MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

98. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 15. 05. 2019 30.h Stück

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Curriculum

für den Universitätslehrgang

LL.M. Sanierungsrecht

LL.M. Corporate Restructuring

Curriculum 2019

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Curriculum für den

Universitätslehrgang

LL.M. Sanierungsrecht

LL.M. Corporate Restructuring

Die Rechtsgrundlagen des Universitätslehrgangs LL.M. Sanierungsrecht bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.

Der Senat hat am 08.05.2019 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für den Universitätslehrgang LL.M. Sanierungsrecht erlassen.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Gegenstand, Qualifikationsprofil und Relevanz des Universitätslehrgangs 2

(1) Gegenstand des Universitätslehrgangs 2

(2) Zielsetzung und Kompetenzen 2

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätslehrgangs für den Arbeitsmarkt 2

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen 3

(2) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren 3

(3) Bewerbung und Zulassungsverfahren 3

(4) Dauer und Gliederung des Universitätslehrgangs 3

(5) Akademischer Grad 4

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätslehrgangs 4

(1) Module und Prüfungen 4

(2) Anmeldevoraussetzungen für den Besuch von Modulen und facheinschlägiger Praxis 5

(3) Masterarbeit 5

(4) Facheinschlägige Praxis 5

§ 4 Lehr- und Lernformen 6

§ 5 Prüfungsordnung 6

(1) Masterprüfung 6

(2) Anwesenheitspflicht 6

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums 6

Anhang I: Modulbeschreibungen 7

Anhang II: Musterstudienablaufplan gegliedert nach Semestern 13

 

§ 1 Gegenstand, Qualifikationsprofil und Relevanz des Universitätslehrgangs

(1) Gegenstand des Universitätslehrgangs

Der Universitätslehrgang LL.M. Sanierungsrecht soll Absolventinnen und Absolventen eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen und/oder rechtswissenschaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums das Sanierungsrecht als Querschnittsmaterie in anwendungsorientierter Form vermitteln.

Aufbauend auf dem rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Basiswissen, welches in den genannten Studien erworben wurde, sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das erforderliche Spezialwissen im breiten Spektrum jener Fächer erwerben, welche im Rahmen der Sanierung von Unternehmensträgern tangiert werden. Besondere Bedeutung wird darauf gelegt, dass Sanierungsmaßnahmen nicht isoliert betrachtet, sondern aus unterschiedlichen Blickwinkeln (z.B. Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht) in ihren rechtlichen und faktischen Konsequenzen analysiert werden.

Die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaften gemeinsam mit Absolventinnen und Absolventen der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften soll die Verschränkung der beiden Disziplinen im Bereich des Sanierungsrechts zum Ausdruck bringen. Sanierungsmaßnahmen haben nicht nur eine rechtliche Komponente, sondern beruhen auf betriebswirtschaftlichen Überlegungen und verwenden ein betriebswirtschaftliches Instrumentarium wie etwa Plan- und Prognoserechnungen. Die unterschiedliche Vorbildung der Studierenden soll zu einer wechselseitigen Bereicherung führen.

 

(2) Zielsetzung und Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Universitätslehrgangs LL.M. Sanierungsrecht in der Lage:

·     wirtschaftliche Krisensituationen zu erkennen, die entsprechenden rechtlichen Schlussfolgerungen zu ziehen und Handlungsalternativen aufzuzeigen,

·     die sanierungsrechtsspezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus den Bereichen des Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Strafrechts sowie dem Recht der Rechnungslegung und Abschlussprüfung in ihrer Verknüpfung zu erfassen und in der Praxis fallbezogen anzuwenden und

·     Sanierungsmaßnahmen in ihrer fächerübergreifenden Dimension zu beurteilen und vorzuschlagen.

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätslehrgangs für den Arbeitsmarkt

Der Universitätslehrgang LL.M. Sanierungsrecht ist ausdrücklich als praxisbezogener Universitätslehrgang positioniert. Die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden mit für die Praxis relevanten Fragestellungen konfrontiert und sollen auf Grundlage der aktuellen Lehre und Rechtsprechung zu den einschlägigen Rechtsfragen Lösungswege erlernen. Diese Lösungskompetenz soll in theoriebasierten, aber stark praxisbezogenen Lehrveranstaltungen mit zum Teil fachbezogenen Fallstudien erworben werden. Da Fallstudien die Realität nur teilweise spiegeln können, wird auch ein Praktikum vorgeschrieben, welches von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu absolvieren ist.

