Konfuzius-Institut

an der Karl-Franzens-Universität Graz


MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

80. SONDERNUMMER

___________________________________________________________________

Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 10. 04. 2019 26.b Stück

___________________________________________________________________

Wiederverlautbarung der Gründungserklärung

für den universitäts- und fakultätsübergreifenden

Leistungsbereich

Konfuzius-Institut

an der Karl-Franzens-Universität Graz

gem. § 19 Organisationsplan

Beschluss des Rektorats vom 04.04.2019

Das Konfuzius-Institut an der Karl-Franzens-Universität Graz wird gem. § 19 Abs. 1 des Organisationsplanes mit 01.10.2019 dem für Finanzen zuständigen Mitglied des Rektorats zugeordnet.

Die Rektorin:

Neuper

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Wiederverlautbarung der

Gründungserklärung

für den universitäts- und fakultätsübergreifenden

Leistungsbereich

Konfuzius-Institut an der

Karl-Franzens-Universität Graz

gem. § 19 Organisationsplan 

I.     Ziele

§ 1     Allgemeines

Das 2016 vom Treffpunkt Sprachen abgekoppelte Konfuzius-Institut versteht sich als institutionelle Einrichtung, in der Themen in Lehre und Forschung behandelt werden, die von wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz sind. Um die Vielfalt der chinesischen Sprache zu fördern, philosophische, literaturwissenschaftliche, kunsthistorische und kulturwissenschaftliche Fragestellungen zu untersuchen, die Umsetzbarkeit in der Praxis zu gewährleisten sowie Firmen Unterstützung in der Anbahnung von Kooperationen und Projekten anzubieten, ist das Leitbild des Konfuzius-Instituts auf folgenden Säulen aufbaut:

-     Förderung der chinesischen Sprache und Kultur

-     Qualität in Lehre und Forschung

-     Anwendbarkeit der Ergebnisse

-     Wissenstransfer in alle Richtungen

-     Nutzung von Synergiepotentialen und Kooperationsmöglichkeiten, die sich im lokalen, regionalen, nationalen und globalen Raum anbieten.

Das Konfuzius-Institut verpflichtet sich,

-     den Wünschen und Erwartungen der Menschen aus verschiedenen Ländern und Regionen in der Welt, welche die chinesische Sprache lernen, Rechnung zu tragen,

-     deren Kenntnisse in chinesischer Sprache und Kultur zu erweitern,

-     den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen China und anderen Ländern in Bildung und Kultur zu stärken,

-     die freundschaftlichen Beziehungen Chinas mit anderen Nationen zu vertiefen,

-     eine vielfältige Kultur zu entwickeln und einen Beitrag zur Harmonisierung der Welt zu leisten.

Das Konfuzius-Institut bietet die Gelegenheit, alle Aktivitäten im Zusammenhang mit China an der Karl-Franzens-Universität Graz zu bündeln, prominent und nachhaltig zu positionieren und einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Das lnstitut arbeitet eng mit Schulen und anderen Hochschulen in der Steiermark etc. zusammen, um sich als Netzwerk-, Marketing- und Multiplikationspartner einzubringen. ln weiterer Folge ist das umfassende vorhandene Beziehungsnetz, das Magistrat, Landesregierung, lndustriellenvereinigung und Wirtschaftskammer, Unternehmen, Universitäten, Mittelschulen, Volkshochschulen und Bildungsinstitutionen, chinesische Vereine u.a. umfasst, in vollem Maße genutzt, um das Konfuzius-lnstitut über die Steiermark hinaus im Südburgenland und in Kärnten sowie in den Nachbarländern als Kommunikations- und Serviceplattform zu allen Belangen China betreffend zu etablieren. Damit bietet sich die Chance, mit Unterstützung aller genannten Stake-holder, das Konfuzius-lnstitut langfristig zu einem Sinologiezentrum aufzubauen, welches Lehre, Forschung und Kultur in sich vereint, die Chinesischaus- und -fortbildung für Mittelschülerlnnen, Studierende, Externe und insbesondere Mitarbeiterlnnen von renommierten Unternehmen fördert, das HSK-bzw. YCT-Prüfungssystem einführt, sprachenbezogene, philosophische und literarische Vortragsreihen sowie kulturelle Veranstaltungen organisiert, darüber hinaus anderen Chinesisch lehrenden Personen oder lnstitutionen Ressourcen für den Chinesischunterricht, Aus- und Fortbildung für Chinesischlehrende anbietet sowie Zertifikationsprüfungen für Lehrende abhält.

§ 2     Forschung

-     Forschungsaktivitäten z.B. Fachdidaktik mit Universitäten aus China

-     Plattform für Fachkooperationen zwischen österreichischen und chinesischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen.

-     Stärkung und Bündelung des Fachaustauschs

-     Förderung von Forschungskooperationen

Ergebnisse aus diesen Forschungsfeldern sollen insbesondere in der Lehre umgesetzt werden. Neben den erwähnten Forschungsaktivitäten fungiert das Konfuzius-lnstitut als Plattform für die Entwicklung und Durchführung von bilateralen Forschungsprojekten zwischen steirischen bzw. (über-)regionalen und chinesischen Hochschuleinrichtungen allgemein. Dem Konfuzius-lnstitut obliegt die Förderung der Forschungskooperation, wobei die fundierten Kenntnisse der chinesischen Hochschullandschaft eine entscheidende Rolle in der Beantragung, Durchführung und Entwicklung einzelner Forschungsprojekte spielen.

