Gründungserklärung Smart Regulation


MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

30. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 16. 01. 2019 14.f Stück

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Gründungserklärung

des Profilbildenden Bereichs

Smart Regulation

gem. § 19 Organisationsplan

Beschluss des Rektorats vom 20.12.2018

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Gründungserklärung

Smart Regulation

gem. § 19 Organisationsplan 

I.     Einleitung

§ 1     Gründungskontext

Zur Schwerpunktsetzung in der internationalen Spitzenforschung und zum Ausbau von Alleinstellungsmerkmalen in Österreich wird das Forschungsprofil der Universität Graz durch Profilbildende Bereiche geschärft, die sich mit gesellschaftsrelevanten und zukunftsorientierten Themen befassen. Internationale Exzellenz in der Forschung soll damit langfristig erhalten und weiter ausgebaut werden. Das Rektorat richtet die Profilbildenden Bereiche als fakultätsübergreifende Leistungsbereiche gem. § 19 OrgPlan ein.

Die rasanten technologischen Entwicklungen der Gegenwart (z.B. Informationstechnologien, Big Data, Vernetzung, Industrie 4.0, Algorithmen, Blockchain, selbstfahrende Autos, Roboter) erzeugen Disruptionen im bestehenden rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Umfeld. Daraus ergeben sich neue Fragen, sowohl hinsichtlich bestehender als auch zukünftiger Modelle der Regulierung, der Verhaltenssteuerung und der Schaffung von Anreizen zur Beeinflussung von Entscheidungen von Individuen, Unternehmen und der Gesellschaft (Schlagwort Informationsgesellschaft).

Das Ziel des Profilbildenden Bereichs Smart Regulation ist es, dass Forschende der Universität Graz die interdisziplinären Forschungsfragen gemeinsam bearbeiten. Damit wird einerseits an die Tradition der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät als Vorläuferin von zwei beteiligten Fakultäten angeknüpft, andererseits kann dabei auf bereits bestehenden Kooperationen insbesondere im Bereich Steuerlehre/Accounting sowie Verhaltensökonomie aufgebaut werden.

§ 2     Kooperationen innerhalb der Universität Graz

Im Profilbildenden Bereich sind ForscherInnen aus vier Fakultäten (der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, der Katholisch-Theologischen Fakultät und der Naturwissenschaftlichen Fakultät) vertreten.

Grundsätzlich sind alle WissenschafterInnen der Universität Graz berechtigt an dem Profilbildenden Bereich teilzunehmen, sofern sie die Aufnahmekriterien (siehe Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs Smart Regulation) erfüllen.

II.     Ziele

§ 3     Forschung

Der technische Fortschritt ermöglicht neue Chancen und Geschäftsmodelle für die Wirtschaft, bewirkt aber zugleich neue Herausforderungen für die Entwicklung und Durchsetzung rechtlicher Regeln. Offenkundig wird dieses Spannungsfeld am Beispiel der bereits jetzt intensiv diskutierten Technologien selbstfahrender Autos, des 3D-Drucks, der Cloud-Dienstleistungen sowie des Internet of Things (IoT). Die entstehenden Herausforderungen betreffen insbesondere drei Bereiche:

1.     Welchen Rechtsrahmen erfordern neuartige Technologien? Bedarf es der Entwicklung eines neuen Rechtsrahmens für innovative Technologien oder reicht eine Weiterentwicklung der bestehenden Rechtsvorschriften aus?

2.     Die Informations- und Kommunikationstechnologie ermöglicht bisher ungeahnte Steuerungsmöglichkeiten für Unternehmen. Welche Auswirkungen hat dies auf die Unternehmensstrukturen (z.B. zentralisierte vs. dezentralisierte Entscheidungskompetenzen), die Anreizsetzung in Unternehmen (z.B. Kontrolle/Monitoring vs. Incentives), auf Verträge, auf Produkt- und Kapitalmärkte sowie auf Fragen der Steuerbemessung und Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen?

3.     Der wissenschaftliche Fortschritt hat auch die Gestaltung rechtlicher und nichtrechtlicher Steuerungsmechanismen nachhaltig beeinflusst. Zu denken ist hier insbesondere an Erkenntnisse der Verhaltensökonomie. Die Technik des „nudging“ (Thaler/Sunstein) führt u.a. zu der Frage, ob das Verhältnis zwischen Staat und BürgerInnen weiterhin primär hierarchisch (z.B. durch Hoheitsakte) oder stärker kooperativ (z.B. durch „Soft Law“ oder Selbstregulierung) geregelt werden sollte. Auch auf dem Gebiet der Durchsetzung rechtlicher Regelungen besteht gegebenenfalls ein Zielkonflikt zwischen Verwaltungsökonomie und Rechtssicherheit, dessen Lösung die Kooperation von Wirtschafts- und Rechtswissenschaft erfordert.

