MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

67. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 13. 03. 2019 22.c Stück

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Satzungsteil

Verfahren zur Besetzung von Professuren

gem § 99 Abs 4 UG

Änderung

Beschluss des Senats vom 06.03.2019

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Änderungen des Satzungsteils Verfahren zur Besetzung von Professuren  
gem § 99 Abs 4 UG

Beschluss des Senats vom 06.03.2019

Der Satzungsteil „Verfahren zur Besetzung von Professuren gem § 99 Abs 4 UG“, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 21.12.2016, 12.d Stück, 15. Sondernummer wird mit Wirkung vom Tag nach der Verlautbarung im Mitteilungsblatt wie folgt geändert:

§ 5 Einrichtung einer Auswahlkommission

Absatz 1 lit c lautet: „Ein Mitglied aus dem Kreis der Studierenden, zu nominieren durch den Senat, der/die Lehrveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 60 ECTS absolviert hat und sich bereit erklärt, auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit zur Verfügung zu stehen.“

Der Vorsitzende des Senats: 
Niemann