MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

86. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 24. 04. 2019 28.a Stück

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Richtlinie des Studiendirektors

über die Erfassung von Bachelorarbeitsthemen

in den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen

für das Bachelorstudium

Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Richtlinie des Studiendirektors

über die Erfassung von Bachelorarbeitsthemen in den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen

für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung

§ 1

Diese Richtlinie gilt für Bachelorarbeiten, die im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Rahmen einer Lehrveranstaltung der Module BWA, BWB, BWC oder BWD an der Universität Graz verfasst werden.

§ 2

(1)     Um ausschließen zu können, dass ein Thema einer Bachelorarbeit bereits vergeben wurde, müssen die Studierenden eine Themenabfrage im CampusOnline-System der Kirchlichen Pädagogische Hochschule Graz, der Pädagogischen Hochschule Steiermark, der Technischen Universität Graz, der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz oder der Universität Graz, durchführen. Es stehen zwei Abfragemöglichkeiten über die Visitenkarte der/des Studierenden zur Verfügung:

1.     Abgeschlossene Arbeiten (die Arbeit wurde bereits beurteilt)

2.     Abschlussarbeiten in Arbeit

Die Abfrage muss für beide Möglichkeiten durchgeführt und beide Rechercheergebnisse der/dem Betreuer/in vorgelegt und mit ihr/ihm besprochen werden. Im Falle einer Themenüberschneidung oder Themengleichheit mit einer bereits abgeschlossenen oder in Arbeit befindlichen Bachelorarbeit, kann das Thema nicht gewählt werden.

(2)     Wenn sich Studierende/r und Betreuer/in auf ein Thema geeinigt haben, ist eine Betreuungsvereinbarung gem. der Anlage abzuschließen und vom/von der Studierenden am Institut für Pädagogische Professionalisierung eingereicht werden.

§ 3

Um diese Themenabfrage in den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen zu ermöglichen, hat der/die Betreuer/in das in der Betreuungsvereinbarung genehmigte Thema in UNIGRAZonline zu erfassen. Durch diesen Eintrag wird das Thema unter „Abschlussarbeiten in Arbeit“ abrufbar. Die Beurteilung der Bachelorarbeit ist ebenfalls in UNIGRAZonline zu erfassen. Durch diese Eingabe wird das Thema unter „Abgeschlossene Arbeiten“ abrufbar.

§ 4

Als Leitfaden für die formale Gestaltung, inhaltliche Vorgaben und Beurteilungskriterien der Bachelorarbeit dient der Leitfaden zur Erstellung von Bachelorarbeiten für die Sekundarstufe Allgemeinbildung, bildungswissenschaftliche Grundlagen des Entwicklungsverbundes Süd-Ost, der auf der Website des Instituts für pädagogische Professionalisierung zu veröffentlichen ist.

§ 5

Diese Richtlinie tritt mit 2.5.2019 in Kraft.

Der Studiendirektor:

Polaschek