MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

116. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 27. 06. 2019 36.h Stück

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Curriculum

für das Erweiterungsstudium

Konferenzdolmetschen 3. Fremdsprache

Conference Interpreting/

Supplementary Third Foreign Language

Curriculum 2019

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Curriculum für das

Erweiterungsstudium

Konferenzdolmetschen 3. Fremdsprache

(Conference Interpreting / Supplementary Third Foreign Language)

Die Rechtsgrundlagen des geistes- und kulturwissenschaftlichen Erweiterungsstudiumstudiums Konferenzdolmetschen 3. Fremdsprache bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.

Der Senat hat am 26.6.2019 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das Erweiterungsstudium Konferenzdolmetschen 3. Fremdsprache erlassen.

Inhalt

§ 1 Allgemeine Bestimmungen 2

(1) Gegenstand des Studiums 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 2

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 2

(1) Zulassungsvoraussetzungen 2

(2) Dauer und Gliederung des Studiums 3

§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums 3

(1) Module und Prüfungen 3

(2) Anmeldevoraussetzungen für Module und Prüfungen 4

(3) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien 4

§ 4 Prüfungsordnung für die kommissionelle Fachprüfung 4

§ 5 In-Kraft-Treten des Curriculums 4

Anhang I: Modulbeschreibungen 5

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Gegenstand des Studiums

Das Erweiterungsstudium Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache dient der Erweiterung

-     des Masterstudiums Konferenzdolmetschen an der Universität Graz

-     des Diplomstudiums Dolmetschen (Schwerpunkt Konferenzdolmetschen)

-     von Masterstudien „Konferenzdolmetschen“ anderer Universitäten

  um die in Abs. (2) genannten Kompetenzen.

Das Curriculum legt die praktische und translationswissenschaftliche Grundlage für die Ausbildung zur Konferenzdolmetscherin/zum Konferenzdolmetscher in einer dritten Fremdsprache und befähigt somit die Absolventinnen und Absolventen zur selbstverantwortlichen und professionellen Tätigkeit vor allem in internationalen Organisationen. 

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Erweiterungsstudiums Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache in der Lage, durch den Einsatz entsprechender Dolmetschtechniken und Dolmetschstrategien Texte und Informationen situationsspezifisch und kultursensitiv in die Zielsprache zu übertragen und längere Texte in allen relevanten Nuancen und Details in angemessener Form entweder konsekutiv oder simultan wiederzugeben.

Im Rahmen des Erweiterungsstudiums Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache erwerben die Studierenden zudem die Fähigkeit zur offenen und kritischen Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen und kulturellen Bedingtheit von Translation, vertiefen Ihre Kompetenz im kritischen Umgang mit translationswissenschaftlichen Modellen und Methoden, erwerben die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit und zur Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Projekten, sowie die Fähigkeit

§     den Kontext und Grundintentionen der Sprecherinnen und Sprecher zu analysieren und Hauptaussagen und Argumentationsketten zu erkennen und strukturieren

§     die kognitive Verarbeitung der Inhalte zur Unterstützung der Gedächtnisleistung und der Wiedergabe zu optimieren

§     den Zieltext situationsadäquat und kultursensitiv zu gestalten

§     die eigene Wiedergabe kritisch zu reflektieren.

Zusätzlich werden den Studierenden sogenannte Schlüsselkompetenzen vermittelt. Diese umfassen übergreifende, breit verwertbare mentale, soziale und technische Kompetenzen.

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Das Erweiterungsstudium Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache dient der Ausbildung von Expertinnen und Experten, die neben einer wissenschaftlichen Karriere auch in einem wachsenden Spektrum kommunikativer, translatorischer und mehrsprachiger Tätigkeitsbereiche eingesetzt werden können, insbesondere bei europäischen und internationalen Institutionen und Organisationen und im Bereich der Diplomatie, wo die Kenntnis von zumindest drei Fremdsprachen vorausgesetzt wird bzw. die Berufschancen verbessert.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zulassungsvoraussetzungen

1. Die Zulassung zum Erweiterungsstudium „Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache“ setzt die Zulassung oder den Abschluss eines Studiums gem. §1 Abs.1 voraus.

2. Sprachen

Die Ausbildung erfolgt in der A-Sprache Deutsch (Mutter- oder Bildungssprache) und der gewählten Fremdsprache. Die Fremdsprache wird als C-Sprache gewählt, und zwar aus folgendem Angebot:

Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Ungarisch.

Im Erweiterungsstudium ist eine andere Sprache zu wählen als im Studium, dessen Erweiterung es dient.

(2) Dauer und Gliederung des Studiums

Das Erweiterungsstudium Konferenzdolmetschen – 3. Fremdsprache mit einem Arbeitsaufwand von 34 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst zwei Semester und ist modular strukturiert.

