MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

95. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 15. 05. 2019 30.e Stück

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Curriculum

für das Gemeinsame Masterstudium

Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen

Joint Master’s Programme in

Jewish Studies – History of Cultures of the Jews

Curriculum 2007 in der Fassung 2019

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Curriculum für das

Gemeinsame Masterstudium

Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen

(Joint Master’s Programme in Jewish Studies – History of Cultures of the Jews)

Die Rechtsgrundlagen des geistes- und kulturwissenschaftlichen gemeinsamen Masterstudiums Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.

Der Senat hat am 30. Mai 2007 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das Masterstudium Joint Degree Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen erlassen.

Der Senat hat am 8. Mai 2019 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG die 1. Änderung des Curriculums für das gemeinsame Masterstudium Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen erlassen.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Gegenstand, Qualifikationsprofil und Relevanz des Studiums 2

(1) Gegenstand des Studiums 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 3

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zulassungsvoraussetzungen 3

(2) Dauer und Gliederung des Studiums 4

(3) Akademischer Grad 4

(4) Anzahl der möglichen Teilnehmenden in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien 4

§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums 5

(1) Module und Prüfungen 5

(2) Masterarbeit 6

(3) Freie Wahlfächer 7

(4) Studierendenmobilität 7

(5) Facheinschlägige Praxis (Kurzpraxis) 7

§ 4 Prüfungsordnung 7

(1) Masterprüfung 7

(2) Modul 7

§ 5 In-Kraft-Treten des Curriculums 7

§ 6 Übergangsbestimmungen 8

Anhang I: Modulbeschreibungen 9

Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern 13

 

§ 1 Gegenstand, Qualifikationsprofil und Relevanz des Studiums

(1) Gegenstand des Studiums

Gegenstand des gemeinsamen Masterstudiums Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen ist Kultur, Religion, Literatur und Geschichte des Judentums unter besonderer Berücksichtigung der kulturellen, politischen und sozialen Wandlungsprozesse in Europa. Das gemeinsame Masterstudium dient der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines facheinschlägigen geistes-, kultur-, sozialwissenschaftlichen oder theologischen Bachelorstudiums oder eines diesem gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

 

Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen verstehen sich als geistes- und kulturwissenschaftliche Disziplin, die sich mit den vielfältigen Formen und dem Wandel jüdischer Lebenswelten in Geschichte und Gegenwart auseinandersetzt. Im gegenständlichen Studium wird besonderes Gewicht auf inter- und transkulturelle Prozesse zwischen jüdischen und nichtjüdischen gesellschaftlichen Gruppen, auf Identitätsbildungsprozesse sowie auf Selbst- und Fremdwahrnehmungen der verschiedenen jüdischen Gesellschaften in Europa gelegt.

 

Kulturelle Identitäten bewegen sich in einem engen Verhältnis zu religiösen und profanen Texten, Ritualen, Bildern, musikalischen und theatralen Produktionen sowie (medialen) Inszenierungen. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit diesen Gegenständen erfordert die Einbeziehung des historischen und soziokulturellen Kontexts sowie die Berücksichtigung der individuellen Verfasstheit der am Kommunikationsprozess Beteiligten. Um die Komplexität des Gegenstands angemessen zu erfassen, ist das gemeinsame Masterstudium Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen interdisziplinär angelegt. Dementsprechend sind u. a. folgende Disziplinen und Fächer daran beteiligt: Jüdische Studien, Geschichte, Theologie, Religionswissenschaft, Literaturwissenschaften, Philosophie, Gender Studies, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Im Verlauf des gesamten Masterstudiums sollen die Kenntnis kulturwissenschaftlicher Theorien und der wissenschaftliche Umgang mit diesen Theorien vertieft werden. Dieses Ziel soll durch die Konzentration auf zwei der drei angebotenen Module unterstützt werden. Die daraus resultierende Möglichkeit der Schwerpunktsetzung entsprechend den individuellen Interessen und Begabungen der Studierenden verspricht einen Qualitätsgewinn der Ausbildung.

Ein weiteres Ziel des gemeinsamen Masterstudiums Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen besteht in der Festigung des wissenschaftlichen Reflexions- und Urteilsvermögens und in der Einübung in das eigenständige wissenschaftliche Arbeiten, wie es von den AbsolventInnen in akademischen Berufsfeldern erwartet wird. In Hinblick auf diese Zielsetzung sind ausreichende Zeiträume für das Selbststudium veranschlagt, was nicht nur Studium der Fachliteratur, sondern auch Studium bzw. Lektüre von Quellen und literarischer Werke bedeutet. Außerdem ist ein dem Studium angemessener Aufwand für den Erwerb der hebräischen Sprache vorgesehen. Neben der theoretischen Auseinandersetzung mit komplexen Inhalten und Problemfeldern werden einzelne Lehrveranstaltungen projekt- bzw. praxisorientiert angelegt sein, um Studierenden schon während des Studiums Einblick in außeruniversitäre Berufsfelder zu geben.

Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des gemeinsamen Masterstudiums Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen in der Lage:

·     ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch reflektiert zu bearbeiten;

·     relevante Fachliteratur kritisch auszuwerten und in Hinblick auf die Darstellung eines ausgewählten Themenbereichs konstruktiv aufzuarbeiten;

·     profunde Quellenkritik (analytischer Umgang mit Überlieferungszeugen und mit Techniken ihrer editorischen Aufbereitung) zu üben;

·     zur fachspezifischen Methodenreflexion in Hinblick auf die Konstrukte von Textvorstellungen und historischen Kulturbildern;

·     ein tieferes Verständnis für aktuelle kulturwissenschaftliche Theorien (Gender-Theorien, Gedächtnistheorien, postkoloniale Theorien etc.) im Kontext von Jüdischen Studien zu erlangen und sich kritisch mit Begriffs- und Theoriebildung auseinanderzusetzen;

·     je nach Schwerpunktsetzung unterschiedliche (theologische, literarische, bildkünstlerische, musikalische) Quellentexte in der Komplexität ihres formalen und inhaltlichen Anspruchs erfassen und analytisch beschreiben zu können und im Hinblick auf das Forschungsziel das Ergebnis in geeigneter Form darzustellen;

·     die erworbenen Kenntnisse auch interdisziplinär zu verknüpfen und entsprechende wissenschaftliche Fragestellungen zu bearbeiten;

·     antijüdische und antisemitische Tendenzen im gesellschaftlichen Diskurs zu analysieren, ihnen entgegenzuarbeiten und ihnen vorzubeugen;

·     einen umfangreichen wissenschaftlichen Text (Masterarbeit) zu verfassen und ihre eigenen wissenschaftlichen Arbeiten zu präsentieren;

Sie verfügen über entsprechende Grundkenntnisse der hebräischen Sprache.

Sie verfügen über vertiefte und detaillierte Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Jüdischen Studien (Geschichte, Philosophie, Religion, Literatur und Kunst).

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Das gemeinsame Masterstudium Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen ist auf Berufe hin orientiert, die ein breit gefächertes geistes-, geschichts-, kultur-, religions- und gesellschaftswissenschaftliches Denken erfordern. Für AbsolventInnen eröffnen sich Berufsmöglichkeiten sowohl im universitären wie im nichtuniversitären Bereich. Im universitären Bereich können sich AbsolventInnen des gemeinsamen Masterstudiums Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen mit interdisziplinär ausgerichteter Lehr- und Forschungstätigkeit im In- und Ausland bewerben.

