Gründungserklärung Climate Change Graz


MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

28. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 16. 01. 2019 14.d Stück

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Gründungserklärung

des Profilbildenden Bereichs

Climate Change Graz

gem. § 19 Organisationsplan

Beschluss des Rektorats vom 20.12.2018

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Gründungserklärung

Climate Change Graz

gem. § 19 Organisationsplan

 

I.     Einleitung

§ 1     Gründungskontext

Zur Schwerpunktsetzung in der internationalen Spitzenforschung und zum Ausbau von Alleinstellungsmerkmalen in Österreich wird das Forschungsprofil der Universität Graz durch Profilbildende Bereiche geschärft, die sich mit gesellschaftsrelevanten und zukunftsorientierten Themen befassen. Internationale Exzellenz in der Forschung soll damit langfristig erhalten und weiter ausgebaut werden. Das Rektorat richtet die Profilbildenden Bereiche als fakultätsübergreifende Leistungsbereiche gem. § 19 OrgPlan ein.

Der anthropogene Klimawandel zählt zu den wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen („Grand Challenges“) des 21. Jahrhunderts. Aufbauend insbesondere auch auf dem Fortsetzungsantrag für das FWF-Doktoratskolleg Climate Change versucht der Profilbildende Bereich Climate Change Graz – Climate Change and Sustainable Transformation zu einem besseren Verständnis der mit dem Klimawandel verbundenen Unsicherheiten und Risiken beizutragen, insbesondere mit Blick auf kritische Schwellenwerte, bei deren Überschreitung verschiedene Systeme in ihrem Weiterbestehen bedroht werden.

Dafür sollen mögliche Strategien eines Übergangs zu einer nahezu emissionsfreien und klima-robusten Wirtschaft und Gesellschaft untersucht werden, die mit einer grundlegenden Transformation vieler ökonomischer, produktionstechnischer, sozialer, politischer und rechtlicher Prozesse und Lebensweisen verbunden sind. Insbesondere werden auf Basis des bisherigen Stärkenaufbaus an der Universität Graz klimabezogene hydrometeorologische Änderungen und Extremereignisse sowie Änderungen in biologischen Systemen und deren jeweilige Konsequenzen in den Fokus genommen und unter Zusammenwirken verschiedener Disziplinen erforscht.

§ 2     Kooperationen innerhalb der Universität Graz

Die Antworten auf die Fragestellungen des Profilbildenden Bereichs müssen mehrere Disziplinen, AkteurInnen sowie unterschiedliche räumliche und zeitliche Skalen berücksichtigen und überbrücken. Der interdisziplinäre, interfakultäre Ansatz des Profilbildenden Bereichs wird nicht nur durch die verschiedenen beteiligten Disziplinen Normative Theorie und Umweltrecht, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung, Klima- und Umweltökonomik, Biologie, Organische und Bioorganische Chemie, Meteorologie und Geowissenschaften sowie Physikalische Klimaforschung herausgestellt, sondern zeigt sich auch in der umfänglichen interdisziplinären Forschungserfahrung der Faculty im Rahmen internationaler Netzwerke.

Nicht nur in der disziplinären Forschung liegt hierbei das Potential zur wissenschaftlichen Innovation und Originalität, sondern dieses kann und soll auch durch die interdisziplinäre Kooperation realisiert werden. Diese Zusammenarbeit hat sich im Forschungsschwerpunkt Umwelt und Globaler Wandel erfolgreich bewährt.

Grundsätzlich sind alle WissenschafterInnen der Universität Graz berechtigt an dem Profilbildenden Bereich teilzunehmen, sofern sie die Aufnahmekriterien (siehe Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs Climate Change Graz) erfüllen.

II.     Ziele

§ 3     Allgemeines

Das Ziel des Profilbildenden Bereichs Climate Change Graz ist ein besseres Verständnis der mit dem Klimawandel verbundenen Unsicherheiten, Risiken und Chancen, insbesondere mit Blick auf kritische Schwellenwerte, bei deren Überschreitung verschiedene Systeme in ihrem Weiterbestehen bedroht werden. Dafür sollen mögliche Strategien eines Übergangs zu einer nahezu emissionsfreien und klima-robusten Wirtschaft und Gesellschaft untersucht werden, die mit einer grundlegenden Transformation vieler ökonomischer, produktionstechnischer, sozialer, politischer und rechtlicher Prozesse und Lebensweisen verbunden sind.

