MITTEILUNGSBLATT
 

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

 

 

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Studienjahr 2018/19        Ausgegeben am 13. 02. 2019        18. Stück

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187.         Rektor für die Funktionsperiode 01.10.2019 bis 30.09.2023; Ergebnis der Wahl

188.        Schiedskommission; Umnominierung eines Ersatzmitglieds für die Funktionsperiode 11.04.2018 bis 10.04.2020

189.         Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Biophysik“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

190.         Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Experimentalphysik“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

191.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Schoditsch; Mitglieder

192.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Patrick Rockenfeller; Mitglieder

193.         Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Mag. Dr. Daniela Pinter; Mitglieder

194.         Curricula-Kommission für die Studienrichtung Slawistik; Rücktritt des Vorsitzenden

195.         Curricula-Kommission für die Studienrichtung Geographie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

196.         Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

197.         Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019; Verlautbarung der Wahltage und der Fristen und Termine für das Wahlverfahren

198.                Mitteilungen

199.        Ausschreibung von Stellen

 

 

 

187. Rektor für die Funktionsperiode 01.10.2019 bis 30.09.2023; Ergebnis der Wahl

Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 08.02.2019

 

        Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek

 

zum Rektor für die Funktionsperiode 01.10.2019 bis 30.09.2023 gewählt.

 

 

Die Vorsitzende des Universitätsrats:

List

 

 

 

188. Schiedskommission; Umnominierung eines Ersatzmitglieds für die Funktionsperiode 11.04.2018 bis 10.04.2020

Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 08.02.2019 an Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger

 

        Herrn Univ.-Prof. DDr. Bernd Wieser

 

als Ersatzmitglied nominiert.

 

 

Die Vorsitzende des Universitätsrats:

List

 

 

189. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Biophysik“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Berufungsverfahren „Biophysik“ an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 29 Abs 3 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:

 

        Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer

        Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

190. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Experimentalphysik“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern

Für das Berufungsverfahren „Experimentalphysik“ an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 29 Abs 3 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:

 

        Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer

        Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller

 

 

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:

Aigner

 

 

 

191. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Schoditsch; Mitglieder

 

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

        O.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski

        Univ.-Prof. Dr. Susanne Ferrari

        O.Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger

        Univ.-Prof. Dr. Josef Marko

        Univ.-Prof. Dr. Gabriele Schmölzer

        Univ.-Prof. Mag. Dr. Gert-Peter Reissner

Ersatzmitglied:

        Univ.-Prof. Dr. Matthias Klatt

 

Mittelbau

        Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Nora Melzer-Azodanloo

        Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Anita Ziegerhofer

Ersatzmitglied:

        Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schummer

 

Studierende

        Alexander Stranz

        Lena Al-Yazdi

Ersatzmitglied:

        Anja Krasser

 

 

In der konstituierenden Sitzung am 28.01.2019 wurde

 

Herr O.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski

zum Vorsitzenden

 

Frau O.Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger

zur stellvertretenden Vorsitzenden

gewählt.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

192. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Patrick Rockenfeller; Mitglieder

 

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

        Univ.-Prof. Dr. Frank Madeo

        Univ.-Prof. Dr. Ronald Kühnlein

        Univ.-Prof. Mag. Dr. Joachim Reidl

        Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelzl

        Univ.-Prof. Dr. Rudolf Zechner

        Univ.-Prof. Dr. Kai-Uwe Fröhlich

Ersatzmitglied:

        Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl Gruber

 

Mittelbau

        PD Mag. Dr. Martina Schweiger

        Mag. Dr. Heimo Wolinski

Ersatzmitglied:

        Mag. Dr. Sabine Kienesberger-Feist

 

 

Studierende

        Christoph Grininger

        Claudia Kernmaier

Ersatzmitglied:

        Greta Bramerdorfer

 

 

In der konstituierenden Sitzung am 24.01.2019 wurde

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Kai-Uwe Fröhlich

zum Vorsitzenden

 

Herr Univ.-Prof. Dr. Frank Madeo

zum stellvertretenden Vorsitzenden

 

gewählt.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

193. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Mag. Dr. Daniela Pinter; Mitglieder

 

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

        Univ.-Prof. Mag. Dr. Roland Grabner

        Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anja Ischebeck

        Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Manuela Paechter

        Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwerdtfeger

        Univ.-Prof. Mag. Dr. Markus Tilp

        Univ.-Prof. DDr. Elisabeth Weiss

 

Ersatzmitglieder:

        Univ.-Prof. Dr. Karin Landerl

        Univ.-Prof. Dr. Anne Schienle

 

Mittelbau

        Assoz. Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Fink

        Mag. Dr. Corinna Perchtold

Ersatzmitglied:

        PD Mag. Dr. Mathias Benedek

 

Studierende

        Nikolaus Koren

        Cyril Marx

Ersatzmitglied:

        Valentina Mraulak

 

 

In der konstituierenden Sitzung am 24.01.2019 wurde

 

Frau Univ.-Prof. DDr. Elisabeth Weiss

zur Vorsitzenden

 

Frau Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anja Ischebeck

zur stellvertretenden Vorsitzenden

 

gewählt.

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

194. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Slawistik; Rücktritt des Vorsitzenden

 

Mit Wirkung vom 07.02.2019 tritt Herr Univ.-Prof. Dr. Boban Arsenijevic als Vorsitzender der Curricula-Kommission für die Studienrichtung Slawistik zurück, bleibt jedoch weiterhin Mitglied der Kommission.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

195. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Geographie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Mit Wirkung vom 06.02.2019 scheidet Herr Univ.-Prof. Dr. Oliver Sass als Hauptmitglied aus. An seiner Stelle wird

 

        Frau Univ.-Prof. Dr. Anke Strüver

 

nominiert.

 

 

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann

 

 

 

 

196. Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Univ.-Prof. MMag. Dr. Johanna Muckenhuber per 15.01.2019 rückt von den Ersatzmitgliedern

 

        Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Markus Hadler

 

als neues Hauptmitglied nach.

 

 

Der Vorsitzende des Fakultätsgremiums:

Reimann

 

 

 

197. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019; Verlautbarung der Wahltage und der Fristen und Termine für das Wahlverfahren

Mit Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, BGBl. II Nr. 34/2019 wurden die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 wie folgt verlautbart:

 

Wahltage

 

Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 werden Montag, 27. Mai 2019, Dienstag, 28. Mai 2019 und Mittwoch, 29. Mai 2019, festgelegt.

 

Fristen und Zeitpunkte

 

Folgende Fristen und Zeitpunkte sind einzuhalten:

 

08. April 2019 (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag)

– Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 47 Abs. 5 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 31/2018, und § 14 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014, BGBl. II Nr. 48/2017)

– Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 HSWO 2014)

– Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 28 HSWO 2014)

09. April 2019 (Tag nach Ablauf des Stichtages)

– Beginn der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 HSWO 2014)

10. April 2019 (zweiter Werktag nach Ablauf des Stichtages)

 Ende der Frist für die Übermittlung der Daten gemäß § 15 Abs. 2 HSWO 2014 an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 16 Abs. 1 HSWO 2014)

17. April 2019 (sechs Wochen vor dem letzten Wahltag)

– Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)

– Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 HSWO 2014)

23. April 2019 (fünf Wochen vor dem ersten Wahltag)

– Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 Abs. 1 HSWO 2014)

– Ende der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014)

– Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 HSWO 2014)

26. April 2019 (binnen drei Werktagen ab Ende der Frist zur Einsichtnahme)

– Letzter Zeitpunkt für Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2014)

29. April 2019 (vier Wochen vor dem ersten Wahltag)

– Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014)

– Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (§ 30 Abs. 1 HSWO 2014)

– Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen bei Wahlvorschlägen (§ 27 Abs. 7 HSWO 2014)

– Letzter Zeitpunkt für die Herstellung des Einvernehmens über unterscheidende Bezeichnungen der Wahlvorschläge (§ 23 Abs. 1 HSWO 2014)

02. Mai 2019 (vier Wochen vor dem letzten Wahltag)

– Ende der Einreichungsfrist für Kandidaturen (§ 28 Abs. 1 HSWO 2014)

– Letzte Möglichkeit der Beschlussfassung über die Einrichtung von Unterkommissionen und deren Wirkungsbereiche (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014)

– Letzter Zeitpunkt für die Erstellung der Stimmzettel für die Wahl der Hochschulvertretungen und Übermittlung an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 32 Abs. 2 HSWO 2014)

06. Mai 2019 (drei Wochen vor dem ersten Wahltag)

– Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Kandidaturen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014)

– Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung einer Kandidatur (§ 30 Abs. 1 und 3 HSWO 2014)

– Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 32 Abs. 3 HSWO 2014)

– Letzter Zeitpunkt für die Veranlassung des Druckes der Stimmzettel; gleichzeitig mit Verlautbarung (§ 44 Abs. 5 HSWO 2014)

– Letzter Zeitpunkt der Feststellung der Zahl der für jedes Organ zu vergebenden Mandate; gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Wahlvorschläge (§ 32 Abs. 5 HSWO 2014)

