MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
94. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 15. 05. 2019 30.d Stück
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Curriculum
für das Erweiterungsstudium
Transkulturelle Kommunikation – 3. Fremdsprache
Transcultural Communication –
Supplementary Foreign Language
Curriculum 2019
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.
Curriculum für das
Erweiterungsstudium
Transkulturelle Kommunikation – 3. Fremdsprache
Transcultural Communication – Supplementary Foreign Language
Die Rechtsgrundlagen des geistes- und kulturwissenschaftlichen Erweiterungsstudiums „Transkulturelle Kommunikation – 3. Fremdsprache“ bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz.
Der Senat hat am 08.05.2019 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG das folgende Curriculum für das Erweiterungsstudium „Transkulturelle Kommunikation – 3. Fremdsprache“ erlassen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Gegenstand, Qualifikationsprofil und Relevanz des Studiums 2
(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2
(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 2
(1) Zulassungsvoraussetzungen 2
(2) Dauer und Gliederung des Studiums 2
(3) Anzahl der möglichen Teilnehmenden in Lehrveranstaltungen und Reihungskriterien 3
§ 3 Aufbau und Gliederung des Studiums 3
(2) Anmeldevoraussetzung(en) für den Besuch von Lehrveranstaltungen 4
§ 4 In-Kraft-Treten des Curriculums 4
Anhang I: Modulbeschreibungen 5
Das Erweiterungsstudium „Transkulturelle Kommunikation – 3. Fremdsprache“ dient der Erweiterung
- des Bachelorstudiums Transkulturelle Kommunikation (mit 2 Fremdsprachen)
- von Bachelorstudien der Transkulturellen Kommunikation an anderen Universitäten
Im Rahmen des Erweiterungsstudiums besteht die Möglichkeit, eine weitere, dritte Fremdsprache zu wählen.
Das Erweiterungsstudium „Transkulturelle Kommunikation – 3. Fremdsprache“ hat als Ziel den Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen, die für die Ausübung von Berufen im Bereich mehrsprachiger Kommunikation in international oder multikulturell tätigen Institutionen, Unternehmen und Organisationen erforderlich sind.
Das Erweiterungsstudium „Transkulturelle Kommunikation – 3. Fremdsprache“ kann erst abgeschlossen werden, wenn das erweiterte ordentliche Studium abgeschlossen ist. Die Absolventinnen und Absolventen sind nach Abschluss des Erweiterungsstudiums „Transkulturelle Kommunikation – 3. Fremdsprache“ in der Lage:
· auch in einer 3. Fremdsprache eine mündliche und schriftliche transkulturelle Kommunikation zu führen
· auch in dieser Sprache kultursensitiv und differenziert zu agieren
· zusätzlich zu den beiden anderen Fremdsprachen auch in einer 3. Fremdsprache die sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in den Ländern / im Land der Sprache zu analysieren und sich mit den Fakten auseinanderzusetzen
· Informationsmaterial für unterschiedliche Zielgruppen kultursensitiv, funktions- und mediengerecht zu erarbeiten
· sprach- und kulturberatend zu arbeiten
Das Erweiterungsstudium „Transkulturelle Kommunikation – 3. Fremdsprache“ dient der Ausbildung von Expertinnen und Experten für mehrsprachige Kommunikation, für die insbesondere in den folgenden Bereichen Bedarf besteht:
· International tätige Wirtschaftsunternehmen, Organisationen und Institutionen
· Einrichtungen des internationalen Kultur- und Bildungsaustausches
· Tourismus
· Nicht-Regierungsorganisationen
· Migrations- und Integrationseinrichtungen
· Öffentliche Verwaltung
Die Zulassung zum Erweiterungsstudium „Transkulturelle Kommunikation – 3. Fremdsprache“ setzt die Zulassung oder den Abschluss eines Studiums gem. §1 Abs.1 voraus. Im Erweiterungsstudium ist eine andere Sprache zu wählen als im Studium, dessen Erweiterung es dient.
Das Erweiterungsstudium mit einem Arbeitsaufwand von 61,5 ECTS-Anrechnungspunkten, umfasst 3 Semester und ist modular strukturiert.
Die Anzahl der möglichen Teilnehmenden und die Reihungskriterien richten sich nach den Bestimmungen des Curriculums für das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation.
Abweichend davon bzw. ergänzend dazu gilt für die Lehrveranstaltung C.3 (Eine Lehrveranstaltung zu Ethik und Soziallehre oder zu Frauen- und Geschlechterforschung) die im jeweiligen Curriculum enthaltene Beschränkung der Anzahl der Teilnehmenden.
Die Module und Prüfungen sind im Folgenden mit Modultitel, Lehrveranstaltungstitel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (empf. Sem.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.
