MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

51. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 30. 01. 2019 16.p Stück

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Kostenbeteiligung Aufnahmeverfahren

gemäß  § 63a, § 71b, § 71c und § 71d Universitätsgesetz 2002

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Kostenbeteiligung Aufnahmeverfahren

gemäß  § 63a, § 71b, § 71c und § 71d Universitätsgesetz 2002

Das Rektorat der Karl-Franzens-Universität Graz hat die Einhebung einer Kostenbeteiligung in der Höhe von € 50,- für die Durchführung der Aufnahmeverfahren für die folgenden Studien beschlossen:

·     Diplom Rechtswissenschaften

·     Bachelor Betriebswirtschaft

·     Bachelor Economics

·     Bachelor Umweltsystemwissenschaften mit den Schwerpunkten, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaftslehre und Geographie

·     Bachelor Biologie

·     Bachelor Molekularbiologie

·     Bachelor Pharmazeutische Wissenschaften

·     Bachelor Transkulturelle Kommunikation

·     Bachelor Psychologie

·     Master Psychologie

·     Master Pharmazie

Der vollständige Betrag muss innerhalb der festgelegten Frist mittels des von der Universität Graz zur Verfügung gestellten ePayment-Angebots bezahlt werden. Die dafür erforderlichen Informationen werden im Rahmen der Registrierung zum Aufnahmeverfahren im Bewerbungstool bekannt gegeben. Die StudienwerberInnen haben die ausdrückliche Verpflichtung, die Verlautbarungen auf der Website Universität Graz https://studienzugang.uni-graz.at/ zu verfolgen.

Sobald die Kostenbeteiligung bezahlt wurde, ist ein Rücktritt von der Anmeldung, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr möglich und bezahlte Beträge können ausnahmslos nicht rückerstattet werden. Auch bei Nichterscheinen zur Aufnahmeprüfung oder bei Absage der Aufnahmeprüfung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Kostenbeitrages.

Die Rektorin:

Neuper