13. Mai 2019 (zwei Wochen vor dem ersten Wahltag)

– Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 33 Abs. 1 HSWO 2014)

20. Mai 2019 (eine Woche vor dem ersten Wahltag)

– Ende der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 Abs. 1 HSWO 2014)

24. Mai 2019 und/oder 25. Mai 2019

– Die Wahlkommissionen oder Unterwahlkommissionen an Bildungseinrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 bis 5 HSG 2014, an denen berufsbegleitende Studien oder duale Studiengänge eingerichtet sind, sind berechtigt, den ersten und/oder den zweiten Wahltag auf Freitag bzw. Samstag der der Wahl vorangehenden Woche vorzuziehen (§ 43 Abs. 2 HSG 2014)

26. Mai 2019 (ein Tag vor dem ersten Wahltag) bzw. bei vorgezogenen Wahltagen: 23. Mai 2019 oder 24. Mai 2019

– Letzter Zeitpunkt für die Herstellung der papierbasierten Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 21 HSWO 2014)

27. Mai 2019

– Erster Wahltag

27. Mai 2019 bzw. bei vorgezogenen Wahltagen: 24. Mai 2019 oder 25. Mai 2019

– Letzter Zeitpunkt für die Konstituierung der Unterkommissionen (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014)

28. Mai 2019

– Zweiter Wahltag

– Rückübermittelte Wahlkarten müssen bis 18.00 Uhr bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen zu werden (§ 57 Abs. 1 HSWO 2014)

29. Mai 2019

– Dritter Wahltag

– Erster Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse

06. Juni 2019 (eine Woche nach dem letzten Wahltag)

– Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 51 Abs. 4 HSG 2014 und § 63 Abs. 1 HSWO 2014)

– Letzter Zeitpunkt für die Zuweisung der Mandate (§ 51 Abs. 4 HSG 2014)

– Letzter Zeitpunkt für die Verständigung der Gewählten; gleichzeitig mit Verlautbarung des Wahlergebnisses (§ 51 Abs. 4 HSG 2014 und § 64 Abs. 1 HSWO 2014)

Binnen drei Tagen nach Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

– Letzter Zeitpunkt der Ablehnung der Wahl durch die gewählte Mandatarin oder den gewählten Mandatar (§ 64 Abs. 1 HSWO 2014)

Binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

– Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 56 Abs. 2 HSG 2014)

– Möglichkeit von Einsprüchen gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen (§ 57 Abs. 2 HSG 2014)

1. Juli 2019

– Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 8 Abs. 2, § 15 Abs. 3 und § 26 Abs. 2 HSG 2014)

 

 

Bekanntgabe der Einbringungsstelle für die Wahlvorschläge und die Kandidaturen für die ÖH-Wahlen 2019

 

Gemäß § 11 HSWO 2014, BGBl. II Nr. 376/2014 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 48/2017 wird hiermit die Einbringungsstelle für die Wahlvorschläge und Kandidaturen für die ÖH-Wahlen 2019 bekanntgegeben:

 

Postalische Einbringungsstelle: Ständige Wahlkommission bei der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft an der Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Bitte beachten sie, dass gemäß § 22 Abs 1 und § 28 Abs 1 HSWO 2014 die Einbringung der Wahlvorschläge und Kandidaturen mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen hat.

 

Elektronische Einbringungsstelle: michaela.stark@uni-graz.at

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 22 Abs 1 und 28 Abs 1 HSWO 2014 die Einbringung der Wahlvorschläge und Kandidaturen mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (im Folgenden: eIDAS-VO), ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 73, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 257 vom 29.01.2015 S.19, versehenen Dokuments bekannt zu geben ist.

Es sind in allen Fällen die geltenden Formulare gemäß den Anlagen der HSWO 2014 zu verwenden.

 

Diese Formvorschriften entfallen, wenn die Wahlvorschläge und Kandidaturen persönlich bei der zuständigen Vorsitzenden der Wahlkommission abgegeben werden.

 

 

Die Vorsitzende der Wahlkommission:

Stark

 

 

 

 

198. MITTEILUNGEN

MITTEILUNGEN DES BÜROS FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN

Tel.: (0316) 380-1249

Die Mitteilungen des Büros für Internationale Beziehungen sind teilweise in diesem Mitteilungsblatt oder auf folgender Homepage zu finden:

 

http://international.uni-graz.at

 

Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.

 

 

 

NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE

Tel.: (0316) 380-1287

Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:

 

www.uni-graz.at/de/forschen/fms/

 

 

Die Rektorin:

Neuper

 

 

199. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN

 

 

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.

Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:

 

bewerbung@uni-graz.at

Karl-Franzens-Universität Graz
Personalressort
Universitätsplatz 3
8010 Graz

 

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.

Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wichtiger Hinweis:

Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.

Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden:

http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/

 

 

199.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren

 

UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Die Universität Graz besetzt am Wegener Center für Klima und Globalen Wandel der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät eine

Professur gem. § 99 Abs 4 UG für Klimaökonomik und Nachhaltige Transition

(40 Stunden/Woche; unbefristet; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2019)

Die Professur soll die Forschung der Economics of Climate and Environmental Change (EconClim) Research Group nachhaltig am Wegener Center verankern, wobei die erfolgreiche Kooperation mit der Volkswirtschaft fortgesetzt wird. Aufgabe der Professur ist die Analyse sozioökonomischer Herausforderungen durch den Klimawandel im Feld Klimaökonomik und Nachhaltige Transition, insbesondere die Analyse der ökonomischen Bedingungen und Handlungsmöglichkeiten beim Übergang zu einer nahezu CO2-freien und klimarobusten Wirtschaft und Gesellschaft. Stark interdisziplinäre Projekte und die Einbindung von Stakeholdern in die Forschung (Ko-Design, Ko-Entwicklung) sind dabei wesentliche Merkmale des wissenschaftlichen Zugangs. Der geographische Fokus der Analyse liegt einerseits auf Österreich, andererseits soll auch zur Erforschung der Prozesse und Bedingungen auf der europäischen und globalen Ebene beigetragen werden. Die Professur ist strategisch auf eine wissenschaftliche Persönlichkeit ausgelegt, die national und international sichtbar und anerkannt ist und kompetitive Drittmittelprojekte eingeworben hat.

Anstellungserfordernisse

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 70.071,40 brutto/Jahr (14 Monatsgehälter). Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl:
IBV/1/99 ex 2018/19

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

 

 

GEISTESWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Die Geisteswissenschaftliche Fakultät bietet Lehramtsstudien in den Fremdsprachen Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch und Spanisch an. Die wissenschaftliche Forschung und akademische Lehre widmet sich der jeweiligen Sprache, der Linguistik, der Kultur- und Literaturwissenschaft sowie der diesen Bereichen entsprechenden Fachdidaktik.

Die Universität Graz besetzt an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät eine

Professur für Fachdidaktik Fremdsprachen gem § 98 UG

(40 Stunden/Woche; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2020 )

Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll das Fach Fachdidaktik Fremdsprachen in den Lehramtsstudien sowie im Doktoratsstudium in Forschung und Lehre vertreten.  

 

Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll in verschiedenen Bereichen der Fremdsprachendidaktik sowie in der Forschungsmethodik lehren.  

 

Erwartet wird ein Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Fremdsprachendidaktik und der Sprachlehr- und -lernforschung. Weiters soll die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber Erfahrung mit empirischer Forschung in den genannten Bereichen vorweisen können. Die Betreuung von Abschlussarbeiten auf allen Ebenen im Bereich der an der Universität Graz gelehrten lebenden Fremdsprachen und Mitarbeit im Doktoratsprogramm „Sprachendidaktik und Sprachlehr/-lernforschung“ sind weitere zentrale Aufgabenbereiche.  

 

Die Mitgestaltung von regionalen und nationalen Konzepten zur österreichischen PädagogInnenbildung in Kooperation mit universitären und außeruniversitären Einrichtungen sowie die Beteiligung am „Habilitationsforum Fachdidaktik und Unterrichtsforschung“ sind erwünscht. 

 

Darüber hinaus soll die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber auch fachspezifische Kooperationen auf nationaler und internationaler Ebene anstreben und Anknüpfungspunkte zu anderen Forschungsschwerpunkten der Fakultät finden (z.B. Bilingualismus, Mehrsprachigkeit, Diversität, Digitalisierung, Interkulturalität). 

Anstellungserfordernisse:

Erwartet wird der Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung. Darüber hinaus ist der Bewerbung eine kurze Darstellung der Lehrphilosophie im Umfang von max. drei Seiten beizulegen. 

Geplanter Zeitpunkt der Hearings ("Berufungsvorträge"): 07.10.2019 bis 08.10.2019

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 70.071,40 brutto/Jahr (14 Monatsgehälter). Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl:
BV/13/98 ex 2018/19

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl per E-Mail an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

 

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Die Universität Graz besetzt am Institut für Geschichte der Geisteswissenschaftlichen Fakultät eine

Professur für Zeitgeschichte gem. § 98 UG

(40 Stunden/Woche; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. März 2020 )

Der/die StelleninhaberIn vertritt das Fach in seiner gesamten Breite aus einer globalen Perspektive. Im Bereich der Forschung werden transnationale/vergleichende Fragestellungen und möglichst auch ein Schwerpunkt außerhalb Europas erwartet, ebenso auch die Kooperation mit den Profilbildenden Bereichen und Forschungsschwerpunkten der Universität Graz.  

