DER
KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 13. 02. 2019 18. Stück
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187. Rektor für die Funktionsperiode 01.10.2019 bis 30.09.2023; Ergebnis der Wahl
188. Schiedskommission; Umnominierung eines Ersatzmitglieds für die Funktionsperiode 11.04.2018 bis 10.04.2020
189. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Biophysik“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
190. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Experimentalphysik“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
191. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Schoditsch; Mitglieder
192. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Patrick Rockenfeller; Mitglieder
193. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Mag. Dr. Daniela Pinter; Mitglieder
194. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Slawistik; Rücktritt des Vorsitzenden
195. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Geographie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
196. Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
197. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019; Verlautbarung der Wahltage und der Fristen und Termine für das Wahlverfahren
198. Mitteilungen
199. Ausschreibung von Stellen
187. Rektor für die Funktionsperiode 01.10.2019 bis 30.09.2023; Ergebnis der Wahl
Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 08.02.2019
Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek
zum Rektor für die Funktionsperiode 01.10.2019 bis 30.09.2023 gewählt.
Die Vorsitzende des Universitätsrats:
List
188. Schiedskommission; Umnominierung eines Ersatzmitglieds für die Funktionsperiode 11.04.2018 bis 10.04.2020
Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 08.02.2019 an Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger
Herrn Univ.-Prof. DDr. Bernd Wieser
als Ersatzmitglied nominiert.
Die Vorsitzende des Universitätsrats:
List
189. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Biophysik“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Berufungsverfahren „Biophysik“ an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 29 Abs 3 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:
Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer
Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
190. Berufungskommission für das Berufungsverfahren „Experimentalphysik“; Nominierung von AKGL-Mitgliedern
Für das Berufungsverfahren „Experimentalphysik“ an der Naturwissenschaftlichen Fakultät werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 29 Abs 3 GLP 2017 folgende Mitglieder nominiert:
Frau Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Edith Gößnitzer
Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Maria Müller
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Aigner
191. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Schoditsch; Mitglieder
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
O.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski
Univ.-Prof. Dr. Susanne Ferrari
O.Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger
Univ.-Prof. Dr. Josef Marko
Univ.-Prof. Dr. Gabriele Schmölzer
Univ.-Prof. Mag. Dr. Gert-Peter Reissner
Ersatzmitglied:
Univ.-Prof. Dr. Matthias Klatt
Mittelbau
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Nora Melzer-Azodanloo
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Anita Ziegerhofer
Ersatzmitglied:
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schummer
Studierende
Alexander Stranz
Lena Al-Yazdi
Ersatzmitglied:
Anja Krasser
In der konstituierenden Sitzung am 28.01.2019 wurde
Herr O.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski
zum Vorsitzenden
Frau O.Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger
zur stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
192. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Dr. Patrick Rockenfeller; Mitglieder
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Univ.-Prof. Dr. Frank Madeo
Univ.-Prof. Dr. Ronald Kühnlein
Univ.-Prof. Mag. Dr. Joachim Reidl
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelzl
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Zechner
Univ.-Prof. Dr. Kai-Uwe Fröhlich
Ersatzmitglied:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl Gruber
Mittelbau
PD Mag. Dr. Martina Schweiger
Mag. Dr. Heimo Wolinski
Ersatzmitglied:
Mag. Dr. Sabine Kienesberger-Feist
Studierende
Christoph Grininger
Claudia Kernmaier
Ersatzmitglied:
Greta Bramerdorfer
In der konstituierenden Sitzung am 24.01.2019 wurde
Herr Univ.-Prof. Dr. Kai-Uwe Fröhlich
zum Vorsitzenden
Herr Univ.-Prof. Dr. Frank Madeo
zum stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
193. Habilitationskommission im Habilitationsverfahren von Ass.-Prof. Mag. Dr. Daniela Pinter; Mitglieder
Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
Univ.-Prof. Mag. Dr. Roland Grabner
Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anja Ischebeck
Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Manuela Paechter
Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwerdtfeger
Univ.-Prof. Mag. Dr. Markus Tilp
Univ.-Prof. DDr. Elisabeth Weiss
Ersatzmitglieder:
Univ.-Prof. Dr. Karin Landerl
Univ.-Prof. Dr. Anne Schienle
Mittelbau
Assoz. Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Fink
Mag. Dr. Corinna Perchtold
Ersatzmitglied:
PD Mag. Dr. Mathias Benedek
Studierende
Nikolaus Koren
Cyril Marx
Ersatzmitglied:
Valentina Mraulak
In der konstituierenden Sitzung am 24.01.2019 wurde
Frau Univ.-Prof. DDr. Elisabeth Weiss
zur Vorsitzenden
Frau Univ.-Prof. Dipl.-Psych. Dr. Anja Ischebeck
zur stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
194. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Slawistik; Rücktritt des Vorsitzenden
Mit Wirkung vom 07.02.2019 tritt Herr Univ.-Prof. Dr. Boban Arsenijevic als Vorsitzender der Curricula-Kommission für die Studienrichtung Slawistik zurück, bleibt jedoch weiterhin Mitglied der Kommission.
