MITTEILUNGSBLATT
DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
66. SONDERNUMMER
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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 13. 03. 2019 22.b Stück
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Satzungsteil
Durchführung von Habilitationsverfahren
Änderung
Beschluss des Senats vom 06.03.2019
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
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Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.
Änderungen des Satzungsteils Durchführung von Habilitationsverfahren
Beschluss des Senats vom 06.03.2019
Der Satzungsteil „Durchführung von Habilitationsverfahren“, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 15.04.2005, 13.l Stück, 36. Sondernummer, zuletzt geändert durch Mitteilungsblatt vom 17.10.2018, 3.a Stück, 3. Sondernummer wird mit Wirkung vom Tag nach der Verlautbarung im Mitteilungsblatt wie folgt geändert:
§ 3 Einsetzung einer Habilitationskommission
Absatz 2 letzter Halbsatz lautet: „…; die studentischen Mitglieder müssen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 60 ECTS Punkten absolviert haben.“
§ 4 Bestellung der Gutachter und Gutachterinnen
In § 4 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Der Vorschlag hat mindestens fünf Gutachterinnen/Gutachter zu umfassen, davon mindestens vier externe und eine kurze Begründung zu enthalten.“
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann