Geschäftsordnung Profilbildender Bereich Dimensionen der Europäisierung


MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

56. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 06. 02. 2019 17.e Stück

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Geschäftsordnung

des Profilbildenden Bereichs

Dimensionen der Europäisierung

Beschluss des Rektorats vom 31.01.2019

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

GZ: 39/5-1/51 ex 2018/19

Geschäftsordnung

des

Profilbildenden Bereichs

Dimensionen der Europäisierung

 

 

§ 1.     Präambel

Zur Schwerpunktsetzung in der internationalen Spitzenforschung und zum Ausbau von Alleinstellungsmerkmalen in Österreich wird das Forschungsprofil der Universität Graz durch Profilbildende Bereiche geschärft, die sich mit gesellschaftsrelevanten und zukunftsorientierten Themen befassen. Internationale Exzellenz in der Forschung soll damit langfristig erhalten und weiter ausgebaut werden.

§ 2.     Geltungsbereich

Diese Geschäftsordnung regelt die Grundsätze der Organisation des Profilbildenden Bereichs Dimensionen der Europäisierung und konkretisiert Aufgaben innerhalb dieses.

§ 3.     Mitgliedschaft

Mitglieder eines Profilbildenden Bereichs haben ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Graz. Jede Person kann höchstens einem Profilbildenden Bereich angehören.

WissenschafterInnen, die dem Profilbildenden Bereich beitreten wollen, können einen Antrag mit Lebenslauf und Motivationsschreiben an das Forum richten. Über ihren Antrag wird beim nächsten Treffen des Forums mit Mehrheitsentscheidung der Anwesenden abgestimmt. WissenschafterInnen müssen einen erkennbaren Publikations- und Forschungsschwerpunkt im profilbildenden Bereiches besitzen.

Neben Vollmitgliedern gibt es auch assoziierte Mitglieder, deren Forschung sich nicht überwiegend den Themen des Profilbildenden Bereiches widmet, die jedoch durch Publikationen, Forschung oder Nachwuchsförderung an dem Bereich beteiligt sind (z.B. Mitglieder von DKs, Post-Docs). Vollmitglieder und assoziierte Mitglieder besitzen das Stimmrecht. Die jeweiligen Sprecher-Innen der Forschungsnetzwerke Heterogenität und Kohäsion sowie Kultur- und Deutungsgeschichte Europas sind in dieser Funktion auch Mitglieder des Forums mit Stimmrecht, um die Vernetzung zwischen dem Profilbildenden Bereich und den Forschungsnetzwerken sicherzustellen, können jedoch nicht als SprecherInnen oder Ko-SprecherInnen gewählt werden.

Wenn Mitglieder nach drei Jahren keinen erkennbaren Beitrag geleistet haben (in Hinblick auf Forschung, Nachwuchsförderung oder Publikationen), können sie auf Antrag eines Mitglieds und mit Mehrheitsentscheid des Forums aus dem Bereich ausgeschlossen werden.

§ 4.     Leitungsstruktur

Das SprecherInnenteam besteht aus einer/einem SprecherIn und 2-3 Ko-SprecherInnen, zugleich SprecherIn und StellvertreterInnen des fakultätsübergreifenden Leistungsbereichs Dimensionen der Europäisierung. Sie sind Mitglieder des Forums und von diesem jeweils für die Dauer von zwei Studienjahren zu wählen, wobei auf eine ausgewogene Repräsentation der vertretenen Fakultäten und der Geschlechter zu achten ist. Eine Wiederwahl ist möglich. Jedes Mitglied hat das Recht, Wahlvorschläge einzubringen. Die Abstimmung erfolgt geheim.