 

Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs LL.M. Sanierungsrecht finden ein breitgefächertes Betätigungsfeld vor. Als ausgewiesene Sanierungsexpertinnen und -experten können sie in Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzleien Klientinnen und Klienten, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, ihre im Lehrgang erworbenen Spezialkenntnisse anbieten. Sie können nachweisen, dass sie über die in § 80 IO für die Bestellung zur Insolvenzverwalterin/zum Insolvenzverwalter erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Als gewerbliche Unternehmens-beraterinnen und -berater im Sinne des § 94 GewO können sie ihre Kenntnisse für die Sanierungs- und Insolvenzberatung im Sinne des § 136 Abs. 3 GewO dokumentieren. Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs finden aber auch in Rechtsabteilungen von Banken als Sanierungsexpertinnen und -experten ansprechende Arbeitsmöglichkeiten.

 

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen

1.     Der vorliegende Universitätslehrgang wendet sich an Absolventinnen und Absolventen eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen und/oder rechtswissenschaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums, die sich im weiten Bereich der Sanierung von Unternehmensträgern beruflich betätigen wollen bzw. bereits beruflich tätig sind. Der Lehrgang richtet sich vor allem an Berufstätige im Bereich der Steuer- und Rechtsberatung, die eine Spezialisierung im Sanierungsbereich anstreben. Der Universitäts-lehrgang richtet sich aber auch an Unternehmensberaterinnen und -berater, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken oder GläubigerInnenschutzverbänden oder Führungskräfte in Unternehmen.

2.     Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang LL.M. Sanierungsrecht ist:

a.     der Abschluss eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen und/oder rechtswissen-schaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten oder

b.     der Abschluss eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder

c.     die allgemeine Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG und eine fünfjährige facheinschlägige berufliche Qualifikation.

3.     Sofern keine allgemeine Universitätsreife vorliegt, ist eine Ergänzungsprüfung abzulegen. Diese berechtigt ausschließlich zum Besuch dieses Universitätslehrgangs und entspricht dem Niveau einer Studienberechtigungsprüfung. Die im Rahmen der Ergänzungsprüfung vorgesehenen Prüfungsfächer orientieren sich an den in der Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung idgF festgelegten Prüfungsfächern für die Studienrichtungsgruppe Rechtswissenschaftliche Studien.

(2) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren

1.     Es stehen maximal 30 Studienplätze zur Verfügung.

2.     Die Zahl der Studienplätze ist nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung des Universitätslehrgangs nach Rücksprache mit der wissen-schaftlichen Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätslehrgangs unter Berücksichtigung der in § 2 Abs. 2 Z 1 festgelegten Höchstzahl an Studienplätzen festzulegen.

(3) Bewerbung und Zulassungsverfahren

1.     Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt schriftlich und besteht aus einem Lebenslauf sowie dem Nachweis über die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2. 

2.     Ist die Zahl der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllenden Bewerberinnen und Bewerber höher als die gemäß § 2 Abs. 2 für den jeweiligen Durchgang eines Universitätslehrgangs festgelegte Zahl der Studienplätze, erfolgt die Zuerkennung eines Studienplatzes nach Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.

(4) Dauer und Gliederung des Universitätslehrgangs

Der Universitätslehrgang mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst 4 Semester, ist modular strukturiert und wird berufsbegleitend angeboten. Die Höchststudiendauer beträgt 10 Semester.

Modulkürzel und Modul ECTS
Modul A:  Einführungsmodul 3
Modul B:  Insolvenzprophylaxe, Insolvenzprüfung und Sanierungsplanung 12
Modul C:  Finanzielle Sanierung 15
Modul D:  Rechnungslegung und steuerliche Fragen 10
Modul E:  Haftungs- und strafrechtliche Aspekte der Krise und Sanierung  10
Modul F:  Sanierung in der Insolvenz 10
      Facheinschlägige Praxis 30
      Masterarbeit 25
      Masterprüfung 5
Summe 120

(5) Akademischer Grad

An die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs wird der akademische Grad „Master of Law in Corporate Restructuring“, abgekürzt „LL.M. corp. restruc.“ verliehen.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätslehrgangs

(1) Module und Prüfungen

Die Module und Prüfungen sind im Folgenden mit Modultitel, Lehrveranstaltungstitel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS) und Kontaktstunden (KStd.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

  Module und Prüfungen LV-Typ ECTS KStd.
Modul A Einführungsmodul   3 1
A.1 Unternehmenskrisen: Begriff, Arten, Ursachen, Auswirkungen VO 2 0,5
A.2 Sanierung als Krisenbewältigung VO 1 0,5
Modul B Insolvenzprophylaxe, Insolvenzprüfung und Sanierungsplanung   12 6
B.1 Interne und externe Insolvenzprophylaxe VU 1 0,5
B.2 Insolvenzprüfung: Erstellung einer Fortbestehensprognose KS 4 2
B.3 Insolvenzprüfung: Erstellung einer Überschuldungsbilanz KS 4 2
B.4 Sanierungsplanung und außergerichtliche Sanierungsumsetzung VU 3 1,5
Modul C Finanzielle Sanierung   15 5
C.1 Grundlagen der Finanzierung in der Liquiditätskrise VU 2 0,5
C.2 Gesellschafts- und zivilrechtliche Aspekte der finanziellen Sanierung VU 7 2,5
C.3 ArbeitnehmerInnen als Hauptkostenfaktor: Arbeitsrechtliche Aspekte der Sanierung  VU 6 2
Modul D Rechnungslegung und steuerliche Fragen   10 4
D.1 Rechnungslegung vor und in der Insolvenz VU 2 0,5
D.2 Steuerrechtliche Aspekte der Sanierung  VU 8 3,5
Modul E Haftungs- und strafrechtliche Aspekte der Krise und Sanierung    10 4
E.1 Pflichten und Haftungsrisiken der Organe und BeraterInnen VU 4 2
E.2 Strafrechtliche Aspekte der Krise VU 6 2
Modul F Sanierung in der Insolvenz   10 4,5
F.1 Praxis der Insolvenzabwicklung VU 3 1,5
F.2 Maßnahmen zur Sicherung der Sanierung VU 3 1,5
F.3 Die übertragende Sanierung VU 4 1,5
  Facheinschlägige Praxis   30  
  Masterarbeit   25  
  Masterprüfung   5  
SUMME     120 24,5

(2) Anmeldevoraussetzungen für den Besuch von Modulen und facheinschlägiger Praxis

Modul/Facheinschlägige Praxis Voraussetzungen für die Anmeldung
D Rechnungslegung und steuerliche Fragen C Finanzielle Sanierung
  Facheinschlägige Praxis A Einführungsmodul
B Insolvenzprophylaxe, Insolvenzprüfung und Sanierungsplanung
C Finanzielle Sanierung
D Rechnungslegung und steuerliche Fragen

(3) Masterarbeit

Das Thema der Masterarbeit ist einem der folgenden Module zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Module zu stehen:

Modul B: Insolvenzprophylaxe, Insolvenzprüfung und Sanierungsplanung

Modul C: Finanzielle Sanierung

Modul D: Rechnungslegung und steuerliche Fragen

Modul E: Haftungs- und strafrechtliche Aspekte der Krise und Sanierung 

Modul F: Sanierung in der Insolvenz

(4) Facheinschlägige Praxis

Im Rahmen des Universitätslehrgangs LL.M. Sanierungsrecht ist zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine facheinschlägige Praxis im Umfang von 30 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben, dies entspricht 750 Arbeitsstunden.

Die/Der Studierende hat vor Beginn der Praxis die wissenschaftliche Leiterin/den wissenschaftlichen Leiter schriftlich zu informieren, in welchem Betätigungsfeld (siehe § 1 Abs. 3) sie/er die facheinschlägige Praxis zu absolvieren beabsichtigt. Die Praxis kann nach Zustimmung durch die wissenschaftliche Leiterin/den wissenschaftlichen Leiter begonnen werden. Nach Absolvierung der Praxis hat die/der Studierende der wissenschaftlichen Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter unter Beachtung allfälliger beruflicher Verschwiegenheitspflichten einen kurzen schriftlichen Bericht zu erstatten, an welchem bzw. welchen Sanierungsprojekten sie/er mitgewirkt hat und welche Tätigkeiten (z. B. Erstellung einer Fortbestehensprognose, Insolvenzabwicklung) dabei ausgeführt wurden. Können diese Tätigkeiten zumindest einem der in Abs. 1 angeführten Module B-F zugeordnet werden, hat die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter die Praxis zu bewilligen. Eine Anerkennung beruflicher Tätigkeiten, die vor Beginn des Universitätslehrgangs ausgeübt wurden, ist ausgeschlossen.

