Gründungserklärung COLIBRI


MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

29. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 16. 01. 2019 14.e Stück

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Gründungserklärung

des Profilbildenden Bereichs

COLIBRI – Complexity of Life in Basic Research and Innovation

gem. § 19 Organisationsplan

Beschluss des Rektorats vom 20.12.2018

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Gründungserklärung

COLIBRI – Complexity of Life in Basic Research and Innovation

gem. § 19 Organisationsplan 

I.     Einleitung

§ 1     Gründungskontext

Zur Schwerpunktsetzung in der internationalen Spitzenforschung und zum Ausbau von Alleinstellungsmerkmalen in Österreich wird das Forschungsprofil der Universität Graz durch Profilbildende Bereiche geschärft, die sich mit gesellschaftsrelevanten und zukunftsorientierten Themen befassen. Internationale Exzellenz in der Forschung soll damit langfristig erhalten und weiter ausgebaut werden. Das Rektorat richtet die Profilbildenden Bereiche als fakultätsübergreifende Leistungsbereiche gem. § 19 OrgPlan ein.

Der „Superorganismus Menschheit“ ist in naher Zukunft mit einer Lawine tiefgreifender Veränderungen („game changers“) konfrontiert. Alle Lebewesen und die von ihnen geformten Gemeinschaften sind komplexe Interaktionsnetzwerke. Sie bauen sich aus einer Vielzahl von Komponenten auf, die sich wechselseitig beeinflussen und deshalb schwer zu erfassen, zu verstehen und vorherzusagen sind. Nur mit umfassendem Verständnis der komplexen Systeme unserer Lebenswelt kann die Gesellschaft auf diese Veränderungen vorbereitet werden. Das Verständnis derartiger Systeme soll Wirtschaft und Politik die nötigen Grundlagen für Entscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit liefern.

§ 2     Kooperationen innerhalb der Universität Graz

COLIBRI besteht aus den drei Säulen “biological sciences”, “social sciences” und “computational complexity sciences”, in welchen Forscher/innen aus drei Fakultäten der Universität Graz vertreten sind (Naturwissenschaftliche Fakultät, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät und Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät). Alle im Profilbildenden Bereich COLIBRI kooperierenden Wissenschafter/innen beschäftigen sich mit komplexen Systeme unserer Lebenswelt in ihren jeweiligen Fachgebieten. Sie verwenden analytische sowie computergestützte Methoden der Theorie strategischer Interaktion (Spieltheorie), Netzwerkanalyse, Optimierung, und Rekonstruktion. Im Profilbildenden Bereich COLIBRI soll dieses Know-How an der Universität Graz gebündelt und zielgerichtet eingesetzt werden.

Grundsätzlich sind alle Wissenschafter/innen der Universität Graz berechtigt an dem Profilbildenden Bereich teilzunehmen, sofern sie die Aufnahmekriterien (siehe Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs COLIBRI) erfüllen.

II.     Ziele

§ 3     Allgemeines

COLIBRI ist eine interfakultäre Initiative zur Erforschung komplexer Systeme. Mit dem Verständnis von Komplexität und Interaktionen zwischen Komponenten lebender Systeme bereitet man sich auf kommende Veränderungen der Biosphäre und Soziosphäre vor. Dazu wird an der Universität Graz vorhandenes Fachwissen gebündelt und synergistisch verstärkt. Die Erforschung dieses Zukunftsthemas soll zu einem Alleinstellungsmerkmal herausgearbeitet und international etabliert werden.

§ 4     Forschung

COLIBRI wird nicht nur einzelne Netzwerke und deren interne Interaktionen studieren, sondern auch Netzwerke von Netzwerken, die auf allen ihren Ebenen komplex sind. Leben ist immer veränderlich und so sind es auch die Systeme, die von Lebewesen geschaffen werden. Diese dynamischen, sich ständig neu verknüpfenden Interaktionsgewebe stehen im Fokus des Interesses.