Der Abschluss des gemeinsamen Masterstudiums Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen berechtigt zu einem weiterführenden Doktoratsstudium. Im nichtuniversitären Bereich stehen Tätigkeitsfelder in verschiedenen kulturellen (und sozialen und gesellschaftspolitischen) Bereichen offen: u. a. Printmedien, Funk und Fernsehen, Verlage, Museen, Archive, interkulturelle Berufsfelder, interreligiöse Berufsfelder, Erwachsenenbildung, Weiterbildung, öffentliche Stellen in Verwaltung und Organisation.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zulassungsvoraussetzungen

1.     Für die Zulassung zum gemeinsamen Masterstudium Jüdische Studien – Geschichte Jüdischer Kulturen sind folgende Vorstudien fachlich in Frage kommend:

·     ein geistes-, kultur-, sozialwissenschaftliches oder theologisches Bachelor- oder Diplomstudium oder ein Lehramtsstudium mit einem geistes-, sozial-, oder kulturwissenschaftlichen oder theologischen Unterrichtsfach an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

2.     Das Studium wird in Kooperation mit der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Deutschland) angeboten. Die Bewerbungen von Studierenden, die sich für die Teilnahme an diesem Masterstudium interessieren, werden von der jeweiligen Auswahlinstanz beider Partneruniversitäten begutachtet. Anhand eines Kriteriensystems werden die bestgeeigneten Kandidatinnen und Kandidaten festgestellt. Das Kriteriensystem und die Einreichfristen für das Auswahlverfahren werden jedes Jahr auf der folgenden Website veröffentlicht: www.jointdegree.eu. Insgesamt werden maximal 10 Studierende pro Jahr und pro Partneruniversität zugelassen. Die Zulassung zum Studium unterliegt den geltenden rechtlichen Bestimmungen der Stammuniversität der Studierenden. Die Entscheidung über die Auswahl wird dem Bewerber bzw. der Bewerberin schriftlich zugestellt.

3.     Als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die für den erfolgreichen Studienfortgang erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache nachzuweisen. Die Form des Nachweises ist in einer Verordnung des Rektorates festzulegen.

(2) Dauer und Gliederung des Studiums

Das Masterstudium mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst vier Semester und ist modular strukturiert.

Modulkürzel und Modul1, 2 ECTS
Modul A: Basismodul3 30
Modul B: Geschichte und Gesellschaft 15
Modul C: Religion und Philosophie 15
Modul D: Literatur, Kunst, Musik 15
Modul E: Privatissimum 1
Masterarbeit 25
Masterprüfung 4
Wahlmodul 15
Freie Wahlfächer (FWF) 12
Kurzpraxis 3
Summe 120

1 Aus den Modulen B, C und D sind zwei verpflichtend zu wählen.

2 Mindestens 30 ECTS-Punkte müssen an der Partnerinstitution absolviert werden.

3 Das Basismodul ist verpflichtend im ersten Semester an der Hochschule für Jüdische Studien zu absolvieren.

(3) Akademischer Grad

An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird von der Universität Graz der akademische Grad „Master of Arts“, abgekürzt MA, verliehen.

Absolventinnen und Absolventen erhalten eine in Kooperation mit der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg gemeinsam verliehene Urkunde mit Bescheidcharakter. In der gemeinsam verliehenen Urkunde ist festzuhalten, dass es sich um einen gemeinsam verliehenen akademischen Grad handelt. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben damit das ausschließliche Recht, einen akademischen Grad zu führen.

(4) Anzahl der möglichen Teilnehmenden in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien

1.     Aus pädagogisch-didaktischen und räumlichen Gründen, aufgrund der Anzahl an Geräten/ Apparaturen oder aus Sicherheitsgründen kann die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt werden:

Lehrveranstaltungstyp Teilnehmendenzahl
Vorlesung (VO) keine Beschränkung
Seminar (SE) 25
Privatissimum (PV) 25
Konversatorium (KV) 35
Exkursion (EX) 25
Vorlesung mit Übung (VU) 35

Abweichend davon bzw. ergänzend dazu gelten für Lehrveranstaltungen, die aus anderen Curricula gewählt werden, die für diese Curricula geltenden Beschränkungen der Anzahl an Teilnehmenden.