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
195. Curricula-Kommission für die Studienrichtung Geographie; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
Mit Wirkung vom 06.02.2019 scheidet Herr Univ.-Prof. Dr. Oliver Sass als Hauptmitglied aus. An seiner Stelle wird
Frau Univ.-Prof. Dr. Anke Strüver
nominiert.
Der Vorsitzende des Senats:
Niemann
196. Fakultätsgremium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät; Umnominierung (Kurie der UniversitätsprofessorInnen)
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Univ.-Prof. MMag. Dr. Johanna Muckenhuber per 15.01.2019 rückt von den Ersatzmitgliedern
Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Markus Hadler
als neues Hauptmitglied nach.
Der Vorsitzende des Fakultätsgremiums:
Reimann
197. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019; Verlautbarung der Wahltage und der Fristen und Termine für das Wahlverfahren
Mit Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, BGBl. II Nr. 34/2019 wurden die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 wie folgt verlautbart:
Wahltage
Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 werden Montag, 27. Mai 2019, Dienstag, 28. Mai 2019 und Mittwoch, 29. Mai 2019, festgelegt.
Fristen und Zeitpunkte
Folgende Fristen und Zeitpunkte sind einzuhalten:
08. April 2019 (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag) | – Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 47 Abs. 5 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 31/2018, und § 14 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 – HSWO 2014, BGBl. II Nr. 48/2017) – Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 HSWO 2014) – Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 28 HSWO 2014) |
09. April 2019 (Tag nach Ablauf des Stichtages) | – Beginn der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 HSWO 2014) |
10. April 2019 (zweiter Werktag nach Ablauf des Stichtages) | – Ende der Frist für die Übermittlung der Daten gemäß § 15 Abs. 2 HSWO 2014 an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 16 Abs. 1 HSWO 2014) |
17. April 2019 (sechs Wochen vor dem letzten Wahltag) | – Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014) – Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 HSWO 2014) |
23. April 2019 (fünf Wochen vor dem ersten Wahltag) | – Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (§ 22 Abs. 1 HSWO 2014) – Ende der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 19 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 HSWO 2014) – Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 HSWO 2014) |
26. April 2019 (binnen drei Werktagen ab Ende der Frist zur Einsichtnahme) | – Letzter Zeitpunkt für Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2014) |
29. April 2019 (vier Wochen vor dem ersten Wahltag) | – Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (§ 30 Abs. 1 HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen bei Wahlvorschlägen (§ 27 Abs. 7 HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Herstellung des Einvernehmens über unterscheidende Bezeichnungen der Wahlvorschläge (§ 23 Abs. 1 HSWO 2014) |
02. Mai 2019 (vier Wochen vor dem letzten Wahltag) | – Ende der Einreichungsfrist für Kandidaturen (§ 28 Abs. 1 HSWO 2014) – Letzte Möglichkeit der Beschlussfassung über die Einrichtung von Unterkommissionen und deren Wirkungsbereiche (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Erstellung der Stimmzettel für die Wahl der Hochschulvertretungen und Übermittlung an die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (§ 32 Abs. 2 HSWO 2014) |
