Gründungserklärung


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 Gründungserklärung


MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

90. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 08. 05. 2019 29.d Stück

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Wiederverlautbarung der Gründungserklärung

Die siebente fakultät:

Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation

gem. § 19 Organisationsplan

Beschluss des Rektorats vom 25.04.2019

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Wiederverlautbarung der

Gründungserklärung

Die siebente fakultät:

Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation

gem. § 19 Organisationsplan

 

1 Einleitung

1.1 Gründungsgeschichte

1.2 Name und Bezeichnung

2 Gegenstand

2.1 Struktur

2.1.1 Wissenschaftskommunikation

2.1.2 Politik und Kommunikation

2.1.3 Universitätsmuseen

2.1.4 Gegenwartskunst

3 Rechtlicher Rahmen

3.1 Rechtsform und institutionelle Zuordnung

4 Organisatorischer Rahmen

4.1 Leitung

4.2 stellvertretende Leitung

4.3 Leitung der Teilbereiche

4.4 MitarbeiterInnen

4.5 Servicierung und Kostenersätze

4.6 Ressourcen

4.7 Qualitätsmanagement/ Evaluierung

4.8 Inkraftreten

1     Einleitung

1.1     Gründungsgeschichte

Die Karl-Franzens-Universität Graz bietet an ihren sechs Fakultäten nicht nur ein breites und vielfältiges Ausbildungsangebot mit hoher wissenschaftlicher Expertise, sondern bündelt als moderne Stätte der Wissenschaft Spitzenforschung auf höchstem internationalem Niveau. Um dem stetig wachsenden öffentlichen Interesse für Wissenschaft und Forschung gerecht werden zu können, wurde das Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation – die siebente fakultät – gegründet, das neben der Durchführung unterschiedlicher Formate auch eine interinstitutionelle Vernetzung von Wissenschaft und Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet.

Um durch Vernetzung mit anderen erfolgreichen Aktivitäten des Public Awareness-Sektors die Schwerpunkte der universitären Forschung noch breiter und akzentuierter abbilden zu können, wird das Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation erweitert.

1.2     Name und Bezeichnung

Die siebente fakultät: Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation

2     Gegenstand

2.1     Struktur

Das Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation fungiert als zentrale Kommunikationsschnittstelle für alle Fakultäten und untergliedert sich derzeit in folgende Teilbereiche:

• 2.1.1. WISSENSCHAFTSKOMMUNIKATION

• 2.1.2. POLITIK UND KOMMUNIKATION

·     2.1.3. UNIVERSITÄTSMUSEEN

·     2.1.4. GEGENWARTSKUNST

Mit Beschluss des Rektorats können unabhängig von dieser Gründungserklärung weitere Teilbereiche dem Zentrum jederzeit hinzugefügt werden, aus dem Zentrum herausgelöst und als eigenständige Zentren eingerichtet, oder zur Gänze aufgelöst werden.

2.1.1     Wissenschaftskommunikation

2.1.1.1     Ziele

Das Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation fungiert als Schnittstelle von Wissenschaft und Öffentlichkeit auf unterschiedlichen Kommunikationskanälen. Das Zentrum setzt sich folgende kommunikationsstrategische Ziele:

·     Wissensvermittlung: Mit Hilfe von abgestimmten Schwerpunktaktionen und Projekten (Mitmachlabore, Vorträgen, Podiumsdiskussionen, Schulprojekten, Veranstaltungen, etc.) soll an der Karl-Franzens-Universität Graz Wissenschaft und Forschung einer breiten Öffentlichkeit nähergebracht werden.

·     Wissenschaftstransparenz: Aktuelle Forschungsthemen der Karl-Franzens-Universität Graz sollen näher und öffentlichkeitswirksamer vorgestellt und eventuell vorherrschende Bedenken und Hemmschwellen in der Gesellschaft abgebaut werden.