2.     Wenn die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den in der Richtlinie des Senats über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl in der geltenden Fassung festgelegten Kriterien des Reihungsverfahrens EVSO.

3.     Zusätzlich zur elektronischen Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Studierende in der ersten Lehrveranstaltungseinheit/bei der Vorbesprechung der Lehrveranstaltung, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze und die Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Parallelgruppen erfolgt, anwesend sein. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums

(1) Module und Prüfungen

Die Module und Prüfungen sind im Folgenden mit Modultitel, Lehrveranstaltungstitel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (empf. Sem.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

Die im Rahmen des Wahlmoduls wählbaren Lehrveranstaltungen werden vor Beginn jedes Studienjahres von der Curricula-Kommission festgelegt und über das elektronische Studienadministrationssystem veröffentlicht.

1.      Studierende, die zum Masterstudium an der Universität Graz zugelassen wurden

  Module und Prüfungen LV-Typ ECTS KStd. empf. 
Sem.
Modul A Basismodul1   30    
A.1 Einführung in die Wissenschaft des Judentums VO 2 1 1
A.2 Was ist Judentum TU 1 1 1
A.3 Geschichte des jüdischen Volkes UE + SE 7 + 10 1+1 1
A.4 Bibel und Jüdische Bibelauslegung UE + SE 7 + 10 1+1 1
A.5 Jüdische Philosophie und Geistesgeschichte UE + SE 7 + 10 1+1 1
A.6 Hebräische und Jüdische Literatur UE + SE 7 + 10 1+1 1
A.7 Jüdische Kunst UE + SE 7 + 10 1+1 1
A.8 Talmud, Codices und Rabbinische Literatur UE + SE 7 + 10 1+1 1
A.9 Hebräisch für Anfänger KS 10 3 1
Modul B Geschichte und Gesellschaft2   15    
B Ausgewählte Lehrveranstaltungen aus Geschichte und Gesellschaft SE, EX, KV, VU, VO, PV 15 - 2/3
Modul C Religion und Philosophie2   15    
C Ausgewählte Lehrveranstaltungen aus Religion und Philosophie SE, EX, KV, VU, VO, PV 15 - 2/3
Modul D Literatur, Kunst, Musik2   15    
D Ausgewählte Lehrveranstaltungen aus Literatur, Kunst, Musik SE, EX, KV, VU, VO, PV 15 - 2/3
Modul E Privatissimum   1   4
E.1 Privatissimum PV 1   4
  Masterarbeit   25   4
  Masterprüfung   4   4
  Kurzpraxis   3   2/3
  Wahlmodul   15   2/3
  Freie Wahlfächer (FWF)   12   2/3

Im Studium sind Exkursion(en) im Ausmaß von 4 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren.

1 Das Basismodul ist verpflichtend an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg zu absolvieren, es ist ein Themenbereich aus A.3 bis A.8 (jeweils Übung und Seminar) zu wählen.

2 Es sind zwei Module aus den Modulen B bis D zu wählen. Die erfolgreiche Absolvierung eines Moduls beinhaltet mindestens den Abschluss eines Seminars.

Grundlage des Curriculums des gemeinsamen Masterstudiums Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg bildet das Masterprogramm „M.A. Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen“:

·     Web: http://www.hfjs.eu/studium/studiengaenge/ma_joint.html

·     Studienplan: http://www.hfjs.eu/md/hfjs/studium/studiengaenge/studienplan_joint_degree_2009-11-18.pdf

