Gründungserklärung Zentrum für Gegenwartskunst


MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

75. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 27. 03. 2019 24.b Stück

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Gründungserklärung

für das überfakultäre

Zentrum für Gegenwartskunst

gem. § 19 Organisationsplan

Beschluss des Rektorats vom 17.01.2019

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Gründungserklärung

für das überfakultäre

Zentrum für Gegenwartskunst

gem. § 19 Organisationsplan 

I.     Ziele

§ 1     Allgemeines

ZIELE und METHODE:

Das Zentrum für Gegenwartskunst widmet sich konkreten Frage- und Problemstellungen, die sich aus den Künsten und Kunstwissenschaften der Gegenwart ergeben, und die leitend für gesellschaftliche Entwicklungen – in ihrer gegenwärtigen Konstellation wie auch in der historischen Genese – sind, um das Potenzial der Künste in den Kontexten der Gegenwart zu erörtern. Innovative interdisziplinäre Forschung und Zusammenarbeit der Fächer werden unter der Akzentuierung der Gegenwartskunst ermöglicht. Damit wird es einerseits möglich, wichtige Fragen der Kultur der Gegenwart in historischer und systematischer Perspektive unter Heranziehung aller das Wissen um Gegenwart konstituierenden Disziplinen zu vereinen und andererseits gelingt es, die Künste aus dem für diese Zusammenhänge nach wie vor passiven Zustand als rein reflexives Medium zu lösen und die kreativen und problemorientierten Potentiale der Künste selbst zu erfassen.

§ 2     Forschung

Das Zentrum für Gegenwartskunst arbeitet explizit aus der Perspektive

1.     der Grundlagenforschung, die aus den Künsten und Kunstwissenschaften heraus erarbeitet und in interdisziplinäre und internationale Arbeitszusammenhänge überführt wird.

2.     Anders als in den USA ist es in Europa nicht üblich, dass Künstler/Innen als Forschende und Lehrende (abgesehen von Kunsthochschulen) in den Universitätsbetrieb integriert sind. Im Zentrum für Gegenwartskunst agieren interdisziplinär zusammengesetzte Projektgruppen unter Einschluss von Künstlern/Innen zu aktuellen Fragestellungen bezogen jeweils auf ein konkretes Jahres-Thema.

Konzeption und Planung werden von der Professur für Moderne und Gegenwartskunst ausgearbeitet, indem sie (1) Schnittstellen zwischen aktuellen künstlerischen und wissenschaftlichen Arbeiten zum jeweiligen Thema und deren historische Genese skizzieren, (2) nach der Auswahl der Akteure in Zusammenarbeit mit diesen das Jahresthema vorbereiten, (3) während der Kooperation begleiten und (4) danach unter theoretisch reflektierten Fragestellungen auswerten. Ein solches Zentrum kann etwa Fragestellungen der Kreativität für gesellschaftliche Prozesse erforschen und nutzbar machen.

§ 3     Lehre

Die Ergebnisse der an Grundlagenforschung orientierten, interdisziplinären Zusammenarbeit der Beteiligten werden sodann mit innovativen Lehransätzen und –methoden in einem zweiten Schritt in die Lehre einfließen. Explizit dient das Zentrum der Spezialisierung der Studierenden im Master und vor allem auch im Doktorat.

Ein Schwerpunkt soll in der engen Zusammenarbeit mit anderen Universitäten, mit Museen und Kunsthäusern liegen.

§ 4     Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs

Mit dem Zentrum können projektbezogene Lehreinheiten – als angewandte forschungsgeleitete Lehre - über einen längeren Zeitraum ermöglicht werden, aus denen die Studierenden heraus ihre Masterarbeiten und Dissertationen schreiben und zudem auf die sehr gute Vernetzung der Professur für Moderne auch im regionalen und nationalen und internationalen Kontext zurückgreifen können.

§ 5     Gesellschaftliche Zielsetzungen

Interdisziplinäre Fragestellungen sind von unabdingbarer Bedeutung, um die zunehmende Komplexität der Welt und ihrer Problemhorizonte nicht nur zu erkennen, sondern diesen vielmehr angemessen begegnen, sie zu untersuchen und somit sodann auch konkrete Lösungsansätze mit gesellschaftlicher Relevanz aus den Wissenschaften und Künsten heraus zur Verfügung stellen zu können.

