MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
116. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 27. 06. 2019 36.h Stück
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Curriculum
für das Erweiterungsstudium
Konferenzdolmetschen 3. Fremdsprache
Conference Interpreting/
Supplementary Third Foreign Language
Curriculum 2019
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.
Curriculum für das
Erweiterungsstudium
Konferenzdolmetschen 3. Fremdsprache
(Conference Interpreting / Supplementary Third Foreign Language)
Die Rechtsgrundlagen des geistes- und kulturwissenschaftlichen Erweiterungsstudiumstudiums Konferenzdolmetschen 3. Fremdsprache bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.
Der Senat hat am 26.6.2019 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das Erweiterungsstudium Konferenzdolmetschen 3. Fremdsprache erlassen.
Inhalt
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2
(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 2
(1) Zulassungsvoraussetzungen 2
(2) Dauer und Gliederung des Studiums 3
§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums 3
(2) Anmeldevoraussetzungen für Module und Prüfungen 4
(3) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien 4
§ 4 Prüfungsordnung für die kommissionelle Fachprüfung 4
§ 5 In-Kraft-Treten des Curriculums 4
Anhang I: Modulbeschreibungen 5
Das Erweiterungsstudium Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache dient der Erweiterung
- des Masterstudiums Konferenzdolmetschen an der Universität Graz
- des Diplomstudiums Dolmetschen (Schwerpunkt Konferenzdolmetschen)
- von Masterstudien „Konferenzdolmetschen“ anderer Universitäten
um die in Abs. (2) genannten Kompetenzen.
Das Curriculum legt die praktische und translationswissenschaftliche Grundlage für die Ausbildung zur Konferenzdolmetscherin/zum Konferenzdolmetscher in einer dritten Fremdsprache und befähigt somit die Absolventinnen und Absolventen zur selbstverantwortlichen und professionellen Tätigkeit vor allem in internationalen Organisationen.
Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Erweiterungsstudiums Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache in der Lage, durch den Einsatz entsprechender Dolmetschtechniken und Dolmetschstrategien Texte und Informationen situationsspezifisch und kultursensitiv in die Zielsprache zu übertragen und längere Texte in allen relevanten Nuancen und Details in angemessener Form entweder konsekutiv oder simultan wiederzugeben.
Im Rahmen des Erweiterungsstudiums Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache erwerben die Studierenden zudem die Fähigkeit zur offenen und kritischen Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen und kulturellen Bedingtheit von Translation, vertiefen Ihre Kompetenz im kritischen Umgang mit translationswissenschaftlichen Modellen und Methoden, erwerben die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit und zur Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Projekten, sowie die Fähigkeit
§ den Kontext und Grundintentionen der Sprecherinnen und Sprecher zu analysieren und Hauptaussagen und Argumentationsketten zu erkennen und strukturieren
§ die kognitive Verarbeitung der Inhalte zur Unterstützung der Gedächtnisleistung und der Wiedergabe zu optimieren
§ den Zieltext situationsadäquat und kultursensitiv zu gestalten
§ die eigene Wiedergabe kritisch zu reflektieren.
Zusätzlich werden den Studierenden sogenannte Schlüsselkompetenzen vermittelt. Diese umfassen übergreifende, breit verwertbare mentale, soziale und technische Kompetenzen.
Das Erweiterungsstudium Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache dient der Ausbildung von Expertinnen und Experten, die neben einer wissenschaftlichen Karriere auch in einem wachsenden Spektrum kommunikativer, translatorischer und mehrsprachiger Tätigkeitsbereiche eingesetzt werden können, insbesondere bei europäischen und internationalen Institutionen und Organisationen und im Bereich der Diplomatie, wo die Kenntnis von zumindest drei Fremdsprachen vorausgesetzt wird bzw. die Berufschancen verbessert.
1. Die Zulassung zum Erweiterungsstudium „Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache“ setzt die Zulassung oder den Abschluss eines Studiums gem. §1 Abs.1 voraus.
2. Sprachen
Die Ausbildung erfolgt in der A-Sprache Deutsch (Mutter- oder Bildungssprache) und der gewählten Fremdsprache. Die Fremdsprache wird als C-Sprache gewählt, und zwar aus folgendem Angebot:
Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Ungarisch.
Im Erweiterungsstudium ist eine andere Sprache zu wählen als im Studium, dessen Erweiterung es dient.
Das Erweiterungsstudium Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache mit einem Arbeitsaufwand von 34 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst zwei Semester und ist modular strukturiert.
