MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

61. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2017/18 Ausgegeben am 27. 06. 2018 38.a Stück

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Lehrplan

des berufsbegleitenden Universitätskurses

Rechtswissenschaften

für Betriebswirtinnen und Betriebswirte

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses

Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007, wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines 2

(1) Gegenstand des Universitätskurses 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen 2

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 2

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen 2

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren 3

§ 2 Allgemeine Bestimmungen 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten 3

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses 3

(3) Zertifikat 3

(4) Lehrveranstaltungstypen 3

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses 4

(1) Module und Lehrveranstaltungen 4

§ 4 Lehr- und Lernformen 4

(1) Unterrichtssprache 4

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen 4

(3) Lehr- und Lernmethoden 4

§ 5 Prüfungsordnung 4

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen 4

(2) Wiederholung von Prüfungen 5

(3) Modulnoten und Gesamtnote 5

§ 6 Kursorganisation 5

(1) Kursleitung 5

(2) Kurskosten 5

§ 7 In-Kraft-Treten 6

Anhang I: Modulbeschreibungen 7

 

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätskurses

Zielsetzung des Universitätskurses Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte ist es, Studierenden der Betriebswirtschaftslehre und im Beruf stehenden Betriebswirtinnen und Betriebswirten eine fundierte, auf die speziellen Bedürfnisse betriebswirtschaftlicher Berufsausübung zugeschnittene juristische Ausbildung zu bieten.

Ziel dieses berufsbegleitenden Universitätskurses ist es insbesondere, Grundlagen in folgenden Fachbereichen zu vermitteln:

·     Juristische Methodenlehre und Fallbearbeitung

·     Vertrags- und Schadenersatzrecht

·     Arbeitsrecht

·     Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

·     Wirtschaftsstrafrecht

·     Insolvenzrecht

·     Rechtsdurchsetzung

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen nach Abschluss des Universitätskurses Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte über ein rechtliches Grundverständnis sowie über ein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein und sind in der Lage,

·     juristische Methoden zur Behandlung praktischer Probleme und Fälle anzuwenden,

·     Grundfragen des Vertragsrechts zu beurteilen,

·     verschiedene Vertragstypen zu erkennen und einschlägige Fallbeispiele zu lösen,

·     arbeitsrechtliche Fragestellungen und facheinschlägige Fallbeispiele zu lösen,

·     Probleme und Entscheidungen des Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrechts zu analysieren und zu bewerten,

·     wirtschaftsstrafrechtliche Implikationen zu beurteilen,

·     die Funktionsweisen und Methoden der (gerichtlichen) Durchsetzung materieller Rechts-positionen zu verstehen sowie

·     insolvenzrechtliche Fragestellungen zu analysieren und zu lösen.

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Der Universitätskurs Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer werden mit für die Praxis relevanten Inhalten und juristischen Methoden vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in verschiedenen fachbezogenen Fallstudien.

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen

Der vorliegende Universitätskurs wendet sich insbesondere an Studierende der Betriebswirtschaftslehre und im Beruf stehende Betriebswirtinnen und Betriebswirte, die sich im täglichen Berufsleben mit rechtlichen Materien auseinandersetzen (werden).

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätskurs Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte ist:

a.     der Nachweis von Studienleistungen im Umfang von zumindest 60 ECTS-Anrechnungspunkten im Rahmen eines betriebswirtschaftlichen Studiums (Bachelor-, Master- oder Diplomstudium) an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder

b.     der Nachweis einer mindestens dreijährigen facheinschlägigen Berufserfahrung.

Für die Bewerbung sind der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin/der Bewerber die Gründe für eine Teilnahme am Universitätskurs und die mit der Absolvierung des Universitätskurses angestrebten Ziele ausführt, vorzulegen.

Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter im Auftrag des Rektorats.

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren

Zum Universitätskurs Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte können maximal 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leitung durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.

Übersteigt die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber diese Zahl, muss ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber in den Universitätskurs erfolgt dabei nach der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungs-punkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte mit einem Arbeitsaufwand von 30 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst ein Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

Modultitel/Prüfungsfach ECTS
Modul A: Juristische Methodenlehre und Fallbearbeitung 6
Modul B: Zivilrecht 9
Modul C: Öffentliches Wirtschaftsrecht 9
Modul D: Verfahrens- und Insolvenzrecht 6

(3) Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses Rechtswissenschaften für Betriebswirtinnen und Betriebswirte (siehe § 5) erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein Zertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Lehrplan werden alle Lehrveranstaltungen als Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) angeboten. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Der einsemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 30 ECTS-Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der Semesterzuordnung (Sem.) genannt. Alle Lehrveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

  Modultitel/Prüfungsfach LV-Typ ECTS KStd. Sem.
Modul A Juristische Methodenlehre und Fallbearbeitung   6 3 1
A.1 Juristische Methodenlehre VU 3 1,5 1
A.2 Juristische Fallbearbeitung VU 3 1,5 1
Modul B Zivilrecht   9 4,5 1
B.1 Vertragsrecht in Theorie und Praxis VU 3 1,5 1
B.2 Schadenersatzrecht in Theorie und Praxis VU 3 1,5 1
B.3 Arbeitsrecht in Theorie und Praxis VU 3 1,5 1
Modul C Öffentliches Wirtschaftsrecht   9 4,5 1
C.1 Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht VU 6 3 1
C.2 Grundlagen des Wirtschaftsstrafrechts VU 3 1,5 1
Modul D Verfahrens- und Insolvenzrecht   6 3 1
D.1 Grundlagen des Insolvenzrechts VU 2 1 1
D.2 Praxis der Rechtsdurchsetzung VU 4 2 1
SUMME     30 15  

§ 4 Lehr- und Lernformen

(1) Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten.