Das Ziel des Profilbildenden Bereichs Smart Regulation ist es, dass Forschende der Universität Graz solche offensichtlich interdisziplinären Forschungsfragen gemeinsam bearbeiten.

Weiters bietet die Organisation von interdisziplinären Konferenzen durch den Profilbildenden Bereich Smart Regulation die Chance, die Forschungsaktivitäten und Alleinstellungsmerkmale der Junior und Senior Researchers einem breiten Publikum vorzustellen und die internationale Sichtbarkeit der Universität Graz weiter zu stärken.

§ 4     Lehre

Die Ziele im Bereich Lehre sind in der Zielvereinbarung mit dem Rektorat festzulegen.

§ 5     Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist einer der zentralen Aspekte des Profilbildenden Bereichs Smart Regulation. Das wesentliche Ziel der Nachwuchsförderung besteht in der Sicherung und Steigerung der Konkurrenzfähigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses. PostDocs und Habilitierende sind in vollem Umfang in die Forschungsaktivitäten des Profilbildenden Bereichs eingebunden.

§ 6     Gesellschaftliche Zielsetzungen

Neben Konferenzen für die Scientific Community sind auch Science-to-public-Veranstaltungen geplant, um die Notwendigkeit einer smarten Regulierung einem breiteren Publikum zu verdeutlichen und in der politischen Diskussion zu verankern.

§ 7     Kooperationen

Die Einladung von Gastvortragenden (z.B. in Form von Fellowships bzw. im Rahmen des COSTNetzwerks) dient der internationalen Vernetzung der Forschenden und dem interdisziplinären Dialog. Zusätzliches Ziel der Präsenz von Gastvortragenden ist ihre Einbindung in die Doktoratsausbildung in Form vom Doktoratskursen oder -seminaren.

III.     Rechtlicher & organisatorischer Rahmen

Der fakultätsübergreifende Leistungsbereich Smart Regulation unterliegt in vollem Umfang sämtlichen universitätsinternen Verordnungen und Richtlinien.

§ 8     Rechtsform und institutionelle Zuordnung

Bei Smart Regulation handelt es sich um einen fakultätsübergreifenden Leistungsbereich gem. § 19 OrgPlan. Er untersteht dem für Forschung zuständigen Rektoratsmitglied und wird durch einen bevollmächtigten Sprecher/eine bevollmächtigte Sprecherin repräsentiert.

§ 9     Leitung und Stellvertretung

Das Rektorat bestellt einen Sprecher/eine Sprecherin. Weitere Regelungen finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs Smart Regulation.

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen und auf Rechnung der Universität Graz erteilt der Rektor/die Rektorin dem Sprecher/der Sprecherin und dem Stellvertreter/der Stellvertreterin eine Bevollmächtigung gem. § 28 UG iVm der Bevollmächtigungsrichtlinie der Universität Graz.

§ 10     Zuordnung von Personal

Die Mitglieder des Profilbildenden Bereichs Smart Regulation verbleiben im Rahmen ihrer Dienstpflichten in Forschung, Lehre und Verwaltung den jeweiligen akademischen Einheiten der Universität Graz zugeordnet und den jeweiligen Leitern/Leiterinnen der akademischen Einheiten bzw. Organisationseinheiten gegenüber weisungsgebunden.

Die organisatorische Zuordnung der Leistungen erfolgt zu jener akademischen Einheit, der die Person dienstrechtlich zugeordnet ist. Die Zuordnung einer Leistung zum Profilbildenden Bereich erfolgt unabhängig von der organisatorischen Zuordnung gesondert im Forschungsportal.

Weitere Regelungen zur Mitgliedschaft finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs Smart Regulation. Eine Liste der bei der Gründung zugeordneten PIs ist im Anhang zu finden.

§ 11     Wissenschaftlicher Beirat (Scientific Board)

Smart Regulation steht ein Beirat als beratendes Gremium zur Seite. Weitere Regelungen finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs Smart Regulation.

§ 12     Arbeitsstrukturen

Die Regelungen bezüglich der Arbeitsstrukturen finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs Smart Regulation.