Modulkürzel und Modul ECTS
Modul A: Internationales Recht, Politik und Sprache 11,5
Modul B: Analyse- und Dolmetschtechniken 6
Modul C: Konferenzdolmetschen (Konsekutiv) 8
Modul D: Konferenzdolmetschen (Simultan) 8
   
Kommissionelle Fachprüfung 0,5
   
Summe 34

§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums

(1) Module und Prüfungen

  Module und Prüfungen LV-Typ ECTS KStd. empf. 
Sem.
Modul A Internationales Recht, Politik und Sprache   11,5 7  
A.1 Internationales Recht und Politik VO 3 2 1
A.2 Kultur-Schwerpunktthemen VO 3 2 1
A.3 Fachkommunikation und Translation KS 1,5 1 1
A.4 Geschlecht in Erziehung, Bildung und Beruf. Eine kritische Bilanz mit Perspektiven (Masterstudium Inclusive Education) VO 4 2 1
Modul B Analyse- und Dolmetschtechniken   6 4 1-2
Es sind die Prüfungen C.1 und C.2 aus Modul C des Masterstudiums Konferenzdolmetschen in der im Erweiterungsstudium gewählten Sprache zu absolvieren.
 
Modul C Konferenzdolmetschen (Konsekutiv)   8 4 2
Es sind die Prüfungen F.1 und F.3 aus Modul F des Masterstudiums Konferenzdolmetschen in der im Erweiterungsstudium gewählten Sprache zu absolvieren.
           
Modul D Konferenzdolmetschen (Simultan)   8 4 2
Es sind die Prüfungen F.2 und F.4 aus Modul F des Masterstudiums Konferenzdolmetschen in der im Erweiterungsstudium gewählten Sprache zu absolvieren.
           
  Kommissionelle Fachprüfung   0,5   2
Summe     34 19  

Erläuterung zu Modul B

Es wird davon ausgegangen, dass Studierende in der gewählten Fremdsprache Kenntnisse auf Niveau C1 (GERS) erworben haben. Der Nachweis der notwendigen sprachlichen Vorkenntnisse ist durch die positive Absolvierung einer Sprachprüfung zu erbringen.

Die Sprachprüfung ist zu Beginn der Lehrveranstaltungen Analyse- und Dolmetschtechniken (Deutsch/Fremdsprache) zu erbringen.

Ein Fixplatz wird den Studierenden vom/von der Lehrenden erst nach Bestehen der Sprachprüfung zugewiesen.

Sprachprüfungen:

Prüfungsteile und -inhalte:

·     mündliche Wiedergabe einer kurzen, gut strukturierten, in der Fremdsprache gehaltenen Rede von 2-3 Minuten in der Mutter- bzw. Bildungssprache

·     mündliche Wiedergabe einer kurzen, gut strukturierten, in der Mutter- bzw. Bildungssprache gehaltenen Rede von 2-3 Minuten in der Fremdsprache

(2) Anmeldevoraussetzungen für Module und Prüfungen

Anmeldevoraussetzungen für die kommissionelle Fachprüfung

§     Erfüllung aller Voraussetzungen für die Anmeldung zur kommissionellen Fachprüfung im Masterstudium Konferenzdolmetschen oder Abschluss des Studiums, das durch dieses Erweiterungsstudium erweitert werden soll,

und die positive Absolvierung von:

§     Modul A: Internationales Recht, Politik und Sprache

§     Modul C: Konferenzdolmetschen (Konsekutiv) I und Konferenzdolmetschen (Konsekutiv) II

§     Modul D: Konferenzdolmetschen (Simultan) I und Konferenzdolmetschen (Simultan) II

(3) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien

Die Anzahl der möglichen Teilnehmenden und die Reihungskriterien richten sich nach den Bestimmungen des Curriculums für das Masterstudium Konferenzdolmetschen. Abweichend davon bzw. ergänzend dazu gelten für die Lehrveranstaltung A.3 „Fachkommunikation und Translation“ die im Curriculum für das Bachelorstudium „Transkulturelle Kommunikation“ vorgesehenen Teilnehmendenzahlbeschränkungen und Reihungskriterien sowie für die Lehrveranstaltung A.4 „Geschlecht in Erziehung, Bildung und Beruf“ die im Curriculum für das Masterstudium „Inclusive Education“ vorgesehenen Teilnehmendenzahlbeschränkungen und Reihungskriterien.

§ 4 Prüfungsordnung für die kommissionelle Fachprüfung

Im Erweiterungsstudium ist eine mündliche, kommissionelle Fachprüfung im Ausmaß von 0,5 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Die Prüfungskommission besteht aus drei Personen.