§ 3     Lehre

Lehrangebote für unterschiedliche Zielgruppen:

-     Sprachkursangebot auf Niveau A1 bis C2, auch Onlinekurse (live und interaktiv)

-     Sprachkursangebot für Universitäten im südosteuropäischen Raum

-     Angebot von Austauschprogrammen zwischen der Universität Graz und den Universitäten Jiangsu, Wuhan u.a.

-     Facheinschlägige Lehrangebote in den Bereichen chinesische Philosophie, Literaturwissenschaft, Kunstgeschichte und Kulturwissenschaften etc.

-     lntegration des facheinschlägigen Lehrangebots in fakultäre Studienprogramme

-     Ausbildung und Zertifizierung von Chinesischlehrenden

-     Spezifische Angebote für Firmen bei entsprechender Nachfrage

-     Universitätslehrgang in Kooperation mit Partnern aus China und Österreich

§ 4     Gesellschaftliche Zielsetzungen

-     Kulturaustausch

-     Förderung der chinesischen Sprache

-     Erhöhung des Bekanntheitsgrads der chinesischen Kultur über öffentlich zugängliche Veranstaltungen

-     Schaffung einer Kontaktebene zwischen Österreicherlnnen und Chineslnnen

-     Erweiterung des Basiswissens über chinesische Gepflogenheiten

Besonderes Augenmerk wird auf die Nutzung ausgezeichneter Kontakte in die südosteuropäische Region gelegt. Südosteuropäische Partnereinrichtungen können auf vielfältige Weise in die Aktivitäten des Konfuzius-lnstituts eingebunden werden, die das Konfuzius-lnstitut über die Grenzen des Landes hinaus bekannt machen. Die Nutzung dieser Synergie-Effekte ermöglicht für das Konfuzius-lnstitut die Erschließung eines neuen Marktes, die Anbietung attraktiver Kurse (z.B. chinesische Sommerschule am Meer an der Universität Zadar) u.v.m. unter gleichzeitiger Stärkung des SOE Schwerpunkts der Universität Graz und der Region.

§ 5     Kooperationen

lnneruniversitäre Kooperationen mit philologischen lnstituten sowie mit unterschiedlichen lnstituten der REWI-, SOWI-, NAWI- und URBI-Fakultät als auch inneruniversitären Zentren bieten synergetische Möglichkeiten, um die Lehre des Konfuzius-lnstituts zu bereichern und als Anknüpfungspunkt für Forschungsaktivitäten zu fungieren. Außeruniversitäre Kontakte werden über die Landes- und Stadtregierung, über Wirtschaftsverbände, lndustriellenvereinigung, die SFG-Steiermark, über Cluster der Automobil-, Holz- und Humantechnologiebranche und über chinesische Vereine bzw. Organisationen gepflegt. Bereits bestehende Kooperationsnetze der Universität Graz mit der TU Graz, MUG, KUG und der Montanuniversität Leoben werden in Zusammenarbeit mit Fachhochschulen und anderen Bildungseinrichtungen (EFSZ, ÖSZ, PH, GIBS, LS) über die regionalen Grenzen hinweg ausgebaut und verstärkt.

§ 6     Verwaltung/Service/Support

Der Direktion obliegt die universitäre Verankerung und Absicherung sowie die strategische Weiterentwicklung des Konfuzius-lnstituts. Der/die Direktorln zeichnet für das Management des organisatorischen Daches und die finanzielle Gebarung verantwortlich. Aufgabe der Direktion ist es, die Bereiche Lehre und Forschung zu koordinieren, Synergien zu schaffen, Aktivitäten im Sinne des Leitbilds zu unterstützen und den Austausch von Know-how auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern. Der/die Direktorln des Konfuzius-lnstituts ist verpflichtet, den Entwicklungsplan des Konfuzius-lnstituts und den jährlichen Finanzbericht dem Beirat/Council vorzulegen, den jährlichen Arbeitsplan und Abschlussbericht zur Diskussion zu stellen, mögliche und notwendige Projektpläne in Auftrag zu geben sowie Strukturen im Organisationsbereich vorzuschlagen.

II. Rechtlicher & organisatorischer Rahmen

Das Konfuzius-Institut unterliegt in vollem Umfang sämtlichen universitätsinternen Verordnungen und Richtlinien.

§ 7     Rechtsform und institutionelle Zuordnung

Gemäß § 19 Organisationsplan der Universität Graz wurde der universitäts- und fakultätsübergreifende Leistungsbereich durch das Rektorat eingerichtet. Er wird durch einen bevollmächtigten Leiter/eine bevollmächtigte Leiterin (Direktor) repräsentiert. Innerhalb der Universität ist das Konfuzius-Institut dem für Finanzen zuständigen Rektoratsmitglied organisatorisch zugeordnet.