§ 4 Lehr- und Lernformen

Diversität und Gender

Gemäß dem Satzungsteil Gleichstellungsplan 2017 werden im Universitätslehrgang die Themen Antidiskriminierung, Gender Mainstreaming, Diversitätsmanagement sowie interkulturelle Kompetenz als Querschnittsmaterie verstanden. Bei der Durchführung des Universitätslehrgangs wird in entsprechender Weise darauf Bedacht genommen.

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Masterprüfung

Die Masterprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Fachprüfung im Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie kann erst absolviert werden, wenn sämtliche anderen Studienleistungen erbracht wurden.

Die Prüfungskommission besteht aus drei Personen.

Gegenstand der Masterprüfung sind (a) die öffentliche Verteidigung/Präsentation der Masterarbeit (20 Minuten), (b) das Modul, dem die Masterarbeit zugeordnet ist (10 Minuten), und (c) nach Wahl des/der Studierenden eines der folgenden Module (10 Minuten):

Modul B: Insolvenzprophylaxe, Insolvenzprüfung und Sanierungsplanung

Modul C: Finanzielle Sanierung

Modul D: Rechnungslegung und steuerliche Fragen

(2) Anwesenheitspflicht

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Bei 20 % der Kontakt-stunden des gesamten Universitätslehrgangs darf entschuldigt gefehlt werden. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums

Dieses Curriculum tritt mit 01.10.2019 in Kraft (Curriculum 2019).

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Einführungsmodul
ECTS-Anrechnungspunkte 3
Inhalte

·     Begriff, Arten, Phasen einer Unternehmenskrise

·     Ursachen einer Unternehmenskrise

·     Verhaltensmuster von Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krisensituationen inklusive Berücksichtigung von Diversity-Aspekten (z.B. Vermeidung von Stereotypisierungen)

·     Gesetzliche Krisenindikatoren

·     Überblick über Sanierungsmaßnahmen

Erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die Unterschiede zwischen einer strategischen und ertragswirtschaftlichen Krise, einer Liquiditätskrise und einer insolvenzrechtlich relevanten Krise zu benennen und ihre wirtschaftlichen Folgen zu beurteilen;

·     die zu erwartenden Verhaltensmuster zu erkennen, um adäquate Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können (auch in Hinblick auf Diskriminierung)

·     die gesetzlichen Krisenindikatoren zu erkennen bzw. zu berechnen und die damit verbundenen rechtlichen Konse-quenzen einzuschätzen und

·     die wesentlichen Instrumente einer organisatorischen, strategischen, ertragswirtschaftlichen und finanziellen Sanierung zu kennen und in der Praxis anzuwenden.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Vortrag, Eigenarbeit, Diskussion
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Lehrgangsdurchführung

 

Modul B Insolvenzprophylaxe, Insolvenzprüfung und Sanierungsplanung
ECTS-Anrechnungspunkte 12
Inhalte

·     Interne und externe Insolvenzprophylaxe (Kontroll-mechanismen im Unternehmen, effiziente Planrechnung, Bilanzanalyse-Möglichkeiten)

·     Instrumente der Krisenfrüherkennung

·     Fortbestehensprognose und Überschuldungsbilanz

·     Rechtliche Sanierungsvarianten (außergerichtliche, gericht-liche Sanierungsmaßnahmen); Grundsätze für Sanierungen

·     Planung der Sanierung (kompetenzorientierte Bildung des Sanierungsteams und Sanierungsmanagement; Erstellung eines „tauglichen Sanierungskonzepts“; Absicherung der Sanierung insbesondere durch Controlling- und Reportingsysteme im Sanierungsmanagement, Liquiditätsplanung zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit)

Erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     Instrumente der Krisenfrüherkennung zu beurteilen und einzusetzen;

·     eine Fortbestehensprognose zu erstellen;

·     eine Überschuldungsbilanz zu erstellen und

·     den Ablauf einer Sanierung zu planen.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Vortrag, Eigenarbeit, Fallbesprechungen, Diskussion
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Lehrgangsdurchführung

 