Modulkürzel und Modul | ECTS |
Modul A: Internationales Recht, Politik und Sprache | 11,5 |
Modul B: Analyse- und Dolmetschtechniken | 6 |
Modul C: Konferenzdolmetschen (Konsekutiv) | 8 |
Modul D: Konferenzdolmetschen (Simultan) | 8 |
Kommissionelle Fachprüfung | 0,5 |
Summe | 34 |
Module und Prüfungen | LV-Typ | ECTS | KStd. |
empf. Sem. | |
Modul A | Internationales Recht, Politik und Sprache | 11,5 | 7 | ||
A.1 | Internationales Recht und Politik | VO | 3 | 2 | 1 |
A.2 | Kultur-Schwerpunktthemen | VO | 3 | 2 | 1 |
A.3 | Fachkommunikation und Translation | KS | 1,5 | 1 | 1 |
A.4 | Geschlecht in Erziehung, Bildung und Beruf. Eine kritische Bilanz mit Perspektiven (Masterstudium Inclusive Education) | VO | 4 | 2 | 1 |
Modul B | Analyse- und Dolmetschtechniken | 6 | 4 | 1-2 | |
Es sind die Prüfungen C.1 und C.2 aus Modul C des Masterstudiums Konferenzdolmetschen in der im Erweiterungsstudium gewählten Sprache zu absolvieren. | |||||
Modul C | Konferenzdolmetschen (Konsekutiv) | 8 | 4 | 2 | |
Es sind die Prüfungen F.1 und F.3 aus Modul F des Masterstudiums Konferenzdolmetschen in der im Erweiterungsstudium gewählten Sprache zu absolvieren. | |||||
Modul D | Konferenzdolmetschen (Simultan) | 8 | 4 | 2 | |
Es sind die Prüfungen F.2 und F.4 aus Modul F des Masterstudiums Konferenzdolmetschen in der im Erweiterungsstudium gewählten Sprache zu absolvieren. | |||||
Kommissionelle Fachprüfung | 0,5 | 2 | |||
Summe | 34 | 19 |
Es wird davon ausgegangen, dass Studierende in der gewählten Fremdsprache Kenntnisse auf Niveau C1 (GERS) erworben haben. Der Nachweis der notwendigen sprachlichen Vorkenntnisse ist durch die positive Absolvierung einer Sprachprüfung zu erbringen.
Die Sprachprüfung ist zu Beginn der Lehrveranstaltungen Analyse- und Dolmetschtechniken (Deutsch/Fremdsprache) zu erbringen.
Ein Fixplatz wird den Studierenden vom/von der Lehrenden erst nach Bestehen der Sprachprüfung zugewiesen.
Sprachprüfungen:
Prüfungsteile und -inhalte:
· mündliche Wiedergabe einer kurzen, gut strukturierten, in der Fremdsprache gehaltenen Rede von 2-3 Minuten in der Mutter- bzw. Bildungssprache
· mündliche Wiedergabe einer kurzen, gut strukturierten, in der Mutter- bzw. Bildungssprache gehaltenen Rede von 2-3 Minuten in der Fremdsprache
Anmeldevoraussetzungen für die kommissionelle Fachprüfung
§ Erfüllung aller Voraussetzungen für die Anmeldung zur kommissionellen Fachprüfung im Masterstudium Konferenzdolmetschen oder Abschluss des Studiums, das durch dieses Erweiterungsstudium erweitert werden soll,
und die positive Absolvierung von:
§ Modul A: Internationales Recht, Politik und Sprache
§ Modul C: Konferenzdolmetschen (Konsekutiv) I und Konferenzdolmetschen (Konsekutiv) II
§ Modul D: Konferenzdolmetschen (Simultan) I und Konferenzdolmetschen (Simultan) II
Die Anzahl der möglichen Teilnehmenden und die Reihungskriterien richten sich nach den Bestimmungen des Curriculums für das Masterstudium Konferenzdolmetschen. Abweichend davon bzw. ergänzend dazu gelten für die Lehrveranstaltung A.3 „Fachkommunikation und Translation“ die im Curriculum für das Bachelorstudium „Transkulturelle Kommunikation“ vorgesehenen Teilnehmendenzahlbeschränkungen und Reihungskriterien sowie für die Lehrveranstaltung A.4 „Geschlecht in Erziehung, Bildung und Beruf“ die im Curriculum für das Masterstudium „Inclusive Education“ vorgesehenen Teilnehmendenzahlbeschränkungen und Reihungskriterien.
Im Erweiterungsstudium ist eine mündliche, kommissionelle Fachprüfung im Ausmaß von 0,5 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Die Prüfungskommission besteht aus drei Personen.