2.     Studierende, die das Mobilitätssemester an der Universität Graz absolvieren

  Module und Prüfungen LV-Typ ECTS KStd. empf. 
Sem.
Studierende, die für das gemeinsame Masterstudium an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg zugelassen wurden, absolvieren Lehrveranstaltungen aus den Modulen A, B, C, D, E an ihrer Stammuniversität im Ausmaß von mind. 60 ECTS-Anrechnungspunkten. An der Universität Graz absolvieren sie Lehrveranstaltungen aus den Modulen B, C, D, sowie dem Wahlmodul oder den Freien Wahlfächern im Ausmaß von mind. 30 ECTS-Anrechnungspunkten.
Modul A Basismodul   30   1
Modul B Geschichte und Gesellschaft   15   2/3
Modul C Religion und Philosophie   15   2/3
Modul D Literatur, Kunst, Musik   15   2/3
Modul E Privatissimum   1   4
  Masterarbeit   25   4
  Masterprüfung   4   4
  Wahlmodul   15   2/3
  Freie Wahlfächer (FWF)1   15   2/3

1 Studierende, die das Mobilitätssemester an der Universität Graz absolvieren, können die Kurzpraxis (3 ECTS-Anrechnungspunkte) im Rahmen der Freien Wahlfächer absolvieren.

Grundlage des Curriculums des gemeinsamen Masterstudiums Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg bildet das Masterprogramm „M.A. Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen“:

·     Web: http://www.hfjs.eu/studium/studiengaenge/ma_joint.html

·     Studienplan: http://www.hfjs.eu/md/hfjs/studium/studiengaenge/studienplan_joint_degree_2009-11-18.pdf

(2) Masterarbeit

1.     Das Thema der Masterarbeit ist einem der folgenden Module zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen:

·     Modul B: Geschichte und Gesellschaft

·     Modul C: Religion und Philosophie

·     Modul D: Literatur, Kunst, Musik

2.     Die Masterarbeit muss an der Stammuniversität verfasst werden. Mit der Abfassung der Masterarbeit hat der/die Studierende nachzuweisen, dass er/sie in einem Bereich der Jüdischen Studien über spezialisierte Fachkenntnisse verfügt und die Fähigkeit besitzt, ein Thema nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten.

3.     Die Beurteilung der Masterarbeit erfolgt durch den/die BetreuerIn und eine/n ZweitgutachterIn, der/die von der Partneruniversität stammt. In begründeten Ausnahmefällen kann durch das zuständige studienrechtliche Organ in beiderseitigem Einvernehmen eine Gutachterin/ein Gutachter außerhalb der Partnerinstitutionen bestellt werden.

(3) Freie Wahlfächer

Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen:

einschlägige Summer Schools und Lehrveranstaltungen aus den Bereichen der Frauen- und Geschlechterforschung sowie den Gebieten der Fremdsprachen (v.a. Hebräisch).

(4) Studierendenmobilität

Für Studierende ist es Pflicht, im Masterstudium einen Auslandsaufenthalt von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten an der Partneruniversität zu absolvieren. Für Studierende der Universität Graz ist das 1. Semester verpflichtend an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg zu absolvieren. Für Studierende aus Heidelberg bietet sich das zweite und/oder dritte Semester als Mobilitätssemester an. Bei der Organisation des verpflichtenden Auslandsaufenthalts und der Planung des Studienvorhabens (zu erwerbende ECTS-Anrechnungspunkte) sind auch die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen der Partneruniversität für die Verleihung des akademischen Grades zu beachten.

Zusätzlich zum verpflichtenden Auslandsaufenthalt können auch weitere Auslandaufenthalte absolviert werden.

(5) Facheinschlägige Praxis (Kurzpraxis)

Im Rahmen des Masterstudiums „Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen“ ist zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine facheinschlägige Praxis im Umfang von 3 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben, dies entspricht 75 Arbeitsstunden. Die facheinschlägige Praxis kann auch im Zuge eines Auslandsaufenthalts absolviert werden.

§ 4 Prüfungsordnung

(1) Masterprüfung

Die Masterprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Fachprüfung im Ausmaß von 4 ECTS-Anrechnungspunkten.

Sie kann erst absolviert werden, wenn alle anderen Studienleistungen gem. § 3 Abs. 1 positiv absolviert wurden. Die Prüfung ist in jenem Fach zu absolvieren, in dem die Masterarbeit geschrieben wurde.