Die kommissionelle Fachprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:

1. Simultandolmetschen aus der Fremdsprache in die A-Sprache Deutsch (Dauer der beurteilten Dolmetschleistung: 10 Minuten)

2. Konsekutivdolmetschen aus der Fremdsprache in die A-Sprache Deutsch (Dauer der beurteilten Dolmetschleistung: 5 Minuten)

§ 5 In-Kraft-Treten des Curriculums

Dieses Curriculum tritt mit 01.10.2019 in Kraft. (Curriculum 2019)

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Internationales Recht, Politik und Sprache
ECTS-Anrechnungspunkte 11,5
Inhalte

·     Einführung in relevante Bereiche des internationalen Rechts und in die Struktur und Funktionsweise internationaler Organisationen

·     Behandlung der für die jeweiligen Kulturen relevanten Schwerpunktthemen (Geographie, Geschichte, Wirtschaft, Politik, Kunst, Institutionen etc.)

·     Einführung in fachsprachliche Terminologie und Diskurse

·     Einblicke in die Bedeutung von Geschlecht und kritische Erklärungsmuster

Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die Grundzüge des internationalen Rechts zu erkennen;

·     die wichtigsten internationalen Organisationen und deren Aufgaben zu beschreiben;

·     aktuelle geopolitische Herausforderungen zu benennen;

·     kulturelle Phänomene zu identifizieren, zu definieren und zu beschreiben;

·     vor dem Hintergrund eines dynamischen Kulturbegriffs die Prozesse zu verstehen, die zu bestimmten kulturbedingten Denk- und Verhaltensmustern geführt haben

·     die Gegebenheiten des jeweiligen Sprach- und Kulturraumes im Sinne eines adäquaten sprachlichen und transkulturellen Handeln s zu berücksichtigen;

·     fachsprachliche Glossare für Konferenzdolmetschsettings vorzubereiten, fachsprachliche Diskurse zu erkennen und translatorisch umzusetzen;

·     alltägliche latente Diskriminierung in Erziehung, Bildung und Beruf wahrzunehmen und zu reflektieren.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Vorlesung: Vortragsorientiert

Kurs: interaktiv mit Anleitungen zum autonomen Lernen

Häufigkeit des Angebots Jedes Studienjahr
Modul B Analyse- und Dolmetschtechniken
ECTS-Anrechnungspunkte 6
Inhalte

·     Einübung von unterschiedlichen Dolmetschtechniken in unterschiedlichen Settings (Konsekutiv-, Simultandolmetschen, Chuchotieren, Begleitdolmetschen)

·     Einführung in diverse Diskursstrategien für eine adressatInnen- und situtationsgerechte Dolmetschung

·     Beschreibung von Rollenerfordernissen und den Anforderungen unterschiedlicher Dolmetschsituationen

·     kritische Reflexion der eigenen Dolmetschleistung und Peer-Evaluierung unter Berücksichtigung von Qualitätsmodellen für Dolmetschleistungen.

Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     verschiedene text- und diskursanalytische Strategien im Hinblick auf unterschiedliche Dolmetschsituationen zu erkennen und bei der Zieltextproduktion zu berücksichtigen

·     das Rollenverständnis und die Rollenabgrenzung von DolmetscherInnen vor dem Hintergrund des aktuellen translationsethischen Diskurses zu diskutieren

·     Strategien für die effiziente Erarbeitung von Information zu entwickeln 

·     Dolmetschtechniken gezielt in den einzelnen Situationen einzusetzen (Konsekutiv-, Simultandolmetschen, Chuchotieren, Begleitdolmetschen)

·     die eigene oder eine fremde Dolmetschleistung auf Grund eines Kriterienkatalogs kritisch zu reflektieren.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Interaktions- und diskursorientierte Lehrveranstaltung
Häufigkeit des Angebots Jedes Studienjahr
Module C und D Konferenzdolmetschen (Konsekutiv)

Konferenzdolmetschen (Simultan)

ECTS-Anrechnungspunkte Je 8
Inhalte

·     Dolmetschen unterschiedlicher Redetypen aus authentischen Dolmetschsituationen

·     kritische Reflexion der eigenen Dolmetschleistung und Peer-Evaluierung unter Berücksichtigung von Qualitätsmodellen für Dolmetschleistungen.

Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     sich auf ein Fachreferat oder einen Fachkongress vorzubereiten und die nötigen Recherchearbeiten durchzuführen

·     die explizite und implizite Kommunikationsabsicht von Redetexten zu erkennen und entsprechend wiederzugeben

·     Strategien für die inhaltlich und terminologisch richtige Dolmetschung von Fachtexten zu entwickeln

·     die eigene oder eine fremde Dolmetschleistung auf Grund eines Kriterienkatalogs kritisch zu reflektieren.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Interaktions- und diskursorientierte Lehrveranstaltung
Häufigkeit des Angebots Jedes Studienjahr

 


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