglied aus der Gruppe der UniversitätsprofessorInnen und von einem Ersatzmitglied aus der Gruppe der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb

 

 

Der Senat der Karl-Franzens-Universität Graz hat gemäß § 25 Abs Z 18 UG iVm § 1 Satzungsteil „Einrichtung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)" den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten. Die Funktionsperiode des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen beträgt drei Jahre.

 

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat die Aufgabe, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen
(§ 42 Abs 1 UG). Ferner ist der AKGL mit Fragen der Frauenförderung befasst (§ 42 Abs 1 UG iVm § 41 Abs 2 B-GIBG). Die Mitglieder nehmen in Erfüllung dieser Aufgaben u.a. an Berufungs- und Habilitationskommissionen, Bewerbungsgesprächen und Hearings im Zuge von Personalaufnahmen und Informationsveranstaltungen teil. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des AKGL:
http://akgl.uni-graz.at/

 

Da aufgrund von Pensionierungen in der Gruppe der UniversitätsprofessorInnen und der Gruppe der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb jeweils ein Mitglied ausscheidet und ein Ersatzmitglied nachgerückt, ist für den Rest der Funktionsperiode eine neuerliche Entsendung von jeweils einem Ersatzmitglied je Gruppe vorzunehmen.

 

Die Angehörigen der Gruppe der UniversitätsprofessorInnen und der Gruppe Universitäts-dozentInnen sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb haben daher die Möglichkeit, sich für den Rest der Funktionsperiode des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (bis 23.03.2022) als Ersatzmitglieder zu bewerben.

 

 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 30.10.2019

 

für die Gruppe der UniversitätsprofessorInnen an

 

Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer

Institut für Pharmazeutische Wissenschaften

E-Mail: rudolf.bauer@uni-graz.at

für die Gruppe der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb an

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer

Institut für Pharmazeutische Wissenschaften

E-Mail: edith.goessnitzer@uni-graz.at

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

20. Katholisch-Theologische Fakultät; Bestellung der Institutsleitungen

Gemäß § 14 (1) des Organisationsplans der Universität Graz wurden folgende Institutsleitungen ab 01.10.2019 bestellt:

 

Institut für Alttestamentliche Bibelwissenschaft

        Leiterin: Univ.-Prof. Dr. Irmtraud Fischer

 

Institut für Neutestamentliche Bibelwissenschaft

        Leiter: Univ.-Prof. Dr. Christoph Heil

 

Institut für Religionswissenschaft

        Leiterin: Univ.-Prof. Dr. Ulrike Bechmann

 

Institut für Kirchengeschichte und Kirchliche Zeitgeschichte

        Leiterin: Ao.Univ.-Prof. Dr. Michaela Sohn-Kronthaler

 

Institut für Pastoraltheologie und Pastoralpsychologie
        Leiter: Univ.-Prof. Dr. Rainer Bucher

 

Institut für Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät

        Leiter: Univ.-Prof. DDr. Reinhold Esterbauer

 

Institut für Katechetik und Religionspädadogik

        Leiter: O.Univ.-Prof. Dr. Hans-Ferdinand Angel

 

Institut für Ökumenische Theologie, Ostkirchliche Orthodoxie und Patrologie

        Leiter: Univ.-Prof. Dr. Pablo Argárate

 

Institut für Ethik und Gesellschaftslehre

        Leiter: Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Kurt Remele

 

Institut für Kanonisches Recht

        Leiter: Herr O.Univ.-Prof. Dr. Johann Hirnsperger

 

Institut für Moraltheologie

        Leiter: Herr Univ.-Prof. Dr. Christoph Heil

 

Institut für Systematische Theologie und Liturgiewissenschaft

        Leiterin: Univ.-Prof. Dr. Gunda Werner

 

 

Der Dekan:

Heil

 

 

 

21. Abteilung Presse und Kommunikation; Leitung

Die Leitung der dem Rektor zugeordneten Verwaltungseinheit Presse und Kommunikation hat ab 01.10.2019 (unbefristet)

 

Herr Mag. Joachim Hirtenfellner

 

übernommen. Die innerhalb dieser Verwaltungseinheit bestehende Dienst- und Fachaufsicht ist von ihm wahrzunehmen.