Die Prüfungskommission besteht aus drei Personen; der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Masterarbeit, einem oder einer weiteren habilitierten Universitätslehrerin bzw. Universitätslehrer und einer bzw. einem Vorsitzenden. Die Prüfungskommission wird vom Studiendirektor/der Studiendirektorin eingesetzt.

(2) Modul

Ein Modul (B, C, D) gilt dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn 15 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem Modul absolviert wurden, darunter zumindest ein Seminar.

§ 5 In-Kraft-Treten des Curriculums

 (1) Dieses Curriculum tritt mit 01.10.2007 in Kraft. (Curriculum 2007)

 (2) Die 1. Änderung dieses Curriculums, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 15.05.2019, 30.e Stück, 95. Sondernummer, tritt mit 01.10.2019 in Kraft. (Curriculum 2007 in der Fassung 2019)

§ 6 Übergangsbestimmungen

Studierende des gemeinsamen Masterstudiums Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen, die bei ln-Kraft-Treten der Änderung des Curriculums am 01.10.2019 dem Curriculum in der Fassung 2007 unterstellt sind, werden mit 01.10.2019 dem Curriculum in der Fassung 2019 unterstellt. Bei einem Studienabschluss bis zum 30.9.2022 ist diesen Studierenden weiterhin der akademische Grad gem. § 1 Abs. 3 des Curriculums in der Fassung 2007 zu verleihen.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Basismodul
ECTS-Anrechnungspunkte 30
Inhalte Im Basismodul werden Veranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, etc.) angeboten, in denen die Studierenden erweiterte, auf die Jüdische Geistes-, Kultur- und Religionsgeschichte bezogene Überblickskenntnisse sowie notwendige Kenntnisse der Hebräischen Sprache erwerben.

·     Kenntnis der Hauptaspekte Jüdischer Philosophie

·     Kenntnis der Hauptaspekte Jüdischer Religion

·     Kenntnis der Hauptaspekte Jüdischer Literatur

·     Kenntnis der Hauptaspekte Jüdischer Kunst

·     Kenntnis der Hauptaspekte Jüdischer Geschichte

·     Einführende Kenntnis der Hebräischen Sprache

·     Kenntnis aktueller Forschungsfragen

·     Grundlegende Sprachkompetenz

·     Verstehen und Wissensreproduktion

Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     historische Überlieferung und Forschungsergebnisse kritisch zu beurteilen, analysieren und in aktuelle Forschungszusammenhänge einzuordnen.

·     komplexe kulturwissenschaftliche Fragestellungen sowie selbstständige Analyse und Darstellung fachbezogener Probleme unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu erarbeiten.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden

·     Vorlesung (Wissens- und Erkenntnisvermittlung erfolgt durch Vortrag der Lehrenden)

·     Sprachkurs (dient dem Erwerb grundlegender Kenntnis der Hebräischen Sprache; Wissensvermittlung erfolgt durch Vortrag des/der Lehrenden und durch praktische Übung der Studierenden in Wort und Schrift; Vertiefung und Wiederholung des Stoffes durch schriftliche und mündliche Hausaufgaben)

·     Übung (dient der Vertiefung der im Seminar und/oder in der Vorlesung erworbenen Kenntnisse; praktische Arbeit am Text)

·     Oberseminar (vermittelt fachbezogene Kenntnisse aus verschiedenen Fächern; führt in aktuelle Forschungsliteratur ein; erörtert exemplarisch Probleme der jeweiligen Fächer durch Referate und Diskussionen; es ist eine schriftliche Seminar-/Hausarbeit anzufertigen)

Häufigkeit des Angebots jedes Wintersemester

 

 
Modul B
Geschichte und Gesellschaft
ECTS-Anrechnungspunkte 15
Inhalte Das Modul vermittelt einen aktuellen Forschungsstand zu ausgewählten Problemen Jüdischer Sozial-, Kultur- und Geistesgeschichte; dies vor allem auch in Hinblick auf die Beziehungsgeschichte(n) zur jeweiligen Umwelt und auf die Austausch- und Transferbeziehungen mit den verschiedenen Umgebungsgesellschaften im Laufe der Geschichte.