Modul C Finanzielle Sanierung
ECTS-Anrechnungspunkte 15
Inhalte

·     Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen im Überblick

·     Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen der finanziellen Sanierung (Einzahlung ausstehender Einlagen, Möglichkeiten und Formen der Kapitalerhöhung, Kapitalschnitt als Sanierungsinstrument, Nachschusspflicht, Sanktionen gegen sanierungsunwillige Gesellschafterinnen und Gesellschafter)

·     Finanzierungsleistungen von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern oder Dritten auf schuldrechtlicher Basis (GesellschafterInnendarlehen, GesellschafterInnenzuschüsse, Forderungsverzicht; Debt for Equity Swap, Patronats-erklärungen; Mezzaninfinanzierung, Rangrücktritts-vereinbarungen, Nachrangvereinbarungen, Besserungs-vereinbarungen, Stundungsvereinbarungen usw.)

·     Arbeitsrechtliche Aspekte der Sanierung wie Personal-abbaumaßnahmen, „Aussetzen“ von Arbeitsverhältnissen; Entgeltreduzierung/-flexibilisierung; Arbeitszeitreduzierung/-flexibilisierung; Abbau von Zeitpolstern; Umstrukturierung; „Wechsel“ des „ungünstigen“ Kollektivvertrages; Förderungen/ Arbeitsstiftung; Gleichbehandlungsgesetz bzw. Diversitätsaspekte

Erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die Möglichkeiten einer finanziellen Sanierung zu benennen und ihre wirtschaftlichen Folgen zu beurteilen;

·     das gesellschaftsrechtliche und zivilrechtliche Umfeld von finanziellen Sanierungsmaßnahmen zu analysieren;

·     die Problemfelder der einzelnen Sanierungsinstrumente zu lokalisieren und entsprechende Lösungswege zu präsentieren und

·     die arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer Sanierung zu benennen, die sich positiv auf den Fortbestand der Rechtsträgerin/des Rechtsträgers auswirken und frei von Diskriminierung sind.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Vortrag, Eigenarbeit, Fallbesprechungen, Judikaturanalyse, Diskussion
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Lehrgangsdurchführung

 

Modul D Rechnungslegung und steuerliche Fragen
ECTS-Anrechnungspunkte 10
Inhalte

·     Rechnungslegung vor und in der Insolvenz

·     Negatives Eigenkapital und Erläuterungspflichten im Anhang

·     Berichtspflicht der Abschlussprüferin/des Abschlussprüfers bei bestandsgefährdenden Tatsachen

·     Bilanzielle Maßnahmen bei Krisenunternehmen

·     Ermittlung der Eigenmittelquote und der fiktiven Schuld-tilgungsdauer

·     Unternehmensrechtliche und steuerliche Buchführungspflichten im Insolvenzverfahren

·     Steuerliche und bilanzielle Behandlung von Sanierungs-instrumenten

·     Steuerliche und bilanzielle Behandlung von Sanierungs-gewinnen bzw. Schulderlässen

·     Umsatzsteuerliche Konsequenzen von Insolvenz und Sanierung

·     Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf die Abgabenpflicht sowie das Abgabenverfahren

Erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die Unterschiede zwischen einer Fortführungsprognose und Fortbestehensprognose zu erkennen;

·     die Pflichten der Abschlussprüferin/des Abschlussprüfers bei Krisenunternehmen zu benennen;

·     die URG-Kriterien zu berechnen;

·     die im Modul C behandelten Sanierungsinstrumente hinsichtlich deren bilanziellen und steuerlichen Konsequenzen zu beurteilen und

·     zu analysieren, welche Besonderheiten im Steuerrecht durch die Insolvenzeröffnung zu beachten sind.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Vortrag, Eigenarbeit, Fallbesprechungen, Judikaturanalyse, Diskussion
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Lehrgangsdurchführung

 

Modul E Haftungs- und strafrechtliche Aspekte der Krise und Sanierung 
ECTS-Anrechnungspunkte 10
Inhalte

·     Pflichten und Haftungsrisiken für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Vorständinnen und Vorstände

