MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

73. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2017/18 Ausgegeben am 19. 09. 2018 49.b Stück

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Lehrplan

des berufsbegleitenden Universitätskurses

Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007, wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs „Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen“ eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines 2

(1) Gegenstand des Universitätskurses 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 2

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen 2

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren 3

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses 3

(3) Zertifikat 3

(4) Lehrveranstaltungstypen 3

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses 3

(1) Module und Lehrveranstaltungen 3

§ 4 Lehr- und Lernformen 4

(1) Unterrichtssprache 4

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen 4

(3) Lehr- und Lernmethoden 4

§ 5 Prüfungsordnung 4

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen 4

(2) Wiederholung von Prüfungen 5

(3) Modulnote und Gesamtnote 5

§ 6 Kursorganisation 5

(1) Kursleitung 5

(2) Kurskosten 5

§ 7 In-Kraft-Treten 6

Anhang I: Modulbeschreibungen 7

 

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätskurses

Zielsetzung des Universitätskurses Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen ist es, Studierenden der Rechtswissenschaften und im Beruf stehenden Juristinnen und Juristen eine fundierte, auf die speziellen Bedürfnisse juristischer Berufsausübung zugeschnittene betriebswirtschaftliche Ausbildung zu bieten.

Ziel dieses Universitätskurses ist es insbesondere, Grundlagen in folgenden Fachbereichen zu vermitteln:

·     Buchhaltung

·     Bilanzierung und Bilanzanalyse

·     Kostenrechnung

·     Unternehmensbewertung

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen nach Abschluss des Universitätskurses Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen über ein Grundverständnis im Rechnungswesen und sind in der Lage,

·     laufende Geschäftsfälle zu erfassen,

·     Bilanz und Gewinn- bzw. Verlustrechnungen zu erstellen,

·     Spezialthemen der Bilanzierung zu bearbeiten,

·     Prinzipien der Kostenrechnung zu interpretieren,

·     Grundlagen und Konzepte für die Durchführung von Unternehmensbewertungen zu beurteilen,

·     statische und dynamische Verfahren der Investitionsrechnung anzuwenden,

·     verschiedene Finanzierungsformen vergleichend zu beurteilen und

·     Grundlagen der Bilanzanalyse anzuwenden.

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Der Universitätskurs Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer werden mit für die Praxis relevanten Inhalten und Methoden vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in verschiedenen fachbezogenen Fallstudien.

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen

Der vorliegende Universitätskurs wendet sich insbesondere an Juristinnen und Juristen sowie Studierende der Rechtswissenschaften.

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätskurs Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen ist:

1.     die Beendigung des ersten Abschnitts des Studiums der Rechtswissenschaften sowie die positive Absolvierung des Fachs „Finanzrecht“ oder

2.     Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in einem rechtsnahen Bereich.

Für die Bewerbung sind der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin/der Bewerber die Gründe für eine Teilnahme am Universitätskurs und die mit der Absolvierung des Universitätskurses angestrebten Ziele ausführt, vorzulegen.

Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter im Auftrag des Rektorats.

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren

Zum Universitätskurs Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen können maximal 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.

Übersteigt die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber diese Zahl, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber in den Universitätskurs erfolgt dabei nach der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen mit einem Arbeitsaufwand von 34 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst ein Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

Modultitel/Prüfungsfach ECTS
Modul A: Buchhaltung, Bilanzierung und Bilanzanalyse 16
Modul B: Kostenrechnung, Investition und Finanzierung, Unternehmensbewertung 14
Modul C: Insolvenzrecht, Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel 4

(3) Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen (siehe § 5) erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein Zertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Lehrplan werden alle Lehrveranstaltungen als Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) angeboten. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Der einsemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 34 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der Semesterzuordnung (Sem.) genannt. Alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

  Modultitel/Prüfungsfach LV-Typ ECTS KStd. Sem.
Modul A Buchhaltung, Bilanzierung und Bilanzanalyse   16 8 1
A.1 Buchhaltung VU 8 4 1
A.2 Bilanzierung und Bilanzanalyse VU 8 4 1
Modul B Kostenrechnung, Investition und Finanzierung, Unternehmensbewertung   14 7 1
B.1 Kostenrechnung VU 7 3,5 1
B.2 Investition und Finanzierung und Unternehmensbewertung VU 7 3,5 1
Modul C Insolvenzrecht, Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel   4 2 1
C.1 Insolvenzrecht VU 2 1 1
C.2 Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel VU 2 1 1
SUMME     34 17  

§ 4 Lehr- und Lernformen

(1) Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten.

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der Universitätskurs ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt.