·     Wissenschafts-PR: Durch einen gemeinsamen Auftritt der unterschiedlichen Wissenschaftszweige, Institute und Fakultäten soll das breite Spektrum der Karl-Franzens-Universität Graz hervorgehoben werden. Die Vernetzung der einzelnen Institute vergrößert die Breitenwirkung und stärkt somit Fachbereiche und Standort.

·     Koordination von fakultätsübergreifenden Veranstaltungen und Diskussionsrunden zur Meinungs- und Bewusstseinsbildung in Bezug auf aktuelle Forschungsthemen.

·     Vergrößerung der Breitenwirkung und Stärkung der medialen Sichtbarkeit der wissenschaftlichen Fachbereiche der Karl-Franzens-Universität Graz.

2.1.1.2     Aufgabenbereiche

Das Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation nimmt nicht nur eine Rolle in der nachhaltigen Wahrnehmung von Wissenschaft und Forschung in der heutigen Gesellschaft ein, sondern fördert auch die individuelle Fähigkeit zur Meinungsbildung.

     Konzeption und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen für eine breite Öffentlichkeit im Bereich der Wissenschaftskommunikation.

     Beratung der MitarbeiterInnen der Universität Graz.

     Netzwerkbildung von universitären Einheiten im Bereich des Public Awareness-Sektors.

     Etablierung von Lehrveranstaltungen und einer Aus- und Weiterbildung für WissenschaftlerInnen und Studierende im Bereich der Wissenschaftskommunikation im Rahmen der Professur für Wissenschaftskommunikation.

2.1.2     Politik und Kommunikation

2.1.2.1     Ziele und Aufgabenbereiche

Gemäß dem Ziel der siebenten fakultät ist mit verschiedenen Formaten ein breites Publikum zu erreichen. Darüber hinaus besteht ein starkes Engagement in der öffentlichen Kommunikation auf breiter Basis.

Die Forschung in diesem Bereich analysiert Politische Kommunikation aus politikwissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Sicht. Im Mittelpunkt stehen dabei die Darstellung und Vermittlung von Politik und (neuen) Medien. Es werden innovative Forschungsfragen im interdisziplinären Kontext aufgegriffen, wobei anwendungsorientierte Forschung hierbei im Vordergrund steht.

Ebenso wird der Auf- und Ausbau des Wissenstransfers im Rahmen interuniversitärer wie auch internationaler Kooperationen forciert. In enger Kooperation mit dem Austrian Democracy Lab (ADL) sollen Demokratie und Demokratieverständnis in Österreich erforscht und schwerpunktmäßig Themen wie Partizipation, Wahlrecht und Föderalismus behandelt werden.

2.1.3     Universitätsmuseen

2.1.3.1     Ziele und Aufgabenbereiche

Der Bereich Universitätsmuseen betreut im Besitz der Universität stehende Sammlungen und Einzelgegenstände von hohem (wissenschafts)historischem und teilweise auch künstlerischem und finanziellem Wert und vermittelt Wissenschaftsgeschichte, Wissenschaftsethik sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse.

Aufgabe und Zielvorgabe ist einerseits die Erfassung und Inventarisierung, die Pflege und Erhaltung, die wissenschaftliche und öffentlichkeitswirksame Publikation und Präsentation sowie die Vernetzung dieser Sammlungen und Gegenstände, unabhängig davon, ob diese direkt im Verantwortungsbereich der Universitätsmuseen stehen oder als Sondersammlungen an Instituten und Zentren verwaltet werden, andererseits die Vermittlung von wissenschaftlichen Grundlagen und Erkenntnissen an Fachleute und Laien. Es sollen universitätsinterne Synergiepotentiale ausgenützt und ein Maximum an Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Wissenschaftsgeschichte allgemein, der Geschichte der Karl-Franzens-Universität (in Zusammenarbeit mit dem Universitätsarchiv) einschließlich der hier lehrenden und forschenden Persönlichkeiten speziell und im Ausstellungs- und Publikationswesen als Vermittlungsinstrumente erzielt werden.