06. Mai 2019 (drei Wochen vor dem ersten Wahltag) | – Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Kandidaturen (§ 29 Abs. 3 HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung einer Kandidatur (§ 30 Abs. 1 und 3 HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 32 Abs. 3 HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Veranlassung des Druckes der Stimmzettel; gleichzeitig mit Verlautbarung (§ 44 Abs. 5 HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt der Feststellung der Zahl der für jedes Organ zu vergebenden Mandate; gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Wahlvorschläge (§ 32 Abs. 5 HSWO 2014) |
13. Mai 2019 (zwei Wochen vor dem ersten Wahltag) | – Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 33 Abs. 1 HSWO 2014) |
20. Mai 2019 (eine Woche vor dem ersten Wahltag) | – Ende der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte (§ 52 Abs. 1 HSWO 2014) |
24. Mai 2019 und/oder 25. Mai 2019 | – Die Wahlkommissionen oder Unterwahlkommissionen an Bildungseinrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 bis 5 HSG 2014, an denen berufsbegleitende Studien oder duale Studiengänge eingerichtet sind, sind berechtigt, den ersten und/oder den zweiten Wahltag auf Freitag bzw. Samstag der der Wahl vorangehenden Woche vorzuziehen (§ 43 Abs. 2 HSG 2014) |
26. Mai 2019 (ein Tag vor dem ersten Wahltag) bzw. bei vorgezogenen Wahltagen: 23. Mai 2019 oder 24. Mai 2019 | – Letzter Zeitpunkt für die Herstellung der papierbasierten Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 21 HSWO 2014) |
27. Mai 2019 | – Erster Wahltag |
27. Mai 2019 bzw. bei vorgezogenen Wahltagen: 24. Mai 2019 oder 25. Mai 2019 | – Letzter Zeitpunkt für die Konstituierung der Unterkommissionen (§ 10 Abs. 2 HSWO 2014) |
28. Mai 2019 | – Zweiter Wahltag – Rückübermittelte Wahlkarten müssen bis 18.00 Uhr bei der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen zu werden (§ 57 Abs. 1 HSWO 2014) |
29. Mai 2019 | – Dritter Wahltag – Erster Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse |
06. Juni 2019 (eine Woche nach dem letzten Wahltag) | – Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 51 Abs. 4 HSG 2014 und § 63 Abs. 1 HSWO 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Zuweisung der Mandate (§ 51 Abs. 4 HSG 2014) – Letzter Zeitpunkt für die Verständigung der Gewählten; gleichzeitig mit Verlautbarung des Wahlergebnisses (§ 51 Abs. 4 HSG 2014 und § 64 Abs. 1 HSWO 2014) |
Binnen drei Tagen nach Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses | – Letzter Zeitpunkt der Ablehnung der Wahl durch die gewählte Mandatarin oder den gewählten Mandatar (§ 64 Abs. 1 HSWO 2014) |
Binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses | – Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 56 Abs. 2 HSG 2014) – Möglichkeit von Einsprüchen gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen (§ 57 Abs. 2 HSG 2014) |
1. Juli 2019 | – Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 8 Abs. 2, § 15 Abs. 3 und § 26 Abs. 2 HSG 2014) |
Bekanntgabe der Einbringungsstelle für die Wahlvorschläge und die Kandidaturen für die ÖH-Wahlen 2019
Gemäß § 11 HSWO 2014, BGBl. II Nr. 376/2014 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 48/2017 wird hiermit die Einbringungsstelle für die Wahlvorschläge und Kandidaturen für die ÖH-Wahlen 2019 bekanntgegeben:
Postalische Einbringungsstelle: Ständige Wahlkommission bei der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft an der Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Bitte beachten sie, dass gemäß § 22 Abs 1 und § 28 Abs 1 HSWO 2014 die Einbringung der Wahlvorschläge und Kandidaturen mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen hat.