§ 13     Ersteinrichtung, Erstausstattung und Adaptierungen

Smart Regulation ist berechtigt und verpflichtet, die universitäre Infrastruktur wie Personalressort, Rechnungswesen, Universitätsbibliothekssystem und allgemeine Verwaltungsabteilungen (Gebäude und Technik, Uni IT) zu nutzen. Weitere Unterstützungen sind in der Zielvereinbarung mit dem Rektorat festzuhalten.

§ 14     Budgetäre Bedeckung

Die finanziellen Leistungen sowie auch die Zurverfügungstellung von Ressourcen an Smart Regulation sind im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen dem Sprecher/der Sprecherin und dem Rektorat zu vereinbaren und für die Laufzeit der Zielvereinbarung zu begrenzen.

§ 15     Berichtslegung

Der Sprecher/die Sprecherin von Smart Regulation ist zur jährlichen Berichtslegung an das Vizerektorat für Forschung und Nachwuchsförderung verpflichtet. Näheres ist in der Zielvereinbarung mit dem Rektorat festzulegen.

§ 16     Qualitätsmanagement / Evaluierung

Smart Regulation unterliegt in vollem Umfang dem Qualitätsmanagement der Universität Graz. Die erste Evaluierung erfolgt 2021 auf Basis der im Entwicklungsplan 2019-2024 festgelegten Kriterien für Profilbildende Bereiche. Die Ergebnisse der Evaluierung werden in einem Umsetzungsworkshop zwischen dem Sprecher/der Sprecherin, ggf. involvierten Fakultätsleitungen und der Universitätsleitung diskutiert. Im Rahmen des Umsetzungsworkshops sind Maßnahmen bzw. Konsequenzen zu beschließen, die bei einer allfälligen Fortführung des fakultätsübergreifenden Leistungsbereichs Smart Regulation Eingang in die Zielvereinbarung finden. Bei einer allfälligen Fortführung des fakultätsübergreifenden Leistungsbereichs ist dieser in die Entwicklungsplanung aufzunehmen.

§ 17     Inkrafttreten

Der fakultätsübergreifende Leistungsbereich Smart Regulation wird mit 01.01.2019 für die Dauer von drei Jahren befristet eingerichtet. Eine Fortführung kann vom Rektorat beschlossen werden.

Die Rektorin: 
Neuper

 

Anhang 1: Liste der PIs und der beteiligten Institute

Univ.-Prof. Dr. iur. Christian Aschauer, Institut für Zivilgerichtliches Verfahren

Ao.Univ.-Prof. Dr.phil. Ursula Athenstaedt, Institut für Psychologie

Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski, Institut für Zivilrecht

Univ.-Prof. Dr. Katja Corcoran, Institut für Psychologie

Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel, Institut für Finanzrecht

Univ.-Prof. DDr. Reinhold Esterbauer, Institut für Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät

Univ.-Prof. Dr. Ralf Ewert, Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung

Univ.-Prof. Dr. Thomas Foscht, Institut für Marketing

Univ.-Prof. Dr. Alfred Gutschelhofer, Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship

Univ.-Prof. Dr. Vishal Kashyap, Institut für Marketing

Univ.-Prof. Dr. Michael Kopel, Institut für Organisation und Institutionenökonomik

Univ.-Prof. Dr. iur. Bettina Nunner-Krautgasser, Institut für Zivilgerichtliches Verfahren

Univ.-Prof. Dr. iur. Brigitta Lurger, LL.M. (Harvard), Institut für Zivilrecht

Univ.-Prof. Dr. Leopold Neuhold, Institut für Ethik und Gesellschaftslehre

Univ.-Prof. Dr. Rainer Niemann, Institut für Unternehmensrechnung und Steuerlehre

Univ.-Prof. Dr. Dr. Georg Schneider, Institut für Unternehmensrechnung und Reporting

Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Staudegger, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen (Fachbereich Recht und IT)

Univ.-Prof. Dr. iur. Karl Stöger, MJur (Oxford), Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft

Univ.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Stefan Thalmann, Zentrum für Entrepreneurship und angewandte Betriebswirtschaftslehre

Univ.-Prof. Dr. Erik Theissen, Institut für Banken und Finanzierung

o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Alfred Wagenhofer, Institut für Unternehmensrechnung und Controlling

Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Zollner, Institut für Unternehmensrecht

Weiters werden dem PBB die InhaberInnen der noch zu besetzenden Professuren „Technologie- und Innovationsrecht“ sowie „Law and Business Research“ angehören.


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