Module und Prüfungen | LV-Typ | ECTS | KStd. |
empf. Sem. | |
Modul A | Sprach-, Text- und Kulturkompetenz (Fremdsprache 3) | 15 | 10 | 1-2 | |
Es ist Modul J aus dem Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation in der im Erweiterungsstudium gewählten Sprache zu absolvieren. | |||||
Modul B | Sprach-, Text- und Kulturkompetenz – Vertiefung (Fremdsprache 3) | 18 | 12 | 1-2 | |
Es ist Modul K aus dem Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation in der im Erweiterungsstudium gewählten Sprache zu absolvieren. | |||||
Modul C | Kulturkompetenz | 9 | 6 | 1-2 | |
(Es sind die Prüfungen L.3 und L.4 aus dem Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation in der im Erweiterungsstudium gewählten Sprache zu absolvieren.) | |||||
C.1 | Fremdsprache: Kultur-Schwerpunktthemen I, II, III oder IV | VO | 3 | 2 | 1 |
C.2 | Fremdsprache: Kultur-Schwerpunktthemen I, II, III oder IV | VO | 3 | 2 | 2 |
C.3 | Eine Lehrveranstaltung zu Ethik und Soziallehre
oder zu Frauen- und Geschlechterforschung |
VO | 3 | 2 | 1 |
Modul D | Translatorische Basiskompetenz (Fremdsprache 3) | 19,5 | 13 | 2-3 | |
Es ist Modul M aus dem Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation in der im Erweiterungsstudium gewählten Sprache zu absolvieren. |
Erläuterung zu Modul A
Für das Studium wird davon ausgegangen, dass Vorkenntnisse in der gewählten Sprache vorhanden sind. In Englisch wird ein Kompetenzniveau von B2 vorausgesetzt, in Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Französisch, Italienisch, Österreichischer Gebärdensprache, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Türkisch und Ungarisch ein Kompetenzniveau von A2.
Der Nachweis der notwendigen sprachlichen Vorkenntnisse ist in Fremdsprache 3 zu Beginn der Lehrveranstaltung Fremdsprache: Sprach-, Text- und Kulturkompetenz I bzw. Fremdsprache: Sprach-, Text- und Kulturkompetenz II durch die positive Absolvierung einer Sprachprüfung zu erbringen. Die Sprachprüfung ist schriftlich bzw. gebärdensprachlich abzulegen und umfasst drei Teilbereiche (strukturelle Kompetenz, Leseverstehen und Textlogik, Ausdrucksfähigkeit und Wortschatz). Die Studierenden haben 90 Minuten Zeit, um die Aufgaben zu bearbeiten. Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Um zum Module A zugelassen zu werden, sind mindestens 60 Punkte zu erreichen.
Ein Fixplatz wird den Studierenden vom/von der Lehrenden erst nach Bestehen der Sprachprüfung zugewiesen. Eine genaue Beschreibung der Kompetenzniveaus findet sich im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen GERS.
Modultitel/Lehrveranstaltungstitel | Voraussetzung(en) für die Anmeldung | ||
D | Translatorische Basiskompetenz (Fremdsprache 3) | A | Sprach-, Text- und Kulturkompetenz (Fremdsprache 3) |
Dieses Curriculum tritt mit 01.10.2019 in Kraft. (Curriculum 2019)
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
Modul A | Sprach-, Text- und Kulturkompetenz (Fremdsprache 3) |
ECTS-Anrechnungspunkte | 15 |
Inhalte |
· Vermittlung der für die Niveaustufe relevanten morphologischen, syntaktischen und lexikalischen Strukturen der Sprache · Vermittlung fundierter Kenntnisse über den kulturellen Kontext (soziale, geschichtliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte) unter Berücksichtigung transkultureller Faktoren · Bearbeitung und Produktion von Textsorten, die für die spätere Berufspraxis relevant sind |
Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen | Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· die Struktur authentischer Texte (schriftlich, mündlich bzw. gebärdensprachlich) eines möglichst breiten Spektrums von Textsorten zu analysieren und Informationen nach Relevanz zu selektieren · komplexe, kohärente schriftliche und mündliche bzw. gebärdensprachliche Texte zu produzieren, die den Anforderungen unterschiedlicher Kommunikations-situationen gerecht werden · sprachliche Strukturen bewusst anzuwenden. · die geographischen, wirtschaftlichen, geschichtlichen, ethnischen, religiösen und sozialen Gegebenheiten des jeweiligen Sprach- und Kulturraumes zu definieren und zu beschreiben · kulturelle Implikationen in Texten zu erkennen |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Kommunikativer Ansatz, aufgaben- und handlungsorientierter Unterricht, autonomes Lernen, systematische Anleitung zum Selbststudium. |
Häufigkeit des Angebots | Fremdsprache 3: Text- und Kulturkompetenz I jeweils im Wintersemester
Fremdsprache 3: Text- und Kulturkompetenz II jeweils im Sommersemester |
Modul B | Sprach-, Text- und Kulturkompetenz – Vertiefung (Fremdsprache 3) |
ECTS-Anrechnungspunkte | 18 |
Inhalte |