In der Lehre übernimmt der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin Lehrveranstaltungen in den Bachelor-, Master- und Diplomstudien sowie in Doktoratsstudien und betreut Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen mit einem zeitgeschichtlichen Schwerpunkt am Institut für Geschichte sowie im Rahmen anderer Master- und Doktoratsstudienprogramme.  

Anstellungserfordernisse:

Erwartet wird der Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung. Erwartet werden Erfahrung in universitärer Lehre sowie die Etablierung eines Forschungsschwerpunktes im Bereich der globalen Zeitgeschichte. 

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 70.071,40 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.

Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl:
BV/18/98 ex 2018/19

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl per E-Mail an:

bewerbung.professur@uni-graz.at

 

 

 

199.2 Stellen für Wissenschaftliches Personal

 

UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Sportwissenschaft sucht eine/n

Universitätsassistent/in mit Doktorat

(20 Stunden/Woche; befristet auf 6 Jahre; zu besetzen ab 01. April 2019)

Ihr Aufgabengebiet

Ihr Profil

Unser Angebot

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1855.60 brutto/Monat (20 Stunden/Woche). Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen. Ein darüber hinaus gehendes höheres Entgelt kann im Einzelfall vereinbart werden.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl:
MB/55/99 ex 2018/19

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at

Für Informationen steht Ihnen Herr Univ. Prof. Markus Tilp unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 8332 gerne zur Verfügung.

 

 

NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Pharmazeutische Wissenschaften sucht eine/n

Universitätsassistent/in mit Doktorat

(40 Stunden/Woche; befristet auf 15 Monate; zu besetzen ab sofort)

Ihr Aufgabengebiet

Ihr Profil

Unser Angebot

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 3711.10 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl:
MB/50/99 ex 2018/19

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at

Für Informationen steht Ihnen Prof. Ulrich Stelzl per E-Mail (ulrich.stelzl@uni-graz.at) gerne zur Verfügung.

 

 

 

199.3 Stellen für Allgemeines Personal

 

UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Das Institut für Pädagogische Professionalisierung sucht eine/n

Office Manager/in mit Schwerpunkt Institutskoordination

(30 Stunden/Woche; vorerst befristet auf ein Jahr - mit Option auf Dauerstelle; zu besetzen ab sofort)

Ihr Aufgabengebiet

Ihr Profil

Unser Angebot

Einstufung

Gehaltsschema des Universitäten-KV: IIIa
Gehaltsschema des VBG (im Fall einer universitätsinternen Versetzung): v2/1

Mindestgehalt

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.501,20 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.

Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl:
AB/36/99 ex 2018/19

Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:

bewerbung@uni-graz.at

Für Informationen steht Ihnen die Institutsleitung gerne zur Verfügung.

 

 

VERWALTUNGSEINHEITEN

An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!

Seit vielen Jahren bildet die Karl-Franzens-Universität Graz Lehrlinge in unterschiedlichsten Berufen aus und sucht

Lehrlinge in folgenden Berufsfeldern:


IT-Techniker/in Kennzahl: LE/1/99 ex 2018/19 (Informationsmanagement)
Metalltechniker/in - Maschinenbautechnik Kennzahl: LE/2/99 ex 2018/19 (Institut für Physik)
Facharbeiter/in Gartenbau Kennzahl: LE/3/99 ex 2018/19 (Institut für Biologie)
Verwaltungsassistent/in Kennzahl: LE/5/99 ex 2018/19 (Personalressort)
Verwaltungsassistent/in Kennzahl: LE/6/99 ex 2018/19 (Studien- und Prüfungsabteilung)

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein positiver Pflichtschulabschluss. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 06.03.2019 mit einer Kopie des letzten Schulzeugnisses, Foto und Lebenslauf unter Angabe der jeweiligen Kennzahl an:

bewerbung@uni-graz.at

Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und freut sich deshalb besonders über Bewerbungen von Frauen für die technischen und handwerklichen Berufe!

Lehrlingsentschädigung

Die Lehrlingsentschädigung gemäß Kollektivvertrag beträgt im 1. Lehrjahr € 548,40, im 2. Lehrjahr € 722,10, im 3. Lehrjahr € 920,70 und im 4. Lehrjahr € 1.218,10 brutto/Monat.

 

 

Die Rektorin:

Neuper

 

 

 

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Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

 

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.