Rechte und Pflichten:

·     Vertretung des Profilbildenden Bereiches gegenüber dem Rektorat und anderen Akteuren sowie in Gremien

·     Regelmäßige Einberufung von Forumsversammlungen

·     Umsetzung der Forumsbeschlüsse

·     Berichtspflicht gegenüber dem Forum

Die/der SprecherIn des Profilbildenden Bereichs wird regelmäßig zum Jour fixe der LeiterInnen der Organisationseinheiten mit dem Rektorat sowie zum Runden Tisch Forschung mit der/dem VizerektorIn für Forschung, den VizedekanInnen und den SprecherInnen der Forschungsnetzwerke eingeladen. Ebenso wird ein eigener Jour fixe mit dem Rektorat und den SprecherInnen aller Profilbildenden Bereiche eingerichtet.

§ 5.     Forum

Das Forum umfasst alle Mitglieder eines Profilbildenden Bereichs und tritt mindestens einmal im Semester zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Zur Beschlussfassung muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Forums anwesend sein. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Stimmübertragungen sind möglich. Eine ordentliche Vollversammlung wird vom SprecherInnenteam einberufen. Eine außerordentliche Sitzung kann über Umlaufbeschluss und entsprechender Begründung von zwei Dritteln der Mitglieder einberufen werden. 

Kompetenzen:

·     Entscheidung über Budgetplanung

·     Beschluss gemeinsamer Forschungsprogramme und weiterer Aktivitäten

·     Subsidiäre Allzuständigkeit (für alle Kompetenzen, die nicht explizit dem SprecherInnenteam zugeordnet sind)

·     Wahl (bzw. allfällige Abberufung) des SprecherInnenteams

·     Die Gründungsversammlung des Forums entscheidet über die Geschäftsordnung. Sie wird vom ältesten Mitglied geleitet, das auch deren Tagesordnung vorschlägt. Nach der Wahl des SprecherInnenteams übernimmt eines seiner Mitglieder die Moderation der Forumssitzung. Diese Vorgangsweise wird auch auf jede Forumsversammlung angewandt, auf der ein SprecherInnenteam neu gewählt wird.

§ 6.     Mitwirkung bei Berufungsverfahren

Die SprecherInnen werden nach Maßgabe des Satzungsteils Berufungsverfahren in Berufungsverfahren nach den §§ 98 und 99 Abs. 5 UG einbezogen, wenn die Professur dem Profilbildenden Bereich zugeordnet wird.

§ 7.     Academic Advisory Board

Es wird ein Academic Advisory Board als externes Beratungsgremium eingerichtet. Es besteht aus acht Mitgliedern und wird durch das Rektorat für die Dauer von max. vier Jahren (analog zur Rektoratsperiode) eingesetzt. Die/der SprecherIn des Profilbildenden Bereichs hat ein Vorschlagsrecht für die Bestellung der Mitglieder des Academic Advisory Boards. Die Administration der Treffen und die Bereitstellung der Kosten dafür erfolgt im Auftrag des Rektorats durch die Abteilung für Leistungs- und Qualitätsmanagement.

Das Academic Advisory Board berät das Rektorat und den Profilbildenden Bereich im Hinblick auf sein Forschungsprogramm und daraus erwachsenden Aktivitäten sowie in Angelegenheiten der Nachwuchsförderung. Das Board tritt zumindest einmal pro Jahr auf Einladung des für Forschung zuständigen Rektoratsmitglied unter dessen Leitung zusammen. Mitglieder des Boards können an dessen Sitzungen auch via Videokonferenz teilnehmen.

§ 8.     Berichtswesen

Ein Berichtswesen zu Leistungen der Profilbildenden Bereiche wird durch die Abteilung für Leistungs- und Qualitätsmanagement aufgebaut und die Berichte den SprecherInnen zur Verfügung gestellt. Gezählt werden alle Leistungen der Mitglieder eines Bereichs. Mitgliederlisten sind von den SprecherInnen im Forschungsportal zu administrieren und aktuell zu halten.

§ 9.     Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung sowie jede Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung des Rektorats und der SprecherInnen des Profilbildenden Bereichs.

§ 10.     Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Verlautbarung im Mitteilungsblatt der Universität Graz in Kraft.

Die Rektorin: 
Neuper


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