MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

18. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 28. 11. 2018 9.j Stück

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Lehrplan

des berufsbegleitenden Universitätskurses

Führungskräfteentwicklung

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Führungskräfteentwicklung

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007, wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs „Führungskräfteentwicklung“ eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines 2

(1) Gegenstand des Universitätskurses 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für den Arbeitsmarkt 2

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen 2

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren 2

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses 3

(3) Zertifikat 3

(4) Lehrveranstaltungstypen 3

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses 3

(1) Module und Lehrveranstaltungen 3

(2) Abschlussarbeit 4

§ 4 Lehr- und Lernformen 4

(1) Unterrichtssprache 4

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen 4

(3) Lehr- und Lernmethoden 4

§ 5 Prüfungsordnung 4

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen 4

(2) Abschlussprüfung 5

(3) Wiederholung von Prüfungen 5

(4) Gesamtbeurteilung 5

(5) Modulnote 5

§ 6 Kursorganisation 5

(1) Kursleitung 5

(2) Kurskosten 5

§ 7 In-Kraft-Treten 6

Anhang I: Modulbeschreibungen 7

 

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätskurses

Ziel dieses Universitätskurses ist es insbesondere,

·     Unternehmen bei der Ausbildung ihrer Führungskräfte zu unterstützen, indem spezifische, praxisrelevante Inhalte auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft vermittelt werden;

·     TeilnehmerInnen bei der Entwicklung ihres Selbstverständnisses als Führungskräfte zu fördern;

·     TeilnehmerInnen mit den grundlegenden Inhalten zu den Themen Leadership und Management vertraut zu machen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die AbsolventInnen sind nach Abschluss des Universitätskurses Führungskräfteentwicklung in der Lage:

·     Herausforderungen in der Personalführung zu erkennen, kritisch zu reflektieren und theoretisch fundierte Lösungen zu entwickeln;

·     Selbstmanagementmethoden und -techniken anzuwenden;

·     funktionale Set-Ups für Arbeitsteams zu planen, anzuleiten und zu evaluieren;

·     Teamentwicklungsprozesse zielorientiert und motivationsfördernd zu steuern und aufrecht-zuerhalten;

·     ihren bevorzugten Führungsstil zu reflektieren und ggf. situationsadäquat zu adaptieren;

·     Konfliktpotentiale zu erkennen und lösungsorientiert zu bearbeiten;

·     Unternehmen/Organisationen auf Grundlage von Budgets, Finanzen und Kennzahlen strategisch optimal zu führen;

·     unternehmerische Entscheidungsprobleme zu analysieren;

·     Ansätze zur Strategieentwicklung zu beurteilen;

·     entsprechende Managementmethoden im Umgang mit Veränderungsprozessen einzusetzen.

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für den Arbeitsmarkt

Der Universitätskurs Führungskräfteentwicklung ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Dieser entspricht dem Bedarf des Arbeitsmarkts an einer zeitgemäßen und ebenso kompakten Ausbildung für Führungskräfte von Mittel- und Großunternehmen, die generalisierbare Schlüsselkompetenzen und unternehmensspezifische Erfordernisse gleichermaßen berücksichtigt.

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen

Der vorliegende Universitätskurs wendet sich insbesondere an Führungskräfte von Mittel- und Großunternehmen.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Universitätskurs Führungskräfteentwicklung sind:

1.     ein Mindestalter von 18 Jahren und

2.     eine mindestens dreijährige Berufserfahrung.

Für die Bewerbung sind der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin/der Bewerber die Gründe für eine Teilnahme am Universitätskurs Führungskräfteentwicklung und die mit der Absolvierung des Universitätskurses angestrebten Ziele ausführt, vorzulegen.

Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter im Auftrag des Rektorats.

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren

Zum Universitätskurs Führungskräfteentwicklung können maximal 18 TeilnehmerInnen zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.

Übersteigt die Anzahl der BewerberInnen diese Zahl, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die Aufnahme der BewerberInnen in den Universitätskurs erfolgt dabei nach der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den TeilnehmerInnen zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs Führungskräfteentwicklung mit einem Arbeitsaufwand von 8 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst ein Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

Modultitel/Prüfungsfach ECTS
Modul A: Leadership 2
Modul B: Management 2
      Abschlussarbeit 3
Abschlussprüfung 1

Nach Bedarf und Möglichkeit werden von UNI for LIFE im aktuellen Durchgang zusätzliche Lehrveranstaltungen angeboten. Diese sind nicht Bestandteil des Universitätskurses Führungskräfteentwicklung und somit nicht wesentlich für den erfolgreichen Abschluss des Universitätskurses. Die erfolgreiche Absolvierung der zusätzlich angebotenen Lehrveranstaltungen wird durch eine Teilnahmebestätigung ausgewiesen.

(3) Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Führungskräfteentwicklung (siehe § 5) erhalten die AbsolventInnen ein Zertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Lehrplan werden alle Lehrveranstaltungen als Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) angeboten. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Der einsemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand von 8 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS) und Kontaktstunden (KStd.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

  Modultitel/Prüfungsfach LV-Typ PF/

FWF

ECTS KStd.
Modul A Leadership     2 2
A.1 Personalführung und Selbstmanagement VU PF 1 1
A.2 Teams zur Höchstleistung führen VU PF 1 1
Modul B Management     2 2
B.1 Strategisches Management und Führen mit Budgets und Kennzahlen (operative Excellence) VU PF 1 1
B.2 Change Management – Führen in der Veränderung VU PF 1 1
  Abschlussarbeit     3  
  Abschlussprüfung     1  
SUMMEN       8 4

(2) Abschlussarbeit

a.     Im Rahmen des Universitätskurses ist eine Abschlussarbeit zu verfassen. Diese umfasst 3 ECTS-Anrechnungspunkte.

b.     Das Thema der Abschlussarbeit ist einem der folgenden Module zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Module zu stehen:

   Modul A Leadership

   Modul B Management

c.     Die TeilnehmerInnen sind berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden BetreuerInnen auszuwählen.

d.     Die Aufgabenstellung der Abschlussarbeit ist so zu wählen, dass für die Teilnehmerin/den Teilnehmer die Bearbeitung innerhalb von einem Monat möglich und zumutbar ist.

e.     Die Beurteilungsfrist der Abschlussarbeit beträgt vier Wochen.