§ 8     Leitung und Stellvertretung

Das für diesen universitäts- und fakultätsübergreifenden Leistungsbereich zuständige Rektoratsmitglied bestellt einen Leiter/eine Leiterin (Direktor).

Dem Leiter/der Leiterin des Konfuzius-Instituts obliegen die wissenschaftliche und wirtschaftliche Leitung des Zentrums, der Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Rektorat innerhalb von sechs Monaten ab dem auf die Veröffentlichung der gegenständlichen Gründungserklärung im Mitteilungsblatt folgenden Tag sowie die Außenvertretung. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen und auf Rechnung der Universität Graz erteilt der Rektor/die Rektorin dem Leiter/der Leiterin und ggf. dem Stellvertreter/der Stellvertreterin des Zentrums eine Bevollmächtigung gem. § 28 UG iVm der Bevollmächtigungsrichtlinie der Universität Graz.

Das Rektorat bestellt auf Vorschlag des Leiters/der Leiterin des universitäts- und fakultätsübergreifenden Leistungsbereiches einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin. Dieser/Diese vertritt im Falle der längerfristigen Verhinderung des Leiters/der Leiterin das Zentrum bis zur Bestellung eines interimistischen oder neuen Leiters/einer interimistischen oder neuen Leiterin.

§ 9     Wissenschaftlicher Beirat (Council / Scientific Board)

Dem Leiter/der Leiterin des Konfuzius-Instituts steht ein Beirat/Council/Scientific Board als beratendes Gremium zur Seite. Dieser Beirat/Council/Scientific Board besteht aus fünf Personen, von denen mindestens eine und höchstens zwei Angehörige der Universität Graz sind. Daneben sollen weitere Personen, die dem Aufgabenfeld des Konfuzius-Instituts durch ihre wissenschaftliche Arbeit verbunden sind, in den Beirat berufen werden. Alle Mitglieder werden vom Rektor/von der Rektorin der Universität Graz über Vorschlag des Leiters/der Leiterin des Konfuzius- Instituts berufen.

Die Aufgabe des Beirates ist die Beratung des Konfuzius-Instituts bei der Erfüllung seiner Ziele und Aufgaben. Zu diesem Zweck findet wenigstens einmal jährlich ein Treffen des Beirates statt, in dessen Vorfeld der Beirat über die Tätigkeiten des abgelaufenen Jahres zu informieren ist. Davon abgesehen kann der Leiter/die Leiterin des Konfuzius-Instituts beliebig oft zu weiteren Treffen einladen oder Konsultationen auf anderem geeigneten Wege führen.

§ 10     Arbeitsstrukturen

Das Konfuzius Institut verfolgt seine Ziele im Rahmen von Projekten. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Konfuzius-Instituts werden einem oder mehreren dieser Projekte zugeordnet und verrichten ihre Tätigkeiten nach dem jeweiligen Projektplan.

§ 11     Organigrammdarstellung

Für das Konfuzius-Institut zuständiges Rektoratsmitglied

Wissenschaftlicher Beirat

LeiterIn

§ 12      Universitäre Infrastruktur

Das Konfuzius-Institut ist berechtigt und verpflichtet, die universitäre Infrastruktur wie Personalressort, Rechnungswesen, Universitätsbibliothekssystem und allgemeine Verwaltungsabteilungen (Gebäude und Technik, Uni IT) zu nutzen.

Die Unterbringung des Konfuzius-Instituts sowie weitere Unterstützungen sind in der Zielvereinbarung mit dem Rektorat festzuhalten.

§ 13     Budgetäre Bedeckung

Die finanziellen Leistungen sowie auch die Zurverfügungstellung von Ressourcen an das Konfuzius Institut sind im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen dem Leiter/der Leiterin des Leistungsbereiches und dem Rektorat zu vereinbaren und für die Laufzeit der Zielvereinbarung zu begrenzen.

§ 14     Berichtslegung

Der Leiter /die LeiterIn des Konfuzius-Instituts ist zur jährlichen Berichtslegung an das zuständige Rektoratsmitglied entsprechend den Berichts-Spezifikationen in den Zielvereinbarungen verpflichtet.

§ 15     Qualitätsmanagement / Evaluierung

Das Konfuzius-Institut unterliegt in vollem Umfang dem Qualitätsmanagement der Universität Graz. Die Evaluierung des Konfuzius-Instituts erfolgt spätestens alle vier Jahre. Die Ergebnisse der Evaluierung werden in einem Umsetzungsworkshop zwischen dem Leiter/der Leiterin, ggf. involvierten Fakultätsleitungen und der Universitätsleitung diskutiert.

§ 16     Auflösung

Eine Auflösung des Konfuzius-Instituts kann vom Rektorat beschlossen werden. Im Rahmen des Workshops sind Maßnahmen bzw. Konsequenzen zu beschließen, die bei einer allfälligen Fortführung des Konfuzius-Instituts Eingang in die Zielvereinbarung finden.

§ 17     Inkrafttreten

Das Konfuzius-Institut wird unbefristet eingerichtet.

Die Rektorin: 
Neuper


Seite