§ 4     Forschung

Im Mittelpunkt des profilbildenden Bereichs stehen die folgenden vier zentralen Forschungsfragen: a) Was sind aus Sicht der beteiligten Disziplinen wissenschaftlich fundierte, effiziente und ethisch vertretbare Strategien eines Übergangs zu einer emissionsarmen und klima-robusten Wirtschaft und Gesellschaft und wie lässt sich die erforderliche qualitative Transformation politisch und rechtlich umsetzen sowie legitimieren? Dafür sind Forschungsprojekte zu Mitigation, Anpassung und Loss & Damage nötig.

b) Wie kann mit Unsicherheiten und Risiken hinsichtlich insbesondere hydrometeorologischer Änderungen (und hinsichtlich derartiger Extremereignisse) und deren Konsequenzen umgegangen werden?

c) Welche Auswirkungen hatten und haben Klimaschwankungen auf Ökosysteme und Evolution sowie wie erfolgt die biologische Anpassung im Wandel der Umwelt und was sind die ökonomischen und sozialen Konsequenzen daraus?

d) Wie können Verfahren in der (chemischen) Industrie adaptiert, verbessert bzw. durch neue nachhaltige Prozesse ersetzt werden, die ressourcen-schonend sind und den ökologischen Fußabdruck minimieren?

Ziele sind die internationale Sichtbarkeit in den „emerging new core areas“ von Climate Change Graz und die strategische internationale (und damit auch nationale) Positionierung des Profilbildenden Bereichs.

§ 5     Lehre

Ziel ist die Stärkung der forschungsgeleiteten Lehre im Bereich Climate Change and Sustainable Transformation.

§ 6     Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Das 2014 begonnene FWF-Doktoratskolleg Climate Change wird für weitere vier Jahre bis 2022 von u.a. dem FWF gefördert und als Teil der Aktivitäten von Climate Change Graz geführt. Das im März 2018 gegründete Konsortium „Ecology and Evolution in Changing Environments“ der Doctoral Academy Graz ist ebenfalls dem Profilbildenden Bereich zugeordnet. Weiters werden eine Reihe von Masterstudien aus dem Profilbildenden Bereich führend unterstützt, wie etwa Umweltsystemwissenschaften mit den vier Fachschwerpunkten, Sustainable Development, Circular Economy und Political, Economic and Legal Philosophy (PELP). Zudem leiten Mitglieder des Profilbildenden Bereichs Forschungsgruppen auf international kompetitivem Niveau, die viele NachwuchsforscherInnen integrieren.

§ 7     Gesellschaftliche Zielsetzungen

Seit vielen Jahrzehnten wird wissenschaftlich zum Klimawandel, seinen Ursachen und Konsequenzen geforscht. Climate Change Graz betreibt disziplinäre und interdisziplinäre Grundlagenforschung und Forschung mit dem Ziel, dazu beizutragen, wissenschaftlich fundierte, effiziente und ethisch vertretbare Strategien eines Übergangs zu einer nahezu emissionsfreien und klima-robusten Wirtschaft und Gesellschaft auszuweisen. Dabei wird auch untersucht, wie die erforderliche tiefgreifende Transformation politisch, rechtlich und legitim umgesetzt werden kann. In seiner Arbeit ist Climate Change Graz am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung orientiert.

III.     Rechtlicher & organisatorischer Rahmen

Der fakultätsübergreifende Leistungsbereich Climate Change Graz unterliegt in vollem Umfang sämtlichen universitätsinternen Verordnungen und Richtlinien.

§ 8     Rechtsform und institutionelle Zuordnung

Bei Climate Change Graz handelt es sich um einen fakultätsübergreifenden Leistungsbereich gem. § 19 OrgPlan. Er untersteht dem für Forschung zuständigen Rektoratsmitglied und wird durch einen bevollmächtigten Sprecher/eine bevollmächtigte Sprecherin repräsentiert.

§ 9     Leitung und Stellvertretung

Das Rektorat bestellt auf Vorschlag des Profilbildenden Bereichs einen Sprecher/eine Sprecherin sowie einen stellvertretenden Sprecher/eine stellvertretende Sprecherin. Weitere Regelungen finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs Climate Change Graz.

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen und auf Rechnung der Universität Graz erteilt der Rektor/die Rektorin dem Sprecher/der Sprecherin und dem Stellvertreter/der Stellvertreterin eine Bevollmächtigung gem. § 28 UG iVm der Bevollmächtigungsrichtlinie der Universität Graz.

§ 10     Zuordnung von Personal

Die Mitglieder des Profilbildenden Bereichs Climate Change Graz verbleiben im Rahmen ihrer Dienstpflichten in Forschung, Lehre und Verwaltung den jeweiligen akademischen Einheiten der Universität Graz zugeordnet und den jeweiligen LeiterInnen der akademischen Einheiten bzw. Organisationseinheiten gegenüber weisungsgebunden.