Mittel zur Erfüllung dieser Aufgabe sind die Anlage von Inventaren und Zustandsbeschreibungen, die analoge und digitale Publikation, der Aufbau von digitalen Datenbanken auf Internetbasis (virtuelles Museum als wissenschaftliche Arbeitsgrundlage), auf die es (kontrollierten) öffentlichen Zugriff gibt, sowie die Durchführung von langfristigen und rhythmisch wechselnden Ausstellungen (sog. Dauer- und Wechselausstellungen). Das Museum vollzieht somit parallel verwaltende und bewahrende, wissenschaftliche und wissenschaftskommunikative Aufgabenstellungen. In diesem Rahmen wird in Dauerausstellungen der Bestand der Universitätsmuseen (historisch physikalische Sammlung und Hans Gross Kriminalmuseum) präsentiert sowie unterschiedliche wechselnde und permanente, interaktive und multimediale Bereiche geschaffen, die die Forschungsschwerpunkte der Universität Graz einem allgemeinen Publikum näherbringen (science to public).

Zur Erfüllung dieser Aufgaben verfügen die Universitätsmuseen derzeit über zwei, in jeweils eigenen geschlossenen Raumgruppen untergebrachte Abteilungen

1)     Das Hans-Gross-Kriminalmuseum, derzeit in der Heinrichstraße 18, 8010 Graz

2)     Das UniGraz@Museum im Hauptgebäude, Nordosttrakt, Untergeschoss: Wissenschaftsgeschichte, einschließlich der Geschichte der Karl-Franzens-Universität; Wissenschaftsethik; Sammlung historisch-physikalischer Geräte und Instrumente; Forschungsbezogene Sonderausstellungen

2.1.4     Gegenwartskunst

2.1.4.1     Ziele und Aufgabenbereiche

Das Zentrum für Gegenwartskunst widmet sich konkreten Frage- und Problemstellungen, die sich aus den Künsten und Kunstwissenschaften der Gegenwart ergeben, und die leitend für gesellschaftliche Entwicklungen – in ihrer gegenwärtigen Konstellation wie auch in der historischen Genese – sind, um das Potenzial der Künste in den Kontexten der Gegenwart zu erörtern. Innovative interdisziplinäre Forschung und Zusammenarbeit der Fächer werden unter der Akzentuierung der Gegenwartskunst ermöglicht. Damit wird es einerseits möglich, wichtige Fragen der Kultur der Gegenwart in historischer und systematischer Perspektive unter Heranziehung aller das Wissen um Gegenwart konstituierenden Disziplinen zu vereinen und andererseits gelingt es, die Künste aus dem für diese Zusammenhänge nach wie vor passiven Zustand als rein reflexives Medium zu lösen und die kreativen und problemorientierten Potentiale der Künste selbst zu erfassen.

3     Rechtlicher Rahmen

3.1     Rechtsform und institutionelle Zuordnung

Die siebente fakultät wurde 2008 als ein gesellschaftspolitisches und interdisziplinäres Veranstaltungsforum an der Karl-Franzens-Universität Graz gegründet und 2010 in einen fakultätsübergreifenden Leistungsbereich gem. § 20 d. Organisationsplans 2007 überführt. Entsprechend § 19 Organisationsplanes idgF richtet das Rektorat dieses Zentrum als fakultätsübergreifenden Leistungsbereich ein, welches der Vizerektorin/dem Vizerektor für Studium und Lehre bis 30.09.2019 als zuständigem Mitglied des Rektorats untersteht. Ab 1.10.2019 wird es der Rektorin/dem Rektor in organisationsrechtlicher Zuständigkeit unterstellt.

