MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

131. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 24. 07. 2019 40.b Stück

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Lehrplan

des berufsbegleitenden Universitätskurses

Zertifizierter Sicherheitsdienst

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Zertifizierter Sicherheitsdienst

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007, wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs „Zertifizierter Sicherheitsdienst“ eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines 2

(1) Gegenstand des Universitätskurses 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für den Arbeitsmarkt 2

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen 2

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren 3

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses 3

(3) Zertifikat/Bezeichnung 3

(4) Lehrveranstaltungstypen 4

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses 4

(1) Module und Lehrveranstaltungen 4

§ 4 Lehr- und Lernformen 4

(1) Unterrichtssprache 4

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen 4

(3) Lehr- und Lernmethoden 4

§ 5 Prüfungsordnung 5

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen 5

(2) Abschlussprüfung 5

(3) Wiederholung von Prüfungen 5

(4) Gesamtbeurteilung 5

§ 6 Kursorganisation 5

(1) Kursleitung 5

(2) Kurskosten 5

§ 7 In-Kraft-Treten 6

Anhang I: Modulbeschreibungen 7

 

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätskurses

Zielsetzung des Universitätskurses Zertifizierter Sicherheitsdienst ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern fundiertes Wissen im Bereich Sicherheit zu vermitteln und sie auf die operativen Tätigkeiten in diesem Kontext vorzubereiten. Neben der Vorbereitung auf die operativen Aufgaben im Sicherheitsdienst lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aber auch Grundlagen der MitarbeiterInnenführung, um als Teamleiterin/Teamleiter oder Dienstaufsicht tätig sein zu können.

Somit vermittelt der Universitätskurs Zertifizierter Sicherheitsdienst Grundlagen für die Ausübung von Tätigkeiten in der Sicherheitsbranche und für gehobene Tätigkeiten im Sicherheitsdienst.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Universitätskurses Zertifizierter Sicherheitsdienst in der Lage:

·     Aufgaben im Sicherheitsdienst zu verstehen und umzusetzen;

·     Teams im Sicherheitsdienst zu führen;

·     Dienstaufsichtstätigkeiten im Sicherheitsdienst zu übernehmen;

·     angemessen auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen zu agieren und reagieren;

·     adäquate Eigenschutzmaßnahmen einzusetzen;

·     grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen und angemessene Brandschutz-maßnahmen zu setzen;

·     angemessene Konfliktmanagementstrategien und Kommunikationsmuster anzuwenden. 

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für den Arbeitsmarkt

Der Universitätskurs Zertifizierter Sicherheitsdienst ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert.

Bedarf für den Arbeitsmarkt:

·     Erhöhung der Ausbildungsqualität im Sicherheitsdienst

·     verstärkte Standardisierung der Ausbildung für den Sicherheitsdienst aufgrund fehlender gesetzlicher Bestimmungen zu Ausbildungen in der Sicherheitsbranche

·     wachsende Nachfrage nach Objekt- und Personenschutz

·     wachsender Bedarf an ausgebildetem Personal

·     wachsende Branche seit Jahren

·     höhere Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen

1.     Der vorliegende Universitätskurs wendet sich insbesondere an Personen, die in Unternehmen mit Sicherheitsaufgaben betraut sind und sich für eine gehobene Tätigkeit im Sicherheitsbereich weiterqualifizieren möchten. Weiters wendet sich der Universitätskurs an weiterbildungsinteressierte Personen, die Interesse an einer qualifizierten Tätigkeit im Sicherheitsbereich haben.

2.     Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätskurs Zertifizierter Sicherheitsdienst ist:

a.     der Nachweis der Volljährigkeit und

b.     der Nachweis der Unbescholtenheit durch Vorlage einer Strafregisterbescheinigung gem. § § 10 Abs.1 Strafregistergesetz, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate sein darf.

 

3.     Sofern die Voraussetzungen für die Zulassung gemäß Z 2 erfüllt sind, ist die Absolvierung eines Zulassungsgesprächs vorgesehen. Dieses wird von der wissenschaftlichen Leiterin / dem wissenschaftlichen Leiter unter Beisein einer Person aus dem Kreis der Lehrenden durchgeführt. Im Rahmen des Zulassungsgesprächs werden die Motivationsgründe für die Kurswahl sowie die grundsätzliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers eruiert. Zum Gespräch werden ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die formalen Zulassungs-voraussetzungen gemäß Abs. 4 Z 2 lit. a. und b. erfüllen.

4.     Für die Bewerbung sind der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie ein Lebenslauf vorzulegen.

5.     Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter im Auftrag des Rektorats.

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren

Zum Universitätskurs Zertifizierter Sicherheitsdienst können maximal 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.

Übersteigt die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber diese Zahl, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber in den Universitätskurs erfolgt dabei nach der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs Zertifizierter Sicherheitsdienst mit einem Arbeitsaufwand von 14,5 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst ein Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

Modultitel/Prüfungsfach ECTS
Modul A:  Rechtliche und fachliche Grundlagen des Sicherheitsdienstes 7
Modul B:  Praktische Grundlagen des Sicherheitsdienstes 5,5
      Abschlussprüfung 2

(3) Zertifikat/Bezeichnung

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Zertifizierter Sicherheitsdienst (siehe § 5) erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein Zertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz. Den Absolventinnen und Absolventen des Universitätskurses wird die Bezeichnung „Zertifizierter Sicherheitsfachmann“ bzw. „Zertifizierte Sicherheitsfachfrau“ verliehen.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Lehrplan werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:

a.     Übungen (UE) haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.

b.     Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.

c.     Kurse (KS) sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten.

