MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

58. SONDERNUMMER

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Studienjahr 2017/18 Ausgegeben am 30. 05. 2018 34.b Stück

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Auslaufendes Curriculum

für das

Bachelorstudium

Pharmazeutische Wissenschaften (Curriculum 15W)

Auslaufendes Curriculum

für das

Diplomstudium Pharmazie (Curriculum 13W)

Auslaufender Studienplan

für das

Diplomstudium Pharmazie (Curriculum 09W)

Änderung der Reihungskriterien

Beschluss des Senats vom 16.05.2018

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz,

Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

 

Auslaufendes Curriculum für das

Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften 15W

Änderung Reihungskriterien

„Das Curriculum für das Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften idF Mitteilungsblatt vom 29.04.2015, 30.a Stück, 36. Sondernummer, wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 7 lit. b und c lauten:

„b. Wenn die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den in der Richtlinie des Senats über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl in der geltenden Fassung festgelegten Kriterien des Reihungsverfahrens PHAWI.

c. Zusätzlich zur elektronischen Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Studierende in der ersten Lehrveranstaltungseinheit / bei der Vorbesprechung der Lehrveranstaltung / Gruppeneinteilung / Platzübergabe, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze und die Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Parallelgruppen erfolgt, anwesend sein. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht.“

§ 2 Abs. 7 lit. d und e entfallen.

In § 5 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Änderung des § 2 Abs. 7 (Mitteilungsblatt vom 30.05.2018, 34.b Stück, 58. Sondernummer tritt mit 1.Oktober 2018 in Kraft.“

 

Auslaufendes Curriculum für das

Diplomstudium Pharmazie 13W

 

Änderung Reihungskriterien

„Das Curriculum für das Diplomstudium Pharmazie idF Mitteilungsblatt vom 19.06.2013, 38.c Stück, 63. Sondernummer, wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 6 lautet:

„(6) Reihungskriterien

 a. Wenn die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den in der Richtlinie des Senats über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl in der geltenden Fassung festgelegten Kriterien des Reihungsverfahrens PHAWI.

b. Zusätzlich zur elektronischen Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Studierende in der ersten Lehrveranstaltungseinheit / bei der Vorbesprechung der Lehrveranstaltung / Gruppeneinteilung / Platzübergabe, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze und die Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Parallelgruppen erfolgt, anwesend sein. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht.“

In § 11 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Änderung des § 5 Abs. 6 (Mitteilungsblatt vom 30.05.2018, 34.b Stück, 58Sondernummer tritt mit 1.Oktober 2018 in Kraft.“

 

Auslaufender Studienplan für das

Diplomstudium Pharmazie 09W

Änderung Reihungskriterien

„Das Curriculum für das Diplomstudium Pharmazie idF Mitteilungsblatt vom 22.07.2009, 43.a Stück, wird wie folgt geändert:

In § 5 Abs. 6 wird der Text

„- Als erstes Kriterium dient der Zeitpunkt des Erwerbs der Voraussetzungen für die Anmeldung.

- Als zweites Kriterium werden die Noten jener Lehrveranstaltungen herangezogen, welche unmittelbar für die Lehrveranstaltung Voraussetzung sind.

- Als drittes Kriterium wird die Anzahl der durch Prüfungen bzw. Beurteilungen absolvierten Semesterstunden der Pflichtlehrveranstaltungen des jeweiligen Studienabschnittes herangezogen.

Sofern jemand die Voraussetzung zur Aufnahme in eine Lehrveranstaltung erfüllt und aus Platzmangel nicht aufgenommen wird, muss der/die Studierende unabhängig von der Note in den darauffolgenden Übungen bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt werden.“

durch folgenden Text ersetzt:

„a. Wenn die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den in der Richtlinie des Senats über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl in der geltenden Fassung festgelegten Kriterien des Reihungsverfahrens PHAWI.

b. Zusätzlich zur elektronischen Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Studierende in der ersten Lehrveranstaltungseinheit / bei der Vorbesprechung der Lehrveranstaltung / Gruppeneinteilung / Platzübergabe, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze und die Zuordnung der Studierenden zu den einzelnen Parallelgruppen erfolgt, anwesend sein. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht.“

In § 11 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Änderungen in § 5 Abs. 6 (Mitteilungsblatt vom 30.05..2018, 34.b Stück, 58. Sondernummer treten mit 1.Oktober 2018 in Kraft.““

Der Vorsitzende des Senats:

Niemann