§ 6     Kooperationen

Das Zentrum arbeitet eng mit dem Zentrum für Interdisziplinäre Studien an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät sowie dem Kunsthaus der Stadt Graz zusammen. Außerdem wird das Zentrum mit der School of Visual Arts in New York City, der Humboldt Universität zu Berlin (Exzellenzcluster Bild – Wissen – Gestaltung), der New York University sowie der University of Cincinnati kooperieren.

§ 7     Verwaltung/Service/Support

Das Zentrum wird im Rahmen der „siebten Fakultät“ in enger Verbindung mit dem Institut für Kunstgeschichte sowie dem Kunsthaus der Stadt Graz administriert. 

II. Rechtlicher & organisatorischer Rahmen

Das Zentrum für Gegenwartskunst unterliegt in vollem Umfang sämtlichen universitätsinternen Verordnungen und Richtlinien.

§ 8     Rechtsform und institutionelle Zuordnung

Gemäß § 19 Organisationsplan der Universität Graz richtet das Rektorat das Zentrum für Gegenwartskunst als überfakultäres Zentrum im Rahmen der „siebten Fakultät“ ein. Es wird durch einen bevollmächtigten Leiter/eine bevollmächtigte Leiterin repräsentiert.

§ 9     Leitung und Stellvertretung

Das Rektorat bestellt auf Vorschlag des für die „siebte Fakultät“ zuständigen Rektoratsmitgliedes einen Leiter/eine Leiterin.

Dem Leiter/der Leiterin des Zentrums für Gegenwartskunst obliegen die wissenschaftliche und wirtschaftliche Leitung des Zentrums, der Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Rektorat innerhalb von sechs Monaten ab dem auf die Veröffentlichung der gegenständlichen Gründungserklärung im Mitteilungsblatt folgenden Tag sowie die Außenvertretung. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen und auf Rechnung der Universität Graz erteilt der Rektor/die Rektorin dem Leiter/der Leiterin und ggf. dem Stellvertreter/der Stellvertreterin des Zentrums eine Bevollmächtigung gem. § 28 UG iVm der Bevollmächtigungsrichtlinie der Universität Graz.

Das Rektorat bestellt auf Vorschlag des Leiters/der Leiterin des Zentrums für Gegenwartskunst einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin. Dieser/Diese vertritt im Falle der längerfristigen Verhinderung des Leiters/der Leiterin das Zentrum bis zur Bestellung eines interimistischen oder neuen Leiters/einer interimistischen oder neuen Leiterin.

§ 10     Zuordnung von Personal

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Zentrums für Gegenwartskunst, die kooperierenden Einheiten innerhalb der Universität Graz angehören, verbleiben im Rahmen ihrer Dienstpflichten in Forschung, Lehre und Verwaltung den jeweiligen akademischen Einheiten der Universität Graz zugeordnet und den jeweiligen Leitern/Leiterinnen der akademischen Einheiten bzw. Organisationseinheiten gegenüber weisungsgebunden. Die Erbringung von Leistungen von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen aus kooperierenden Einheiten am Zentrum für Gegenwartskunst setzt eine Vereinbarung zwischen dem/der Dienstvorgesetzten an der akademischen Einheit, dem Leiter/der Leiterin des Zentrums für Gegenwartskunst und dem/der betroffenen Mitarbeiter/Mitarbeiterin voraus. In dieser Vereinbarung ist der prozentuelle Anteil der Arbeitszeit festzulegen, der für Tätigkeiten am Zentrum gewidmet ist. Eine Regelung für die organisatorische Zuordnung der Leistungen ist zu treffen.

§ 11     Wissenschaftlicher Beirat (Scientific Board)

Dem Leiter/der Leiterin des Zentrums für Gegenwartskunst steht ein Beirat als beratendes Gremium zur Seite. Dieser Beirat besteht aus fünf Personen, von denen mindestens eine und höchstens zwei Angehörige der Universität Graz sind. Daneben sollen weitere Personen, die dem Aufgabenfeld des Zentrums für Gegenwartskunst durch ihre wissenschaftliche Arbeit verbunden sind, in den Beirat berufen werden. Alle Mitglieder werden vom Rektor/von der Rektorin der Universität Graz über Vorschlag des Leiters/der Leiterin des Zentrums für Gegenwartskunst berufen.