·     Vertiefte Kenntnisse in einzelnen Bereichen Jüdischer Geschichte; vertiefte Kenntnisse der europäisch-jüdischen Geschichte seit der Haskala

·     Auseinandersetzung mit der aktuellen Antisemitismusforschung

·     Kenntnisse relevanter kulturwissenschaftlicher Theorien (Kulturtransfer, Postkolonialismus, Gender-Theorien, Theorien zu Gedächtnis und Erinnerung, New Historicism etc.)

·     Kenntnisse über die Geschichte des Zionismus

Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     wissenschaftliche Literatur, Primärquellen und Forschungsergebnisse kritisch beurteilen und analysieren zu können.

·     komplexe wissenschaftliche Fragestellungen sowie selbstständige Analyse und Darstellung fachbezogener Probleme unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu erarbeiten.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden

·     Vorlesung (Wissens- und Erkenntnisvermittlung erfolgt durch Vortrag der Lehrenden)

·     Übung (dient der Vertiefung der im Seminar und/oder in der Vorlesung erworbenen Kenntnisse; praktische Arbeit am Text)

·     Seminar (vermittelt fachbezogene Kenntnisse aus verschiedenen Fächern; führt in aktuelle Forschungsliteratur ein; erörtert exemplarisch Probleme der jeweiligen Fächer durch Referate und Diskussionen; es ist eine schriftliche Seminar-/Hausarbeit anzufertigen)

·     Konversatorium (ergänzt und vertieft die vermittelten Kenntnisse aus der Vorlesung und/oder dem Seminar/Oberseminar durch themen- und textbezogene Diskussionen.)

·     Kurs (dient der anwendungsorientierten Umsetzung theoretischer Kenntnisse)

Häufigkeit des Angebots jedes Semester

 

Modul C Religion und Philosophie
ECTS-Anrechnungspunkte 15
Inhalte Das Modul vermittelt einen aktuellen Forschungsstand zu ausgewählten Problemen Jüdischer Religion, Religionsgeschichte und Philosophie.

·     Vertiefte Kenntnisse in einzelnen Bereichen Jüdischer Religion, Religionsgeschichte und Philosophie

·     vertiefte Quellenkenntnis religiöser und philosophischer Texte

Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     wissenschaftliche Literatur, Primärquellen und Forschungsergebnisse kritisch beurteilen und analysieren zu können.

·     komplexe wissenschaftliche Fragestellungen sowie selbstständige Analyse und Darstellung fachbezogener Probleme unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu erarbeiten.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden

·     Vorlesung (Wissens- und Erkenntnisvermittlung erfolgt durch Vortrag der Lehrenden)

·     Übung (dient der Vertiefung der im Seminar und/oder in der Vorlesung erworbenen Kenntnisse; praktische Arbeit am Text)

·     Seminar (vermittelt fachbezogene Kenntnisse aus verschiedenen Fächern; führt in aktuelle Forschungsliteratur ein; erörtert exemplarisch Probleme der jeweiligen Fächer durch Referate und Diskussionen; es ist eine schriftliche Seminar-/Hausarbeit anzufertigen).

·     Konversatorium (ergänzt und vertieft die vermittelten Kenntnisse aus der Vorlesung und/oder dem Seminar/Oberseminar durch themen- und textbezogene Diskussionen).

·     Kurs (dient der anwendungsorientierten Umsetzung theoretischer Kenntnisse).