Elektronische Einbringungsstelle: michaela.stark@uni-graz.at
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 22 Abs 1 und 28 Abs 1 HSWO 2014 die Einbringung der Wahlvorschläge und Kandidaturen mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (im Folgenden: eIDAS-VO), ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 73, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 257 vom 29.01.2015 S.19, versehenen Dokuments bekannt zu geben ist.
Es sind in allen Fällen die geltenden Formulare gemäß den Anlagen der HSWO 2014 zu verwenden.
Diese Formvorschriften entfallen, wenn die Wahlvorschläge und Kandidaturen persönlich bei der zuständigen Vorsitzenden der Wahlkommission abgegeben werden.
Die Vorsitzende der Wahlkommission:
Stark
198. MITTEILUNGEN
http://international.uni-graz.at
Im Büro für Internationale Beziehungen gehen außerdem laufend aktuelle Informationen und Antragsunterlagen zu den diversen EU-Mobilitäts- und Forschungsprogrammen, zu Auslandsstipendien seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie sonstigen geförderten Auslandsaufenthalten und Förderungspreisen ein, die auf der Webseite nur auswahlartig angeführt werden können. Ebenso erhältlich sind im Büro für Internationale Beziehungen Informationen zu Seminaren, Kongressen, Tagungen, Kursen, Lehrgängen, Praktika, Sommerschulen und Sprachkursen im Ausland sowie diverse, für den internationalen Bereich relevante Fachzeitschriften. Bei Interesse bitte sich direkt im Büro für Internationale Beziehungen zu informieren.
NEWSLETTER DES FORSCHUNGSMANAGEMENT und -SERVICE
Tel.: (0316) 380-1287
Der Newsletter des Forschungsmanagement und -service erscheint 14-tägig und beinhaltet nationale und internationale Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und forschungsrelevante Informationen. Zu finden ist der Newsletter auf der Homepage unter der Rubrik „Forschungsnewsletter“:
www.uni-graz.at/de/forschen/fms/
Die Rektorin:
Neuper
199. AUSSCHREIBUNG VON STELLEN
Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Dabei gilt: Wenn Bewerberinnen, die für die angestrebte Stelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, vorhanden sind, sind diese solange vorrangig aufzunehmen, bis der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten innerhalb der jeweiligen personalrechtlichen Kategorien an der Universität mindestens 50% beträgt.
Sollte sich keine Frau bewerben, muss u. U. die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist inkl. Lebenslauf, Foto und relevanter (Dienst-)Zeugnisse unter Angabe der jeweiligen Kennzahl bitte per E-Mail an:
bewerbung@uni-graz.at
Karl-Franzens-Universität Graz
Personalressort
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der Karl-Franzens-Universität Graz nicht ersetzt.
Damit Sie alle Informationen zum aktuellen Stand Ihrer Bewerbung so schnell wie möglich erhalten und wir damit auch einen kleinen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt liefern können, gestalten wir die gesamte Kommunikation mit Ihnen, sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, per E-Mail. Geben Sie uns deshalb bitte – wenn möglich – auch Ihre E-Mail Adresse bekannt. Sollten Sie über keine E-Mail Adresse verfügen, erhalten Sie alle entsprechenden Informationen selbstverständlich in Papierform. Vielen Dank!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wichtiger Hinweis:
Die allgemeinen Stellen (ausgenommen Leitungsfunktionen gemäß § 20 Abs 6 Z 10 UG) werden vor einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in der INTERNEN JOBBÖRSE ausgeschrieben, zu der ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Karl-Franzens-Universität Graz Zugang haben.