Die kommissionelle Fachprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
1. Simultandolmetschen aus der Fremdsprache in die A-Sprache Deutsch (Dauer der beurteilten Dolmetschleistung: 10 Minuten)
2. Konsekutivdolmetschen aus der Fremdsprache in die A-Sprache Deutsch (Dauer der beurteilten Dolmetschleistung: 5 Minuten)
Dieses Curriculum tritt mit 01.10.2019 in Kraft. (Curriculum 2019)
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
Modul A | Internationales Recht, Politik und Sprache |
ECTS-Anrechnungspunkte | 11,5 |
Inhalte |
· Einführung in relevante Bereiche des internationalen Rechts und in die Struktur und Funktionsweise internationaler Organisationen · Behandlung der für die jeweiligen Kulturen relevanten Schwerpunktthemen (Geographie, Geschichte, Wirtschaft, Politik, Kunst, Institutionen etc.) · Einführung in fachsprachliche Terminologie und Diskurse · Einblicke in die Bedeutung von Geschlecht und kritische Erklärungsmuster |
Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen | Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· die Grundzüge des internationalen Rechts zu erkennen; · die wichtigsten internationalen Organisationen und deren Aufgaben zu beschreiben; · aktuelle geopolitische Herausforderungen zu benennen; · kulturelle Phänomene zu identifizieren, zu definieren und zu beschreiben; · vor dem Hintergrund eines dynamischen Kulturbegriffs die Prozesse zu verstehen, die zu bestimmten kulturbedingten Denk- und Verhaltensmustern geführt haben · die Gegebenheiten des jeweiligen Sprach- und Kulturraumes im Sinne eines adäquaten sprachlichen und transkulturellen Handeln s zu berücksichtigen; · fachsprachliche Glossare für Konferenzdolmetschsettings vorzubereiten, fachsprachliche Diskurse zu erkennen und translatorisch umzusetzen; · alltägliche latente Diskriminierung in Erziehung, Bildung und Beruf wahrzunehmen und zu reflektieren. |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Vorlesung: Vortragsorientiert
Kurs: interaktiv mit Anleitungen zum autonomen Lernen |
Häufigkeit des Angebots | Jedes Studienjahr |
Modul B | Analyse- und Dolmetschtechniken |
ECTS-Anrechnungspunkte | 6 |
Inhalte |
· Einübung von unterschiedlichen Dolmetschtechniken in unterschiedlichen Settings (Konsekutiv-, Simultandolmetschen, Chuchotieren, Begleitdolmetschen) · Einführung in diverse Diskursstrategien für eine adressatInnen- und situtationsgerechte Dolmetschung · Beschreibung von Rollenerfordernissen und den Anforderungen unterschiedlicher Dolmetschsituationen · kritische Reflexion der eigenen Dolmetschleistung und Peer-Evaluierung unter Berücksichtigung von Qualitätsmodellen für Dolmetschleistungen. |
Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen | Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· verschiedene text- und diskursanalytische Strategien im Hinblick auf unterschiedliche Dolmetschsituationen zu erkennen und bei der Zieltextproduktion zu berücksichtigen · das Rollenverständnis und die Rollenabgrenzung von DolmetscherInnen vor dem Hintergrund des aktuellen translationsethischen Diskurses zu diskutieren · Strategien für die effiziente Erarbeitung von Information zu entwickeln · Dolmetschtechniken gezielt in den einzelnen Situationen einzusetzen (Konsekutiv-, Simultandolmetschen, Chuchotieren, Begleitdolmetschen) · die eigene oder eine fremde Dolmetschleistung auf Grund eines Kriterienkatalogs kritisch zu reflektieren. |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Interaktions- und diskursorientierte Lehrveranstaltung |
Häufigkeit des Angebots | Jedes Studienjahr |
Module C und D |
Konferenzdolmetschen (Konsekutiv)
Konferenzdolmetschen (Simultan) |
ECTS-Anrechnungspunkte | Je 8 |
Inhalte |
· Dolmetschen unterschiedlicher Redetypen aus authentischen Dolmetschsituationen · kritische Reflexion der eigenen Dolmetschleistung und Peer-Evaluierung unter Berücksichtigung von Qualitätsmodellen für Dolmetschleistungen. |
Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen | Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· sich auf ein Fachreferat oder einen Fachkongress vorzubereiten und die nötigen Recherchearbeiten durchzuführen · die explizite und implizite Kommunikationsabsicht von Redetexten zu erkennen und entsprechend wiederzugeben · Strategien für die inhaltlich und terminologisch richtige Dolmetschung von Fachtexten zu entwickeln · die eigene oder eine fremde Dolmetschleistung auf Grund eines Kriterienkatalogs kritisch zu reflektieren. |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Interaktions- und diskursorientierte Lehrveranstaltung |
Häufigkeit des Angebots | Jedes Studienjahr |
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