(3) Lehr- und Lernmethoden

Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings (selbstgesteuerten Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet.

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen

Alle Lehrveranstaltungen des Universitätskurses besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 73 Abs. 1 und 3 UG bestimmten Notenskala.

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen im Umfang der dafür vorgesehenen Kontaktstunden erfolgreich absolviert werden. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter muss in Summe eine Anwesenheit von mindestens 80 % gegeben sein. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.

 

(2) Wiederholung von Prüfungen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Weitere Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen sind in § 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(3) Modulnote und Gesamtnote

1.     Die Note eines Moduls ergibt sich aus den Noten jener Lehrveranstaltungen, die dem Modul zugeordnet sind. Die Modulnote ist zu ermitteln, indem

a.     die Note jeder dem Modul zugehörigen Prüfungsleistung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,

b.     die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,

c.     das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und

d.     das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.

e.     Eine positive Note des Moduls kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung im Modul positiv beurteilt wurde.

f.     Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.

2.     Zusätzlich wird eine Gesa mtnote für den Universitätskurs vergeben. Diese ist zu ermitteln, indem

a.     die Note jeder einem Modul zugehörigen Prüfungsleistung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,

b.     die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,

c.     das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und

d.     das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.

e.     Eine positive Gesamtnote kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung aller Module positiv beurteilt wurde.

f.     Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.

§ 6 Kursorganisation

(1) Kursleitung

Es ist eine wissenschaftliche Leiterin/ein wissenschaftlicher Leiter zu bestellen.

Die wirtschaftliche und die organisatorische Leitung des Universitätskurses werden von UNI for LIFE wahrgenommen.

(2) Kurskosten

Der Universitätskurs ist kostenpflichtig. Im Kursbeitrag sind die Kosten für die Lehrveranstaltungen enthalten. Sonstige Kosten für z.B. Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen, Exkursionen, An- und Abreise zum Veranstaltungsort, Unterkunft und Verpflegung sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.

Der Universitätskurs kann nur durchgeführt werden, wenn dieser kostendeckend ist. Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Kursbeitrages aufgrund geänderter Rahmenbedingungen wie einer Änderung der TeilnehmerInnenzahlen oder der zugrundeliegenden Kostenstruktur des Kurses vor.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Universitätskurses haben nur den Kursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.

§ 7 In-Kraft-Treten

Dieser Lehrplan tritt mit Ablauf des Tages seiner Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Der Studiendirektor:

Polaschek

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Buchhaltung, Bilanzierung und Bilanzanalyse
ECTS-Anrechnungspunkte 16
Inhalte

·     Buchhaltung

·     Bilanzierung und Bilanzanalyse

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     laufende Geschäftsfälle zu erfassen;

·     Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen zu erstellen;

·     Spezialthemen der Bilanzierung zu bearbeiten;

·     Grundlagen der Bilanzanalyse anzuwenden.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion, Rechenbeispiele
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

 

Modul B Kostenrechnung, Investition und Finanzierung, Unternehmensbewertung
ECTS-Anrechnungspunkte 14
Inhalte

·     Kostenrechnung

·     Investition, Finanzierung und Unternehmensbewertung

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     Prinzipien der Kostenrechnung zu interpretieren;

·     statische und dynamische Verfahren der Investitionsrechnung anzuwenden;

·     verschiedene Finanzierungsformen vergleichend zu beurteilen;

·     Grundlagen und Konzepte für die Durchführung von Unternehmensbewertungen zu beurteilen.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion, Rechenbeispiele
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

 

Modul C Insolvenzrecht, Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
ECTS-Anrechnungspunkte 4
Inhalte

·     Grundlagen der Insolvenzvoraussetzungen (Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit/Zahlungsstockung)

·     Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens

·     Erörterung gesellschafts-, insolvenz- und unternehmensrechtlicher Sanierungsinstrumente sowie deren Konsequenzen

·     Einführung in die rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Rechtsformwahl bzw. des Rechtsformwechsels

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     ausgewählte insolvenzrechtliche Fragestellungen und Probleme zu lösen;

·     rechtliche Grundlagen für eine Sanierung zu bewerten;

·     die, für unternehmerischen Tätigkeiten zur Auswahl stehenden Rechtsformen in Hinblick auf relevante Parameter zu differenzieren, einfache Rechtsformvergleiche anzustellen, mögliche Ursachen für eine Änderung der Rechtsform zu erkennen sowie Methoden der Rechtsformänderung zuzuordnen und in ihren wesentlichen Voraussetzungen und Folgen abzugrenzen.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion
Empfohlene Voraussetzungen

für die Teilnahme

keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

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