Ein wichtiges Ziel von COLIBRI ist die Einwerbung von Drittmitteln über EU-Projektanträge oder nationale Kooperationsprojekte (z.B. FWF).

§ 5     Lehre und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Um im Profilbildenden Bereich COLIBRI den nötigen wissenschaftlichen Nachwuchs sicher zu stellen, sind die Schaffung eines Master-Curriculums und eines PhD-Studiums geplant. Außerdem ist die Entwicklung eines strukturierten Doktoratsprogramms mit international angeworbenen Studierenden geplant.

§ 6     Gesellschaftliche Zielsetzungen

Um die Sichtbarkeit von COLIBRI zu fördern, sind die Implementierung breitenwirksamer PR-Aktivitäten, der Aufbau von Kontakten zu relevanten Redaktionen der multimedialen Presse und die Organisation von öffentlichwirksamen Events unter Mitwirkung der Presseabteilung der Universität geplant.

§ 7     Kooperationen

Die bereits bestehenden Beziehungen der Mitglieder des Profilbildenden Bereichs zu internationalen Forscher/innen und Institutionen sollen auf andere COLIBRI-Mitglieder erweitert und über reziproke Forschungsbesuche und Einladungen, Gastprofessuren und Workshop-Aktivitäten weiter gefördert und gestärkt werden. Durch dieses stimulierende Umfeld sollen gemeinsame, hochrangige Publikationen und gemeinsame internationale Projektanträge gefördert werden.

III.     Rechtlicher & organisatorischer Rahmen

Der fakultätsübergreifende Leistungsbereich COLIBRI unterliegt in vollem Umfang sämtlichen universitätsinternen Verordnungen und Richtlinien.

§ 8     Rechtsform und institutionelle Zuordnung

Bei COLIBRI handelt es sich um einen fakultätsübergreifenden Leistungsbereich gem. § 19 OrgPlan. Er untersteht dem für Forschung zuständigen Rektoratsmitglied und wird durch eine/n bevollmächtigte/n Sprecher/in repräsentiert.

§ 9     Leitung und Stellvertretung

Das Rektorat bestellt eine/n Sprecher/in. Weitere Regelungen finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs COLIBRI.

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen und auf Rechnung der Universität Graz erteilt der Rektor/die Rektorin dem/der Sprecher/in und dem/der Stellvertreter/in eine Bevollmächtigung gem. § 28 UG iVm der Bevollmächtigungsrichtlinie der Universität Graz.

§ 10     Zuordnung von Personal

Die Mitglieder von COLIBRI verbleiben im Rahmen ihrer Dienstpflichten in Forschung, Lehre und Verwaltung den jeweiligen akademischen Einheiten der Universität Graz zugeordnet und den jeweiligen Leiter/innen der akademischen Einheiten bzw. Organisationseinheiten gegenüber weisungsgebunden.

Die organisatorische Zuordnung der Leistungen erfolgt zu jener akademischen Einheit, der die Person dienstrechtlich zugeordnet ist. Die Zuordnung einer Leistung zum Profilbildenden Bereich erfolgt unabhängig von der organisatorischen Zuordnung gesondert im Forschungsportal.

Weitere Regelungen zur Mitgliedschaft finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs COLIBRI. Eine Liste der bei der Gründung zugeordneten Personen ist in Anhang 1 zu finden.

§ 11     Wissenschaftlicher Beirat (Scientific Advisory Board)

COLIBRI steht ein Beirat als beratendes Gremium zur Seite. Weitere Regelungen finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs COLIBRI.

§ 12     Arbeitsstrukturen

Die Regelungen bezüglich der Arbeitsstrukturen finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs COLIBRI.

§ 13     Ersteinrichtung, Erstausstattung und Adaptierungen

COLIBRI ist berechtigt und verpflichtet, die universitäre Infrastruktur wie Personalressort, Rechnungswesen, Universitätsbibliothekssystem und allgemeine Verwaltungsabteilungen (Gebäude und Technik, Uni IT) zu nutzen. Weitere Unterstützungen sind in der Zielvereinbarung mit dem Rektorat festzuhalten.