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der Universitätskurs ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt.

(3) Lehr- und Lernmethoden

Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings (selbstgesteuerten Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet.

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen

Alle Lehrveranstaltungen des Universitätskurses besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 76 Abs. 2 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveran-staltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 72 Abs. 2 und 3 UG bestimmt en Notenskala.

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen im Umfang der dafür vorgesehenen Kontaktstunden erfolgreich absolviert werden. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter muss in Summe eine Anwesenheit von mindestens 80% gegeben sein. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.

(2) Wiederholung von Prüfungen

Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(3) Modulnoten und Gesamtnote

1.     Die Note eines Moduls ergibt sich aus den Noten jener Lehrveranstaltungen, die dem Modul zugeordnet sind. Die Modulnote ist zu ermitteln, indem

a.     die Note jeder dem Modul zugehörigen Prüfungsleistung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,

b.     die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,

c.     das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveran-staltungen dividiert wird und

d.     das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.

e.     Eine positive Note des Moduls kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung im Modul positiv beurteilt wurde.

f.     Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.

2.     Zusätzlich wird eine Gesamtnote für den Universitätskurs vergeben. Diese ist zu ermitteln, indem

a.     die Note jeder einem Modul zugehörigen Prüfungsleistung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,

b.     die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,

c.     das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und

d.     das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.

e.     Eine positive Gesamtnote kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung aller Module positiv beurteilt wurde.

f.     Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.

§ 6 Kursorganisation

(1) Kursleitung

Es ist eine wissenschaftliche Leiterin/ein wissenschaftlicher Leiter zu bestellen.

Die wirtschaftliche und die organisatorische Leitung des Universitätskurses werden von UNI for LIFE wahrgenommen.

(2) Kurskosten

Der Universitätskurs ist kostenpflichtig. Im Kursbeitrag sind die Kosten für die Lehrveranstaltungen enthalten. Sonstige Kosten für z.B. Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen, Exkursionen, An- und Abreise zum Veranstaltungsort, Unterkunft und Verpflegung sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen.

Der Universitätskurs kann nur durchgeführt werden, wenn dieser kostendeckend ist. Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Kursbeitrages aufgrund geänderter Rahmenbedingungen wie einer Änderung der TeilnehmerInnenzahlen oder der zugrundeliegenden Kostenstruktur des Kurses vor.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Universitätskurses haben nur den Kursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.

§ 7 In-Kraft-Treten

Dieser Lehrplan tritt mit 1. Oktober 2018 in Kraft.

Der Studiendirektor:

Polaschek

 

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Juristische Methodenlehre und Fallbearbeitung
ECTS-Anrechnungspunkte 6
Inhalte

·     Einführung in die rechtstheoretischen Grundlagen

·     Grundlagen der Anwendung, Auslegung von Normen und der Lückenfüllung

·     Rechtsanwendung und juristische Argumentation

·     Methoden der Fallbearbeitung

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     einen Überblick über die wesentlichen Grundlagen der Rechtstheorie zu geben,

·     juristische Texte auszulegen und zu ergänzen sowie

·     juristische Methoden zur Behandlung praktischer Probleme und Fälle anzuwenden.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Workshops, Eigenarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, Diskussion, Literaturrecherche.
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

 

Modul B Zivilrecht
ECTS-Anrechnungspunkte 9
Inhalte

·     Grundzüge des Vertragsrechts in Theorie und Praxis (Vertragstypen, Vertragsparteien, Gültigkeit, Mängel etc.)

·     Grundlagen des Schadenersatzrechts in Theorie und Praxis

·     Arbeitsrecht in Theorie und Praxis

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     verschiedene Vertragstypen zu erkennen und zu beurteilen,

·     Probleme und Mängel von Verträgen zu erkennen und damit umzugehen,

·     ausgewählte Fragen des Schadenersatzrechts zu erörtern,

·     die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu analysieren und

·     facheinschlägige Fälle eigenständig zu lösen.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Workshops, Eigenarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, Diskussion, Literaturrecherche
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

 

Modul C Öffentliches Wirtschaftsrecht
ECTS-Anrechnungspunkte 9
Inhalte

·     Grundzüge des Wirtschaftsverfassungsrechts

·     Grundlagen und Funktionen des Wirtschaftsverwaltungsrechts

·     Wesentliche Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     verfassungsrechtliche Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu verstehen,

·     wirtschaftsverfassungsrechtliche Fragestellungen kritisch zu analysieren,

·     die Funktionen des Wirtschaftsverwaltungsrechts zu erfassen,

·     einen Überblick über die Strukturen und Besonderheiten des Wirtschaftsverwaltungsrechts zu geben sowie

·     die Regelungen des österreichischen Wirtschaftsstrafrechts zu begreifen und zu erklären.

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Workshops, Eigenarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, Diskussion, Literaturrecherche
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

 

Modul D Verfahrens- und Insolvenzrecht
ECTS-Anrechnungspunkte 6
Inhalte

·     Grundbegriffe und Grundlagen des Insolvenzrechts

·     Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens

·     Formen und Praxis der Rechtsdurchsetzung

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

·     die Grundstrukturen des Insolvenzrechts zu beschreiben,

·     Fälle des Insolvenzrechts eigenständig zu lösen,

·     einen Überblick über die Möglichkeiten bzw. Verfahren der Rechtsdurchsetzung zu geben sowie

·     sich mit facheinschlägigen Problemstellungen kritisch auseinanderzusetzen

Lehr- und Lernaktivitäten,

-methoden

Vortrag, Workshops, Eigenarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, Diskussion, Literaturrecherche.
Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme keine
Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

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