Die Aufgabe des Beirates ist die Beratung des Zentrums für Gegenwartskunst bei der Erfüllung seiner Ziele und Aufgaben. Zu diesem Zweck findet wenigstens einmal jährlich ein Treffen des Beirates statt, in dessen Vorfeld der Beirat über die Tätigkeiten des abgelaufenen Jahres zu informieren ist. Davon abgesehen kann der Leiter/die Leiterin des Zentrums für Gegenwartskunst beliebig oft zu weiteren Treffen einladen oder Konsultationen auf anderem geeigneten Wege führen.

§ 12     Arbeitsstrukturen

Das Zentrum für Gegenwartskunst verfolgt seine Ziele im Rahmen von Projekten. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Zentrums für Gegenwartskunst werden einem oder mehreren dieser Projekte zugeordnet und verrichten ihre Tätigkeiten nach dem jeweiligen Projektplan.

§ 13     Organigrammdarstellung

Für die 7.Fakultät zuständiges Rektoratsmitglied

Wissenschaftlicher Beirat

LeiterIn

 

§ 14     Ersteinrichtung, Erstausstattung und Adaptierungen

Das Zentrum für Gegenwartskunst ist berechtigt und verpflichtet, die universitäre Infrastruktur wie Personalressort, Rechnungswesen, Universitätsbibliothekssystem und allgemeine Verwaltungsabteilungen (Gebäude und Technik, Uni IT) zu nutzen.

Die Unterbringung des Zentrums für Gegenwartskunst sowie weitere Unterstützungen sind in der Zielvereinbarung mit dem Rektorat festzuhalten.

§ 15     Budgetäre Bedeckung

Die finanziellen Leistungen sowie auch die Zurverfügungstellung von Ressourcen an das Zentrum für Gegenwartskunst sind im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen dem Leiter/der Leiterin des Zentrums und dem Rektorat zu vereinbaren und für die Laufzeit der Zielvereinbarung zu begrenzen.

Der Leiter/die Leiterin des Zentrums für Gegenwartskunst hat bereits im Falle einer drohenden budgetären Unterdeckung dem Rektorat unverzüglich ein Sanierungskonzept über die Art und Weise inklusive Zeitraum der Abdeckung vorzulegen.

§ 16     Berichtslegung

Der Leiter /die LeiterIn des Zentrums für Gegenwartskunst ist zur jährlichen Berichtslegung an das zuständige Rektoratsmitglied entsprechend den Berichts-Spezifikationen in den Zielvereinbarungen verpflichtet.

§ 17     Qualitätsmanagement / Evaluierung

Das Zentrum für Gegenwartskunst unterliegt in vollem Umfang dem Qualitätsmanagement der Universität Graz. Die erste Evaluierung des Zentrums für Gegenwartskunst erfolgt vier Jahre nach Gründung. Die Ergebnisse der Evaluierung werden in einem Umsetzungsworkshop zwischen dem Leiter/der Leiterin, ggf. involvierten Fakultätsleitungen und der Universitätsleitung diskutiert.

§ 18     Fortführung

Eine Fortführung des Zentrums für Gegenwartskunst kann vom Rektorat beschlossen werden. Bei einer allfälligen Fortführung des Zentrums für Gegenwartskunst ist dieses in die Entwicklungsplanung aufzunehmen. Im Rahmen des Umsetzungsworkshops sind Maßnahmen bzw. Konsequenzen zu beschließen, die bei einer allfälligen Fortführung des Zentrums für Gegenwartskunst Eingang in die Zielvereinbarung finden.

 

§ 19     Inkrafttreten

Das Zentrum für Gegenwartskunst wird unbefristet, aber zunächst für die Dauer von 5 Jahren eingerichtet. Der Fristenlauf beginnt mit dem auf die Veröffentlichung der gegenständlichen Gründungserklärung im Mitteilungsblatt folgenden Tag.

Die Rektorin: 
Neuper


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