4     Organisatorischer Rahmen

4.1     Leitung

Die Leitung des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation obliegt dem/der LeiterIn. Zur Wahrnehmung der damit verbundenen Rechte und Pflichten erteilt der/die RektorIn dem/der LeiterIn des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation eine Bevollmächtigung in folgendem Umfang:

     Erwerb von Vermögen und Rechten durch den Abschluss von unentgeltlichen Rechtsgeschäften

     Entgegennahme von Förderungen anderer Rechtsträger

     Abschluss von Verträgen über die Durchführung nicht-wissenschaftlicher und wissenschaftlicher Arbeiten

     Gebrauch von Vermögen und Rechten, die aus Rechtsgeschäften gemäß Zahl 1 bis 3 erworben werden, zur Erfüllung der Zwecke des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation.

Der/die LeiterIn hat bei der Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher sowie inner-universitärer Vorschriften zu sorgen. § 27 Universitätsgesetz 2002 kommt sinngemäß zur Anwendung. Ihm/ihr obliegt die universitäre Verankerung und Absicherung sowie die strategische Weiterentwicklung des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation. Der/die LeiterIn zeichnet für das Management des organisatorischen Daches und die finanzielle Gebarung verantwortlich. Aufgabe der Leitung ist es auch, die Bereiche zu koordinieren, Synergien zu schaffen und den Austausch von Know-how auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern. Dem/der LeiterIn obliegt der Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Rektorat und die Berichtslegung gemäß den dort festgelegten Berichts-Spezifikationen.

4.2     stellvertretende Leitung

Das Rektorat bestellt auf Vorschlag des/der LeiterIn eine/n StellvertreterIn. Der/die StellvertreterIn vertritt im Falle der längerfristigen Verhinderung der Leitung den/die LeiterIn.

4.3     Leitung der Teilbereiche

Für jeden Teilbereich wird eine wissenschaftliche Leiterin/ein wissenschaftlicher Leiter bestellt. Jeder/jedem TeilbereichsleiterIn obliegt die Fachaufsicht ihrer/seiner MitarbeiterInnen, die Entwicklung von Projekten und Kooperationen, die Organisation und Koordination der Tätigkeiten sowohl im zentral finanzierten Regelbetrieb als auch im Rahmen der Projekte sowie die Akquirierung von Mitteln aus Vorhaben gemäß §§ 26-28 UG. Alle TeilbereichsleiterInnen bearbeiten mit ihren MitarbeiterInnen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche eigenverantwortlich, selbstständig und mit größtmöglichem Entscheidungsfreiraum. 

4.4     MitarbeiterInnen

Die MitarbeiterInnen des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation sind dem/der jeweiligen TeilbereichsleiterIn fachlich und dem/der LeiterIn des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation dienstrechtlich unterstellt. MitarbeiterInnen des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation, die nicht dem Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation, sondern kooperierenden Einheiten innerhalb der Universität Graz angehören („Stammpersonal“), bleiben im Rahmen ihrer Dienstpflichten den jeweiligen Einheiten der Universität Graz zugeordnet und den jeweiligen LeiterInnen dieser Einheiten bzw. den Organisationseinheiten dienstrechtlich unterstellt.

Die Erbringung von Leistungen dieses Stammpersonals am Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation bedarf einer zustimmenden Rahmenvereinbarung auf Leitungsebene, die unter Einbeziehung der LeiterInnen der kooperierenden Einheiten zu erstellen ist. Zusätzlich bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem/der jeweiligen Vorgesetzten, dem/der LeiterIn des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation und dem/der MitarbeiterIn über den prozentuellen Anteil der Arbeitszeit, der für Leistungen am Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation vorgesehen ist (bzw. bei ProfessorInnen und Ao.ProfessorInnen ist die generische Nennung der Leistungen erforderlich und die Anmerkung, dass die anderen Dienstpflichten am Stamminstitut gleichzeitig zu erfüllen sind). Die inhaltlichen Details der Leistungen am Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation sind zwischen dem/der MitarbeiterIn und dem/der LeiterIn des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation zu regeln.