Häufigkeit des Angebots jedes Semester

 

Modul D Literatur, Kunst, Musik
ECTS-Anrechnungspunkte 15
Inhalte Das Modul vermittelt den aktuellen Forschungsstand zu ausgewählten Problemen Jüdischer Literatur, Kunst und Musik; dies auch in Hinblick auf Austausch- und Transferbeziehungen mit den verschiedenen Umgebungsgesellschaften sowie in Hinblick auf allgemeine europäische Entwicklungen in Literatur, Kunst und Musik.

·     Vertiefte Kenntnisse in einzelnen Bereichen Jüdischer Literatur, Kunst und Musik

·     vertiefte Kenntnisse der europäisch-jüdischen Kulturgeschichte seit der Haskala

·     Auseinandersetzung mit aktuellen Strömungen und Entwicklungen jüdischer Kunst, Literatur und Musik

·     Kenntnisse relevanter kulturwissenschaftlicher Theorien (Kulturtransfer, Gender Theories, Postkolonialismus, Theorien zu Gedächtnis und Erinnerung, New Historicism etc.)

Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     wissenschaftliche Literatur, Primärquellen und Forschungsergebnisse kritisch beurteilen und analysieren zu können.

·     komplexe wissenschaftliche Fragestellungen sowie selbstständige Analyse und Darstellung fachbezogener Probleme unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu erarbeiten.

Lehr- und Lernaktivitäten, 
-methoden

·     Vorlesung (Wissens- und Erkenntnisvermittlung erfolgt durch Vortrag der Lehrenden)

·     Übung (dient der Vertiefung der im Seminar und/oder in der Vorlesung erworbenen Kenntnisse; praktische Arbeit am Text)

·     Seminar (vermittelt fachbezogene Kenntnisse aus verschiedenen Fächern; führt in aktuelle Forschungsliteratur ein; erörtert exemplarisch Probleme der jeweiligen Fächer durch Referate und Diskussionen; es ist eine schriftliche Seminar-/Hausarbeit anzufertigen).

·     Konversatorium (ergänzt und vertieft die vermittelten Kenntnisse aus der Vorlesung und/oder dem Seminar/Oberseminar durch themen- und textbezogene Diskussionen).

·     Kurs (dient der anwendungsorientierten Umsetzung theoretischer Kenntnisse).

Häufigkeit des Angebots jedes Semester

 

Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern

Der folgende Musterstudienablauf ist keine obligatorische Semesterzuordnung, sondern lediglich eine Empfehlung und dient den Studierenden zur Orientierung.

Semester Lehrveranstaltungstitel/Prüfungen ECTS
1 Modul A: Basismodul1 30
A.1 Einführung in die Wissenschaft des Judentums und die Teildisziplinen der Jüdischen Studien 2
A.2 Was ist Judentum 1
A.3 Geschichte des jüdischen Volkes 17
A.4 Bibel und Jüdische Bibelauslegung 17
A.5 Jüdische Philosophie und Geistesgeschichte 17
A.6 Hebräische und Jüdische Literatur 17
A.7 Jüdische Kunst 17
A.8 Talmud, Codices und Rabbinische Literatur 17
A.9 Hebräisch für Anfänger 10
2/3 Modul B: Geschichte und Gesellschaft2 15
B Ausgewählte Lehrveranstaltungen aus Geschichte und Gesellschaft SE, EX, KV, VU, VO, PV
2/3 Modul C: Religion und Philosophie2 15
C Ausgewählte Lehrveranstaltungen aus Religion und Philosophie SE, EX, KV, VU, VO, PV
2/3 Modul D: Literatur, Kunst, Musik2 15
D Ausgewählte Lehrveranstaltungen aus Literatur, Kunst, Musik SE, EX, KV, VU, VO, PV
2/3 Kurzpraxis 3
2/3 Wahlmodul 15
2/3 Freie Wahlfächer (FWF) 12
     
4 Privatissimum 1
E.1 Privatissimum 1
  Masterarbeit 25
  Masterprüfung 4

1 Aus A3 – A8 ist eine Veranstaltung zu absolvieren.

2 Aus den Modulen B, C und D sind zwei verpflichtend zu wählen.


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