Hier gelangen Sie zur Plattform der INTERNEN JOBBÖRSE, wo Sie neben den aktuell ausgeschriebenen Stellen auch detaillierte Informationen finden:
http://jobs.uni-graz.at/de/InterneJobboerse/
199.1 Stellen für Professorinnen bzw. Professoren
UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Die Universität Graz besetzt am Wegener Center für Klima und Globalen Wandel der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät eine
(40 Stunden/Woche; unbefristet; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2019)
Die Professur soll die Forschung der Economics of Climate and Environmental Change (EconClim) Research Group nachhaltig am Wegener Center verankern, wobei die erfolgreiche Kooperation mit der Volkswirtschaft fortgesetzt wird. Aufgabe der Professur ist die Analyse sozioökonomischer Herausforderungen durch den Klimawandel im Feld Klimaökonomik und Nachhaltige Transition, insbesondere die Analyse der ökonomischen Bedingungen und Handlungsmöglichkeiten beim Übergang zu einer nahezu CO2-freien und klimarobusten Wirtschaft und Gesellschaft. Stark interdisziplinäre Projekte und die Einbindung von Stakeholdern in die Forschung (Ko-Design, Ko-Entwicklung) sind dabei wesentliche Merkmale des wissenschaftlichen Zugangs. Der geographische Fokus der Analyse liegt einerseits auf Österreich, andererseits soll auch zur Erforschung der Prozesse und Bedingungen auf der europäischen und globalen Ebene beigetragen werden. Die Professur ist strategisch auf eine wissenschaftliche Persönlichkeit ausgelegt, die national und international sichtbar und anerkannt ist und kompetitive Drittmittelprojekte eingeworben hat.
Die Ausschreibung richtet sich gem § 3 Abs 1 Satzungsteil „Besetzung von Professuren gem § 99 Abs 4 UG“ ausschließlich an Universitätsdozent/innen gem § 94 Abs 2 Z 2 UG, die dem Amt der Universität Graz gem § 125 UG dienstzugewiesen sind
Mehrjährige Forschungs- und Lehrerfahrung als Universitätsdozent/in
Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre im Fach Klima- und Umweltökonomik
Auslandserfahrung während der wissenschaftlichen Laufbahn
Erfolgreiche Einwerbung fachspezifischer Projekte, insb kompetitiver Drittmittelprojekte
Internationale Publikationstätigkeit
Management- und Führungserfahrung
Erfahrung in der akademischen Selbstverwaltung
Gender Mainstreaming Kompetenz
Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 70.071,40 brutto/Jahr (14 Monatsgehälter). Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl: IBV/1/99 ex 2018/19
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte an:
bewerbung.professur@uni-graz.at
GEISTESWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Die Geisteswissenschaftliche Fakultät bietet Lehramtsstudien in den Fremdsprachen Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch und Spanisch an. Die wissenschaftliche Forschung und akademische Lehre widmet sich der jeweiligen Sprache, der Linguistik, der Kultur- und Literaturwissenschaft sowie der diesen Bereichen entsprechenden Fachdidaktik.
Die Universität Graz besetzt an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät eine
(40 Stunden/Woche; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2020 )
Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll das Fach Fachdidaktik Fremdsprachen in den Lehramtsstudien sowie im Doktoratsstudium in Forschung und Lehre vertreten.
Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll in verschiedenen Bereichen der Fremdsprachendidaktik sowie in der Forschungsmethodik lehren.
Erwartet wird ein Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Fremdsprachendidaktik und der Sprachlehr- und -lernforschung. Weiters soll die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber Erfahrung mit empirischer Forschung in den genannten Bereichen vorweisen können. Die Betreuung von Abschlussarbeiten auf allen Ebenen im Bereich der an der Universität Graz gelehrten lebenden Fremdsprachen und Mitarbeit im Doktoratsprogramm „Sprachendidaktik und Sprachlehr/-lernforschung“ sind weitere zentrale Aufgabenbereiche.
Die Mitgestaltung von regionalen und nationalen Konzepten zur österreichischen PädagogInnenbildung in Kooperation mit universitären und außeruniversitären Einrichtungen sowie die Beteiligung am „Habilitationsforum Fachdidaktik und Unterrichtsforschung“ sind erwünscht.