MitarbeiterInnen an Vorhaben gemäß §§ 26-28 UG sind im Rahmen ihrer Tätigkeit dem Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation zugeordnet und dem/der jeweiligen TeilbereichsleiterIn fachlich und dem/der LeiterIn des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation dienstrechtlich unterstellt. Die Forschungsleistungen der MitarbeiterInnen des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation werden nach inhaltlichen Kriterien und mit adäquatem Bezug zu den Wissenschaftszweig- Zuordnungen des Zentrums und der Stamminstitute anteilig bis zu 3 Wissenschaftszweigen zugeordnet. In allen Publikationen, Veröffentlichungen und Internetauftritten des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation ist dieses als Einrichtung der Universität Graz zu bezeichnen.

4.5     Servicierung und Kostenersätze

Für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmitteln der Universität Graz zur Durchführung der Vorhaben gemäß §§ 26-28 UG am Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommun ikation ist ein Kostenersatz nach den Vorschriften der Kostenersatzrichtlinie für Vorhaben nach §§ 26-28 UG idgF zu leisten.

Kosten für Leistungen, die von der Universität Graz standardmäßig gedeckt werden, aber welche vom Zentrum selbst erbracht werden, kommen dabei zum Abzug.

Weiters werden Kosten, die von der Universität Graz für Tätigkeiten aus Vorhaben gemäß §§ 26-28 UG des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation getragen werden, entsprechend der Zuordnung der Vorhaben zum Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation diesem im Wege eines vollen Kostenersatzes in Rechnung gestellt.

Alle Zuschüsse der Universität Graz an das Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation sind im Rahmen der Zielvereinbarungen zwischen der Leitung und dem Rektor gesondert zu vereinbaren. Leistungen des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation für die Universität Graz und die finanzielle Bedeckung dieser dem Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation entstandenen Kosten sind im Wege der Zielvereinbarung zu spezifizieren.

Die Universität Graz behält sich vor, im Falle einer budgetären Unterdeckung durch fehlende oder zu geringe Einnahmen des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation, für die Abdeckung von offenen Verbindlichkeiten des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation sämtliches diesem zugeordnete Vermögen/Kapital oder die nach den Bestimmungen des UG geeigneten Deckungsfonds und Berufungszusagen heranzuziehen. Der/die geschäftsführende LeiterIn hat im Falle einer budgetären Unterdeckung dem Rektor unverzüglich ein Sanierungskonzept und/oder einen Vorschlag zur Art und Weise der Abdeckung vorzulegen.

Drittmittel sind für Zwecke des Zentrums zu verwenden, sofern keine Zweckwidmung vorliegt (Vorhaben gemäß § 28 UG).

4.6     Ressourcen

Dem Zentrum werden die Räume der Mitmachlabore Graz in der Schubertstrasse 1/EG (der Seminarraum 0003EG0026, der Laborraum LR 03.01 und die Büros 0003EG0016 und 0003EG0018 zur Verfügung gestellt.

4.7     Qualitätsmanagement/ Evaluierung

Das Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation unterliegt in vollem Umfang den Qualitätsmanagement-Richtlinien der Universität Graz. Um eine entsprechende Qualitätssicherung zu gewährleisten, ist es Aufgabe der Leitung, nach den internen Qualitätskriterien bzw. Evaluierungsergebnissen geeignete Maßnahmen zu setzen. Sollte eine Evaluierung zu einem negativen Ergebnis führen, entscheidet das Rektorat über den Weiterbestand des Zentrums für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation.

4.8     Inkrafttreten

Das Zentrum für Gesellschaft, Wissen und Kommunikation wird als fakultätsübergreifender Leistungsbereich unbefristet eingerichtet. Diese Gründungserklärung tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft und ersetzt die bisherige Gründungserklärung zur Gänze.

Die Rektorin: 
Neuper


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