§ 4 Lehr- und Lernformen

(1) Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird in deutscher und englischer Sprache abgehalten.

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der Universitätskurs ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt.

(3) Lehr- und Lernmethoden

Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings (selbstgesteuerten Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den TeilnehmerInnen erwartet.

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen

Alle Lehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen aus den Modulen A und B, die Abschlussarbeit und die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert werden. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter muss in Summe eine Anwesenheit von mindestens 75 % gegeben sein. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.

(2) Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist eine mündliche Gesamtprüfung im Ausmaß von 1 ECTS-Anrechnungspunkt. Sie kann erst absolviert werden, wenn alle Prüfungsfächer des Universitätskurses positiv absolviert wurden und die Abschlussarbeit positiv beurteilt wurde.

Gegenstand der Abschlussprüfung sind (a) die Präsentation der Abschlussarbeit (15 Minuten), (b) das Modul, dem die Abschlussarbeit zugeordnet ist (15 Minuten).

(3) Wiederholung von Prüfungen

Die TeilnehmerInnen sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Weitere Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen sind in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(4) Gesamtbeurteilung

Die Gesamtbeurteil ung hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Fächer positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.

(5) Modulnote

Die Note eines Moduls ergibt sich aus den Noten jener Lehrveranstaltungen, die dem Modul zugeordnet sind. Die Modulnote ist zu ermitteln, indem

a.     die Note jeder dem Modul zugehörigen Lehrveranstaltung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,

b.     die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,

c.     das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und

d.     das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.

e.     Eine positive Note des Moduls kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Lehrveranstaltung im Modul positiv beurteilt wurde.

f.     Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.

§ 6 Kursorganisation

(1) Kursleitung

Es ist eine wissenschaftliche Leiterin/ein wissenschaftlicher Leiter zu bestellen.

Die wirtschaftliche und die organisatorische Leitung des Universitätskurses werden von UNI for LIFE wahrgenommen.

(2) Kurskosten

Der Universitätskurs ist kostenpflichtig. Im Kursbeitrag sind die Kosten für die Lehrveranstaltungen enthalten. Sonstige Kosten für z.B. Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen, Exkursionen, An- und Abreise zum Veranstaltungsort, Unterkunft und Verpflegung sowie für Abschlussarbeiten sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.

Der Universitätskurs kann nur durchgeführt werden, wenn dieser kostendeckend ist. Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Kursbeitrages aufgrund geänderter Rahmenbedingungen wie einer Änderung der TeilnehmerInnenzahlen oder der zugrundeliegenden Kostenstruktur des Kurses vor.

Die TeilnehmerInnen des Universitätskurses haben nur den Kursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.

§ 7 In-Kraft-Treten

Dieser Lehrplan tritt mit Ablauf des Tages seiner Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Der Studiendirektor:

Polaschek

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Leadership
ECTS-Anrechnungspunkte 2
Inhalte

·     Theoretische Grundlagen sowie Konzepte und Instrumente der Personalführung

·     Überblick über Führungsstile und -theorien

·     Selbstmanagement (Zeitmanagement und -planung, Tagesorganisation, Prioritätensetzung etc.)

·     Definition(en) von Gruppe, Team, Organisation und Institution

·     Funktionen der Führung – Lokomotion und Kohäsion

·     Gruppendynamiken und Teamprozesse (key factors)

·     Interaktion und Kommunikation im Team

·     Konfliktmanagement (Konfliktarten, -ursachen und -lösung)

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     Herausforderungen in der Personalführung zu erkennen, kritisch zu reflektieren und theoretisch fundierte Lösungen zu entwickeln;

·     Selbstmanagementmethoden und -techniken anzuwenden;

·     funktionale Setups für Arbeitsteams zu planen, anzuleiten und zu evaluieren;

·     Teamentwicklungsprozesse zielorientiert und motivationsfördernd zu steuern und aufrechtzuerhalten;

·     ihren bevorzugten Führungsstil zu reflektieren und ggf. situationsadäquat zu adaptieren;

·     Konfliktpotentiale zu erkennen und lösungsorientiert zu bearbeiten.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion, Case Studies, Teambuilding-Übungen, Rollenspiel
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

 

Modul B Management
ECTS-Anrechnungspunkte 2
Inhalte

·     Überblick über strategische Managementprozesse (Planung, Umsetzung und Kontrolle) sowie Management- und Organisationsentwicklungskonzepte

·     Methoden für die Entwicklung von Abteilungs- und Fachbereichsstrategien

·     Kompetenzen für die Mitarbeit an Unternehmensstrategien

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     Unternehmen/Organisationen auf Grundlage von Budgets, Finanzen und Kennzahlen strategisch optimal zu führen;

·     unternehmerische Entscheidungsprobleme zu analysieren;

·     Ansätze der Strategieentwicklung zu beurteilen;

·     entsprechende Managementmethoden im Umgang mit Veränderungsprozessen einzusetzen.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion, Case Studies, Rollenspiel
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

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