Darüber hinaus soll die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber auch fachspezifische Kooperationen auf nationaler und internationaler Ebene anstreben und Anknüpfungspunkte zu anderen Forschungsschwerpunkten der Fakultät finden (z.B. Bilingualismus, Mehrsprachigkeit, Diversität, Digitalisierung, Interkulturalität).
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung
Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation in Fachdidaktik Fremdsprachen
Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach (in Relation zum akademischen Alter)
Nachgewiesene Praxis in der Fremdsprachenlehre
Wissenschaftliche Publikationen in verschiedenen Bereichen der Fachdidaktik Fremdsprachen
Empirische, schulunterrichtsnahe Forschung im Bereich der Fremdsprachendidaktik
Pädagogische und hochschuldidaktische Eignung und Nachweis von universitärer Lehrerfahrung
Erfolgreiche Einwerbung fachspezifischer Projekte; insbesondere kompetitiver Drittmittel
Teamfähigkeit und Qualifikation zur Führungskraft
Internationale Vernetzung innerhalb der Fach-Community
Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Erfahrung in der universitären Selbstverwaltung erwünscht
Gender Mainstreaming Kompetenz
Erwartet wird der Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung. Darüber hinaus ist der Bewerbung eine kurze Darstellung der Lehrphilosophie im Umfang von max. drei Seiten beizulegen.
Geplanter Zeitpunkt der Hearings ("Berufungsvorträge"): 07.10.2019 bis 08.10.2019
Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 70.071,40 brutto/Jahr (14 Monatsgehälter). Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl: BV/13/98 ex 2018/19
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl per E-Mail an:
bewerbung.professur@uni-graz.at
An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Die Universität Graz besetzt am Institut für Geschichte der Geisteswissenschaftlichen Fakultät eine
(40 Stunden/Woche; unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen ab 01. März 2020 )
Der/die StelleninhaberIn vertritt das Fach in seiner gesamten Breite aus einer globalen Perspektive. Im Bereich der Forschung werden transnationale/vergleichende Fragestellungen und möglichst auch ein Schwerpunkt außerhalb Europas erwartet, ebenso auch die Kooperation mit den Profilbildenden Bereichen und Forschungsschwerpunkten der Universität Graz.
In der Lehre übernimmt der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin Lehrveranstaltungen in den Bachelor-, Master- und Diplomstudien sowie in Doktoratsstudien und betreut Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen mit einem zeitgeschichtlichen Schwerpunkt am Institut für Geschichte sowie im Rahmen anderer Master- und Doktoratsstudienprogramme.
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung
Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation in Zeitgeschichte
Hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach (in Relation zum akademischen Alter)
Auslandserfahrung während der wissenschaftlichen Laufbahn
Erfolgreiche Einwerbung fachspezifischer Projekte; insbesondere kompetitiver Drittmittel
Management- und Führungserfahrung
Gender-Mainstreaming-Kompetenz
Die Forschungstätigkeit soll durch einschlägige Veröffentlichungen in qualitätsgesicherten internationalen Publikationen belegt sein
Erwartet wird der Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung. Erwartet werden Erfahrung in universitärer Lehre sowie die Etablierung eines Forschungsschwerpunktes im Bereich der globalen Zeitgeschichte.
Gehaltsschema des Universitäten-KV: A1
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 70.071,40 brutto/Jahr. Ein allfälliges höheres Gehalt kann zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden.
Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl: BV/18/98 ex 2018/19
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewerbungsbestimmungen – informieren Sie sich unter http://jobs.uni-graz.at/Berufungsverfahren – innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl per E-Mail an:
bewerbung.professur@uni-graz.at
199.2 Stellen für Wissenschaftliches Personal
UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Das Institut für Sportwissenschaft sucht eine/n
(20 Stunden/Woche; befristet auf 6 Jahre; zu besetzen ab 01. April 2019)
Unabhängige und kooperative Forschung im Bereich Biomechanik, Bewegungs- und Trainingswissenschaft
Abhaltung von Lehrveranstaltungen sowie Betreuung von Studierenden im Bachelor- und Masterstudium
Mitwirkung bei der Beantragung von Drittmittelprojekten
Mitwirkung in der universitären Selbstverwaltung sowie bei organisatorischen Aufgaben des Institutes
Betreuung von Bachelorarbeiten und (Mit-)betreuung von Masterarbeiten und Dissertationen
Dissertation im Fach Sportwissenschaft
Sehr gute Kenntnisse in der experimentellen Forschung im Bereich Biomechanik & Neurophysiologie. Sehr gute Kenntnisse im Umgang mit kinematischen (Motion capture System), dynamischen (Dynamometer, Kraftmessplatten), elektromyografischen Messsystemen sowie der Elektrostimulation.
Fähigkeit zur eigenständigen Entwicklung von Studiendesigns
Sehr gute Englischkenntnisse
Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Forschungsprojekten
Erfahrung in der Beantragung von Drittmitteln
Wissenschaftliche Publikationstätigkeit
Wissenschaftliche Auslandserfahrung (wünschenswert)
Sehr gute Statistikkennnisse
Fähigkeit zur eigenständigen Forschungsarbeit, ausgeprägte Team- und Organisationsfähigkeit
Hohe Einsatzbereitschaft und Motivation zum wissenschaftlichen Arbeiten
Bereitschaft zur individuellen Weiterqualifizierung und Kooperation mit nationalen und internationalen Forschungspartnern
Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1855.60 brutto/Monat (20 Stunden/Woche). Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen. Ein darüber hinaus gehendes höheres Entgelt kann im Einzelfall vereinbart werden.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.
Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl: MB/55/99 ex 2018/19
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.
Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:
Für Informationen steht Ihnen Herr Univ. Prof. Markus Tilp unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 380 - 8332 gerne zur Verfügung.
NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Das Institut für Pharmazeutische Wissenschaften sucht eine/n
(40 Stunden/Woche; befristet auf 15 Monate; zu besetzen ab sofort)
Forschung im Bereich der Molekularbiologie oder Bioinformatik; selbstständige Forschung und Mitwirkung an Forschungsprojekten (Grundlagen - und angewandte Forschung in der Arbeitsgruppe Netzwerk Pharmakologie). Die Arbeitsgruppe verfolgt interdisziplinäre Ansätze (experimentell und bioinformatisch) zur Erforschung von Proteinnetzwerken und deren Veränderungen bei Erkrankungen (z.B. Krebs). Informationen zur Arbeitsgruppe: https://pharmazie.uni-graz.at/en/research/pharmaceutical-chemistry/network-pharmacology-stelzl/
Lehre am Institut für Pharmazeutische Wissenschaften
Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben
Facheinschlägiges Doktorat
Sehr gute Kenntnisse der molekularbiologischen, biochemischen oder zellbiologischen Arbeitstechniken oder sehr gute Computerkenntnisse und praktische Kenntnisse mit bioinformatischen Methoden, [z.B. Programmierung, Statistik (R), Datenbanken (SQL)]
Sehr gute Englischkenntnisse
Internationale Publikationstätigkeit (wünschenswert)
Didaktische Eignung zur Mitwirkung in der Lehre im Bereich Pharmazeutische Chemie
Leistungsbereitschaft
Detailgenauigkeit
Freude am wissenschaftlichen Arbeiten und am Umgang mit Studierenden
Kommunikations- und Teamfähigkeit
Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeit
Gehaltsschema des Universitäten-KV: B1
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 3711.10 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.
Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl: MB/50/99 ex 2018/19
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.
Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:
Für Informationen steht Ihnen Prof. Ulrich Stelzl per E-Mail (ulrich.stelzl@uni-graz.at) gerne zur Verfügung.