 

 

Der Rektor:

Polaschek

 

 

 

22. Dienstaufsichten; Übertragung

 

Dr. Gerhard Mandl; Übertragung der Dienstaufsicht

 

Der Rektor, Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek überträgt mit Wirkung vom 01.10.2019 dem Leiter der Rechts- und Organisationsabteilung, Herrn Dr. Gerhard Mandl, die Dienstaufsicht über die MitarbeiterInnen der Verwaltungseinheiten

 

 

 

Univ.-Prof. Dr. Rainer Niemann; Übertragung der Dienstaufsicht

 

Der Rektor, Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek überträgt mit Wirkung vom 01.10.2019 dem Senatsvorsitzenden, Herrn Univ.-Prof. Dr. Rainer Niemann, die Dienstaufsicht über die MitarbeiterInnen der Verwaltungseinheit

 

 

Der Rektor:

Polaschek

 

 

 

23. Bevollmächtigung von ProjektleiterInnen

Bevollmächtigungen für ProjektleiterInnen gem § 27 (2) UG idjgF iVm der Richtlinie des Rektorats der Universität Graz für die Vergabe von Vollmachten gemäß § 27 UG

 

Die Bevollmächtigung umfasst die Abwicklung des Projektes, nicht aber den Abschluss des Fördervertrages und der dazugehörigen Kooperations- bzw. Konsortialverträge.

 

bevollmächtigter Projektleiter/ bevollmächtigte Projektleiterin

Projektname

Innenauftrags-nummer

Ao.Univ.-Prof. Mag.rer.nat. MPH Dr.phil. Sylvia Titze

SCforH: Creating Mechanisms for Continuous Implementation of the Sports Club for Health Guidelines in the European Union

A28140300028

 

 

Der Rektor:

Polaschek

 

24. MITTEILUNGEN

 

 

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

 

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

 

 

Der Rektor:

Polaschek

 

 

 

25. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:

 

bewerbung@uni-graz.at

Karl-Franzens-Universität Graz
Personalressort
Universitätsplatz 3
8010 Graz

 

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis:

Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.

Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden:

http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

 

 

 

25.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

 

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Die Universität Graz besetzt am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine

Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie unter besonderer Berücksichtigung des Praxisbezuges

(10 Stunden/Woche; Verfahren gem § 99 Abs 1 Universitätsgesetz; auf 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Februar 2020)

 

Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll insbesondere das Fach Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Kriminologie in Forschung und Lehre mit besonderer Berücksichtigung des Praxisbezuges vertreten. Dabei soll der Fokus nicht nur auf die Strafrechtsanwendung, sondern ebenso auch auf die Rechtsdurchsetzung gerichtet sein. Insofern sind auch organisationsrechtliche Fragestellungen und Erfahrungen von Belang. 

Im Rahmen dieses Schwerpunktes soll eine Vernetzung mit den einschlägigen Institutionen insbesondere auf regionaler und auf nationaler Ebene erfolgen, um den Bereich der Lehre durch diesen unmittelbaren Praxisbezug zu ergänzen. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll im Rahmen seines Aufgabenbereiches auch Diplomarbeiten und Dissertationen betreuen. 

Angestrebt ist auch die Einbindung in nationale und internationale Projekte. 

Anstellungserfordernisse:

Darüber hinaus erwarten wir hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, eine verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Forschungsteams und zur Inspiration von KollegInnen und Studierenden. Freude an der Arbeit mit Menschen in einem interdisziplinären und international orientierten Umfeld setzen wir ebenso voraus wie wissenschaftliche Integrität und Problemlösungsfähigkeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 17.955,70 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 20. November 2019
Kennzahl:
VV/11/99 ex 2018/19

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

 

 

 

25.2 Stellen für Wissenschaftliches Personal

 

SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung sucht eine/n

Universitätsassistent/in ohne Doktorat

(40 Stunden/Woche; befristet auf 4 Jahre; zu besetzen ab sofort)

Ihr Aufgabengebiet

Ihr Profil

Unser Angebot

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 2.864,50 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 30. Oktober 2019
Kennzahl:
MB/131-1/99 ex 2018/19

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at

 

25.3 Stellen für Allgemeines Personal

 

VERWALTUNGSEINHEITEN

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Fundraising und Alumni sucht eine/n

Fundraising-Referent/in

(30 Stunden/Woche; befristete Ersatzkraft; zu besetzen ab 02. Dezember 2019)

Ihr Aufgabengebiet

Ihr Profil

Unser Angebot

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: IIIa
Gehaltsschema des VBG (im Fall einer universitätsinternen Versetzung): v2/1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.546,20 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen. Darüber hinaus besteht in Abhängigkeit von Qualifikation und einschlägiger Berufserfahrung die Bereitschaft zur Überzahlung des kollektivvertraglichen Mindestentgelts.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 30. Oktober 2019
Kennzahl:
AB/107/99 ex 2018/19

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at

Für Informationen steht Ihnen Frau Beatrice Weinelt unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 1818 gerne zur Verfügung.

 

 

Der Rektor:

Polaschek

 

 

 

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Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.