· Vertiefung und Konsolidierung der Grammatikkenntnisse · Erweiterung des Wortschatzes mit Schwerpunkt auf Idiomatik · Ausbau der transkulturellen Kompetenz · Vertiefung der Textgrammatik durch mündliche bzw. gebärdensprachliche und schriftliche Textrezeption und -produktion· Grundlagen der Diskussions- und Argumentationstechniken |
Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen | Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· die Struktur authentischer Texte (schriftliche, mündliche bzw. gebärdensprachliche) unterschiedlicher translationsrelevanter Textsorten zu analysieren und Informationen nach Relevanz zu selektieren. · unterschiedliche Register in Texten zu erkennen · komplexere Strukturen zu erkennen und nicht explizit vorhandene Sinnbezüge zu verstehen. · die Kriterien des Aufbaus unterschiedlicher Textsorten zu analysieren und die entsprechenden Vertextungsmittel anzuwenden · aufgrund ihrer Vertrautheit mit den Gegebenheiten des jeweiligen Sprach- und Kulturraums sprachlich und transkulturell adäquat handeln · Hindernisse und Schwierigkeiten im Umgang mit der jeweils anderen Kultur zu verstehen und durch Anwendung gezielter Strategien zu überwinden · kohären te und textsortenadäquate Texte selbst zu erstellen |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Kommunikativer Ansatz, aufgaben- und handlungsorientierter Unterricht, autonomes Lernen, schriftliche und mündliche bzw. gebärdensprachliche Präsentation und Diskussion von kulturellen Themen, systematische Anleitung zum Selbststudium. |
Häufigkeit des Angebots | Fremdsprache 3: Sprach-, Text- und Kulturkompetenz III jeweils im Wintersemester
Fremdsprache 3: Sprach-, Text- und Kulturkompetenz IV jeweils im Sommersemester |
Modul C | Kulturkompetenz |
ECTS-Anrechnungspunkte | 9 |
Inhalte |
· Behandlung von für die jeweiligen Kulturen relevanten Schwerpunktthemen (Geographie, Geschichte, Wirtschaft, Politik, Kunst, Institutionen etc.) · Behandlung von grundsätzlichen Fragen von Ethik und Gesellschaftskritik u. a. unter Genderperspektive |
Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen | Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· die Gegebenheiten des jeweiligen Sprach- und Kulturraumes für adäquates sprachliches und transkulturelles Handeln zu nützen · kulturelle Phänomene zu identifizieren, zu definieren und zu beschreiben · vor dem Hintergrund eines dynamischen Kulturbegriffs die Prozesse zu verstehen, die zu bestimmten kulturbedingten Denk- und Verhaltensmustern geführt haben · Hindernisse und Schwierigkeiten im Umgang mit der jeweils anderen Kultur zu verstehen und durch die Anwendung gezielter Strategien zu überwinden · kulturelle Merkmale aus eigener Erfahrung darzustellen · kulturgebundene Verhaltensweisen zu vergleichen · kultursensitiv auf Verhaltensweisen und sprachliche Äußerungen zu reagieren · gesellschaftliche Entwicklungen kritisch zu hinterfragen |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Vorlesung mit interaktiven Elementen; Einsatz audiovisueller und elektronischer Medien sowie ausgewählter Fachliteratur. |
Häufigkeit des Angebots | Jedes Semester |
Modul D | Translatorische Basiskompetenz (Fremdsprache 3) |
ECTS-Anrechnungspunkte | 19,5 |
Inhalte |
· schriftliche bzw. gebärdensprachliche Produktion verschiedener Textsorten unter Berücksichtigung des Skopos und des intendierten Zielpublikums · kontrastive Analyse von Textsortenspezifika · Erfüllung von translatorischen Aufgaben · Erstellen von Textkorpora und fachsprachlichen Glossaren |
Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen | Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,
· verschiedene Textsorten in der Ausgangs- und Zielsprache zu erkennen und zu beschreiben; · kontrastive Textanalysen vorzunehmen; · translatorische Schwierigkeiten zu erkennen, zu benennen und Strategien zu deren Lösung einzusetzen; · den Zweck eines Textes zu bestimmen und den Inhalt kurz in beiden Sprachen zusammenzufassen · in beiden Sprachen auf Grund einer kontrastiven Analyse standardisierte Texte zu erstellen · Texte laut Auftrag in der Zielsprache kohärent und grammatikalisch richtig zu formulieren · ihre eigenen Texte kritisch zu bewerten · Textkorpora zu finden und zusammenzustellen, die für die Erfüllung eines Auftrags relevant sind. |
Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden |
Diskussionscharakter; Arbeit im Team; Erstellung von Korpora mit Paralleltexten; Vorgabe realitätsnaher Aufträge |
Häufigkeit des Angebots | „Translatorische Basiskompetenz I“ und „Fachkommunikation und Translation“ jeweils im Wintersemester
„Translatorische Basiskompetenz II“ jeweils im Sommersemester |
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