199.3 Stellen für Allgemeines Personal
UMWELT-, REGIONAL- UND BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Das Institut für Pädagogische Professionalisierung sucht eine/n
(30 Stunden/Woche; vorerst befristet auf ein Jahr - mit Option auf Dauerstelle; zu besetzen ab sofort)
Entlastung der Institutsleitung in allen Belangen des Institutsmanagements (dh insbesondere in Budget- und Personalangelegenheiten) sowie Wahrnehmung einer zentralen Schnittstellenfunktion zu inner- und außeruniversitären Kooperationspartnern
Organisatorische Unterstützung der WissenschafterInnen des Instituts bei der Beantragung und Anbahnung von Forschungsprojekten und –kooperationen sowie bei deren Abwicklung
Koordination und Mitarbeit bei der Lehrplanung sowie aller studienbezogenen Aufgaben der Institutsverwaltung
Koordination des Institutssekretariats
(HAK-)Matura sowie mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, idealerweise an einer Universität
Ausgezeichnete MS Office Kenntnisse
SAP-Kenntnisse und Uni Graz Online Kenntnisse wünschenwert
Sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen in deutscher sowie in englischer Sprache
Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
Gehaltsschema des Universitäten-KV: IIIa
Gehaltsschema des VBG (im Fall einer universitätsinternen Versetzung): v2/1
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt gemäß der angegebenen Einstufung beträgt € 1.501,20 brutto/Monat. Durch anrechenbare Vordienstzeiten und sonstige Bezugs- und Entlohnungsbestandteile kann sich dieses Mindestentgelt erhöhen.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit. Es erwarten Sie flexible Arbeitszeiten sowie zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Nutzen Sie die Chance für den Einstieg in ein herausforderndes Arbeitsumfeld, geprägt von Teamgeist und Freude am Job.
Ende der Bewerbungsfrist: 06. März 2019
Kennzahl: AB/36/99 ex 2018/19
Die Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die über eine ausschreibungsadäquate Qualifikation verfügen.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl bitte per E-Mail an:
Für Informationen steht Ihnen die Institutsleitung gerne zur Verfügung.
VERWALTUNGSEINHEITEN
An der Universität Graz arbeiten ForscherInnen und Studierende in einem breiten fachlichen Spektrum an Lösungen für die Welt von morgen. Unsere WissenschafterInnen entwickeln Strategien, um den aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft zu begegnen. Die Universität Graz bekennt sich zur Leistungsorientierung, fördert Karrierewege und bietet mehrfach ausgezeichnete Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Diversität in einer zeitgemäßen Arbeitswelt – unter dem Motto: We work for tomorrow. Werden Sie Teil davon!
Seit vielen Jahren bildet die Karl-Franzens-Universität Graz Lehrlinge in unterschiedlichsten Berufen aus und sucht
• IT-Techniker/in Kennzahl: LE/1/99 ex 2018/19 (Informationsmanagement)
• Metalltechniker/in - Maschinenbautechnik Kennzahl: LE/2/99 ex 2018/19 (Institut für Physik)
• Facharbeiter/in Gartenbau Kennzahl: LE/3/99 ex 2018/19 (Institut für Biologie)
• Verwaltungsassistent/in Kennzahl: LE/5/99 ex 2018/19 (Personalressort)
• Verwaltungsassistent/in Kennzahl: LE/6/99 ex 2018/19 (Studien- und Prüfungsabteilung)
Voraussetzung für die Aufnahme ist ein positiver Pflichtschulabschluss. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 06.03.2019 mit einer Kopie des letzten Schulzeugnisses, Foto und Lebenslauf unter Angabe der jeweiligen Kennzahl an:
Die Karl-Franzens-Universität strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und freut sich deshalb besonders über Bewerbungen von Frauen für die technischen und handwerklichen Berufe!
Die Lehrlingsentschädigung gemäß Kollektivvertrag beträgt im 1. Lehrjahr € 548,40, im 2. Lehrjahr € 722,10, im 3. Lehrjahr € 920,70 und im 4. Lehrjahr € 1.218,10 brutto/Monat.
Die Rektorin:
Neuper
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Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,
Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.
Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.
E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at
Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1
Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.
Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.
Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.