Die genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungs-charakter.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Der einsemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 14,5 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS) und den Kontaktstunden (KStd.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

  Modultitel/Prüfungsfach LV-Typ ECTS KStd.
Modul A Rechtliche und fachliche Grundlagen des Sicherheitsdienstes   7 5
A.1 Rechtliche Grundlagen im Sicherheitsdienst VU 3 1,5
A.2 Taktische Grundlagen im Sicherheitsdienst KS 2 1,5
A.3 Grundlagen Brandschutz VU 1 1
A.4 Sicherheitstechnik VU 1 1
Modul B Praktische Grundlagen des Sicherheitsdienstes   5,5 4
B.1 Kommunikation, Deeskalation und Konfliktmanagement KS 3 1,5
B.2 Psychologie für Sicherheitsdienste VU 1 1
B.3 Erste Hilfe UE 1 1
B.4 Interaktives Training UE 0,5 0,5
  Abschlussprüfung   2 -
SUMMEN     14,5 9

§ 4 Lehr- und Lernformen

(1) Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten.

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der Universitätskurs ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt.

(3) Lehr- und Lernmethoden

Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings (selbstgesteuerten Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet.

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen

Alle Lehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen und die Abschlussprüfung erfolgreich absolviert werden. Bei den Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter muss in Summe eine Anwesenheit von mindestens 80 % gegeben sein. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.

(2) Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist eine mündliche kommissionelle Fachprüfung im Ausmaß von 2 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie kann erst absolviert werden, wenn alle Prüfungsfächer des Universitätskurses positiv absolviert wurden.

Der Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist.

Gegenstand der Abschlussprüfung sind:

1. Fach: Rechtliche und fach liche Grundlagen des Sicherheitsdienstes

2. Fach: Praktische Grundlagen des Sicherheitsdienstes

(3) Wiederholung von Prüfungen

Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Weitere Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen sind in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(4) Gesamtbeurteilung

Im Rahmen des Universitätskurses ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Fächer positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.

§ 6 Kursorganisation

(1) Kursleitung

Es ist eine wissenschaftliche Leiterin/ein wissenschaftlicher Leiter zu bestellen.

Die wirtschaftliche und die organisatorische Leitung des Universitätskurses werden von UNI for LIFE wahrgenommen.

(2) Kurskosten

Der Universitätskurs ist kostenpflichtig. Im Kursbeitrag sind die Kosten für die Lehrveranstaltungen enthalten. Sonstige Kosten für z.B. Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen, Exkursionen, An- und Abreise zum Veranstaltungsort, Unterkunft und Verpflegung sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.

Der Universitätskurs kann nur durchgeführt werden, wenn dieser kostendeckend ist. Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Kursbeitrages aufgrund geänderter Rahmenbedingungen wie einer Änderung der TeilnehmerInnenzahlen oder der zugrundeliegenden Kostenstruktur des Kurses vor.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Universitätskurses haben nur den Kursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.

§ 7 In-Kraft-Treten

Dieser Lehrplan tritt mit Ablauf des Tages seiner Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Der Studiendirektor:

Polaschek

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Rechtliche und fachliche Grundlagen des Sicherheitsdienstes
ECTS-Anrechnungspunkte 7
Inhalte

·     Rechtliche Grundlagen des Sicherheitsdienstes

·     Fachliche Grundlagen des Sicherheitsdienstes

·     Sicherheitstechnik und Grundlagen des Brandschutzes

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     Personen- und Objektschutz im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten;

·     die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zu überwachen;

·     konkrete und anlassadäquate Maßnahmen im Bereich des Sicherheitsdienstes zu planen, zu setzen und zu überwachen;

·     mit den Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten;

·     als kompetente Anlaufstelle für Sicherheitsangelegenheiten zu fungieren.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

(Lehr-)Vortrag, Workshop, Eigenarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, Diskussion, praktische Übungen
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung
Modul B Praktische Grundlagen des Sicherheitsdienstes
ECTS-Anrechnungspunkte 5,5
Inhalte

·     Kommunikation und Deeskalation

·     Psychologie für Sicherheitsdienste

·     Grundlagen der MitarbeiterInnen- und Teamführung

·     Grundlagen der Ersten Hilfe

·     Interaktives Training

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die Grundlagen der Kommunikation zu verstehen und anzuwenden;

·     deeskalierend auf Gefahrensituationen einzuwirken;

·     konstruktiv mit Konflikten umzugehen;

·     grundlegend zu erkennen, ob sich Personen in einem psychischen Ausnahmezustand befinden, und mit diesem grundlegend umgehen können;

·     im Bereich der MitarbeiterInnen- und Teamführung tätig zu sein;

·     überblicksmäßig mit Situationen in der Ersten Hilfe im Sicherheitsdienst umzugehen;

·     Erlerntes umzusetzen und dies beim interaktiven Training auch zu testen.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

(Lehr-)Vortrag, Workshop, Eigenarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, Diskussion, praktische Übungen
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

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