·     Die Rolle des Aufsichtsrates in der Krise der Gesellschaft

·     Haftungsrisiken für Gesellschafterinnen und Gesellschafter

·     Pflichten und Risiken für Beraterinnen und Berater

·     Bedeutende Delikte in der Insolvenz (Betrügerische Krida, Begünstigung einer Gläubigerin/eines Gläubigers, grob fahrlässige Beeinträchtigung von GläubigerInneninteressen, Umtriebe im Insolvenzverfahren, Untreue, Betrug, Förderungs-missbrauch, strafrechtlicher Schutz von Sozialversicherungs-beiträgen, betrügerisches Vorenthalten von Sozialver-sicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach BUAG, Vorenthalten von DienstnehmerInnenbeiträgen zur Sozial-versicherung)

·     Bilanzdelikte

·     Beweismittel- und Urkundenfälschung

·     Strafrechtliche Verantwortung von Dritten (Begünstigung, strafrechtliche Verantwortung von Beraterinnen und Beratern, Banken usw., strafrechtliche Verantwortung leitender Angestellter)

Erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie Gesellschafterinnen und Gesellschafter über die Pflichten und Risiken in wirtschaftlichen Krisensituationen zu beraten;

·     das eigene Risiko als Beraterin und Berater in Krisenlagen einzuschätzen und

·     die strafrechtlichen Folgen eines Fehlverhaltens im Stadium der Krise zu analysieren.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Vortrag, Eigenarbeit, Fallbesprechungen, Judikaturanalyse, Diskussion
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Lehrgangsdurchführung

 

Modul F Sanierung in der Insolvenz
ECTS-Anrechnungspunkte 10
Inhalte

·     Praxis der Insolvenzabwicklung: Die ersten Tage nach der Insolvenzeröffnung; Entscheidung über die Unternehmens-fortführung oder Unternehmensschließung; Sanierungs-strategien der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren; Aufgaben/Mitwirkung der Steuerberaterin/ des Steuerberaters im Sanierungsverfahren

·     Sicherung der Sanierung in der Insolvenz: Erfüllung von zweiseitigen Rechtsgeschäften; Vertragsauflösungssperren, unwirksame Vereinbarungen, Anfechtung von Rechts-handlungen

·     Die übertragende Sanierung: Unternehmensverkauf aus der Insolvenzmasse; Besonderheiten im Vergleich zur Unter-nehmensveräußerung außerhalb der Insolvenz

Erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     den Ablauf des Insolvenzverfahrens zu beschreiben;

·     die Möglichkeiten der Sanierung im Insolvenzverfahren zu analysieren;

·     die Instrumente der Insolvenzverwalterin/des Insolvenz-verwalters zur Sicherung der Sanierung zu kennen und

·     die Besonderheiten des Unternehmensverkaufs aus der Insolvenzmasse zu kennen.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden
Vortrag, Eigenarbeit, Fallbesprechungen, Judikaturanalyse, Diskussion
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Lehrgangsdurchführung

 

Anhang II: Musterstudienablaufplan gegliedert nach Semestern

Der folgende Musterstudienablauf ist keine obligatorische Semesterzuordnung, sondern lediglich eine Empfehlung und dient den Studierenden zur Orientierung.

Semester Lehrveranstaltungstitel/Prüfungen ECTS
1   30
A.1 Unternehmenskrisen: Begriff, Arten, Ursachen, Auswirkungen 2
A.2 Sanierung als Krisenbewältigung 1
B.1 Interne und externe Insolvenzprophylaxe 1
B.2 Insolvenzprüfung: Erstellung einer Fortbestehensprognose 4
B.3 Insolvenzprüfung: Erstellung einer Überschuldungsbilanz 4
B.4 Sanierungsplanung und außergerichtliche Sanierungsumsetzung 3
C.1 Grundlagen der Finanzierung in der Liquiditätskrise 2
C.2 Gesellschafts- und zivilrechtliche Aspekte der finanziellen Sanierung 7
C.3 ArbeitnehmerInnen als Hauptkostenfaktor: Arbeitsrechtliche Aspekte der Sanierung  6
2   30
D.1 Rechnungslegung vor und in der Insolvenz 2
D.2 Steuerrechtliche Aspekte der Sanierung  8
E.1 Pflichten und Haftungsrisiken der Organe und BeraterInnen 4
E.2 Strafrechtliche Aspekte der Krise 6
F.1 Praxis der Insolvenzabwicklung 3
F.2 Maßnahmen zur Sicherung der Sanierung 3
F.3 Die übertragende Sanierung 4
3   30
  Facheinschlägige Praxis 30
4   30
  Masterarbeit 25
  Masterprüfung 5

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