Die organisatorische Zuordnung der Leistungen erfolgt zu jener akademischen Einheit, der die Person dienstrechtlich zugeordnet ist. Die Zuordnung einer Leistung zum Profilbildenden Bereich erfolgt unabhängig von der organisatorischen Zuordnung gesondert im Forschungsportal.

Weitere Regelungen zur Mitgliedschaft finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs Climate Change Graz. Eine Liste der bei der Gründung zugeordneten PIs ist im Anhang zu finden.

§ 11     Wissenschaftlicher Beirat (Advisory Board)

Climate Change Graz steht ein Beirat als beratendes Gremium zur Seite. Weitere Regelungen finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs Climate Change Graz.

§ 12     Arbeitsstrukturen

Die Regelungen bezüglich der Arbeitsstrukturen finden sich in der Geschäftsordnung des Profilbildenden Bereichs Climate Change Graz.

§ 13     Ersteinrichtung, Erstausstattung und Adaptierungen

Climate Change Graz ist berechtigt und verpflichtet, die universitäre Infrastruktur wie Personalressort, Rechnungswesen, Universitätsbibliothekssystem und allgemeine Verwaltungsabteilungen (Gebäude und Technik, Uni IT) zu nutzen. Weitere Unterstützungen sind in der Zielvereinbarung mit dem Rektorat festzuhalten.

§ 14     Budgetäre Bedeckung

Die finanziellen Leistungen sowie auch die Zurverfügungstellung von Ressourcen an Climate Change Graz sind im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen dem Sprecher/der Sprecherin und dem Rektorat zu vereinbaren.

§ 15     Berichtslegung

Der Sprecher/die Sprecherin von Climate Change Graz ist zur jährlichen Berichtslegung an das Vizerektorat für Forschung und Nachwuchsförderung verpflichtet. Näheres ist in der Zielvereinbarung mit dem Rektorat festzulegen.

§ 16     Qualitätsmanagement / Evaluierung

Climate Change Graz unterliegt in vollem Umfang dem Qualitätsmanagement der Universität Graz und wird alle 5 Jahre evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluierung werden in einem Umsetzungsworkshop zwischen dem Sprecher/der Sprecherin, ggf. involvierten Fakultätsleitungen und der Universitätsleitung diskutiert. Im Rahmen des Umsetzungsworkshops sind Maßnahmen bzw. Konsequenzen zu beschließen, die Eingang in die Zielvereinbarung finden.

§ 17     Inkrafttreten

Der fakultätsübergreifende Leistungsbereich Climate Change Graz wird unbefristet mit 01.01.2019 eingerichtet.

Die Rektorin: 
Neuper

 

Anhang 1: Liste der PIs (18 PIs als Gründungsmitglieder)

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont. Rupert J. Baumgartner, Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung

Assoz. Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec. Birgit Bednar-Friedl, Institut für Volkswirtschaftslehre und Wegener Center für Klima und Globalen Wandel

Univ.-Prof. Dr.rer.nat. Steffen Birk, Institut für Erdwissenschaften

Univ.-Prof. Dr.rer.pol. Michael Finus, Institut für Volkswirtschaftslehre

Assoz. Prof. Mag. Dr.rer.nat. Ulrich Foelsche, Institut für Physik

Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat. C. Oliver Kappe, Institut für Chemie

Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat. Gottfried Kirchengast, Wegener Center für Klima und Globalen Wandel und Institut für Physik

Assoz. Prof. Dr. Douglas Maraun, Wegener Center für Klima und Globalen Wandel

Univ.-Prof. Dr.phil. Lukas Meyer, Institut für Philosophie

Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec. Alfred Posch, Institut für Systemwissenschaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung

Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat. Wolfgang Schöner, Institut für Geographie und Raumforschung

Univ.-Prof. MMag. Dr.iur. LL.M. (LSE) Eva Schulev-Steindl, Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Kristina M. Sefc, Institut für Biologie

Assoz. Prof. Mag. Dr. Andrea K. Steiner, Wegener Center für Klima und Globalen Wandel und Institut für Physik

Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec. Karl W. Steininger, Institut für Volkswirtschaftslehre und Wegener Center für Klima und Globalen Wandel

Univ.-Prof. MMag. Dr.phil. Harald Stelzer, Institut für Philosophie

Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.nat. Christian Sturmbauer, Institut für Biologie

Univ.-Prof. Mag. Dr.rer.soc.oec. Richard Sturn, Institut für Finanzwissenschaft und Öffentliche Wirtschaft


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