§ 14     Budgetäre Bedeckung

Die finanziellen Leistungen sowie auch die Zurverfügungstellung von Ressourcen an COLIBRI sind im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen dem/der Sprecher/in und dem Rektorat zu vereinbaren und für die Laufzeit der Zielvereinbarung zu begrenzen.

§ 15     Berichtslegung und Kontrolle

Der/die Sprecher/in von COLIBRI ist zur jährlichen Berichtslegung an das Vizerektorat für Forschung und Nachwuchsförderung verpflichtet. Näheres ist in der Zielvereinbarung mit dem Rektorat festzulegen.

§ 16     Qualitätsmanagement / Evaluierung

COLIBRI unterliegt in vollem Umfang dem Qualitätsmanagement der Universität Graz. Die erste Evaluierung erfolgt 2021 auf Basis der im Entwicklungsplan 2019-2024 festgelegten Kriterien für Profilbildende Bereiche. Die Ergebnisse der Evaluierung werden in einem Umsetzungsworkshop zwischen dem/der Sprecher/in, ggf. involvierten Fakultätsleitungen und der Universitätsleitung diskutiert. Im Rahmen des Umsetzungsworkshops sind Maßnahmen bzw. Konsequenzen zu beschließen, die bei einer allfälligen Fortführung von COLIBRI Eingang in die Zielvereinbarung finden. Bei einer allfälligen Fortführung des fakultätsübergreifenden Leistungsbereichs ist dieser in die Entwicklungsplanung aufzunehmen.

§ 17     Inkrafttreten

Der fakultätsübergreifende Leistungsbereich COLIBRI wird mit 01.01.2019 für die Dauer von drei Jahren befristet eingerichtet. Eine Fortfüh

rung kann vom Rektorat beschlossen werden.

Die Rektorin: 
Neuper

 

Anhang 1: Ab der Gründung mitwirkende Personen

Vollmitglieder:

Univ.-Prof. Dr. Adrian Daniel Boese, Institut für Chemie

Univ.-Prof. Dr.phil. Manfred Füllsack, Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung

Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat. Martin Grube, Institut für Biologie

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gundolf Haase, Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen

Univ.-Prof. PhD Robert Hill, Institut für Volkswirtschaftslehre

Ao.Univ.-Prof. Dr.phil. Anton Huber, Institut für Chemie

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Johann Kellerer, Institut für Statistik und Operations Research

Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec. Christian Klamler, Institut für Finanzwissenschaft und Öffentliche Wirtschaft

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. PhD Christoph Kuzmics, Institut für Volkswirtschaftslehre

Univ.-Prof. Dr.phil. Guilherme Maia de Oliveira Wood, Institut für Psychologie

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Ulrich Pferschy, Institut für Statistik und Operations Research

Ao.Univ.-Prof. Dr.phil. Georg Propst, Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen

Univ.-Prof. Dr.rer.soc.oec. Marc Reimann, Institut für Produktion und Logistik

Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat. Thomas Schmickl, Institut für Biologie

Univ.-Prof. Dr.rer.nat. Tomas Werner, Institut für Biologie

Exzellente Nachwuchswissenschaftler/innen mit baldiger Habilitation/Professur bzw. Professor/innen mit der Absicht derzeit als assoziierte Mitglieder mitzuwirken:

Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.rer.nat. Thomas Brudermann, Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung

Mag. Dipl.-Ing. Dr. Andreas Darmann, Institut für Finanzwissenschaft und Öffentliche Wirtschaft

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn Klemens Fellner, Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen

Dr.rer.nat. Georg Jäger, BSc MSc, Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung

Mag. Dr.rer.nat. Manfred Liebmann, Institut für Mathematik und Wissenschaftliches Rechnen

Assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Klaus Natter, Institut für Molekulare Biowissenschaften

Dipl.-Ing. Dr.rer.soc.oec Joachim Schauer, Institut für Statistik und Operations Research

Mag. Dr.rer.nat. Ronald Thenius, Institut für Biologie


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